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Knarf

Hardware über Arbeitgeber aus Bruttogehalt leasen

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Knarf

Hallo,

 

seit kurzem bietet mein Arbeitgeber ein sogenanntes PC-Programm an.

 

Das funktioniert so: Mein Arbeitgeber least einen PC / Notebook und stellt diesen zur rein privaten Nutzung zur Verfügung.

Dabei wird mit einem großen externen Computer-Händler zusammengearbeitet. Der Anbieter ansich hat schon günstige Preise.

 

Konditionen:

- Leasingrate in Höhe von 4,52% pro Monat vom Anschaffungspreis

- Laufzeit 24 Monate

- die Raten werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen

- am Ende der Laufzeit Kauf der Hardware für 3% des Kaufpreises möglich (nicht steuerbegünstigt)

 

Macht dieses Konstrukt Sinn? Ich würde durch die Steuerersparnis etwa 30% sparen. Alternativ könnte ich die Hardware direkt kaufen und als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen - käme in etwa aufs gleiche raus.

Oder wäre es rechtlich möglich die Leasingraten auch in der Steuererklärung anzugeben?

 

Was wäre der Vorteil von meinem Arbeitgeber - außer Mitarbeiterzufriedenheit :rolleyes: ? Die Hardware gehört während der Laufzeit ja wohl ihm, also könnte er sie irgendwie abschreiben?

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kleinerfisch

Also dieser Kauf ist ohne steuerliche Gesichtspunkte erstmal so teuer wie ein Ratenkauf mit 11,9% effektivem Jahreszins. Ob das ein guter Deal ist, kannst Du ja selbst entscheiden.

 

Wie Du allerdings einen Computer "zur rein privaten Nutzung" von der Steuer absetzen willst, ist mir schleierhaft. Entweder hast Du noch eine Nebenbeschäftigung oder Du musst dem FA das genaue Gegenteil - eben die berufliche Nutzung - nachweisen. Sonst geht da m.E. gar nichts.

Wenn Dein Arbeitgeber Dir einen günstigen Computer vermittelt, ist das m.E. in Höhe Deiner Ersparnis ein geldwerter Vorteil (wie die verbilligter Jahreswagen für VW-Mitarbeiter), den Du versteuern musst. Insofern ist mir noch mal unklar, wo da ein steuerlicher Vorteil rauskommen soll.

Und schließlich kann der Arbeitgeber nicht einfach irgendwelche Beträge für private Einkäufe vom Bruttolohn abziehen und somit der Besteuerung (und Sozialversicherung?) entziehen.

Irgendwas scheint da nicht zu stimmen...

 

 

Leasingraten kannst Du auch bei der Steuer absetzen, wenn Du den geleasten Gegenstand beruflich/betrieblich nutzt. Wenn allerdings der Kaufpreis am Ende der Laufzeit schon vorher feststeht, dürfte es sich auch steuerlich eher um einen Ratenkauf handeln. Dann hättest Du Abschreibung+Zinsen zum Absetzen.

 

Wenn es tatsächlich Leasing ist, hat der Leasinggeber die Abschreibung, da ihm der Gegenstand gehört. Ist das der Arbeitgeber, hat er den Vorteil der Abschreibung aber auch den Nachteil der einenommenen Leasingraten. Ist der Computer-Händler der Leasingeber (was ich eher annehme), bekommt Dein Arbeitgeber evtl. eine Provision und/oder höhere Rabatte für die eigenen Einkäufe, da sei EInkaufsvolumen beim Händler steigt.

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Taxadvisor

Also dieser Kauf ist ohne steuerliche Gesichtspunkte erstmal so teuer wie ein Ratenkauf mit 11,9% effektivem Jahreszins. Ob das ein guter Deal ist, kannst Du ja selbst entscheiden.

 

Wie Du allerdings einen Computer "zur rein privaten Nutzung" von der Steuer absetzen willst, ist mir schleierhaft. Entweder hast Du noch eine Nebenbeschäftigung oder Du musst dem FA das genaue Gegenteil - eben die berufliche Nutzung - nachweisen. Sonst geht da m.E. gar nichts.

Wenn Dein Arbeitgeber Dir einen günstigen Computer vermittelt, ist das m.E. in Höhe Deiner Ersparnis ein geldwerter Vorteil (wie die verbilligter Jahreswagen für VW-Mitarbeiter), den Du versteuern musst. Insofern ist mir noch mal unklar, wo da ein steuerlicher Vorteil rauskommen soll.

Und schließlich kann der Arbeitgeber nicht einfach irgendwelche Beträge für private Einkäufe vom Bruttolohn abziehen und somit der Besteuerung (und Sozialversicherung?) entziehen.

Irgendwas scheint da nicht zu stimmen...

 

 

Leasingraten kannst Du auch bei der Steuer absetzen, wenn Du den geleasten Gegenstand beruflich/betrieblich nutzt. Wenn allerdings der Kaufpreis am Ende der Laufzeit schon vorher feststeht, dürfte es sich auch steuerlich eher um einen Ratenkauf handeln. Dann hättest Du Abschreibung+Zinsen zum Absetzen.

 

Wenn es tatsächlich Leasing ist, hat der Leasinggeber die Abschreibung, da ihm der Gegenstand gehört. Ist das der Arbeitgeber, hat er den Vorteil der Abschreibung aber auch den Nachteil der einenommenen Leasingraten. Ist der Computer-Händler der Leasingeber (was ich eher annehme), bekommt Dein Arbeitgeber evtl. eine Provision und/oder höhere Rabatte für die eigenen Einkäufe, da sei EInkaufsvolumen beim Händler steigt.

