Zum Inhalt springen
dingo

Fondsgebundene Rentenversicherung vs. Banksparplan

Empfohlene Beiträge

dingo

Was fällt dir so zum Stichwort "rentenversicherungspflichtiges Einkommen" ein? :lol:

 

elektronische Datenübertragungsdingsda? :blushing:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
dingo

Da bin ich noch mal.

 

Nach noch ein bisschen rechnen bin ich zu dem Schluss gekommen, dass es für mich am günstigsten ist, wenn ich weiter wie bisher in die Fondsgebundene Rentenversicherung bei der Zurich einzahle. Gleichzeitig schließe ich einen Sparvertrag bei der VoBa ab. Auf den gehen dann ca. 10,- /mon, die ich brauche, um wieder in die volle Förderung zu kommen, und die gesamten staatlichen Zulagen. Außerdem alle weiteren Beitragserhöhungen und Sonderzahlungen, die z. B anfallen, wenn das Kindergeld wegfällt.

 

Der Berater von der Volksbank sagte am Telefon, das ginge nicht; die Zulagen müssten dann auch anteilig auf die Verträge verteilt werden. Er will das aber noch mal überprüfen.

 

Was sagen die Kenner der Materie?

 

Meine Berechnung beruht auf den Angaben über die Abschlusskosten (siehe oben), die sich ja aus etlichen unterschiedlichen Anteilen zusammensetzen. Kann ich von der Versicherung verlangen, dass sie mir vorrechnet, wie sich meine Abschlusskosten, die ich z. B.voriges Jahr bezahlt habe, zusammensetzen. Dann könnte ich prüfen, ob ich richtig gerechnet habe.

 

Schönen Dank, schönen Tag!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes
· bearbeitet von polydeikes
Der Berater von der Volksbank sagte am Telefon, das ginge nicht; die Zulagen müssten dann auch anteilig auf die Verträge verteilt werden. Er will das aber noch mal überprüfen.

 

:lol:

 

 

aus dem §87 EStG:

 

(1) Zahlt der nach § 79 Satz 1 Zulageberechtigte Altersvorsorgebeiträge zugunsten mehrerer Verträge, so wird die Zulage nur für zwei dieser Verträge gewährt. Der insgesamt nach § 86 zu leistende Mindesteigenbeitrag muss zugunsten dieser Verträge geleistet worden sein. Die Zulage ist entsprechend dem Verhältnis der auf diese Verträge geleisteten Beiträge zu verteilen.

 

---

 

Meine Berechnung beruht auf den Angaben über die Abschlusskosten (siehe oben), die sich ja aus etlichen unterschiedlichen Anteilen zusammensetzen. Kann ich von der Versicherung verlangen, dass sie mir vorrechnet, wie sich meine Abschlusskosten, die ich z. B.voriges Jahr bezahlt habe, zusammensetzen. Dann könnte ich prüfen, ob ich richtig gerechnet habe.

 

:lol: :lol: :lol:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
dingo

Jetzt bin ich doch noch mal verwirrt.

 

Der Berater von der Volksbank hat sich wieder gemeldet und sagt, es sei möglich, die kompletten Zulagen in einen Vertrag laufen zu lassen, und hattest Du, Polydeikes, das nicht auch in einem Beitrag geschrieben?

 

Wie soll ich den Kommentar zu meiner Frage über die Ermittlung der Abschlussgebühr verstehen? Können die sich überhaupt weigern? Ich könnte ja behaupten, sie hätten zu viel abgezogen, dann müssen sie doch die Berechnung vorlegen. Schließlich muss jeder, der eine Forderung hat, eine ordentliche Abrechnung vorlegen.

 

Schönen Abend

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Wenn du gleichzeitig in mehrere Verträge einzahlst, greift der oben genannte § aus dem EStG. Wenn du nur in den Banksparplan weiter einzahlst (anderer Vertrag beitragsfrei), geht natürlich die komplette Zulage in den Banksparplan - und nur davon hab ich gesprochen.

 

Zudem gibt es noch den §87 (2) ... der bezieht sich aber auf mittelbar Zulagenberechtigte, also nicht auf dich.

 

Welcher Vertrag die Zulagen bekommt, müsstest du beim Zulagenantrag in Zeile 5 eintragen können, wenn ich mich recht erinnere (habs nicht vor mir). Aber laut EStG werden die Zulagen gemäß geleisteten Beiträgen verteilt.

 

Und was die Berechnung angeht: Nicht mit einer Rechnungslegung verwechseln. :lol: Klar kannst du alles fordern, aber verständlich berechnet wirds dir wohl eher kein Anbieter zukommen lassen. Das höchste der Gefühle ist eine Auflistung der ivH Beträge und diversen Posten, womit du dann rechnen kannst.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...