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skytask
· bearbeitet von skytask

Hallo zusammen und frohe Ostern! :-)

 

Es ist mal wieder so weit, die Steuererklärung steht an. Zwei kurze Frage dazu:

 

Ich habe mehrere Depots und in 2010 unterm Strich ein Minus umgesetzt. Ein Depot, auf dem ein Verlust angefallen ist, nutze ich nicht mehr. Den Verlust aus diesem Depot möchte ich nun korrekt in die Steuererklärung einbringen. Da im letzten Jahr keine weiteren Gewinne zum verrechnen mehr angefallen sind, frage ich mich nun ob ich den Verlust eintragen soll oder ob ich dies erst im nächsten Jahr tun muss, wenn wieder Gewinne zu verrechnen sind?

 

Die zweite Frage: Wenn ich Verluste in der Steuererklärung eintrage, werden diese dann automatisch mit Gewinnen im Folgejahr verrechnet oder muss ich die Differenz zwischen Gewinn und Verlust aus dem Vorjahr selbst übertragen?

 

Vielen Dank für die Aufklärung,

 

skytask

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Taxadvisor

Hallo zusammen und frohe Ostern! :-)

 

Es ist mal wieder so weit, die Steuererklärung steht an. Zwei kurze Frage dazu:

 

Ich habe mehrere Depots und in 2010 unterm Strich ein Minus umgesetzt. Ein Depot, auf dem ein Verlust angefallen ist, nutze ich nicht mehr. Den Verlust aus diesem Depot möchte ich nun korrekt in die Steuererklärung einbringen. Da im letzten Jahr keine weiteren Gewinne zum verrechnen mehr angefallen sind, frage ich mich nun ob ich den Verlust eintragen soll oder ob ich dies erst im nächsten Jahr tun muss, wenn wieder Gewinne zu verrechnen sind?

 

Die zweite Frage: Wenn ich Verluste in der Steuererklärung eintrage, werden diese dann automatisch mit Gewinnen im Folgejahr verrechnet oder muss ich die Differenz zwischen Gewinn und Verlust aus dem Vorjahr selbst übertragen?

 

Vielen Dank für die Aufklärung,

 

skytask

 

Wenn es Inlandsdepots sind, hättest Du bis zum 15.12.2010 eine Verlustbescheinigung anfordern müssen, sonst wird der Verlust automatisch bei der jeweiligen Bank vorgetragen und mit Gewinnen 2011ff verrechnet. Bei Auslandsdepots wird das über ide Steuererklärung glatt gezogen. Der Verlust wird - soweit er nicht im selben Jahr verrechnet werden kann - fest gestellt und in einem eigen Bescheid vom FA bekannt gegeben.

 

Gruß

Taxadvisor

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skytask
· bearbeitet von skytask

 

Wenn es Inlandsdepots sind, hättest Du bis zum 15.12.2010 eine Verlustbescheinigung anfordern müssen, sonst wird der Verlust automatisch bei der jeweiligen Bank vorgetragen und mit Gewinnen 2011ff verrechnet. Bei Auslandsdepots wird das über ide Steuererklärung glatt gezogen. Der Verlust wird - soweit er nicht im selben Jahr verrechnet werden kann - fest gestellt und in einem eigen Bescheid vom FA bekannt gegeben.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Danke für die Antwort! Die Verlustbescheinigung habe ich fristgerecht beantragt. Eine Frage bleibt mir noch:

 

Ich habe im betreffenden Jahr mehr Verluste als Gewinne "realisiert". Wenn ich meine Verlusterklärung nun für die Steuererklärung verwende und ich nicht alles verrechnen kann, übernehme ich dann den Restbetrag der verbleibenden Verluste im nächsten Jahr (in der Hoffnung, dass dann Gewinne anfallen, oder sonst entsprechend in den Folgejahren)? Oder wird das automatisch im Finanzamt verbucht und ich trage nur die Gewinne ein?

 

Vielen Dank für die Hilfe!

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Taxadvisor

Wenn es Inlandsdepots sind, hättest Du bis zum 15.12.2010 eine Verlustbescheinigung anfordern müssen, sonst wird der Verlust automatisch bei der jeweiligen Bank vorgetragen und mit Gewinnen 2011ff verrechnet. Bei Auslandsdepots wird das über ide Steuererklärung glatt gezogen. Der Verlust wird - soweit er nicht im selben Jahr verrechnet werden kann - fest gestellt und in einem eigen Bescheid vom FA bekannt gegeben.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Danke für die Antwort! Die Verlustbescheinigung habe ich fristgerecht beantragt. Eine Frage bleibt mir noch:

 

Ich habe im betreffenden Jahr mehr Verluste als Gewinne "realisiert". Wenn ich meine Verlusterklärung nun für die Steuererklärung verwende und ich nicht alles verrechnen kann, übernehme ich dann den Restbetrag der verbleibenden Verluste im nächsten Jahr (in der Hoffnung, dass dann Gewinne anfallen, oder sonst entsprechend in den Folgejahren)? Oder wird das automatisch im Finanzamt verbucht und ich trage nur die Gewinne ein?

 

Vielen Dank für die Hilfe!

 

Du erhältst vom Finanzamt einen Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag.

 

Gruß

Taxadvisor

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CyberH

Ich greife das Thema nochmal auf, da ich, in meinen Augen ähnlichen Fall habe und mir langsam dämmert, dass ich wohl einen Fehler begangen habe.