 

 

Überlassung von Telekomanlagen etc. und PC vom AG an den AN ist seit GAZPROM-Gerhard von der Steuer befreit.

 

Gruß

Txadvisor

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D-Mark
· bearbeitet von D-Mark

Veraltete Info!

 

Mein AG hat die Abgabe von Hardware seit der letzten Steuernovelle eingestellt.

Grund: Die Regelungen zu geltwerten Vorteilen für Arbeitnehmer haben sich massiv verschärft - es gibt keine Steuervorteile mehr! Nicht mal Tankgutscheine bis 60€ sind noch drin, Aufwendungen für Weihnachtsfeiern sind voll steuerpflichtig (und das hat man bei uns zuletzt auch deutlich gemerkt)...

 

Was der AG des Threadautors da macht, weiß ich nicht. Hört sich für mich halblegal bis kriminell an; kann die rechtliche Konstruktion aber nicht beurteilen!

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Taxadvisor

Veraltete Info!

 

Mein AG hat die Abgabe von Hardware seit der letzten Steuernovelle eingestellt.

Grund: Die Regelungen zu geltwerten Vorteilen für Arbeitnehmer haben sich massiv verschärft - es gibt keine Steuervorteile mehr! Nicht mal Tankgutscheine bis 60 sind noch drin, Aufwendungen für Weihnachtsfeiern sind voll steuerpflichtig (und das hat man bei uns zuletzt auch deutlich gemerkt)...

 

Was der AG des Threadautors da macht, weiß ich nicht. Hört sich für mich halblegal bis kriminell an; kann die rechtliche Konstruktion aber nicht beurteilen!

 

§ 3 Nr. 45 EStG ist noch existent. Die Überlassung von betrieblichen PC/Telefon zur privaten (Mit-)Benutzung ist nach wie vor steuerfrei, sofern sie im Eigentum des AG bleiben. Darüber hinaus kann er bei Übereignung nach wie vor pauschalieren, wenn die Überlassung zusätzlich zum Lohn erfolgt. Und bei den Tankgutscheinen hat der BFH gerade ein AN-freundliches Urteil gefällt.

 

Gruß

Taxadvisor

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Knarf

 

§ 3 Nr. 45 EStG ist noch existent. Die Überlassung von betrieblichen PC/Telefon zur privaten (Mit-)Benutzung ist nach wie vor steuerfrei, sofern sie im Eigentum des AG bleiben. Darüber hinaus kann er bei Übereignung nach wie vor pauschalieren, wenn die Überlassung zusätzlich zum Lohn erfolgt. Und bei den Tankgutscheinen hat der BFH gerade ein AN-freundliches Urteil gefällt.

 

 

Ja, das ist das wohl. Heute haben sie einen Mustervertrag ins Netz gestellt. Es ist ein Nutzungsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

 

Hier mal die Präambel: "Durch diesen Vertrag soll dem Mitarbeiter die Teilnahme an dem Mitarbeiter PCProgramm

ermöglicht werden. Dieses basiert auf §3 Nr.45 EStG, welcher zum Ziel hat, die PC- und Internetverbreitung zum Aufbau der Informationsgesellschaft in Deutschland zu fördern, indem er die private Nutzung eines betrieblichen Personalcomputers

steuerfrei stellt."

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kleinerfisch

Ich dachte immer, es ginge bei dem § 3 Nr. 45 um die Mitbenutzung von zur beruflichen Nutzung gestellter Laptops etc.

Aber da lag ich falsch.

 

Da für dieses Konstrukt der Computer Eigentum des Arbeitgebers sein muss, wäre der private Kauf steuerlich (bei rein privater Nutzung) unerheblich.

 

Ich würde jetzt mein Wunschgerät im Internet suchen und den besten Preis dafür rausfinden.

Dann kann ich diesen Preis zu dem des gebotenen Gerätes +12% Zinsen -30% Steuer in Relation setzen.

Das müsste dann schon deutlich billier sein um auszugleichen, dass ich wohl nicht mein Wunschgerät und dieses wohl nicht zum Wunschzeitpunkt bekomme.

 

Was passiert eigentlich, wen das Arbeitsverhältnis während der Laufzeit des Vertrages endet?

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Knarf

Was passiert eigentlich, wen das Arbeitsverhältnis während der Laufzeit des Vertrages endet?

 

"Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer, wird von der letzten Lohn-/Gehaltszahlung an den Mitarbeiter das zu diesem Zeitpunkt noch offene Nutzungsentgelt sowie die Schlussrate einbehalten, und das Gerät geht in das Eigentum des Mitarbeiters über."

 

Das müsste dann schon deutlich billier sein um auszugleichen, dass ich wohl nicht mein Wunschgerät und dieses wohl nicht zum Wunschzeitpunkt bekomme.

 

Die Auswahl in dem Online-Shop ist sehr groß. Der Zeitpunkt kann man selbst festlegen. Es ist allerdings nur ein Kauf innerhalb von 24 Monaten möglich.

Denke das Konstrukt ist nix für mich. Wenn ich Hardware kaufe, wird die auch für den Job genutzt und dann anteilig abgesetzt. Das wird dann günstiger.

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