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turtle
· bearbeitet von turtle

Hallo zusammen!

Ich habe mal eine Frage...habe vor kurzem die Steuerbescheinigung von DWS Direkt für 2010 bekommen.

In diesem Depot liegt mein ARERO-Fonds, also ein ausländischer Thesaurierer.

Auf der Steuerbescheinigung ist jetzt folgender Punkt aufgeführt: "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen" (Zeile 15 Anlage KAP).

 

Bedeutet das, dass ich diesen Wert 1:1 in meine Steuererklärung übernehmen kann und ich damit gar keinen Stress habe, den Wert zu ermitteln (läuft als Sparplan)? Man hört ja sonst immer, dass man die Thesaurierungen im eBundesanzeiger nachforschen muss.

Damit würde ja der "steuerliche Aufwand" entfallen, der mich häufig vom Kauf ausländischer Thesaurierer abgehalten hat.

Ich hoffe Ihr könnt etwas Licht in mein Dunkel bringen! :)

Vielen dank im Voraus!

 

Gruß

turtle

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D-Mark
· bearbeitet von D-Mark

Exakt!

 

Allerdings mußt Du beachten, ob es aus weiteren Investmentabrechnungen zusätzliche Z.15-Eintragungen gibt; die Werte sind aufzusummieren. Einen neuen Tascherechner würde ich gleich mal als Werbungskosten bringen...

Der Steuererklärung ist die Jahresbescheinigung im Original beizugeben (mit Bitte um gestempelte Rückgabe) - dann kann sich das Amt bei Klärungsbedarf direkt mit der Depotstelle ins Benehmen setzen. Weil Finanzbeamten aber auch nur Menschen sind, schlucken Sie den Wisch unhinterfragt, zumal bei einer inländischen Abechnungsstelle mit nur 1 Zeilenposition...

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turtle

Danke für die Aufklärung, das ist ja total genial! :thumbsup:

Wieso hab ich mir dann nur vor dem Kauf solche Gedanken gemacht...

Bei Comdirect wird es übrigens auch auf dem Steuerbescheid angegeben.

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CHX

Wieso hab ich mir dann nur vor dem Kauf solche Gedanken gemacht...

 

Weil du später bei Verkauf des Fonds jedes einzelne Jahr inkl. der Besteuerungsnachweise ausschüttungsgleicher Erträge aus diesen Jahren nachweisen musst, um einer Doppelbesteuerung aus dem Wege zu gehen ;)

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D-Mark

Ts,

 

dazu muß er nur die gestempelten Jahressteuerbescheinigungen abheften - wo ist da das Problem?

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CHX

Wer sagt, dass das ein Problem sei?

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Akaman

Ts,

 

dazu muß er nur die gestempelten Jahressteuerbescheinigungen abheften - wo ist da das Problem?

Abheften reicht nicht. Man muss sie nach 30 Jahren auch noch zur Hand haben und zuordnen können. Und bei zwischenzeitlichen Zu- und Verkäufen immer schön den Überblick behalten. Tja, wo ist wohl das Problem? Sicherlich in meinem Ablage- und Umzugsverhalten.

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kleinerfisch

Ts,

 

dazu muß er nur die gestempelten Jahressteuerbescheinigungen abheften - wo ist da das Problem?

 

1. Wer stempelt die und wofür? Ich bekomme die Jahressteuerbescheinigungen (JStB) nie vom Finanzamt (FA) zurück

 

2. Die JStB ist kein Nachweis, dass auch korrekt versteuert wurde. Man muss sie ja nicht abgeben haben (selbst wenn man verpflichtet war)

 

3. Bei mehreren ausl. Thesaurierern (aT) geht aus meinen JStB nicht hervor, welcher Fonds in welcher Höhe in die Zeile 15 eingegangen ist - somit auch kein Nachweis der Versteuerung in der richtigen Höhe

 

4. Im gleichen Fall und wenn dort zusätzlich auf nicht enthaltene Fonds verwiesen wird, geht aus der JStB auch nicht hervor, welche Fonds nicht bzw. doch enthalten sind

 

5. Selbst bei nur einem aT ist die richtige Höhe nicht erwiesen sondern nur von der Bank behauptet. Das FA könnte durchaus anderer Meinung über die korrekte Höhe sein (zugegeben unwahrscheinlich, dass sie sich heutzutage die Mühe machen, aber in zehn Jahren könnte das automatisiert sein). Außerdem könnte die Höhe nach Erstellung der JStB noch korrigiert worden sein (ist bei mir schon vorgekommen).

 

6. Der Steuerbescheid ist auch kein Nachweis - jedenfalls wenn mehrere aT vorhanden, da die Werte nur als Summe ausgewiesen sind und evtl. noch welche fehlen könnten. Es ist also unklar, für welche Fonds man wieviel versteuert hat.

 

Reicht das an Problemen?

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west263

1. Wer stempelt die und wofür? Ich bekomme die Jahressteuerbescheinigungen (JStB) nie vom Finanzamt (FA) zurück

gestempelt wurde bei mir auch nichts,habe ich auch nicht erwartet.Zurückbekommen habe ich alle Unterlagen,die ich geschickt habe,auch alle Jahressteuerbescheinigungen.

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kleinerfisch

gestempelt wurde bei mir auch nichts,habe ich auch nicht erwartet.Zurückbekommen habe ich alle Unterlagen,die ich geschickt habe,auch alle Jahressteuerbescheinigungen.

 

Bist Du sicher, dass es nicht die Erträgnisaufstellungen waren, die zurückgekommen sind?

Ich hatte vor Jahren mal beim FA gefragt und meine, man hätte mir gesagt, die dienten als eine Art Quittung (ähnlich der Lohnsteuerkarten, die ja auch nicht zurückkamen).

Jedenfalls habe ich schon seit Jahren andere Unterlagen, aber nie die JStB zurückbekommen.

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west263

gestempelt wurde bei mir auch nichts,habe ich auch nicht erwartet.Zurückbekommen habe ich alle Unterlagen,die ich geschickt habe,auch alle Jahressteuerbescheinigungen.

 

Bist Du sicher, dass es nicht die Erträgnisaufstellungen waren, die zurückgekommen sind?

Ich hatte vor Jahren mal beim FA gefragt und meine, man hätte mir gesagt, die dienten als eine Art Quittung (ähnlich der Lohnsteuerkarten, die ja auch nicht zurückkamen).

Jedenfalls habe ich schon seit Jahren andere Unterlagen, aber nie die JStB zurückbekommen.

Ja,es sind die Jahressteuerbescheinigungen der Banken,die alle wieder zurückgekommen sind.Habe gerade mal nachgeschaut,auch 2008 kamen diese wieder zurück.

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kleinerfisch

Ja,es sind die Jahressteuerbescheinigungen der Banken,die alle wieder zurückgekommen sind.Habe gerade mal nachgeschaut,auch 2008 kamen diese wieder zurück.

 

Danke für die Info. Da werde ich mal nachfragen...

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Tomita

Ja,es sind die Jahressteuerbescheinigungen der Banken,die alle wieder zurückgekommen sind.Habe gerade mal nachgeschaut,auch 2008 kamen diese wieder zurück.

 

Danke für die Info. Da werde ich mal nachfragen...

Sobald die KapESt 500 EUR übersteigt -sollen- die Jahresbescheinigungen beim FA verbleiben!

 

Verwaltungsanweisung... ;) Ob das im Regelfall jeder beachtet, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

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kleinerfisch

Danke für die Info. Da werde ich mal nachfragen...

Sobald die KapESt 500 EUR übersteigt -sollen- die Jahresbescheinigungen beim FA verbleiben!

 

Verwaltungsanweisung...

veröffentlicht? Wenn ja, wo? oder was internes?

 

Ich habe immer die eine oder andere JStB über 500 EUR und mehrere drunter. Keine wurde mir je zurückgeschickt.

Oder meinst Du, wenn die Summe der KapESt 500 EUR übersteigt, schicken sie gar keine JStB mehr zurück? Das würde meinen Fall erklären,

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Tomita

Also ich kann dir aus eigener Erfahrung berichten, dass bei uns die Steuerbescheinigungen einbehalten werden, sobald die KapESt pro Bescheinigung die besagten 500 EUR übersteigt.

 

Die Bescheinigungen, bei denen du drunter liegst, hätte ich dir wieder zurückgeschickt! ;)

 

Aber wie das halt auf den Ämtern ist: eine einheitliche Linie ist da nicht zu erkennen und jeder macht es anders, "weil es ja schon immer so gemacht wurde!". Aber das ist ein anderes Thema, über das ich mich an dieser Stelle nicht weiter aufregen will! :)

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