 

Ausgangssituation:

 

Bank A hat mir für 2011 eine Bescheinigung über Verluste, die nicht ausgeglichen werden konnten, ausgestellt. Diese Bescheinigung habe ich ausdrücklich angefordert. Neben Verlusten bei Bank A fielen Gewinne bei Bank B an. In Summe (Verlust Bank A + Gewinne Bank B) bleibe ich im Plus, nutze den Sparer-Pauschbetrag aber nicht voll aus. Also ist auch keine Steuer für 2011 fällig geworden.

 

Habe die Bescheinigung bei Bank A extra ausstellen lassen, um für 2012 bei Bank B anfallende Erträge, die den freigestellten Betrag überschreiten werden, meine Steuerlast auf Kapitalerträge in 2012 zu drücken. Also ein gedachter Verlustvortrag. In 2012 werde ich mehr als 801 Kapitaleinkünfte erzielen.

 

Nach Recherche im Forum dämmert es mir erst jetzt, dass ich den Verlustvortrag wohl nicht wie angedacht vornehmen kann, da 2011 effektiv kein Verlust angefallen ist.

 

Gehe ich also richtig in der Annahme, dass ich die Verlustbescheinigung von 2011 getrost vergessen kann und mit Gewinnen in 2012, die über den Pauschbetrag gehen, nicht mehr über die Einkommensteuererklärung verrechnen kann?

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reckoner

Hallo CyberH,

 

ich hoffe, du bist noch an einer Antwort interessiert, die Frage ist ja schon ein paar Tage her (der Thread war mir durchgegangen).

 

Erstmal zu den Begriffen:

- Vertlustbescheinigung: Eine ausdrücklich beantragte Bescheinigung über nicht ausgeglichene Verluste, um sie beispielsweise mit Gewinnen bei anderen Banken zu verrechenen. Diese Verlustbescheinigung muss im betreffenden Jahr in die Steuererklärung übernommen werden (oder der Verlust verfällt).

- Verlustvortrag: Gibt es entweder bankintern (automatisch, solange keine Vertlustbescheinigung beantragt wird) oder vom Finanzamt, wenn die erklärten Kapitalerträge negativ sind (man muss nicht unbedingt alle Kapitalerträge erklären).

 

Du solltest jetzt überprüfen, was für dich besser ist:

 

1. Erklärung aller Banken - mit der Folge, dass alle abgeführten Steuern erstattet werden.

 

2. Nur die Bank A erklären - mit der Folge, dass der dortige Verlust vorgetragen würde (also für die Zukunft zur Verfügung stände), aber gleichzeitig die eventuell von Bank B abgeführten Steuern nicht erstattet würden.

 

MfG Stefan

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neysee

Und im Extremfall kann das bedeuten:

 

Kapitalerträge 801 Euro bei Bank A, Verlust bei Bank B 801 Euro, sonst keine weiteren Kapitalerträge.

 

Wer hier bei B die Verlustbescheinigung beantragt, setzt damit den bankinternen Verrechnungstopf auf 0 zurück, kann in seiner ESt-Erklärung den bescheinigten Verlust mit den 801 Gewinn bei B verrechnen, hat 0 Euro Kapitalerträge (also Sparerfreibetrag für das Jahr komplett verschenkt), aber auch keinen Verlust, der mit künftigen Steuererklärungen verrechnet wird.

 

In Konsequenz: Maximal ins Knie geschossen.

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CyberH

Das Thema ist noch aktuell gewesen. Vielen Dank, reckoner!

 

Da ich eine Verlustbescheinigung von Bank A für 2011 bekommen habe muss ich die bescheinigten Verluste, wie es neysee in seinem Maximalbeispiel aufgegriffen hat, in der ESt.-Erkärung mit anderen (positiven) Kapitalerträgen aus 2011 verrechnen. Da die bescheinigten Verluste von Bank A nicht höher als die sonstigen Kapitalerträge (excl. Gewinn/Verlust aus Aktiengeschäfte) sind habe ich den realisierten Verlust für 2011 von Bank A "in den Sand gesetzt".

Nicht der Königsweg wie ich mir das gedacht habe, doch ändern werde ich nichts mehr dran können crying.gif

 

Danke!

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reckoner

Hallo CyberH,

 

Da ich eine Verlustbescheinigung von Bank A für 2011 bekommen habe muss ich die bescheinigten Verluste, wie es neysee in seinem Maximalbeispiel aufgegriffen hat, in der ESt.-Erkärung mit anderen (positiven) Kapitalerträgen aus 2011 verrechnen.
Nein, musst du nicht (siehe mein zweitens, s.o.).

Wenn du beispielsweise 800 Euro Verlust bei Bank A und 1000 Euro Gewinn bei Bank B hattest (mit Freistellungsauftrag), dann könnte es besser sein, auf die Erstattung der Steuern zu verzichten (ca. 53 Euro), um den Verlustvortrag von 800 Euro zu erhalten.

Das kommt immer auf den Einzelfall an, und zwar auch darauf, ob man den Verlustvortrag in Zukunft überhaupt gebrauchen kann. Wer beispielsweise immer nur knapp über dem Sparerpauschbetrag liegt, dem bringt das vielleicht gar nichts und die 53 Euro wären besser gewesen.

 

Apropos Freistellungsauftrag, bei welcher Bank lag der denn?

 

(excl. Gewinn/Verlust aus Aktiengeschäfte)
Waren es - unterm Strich - Gewinne oder Verluste? Nur letztere wandern in den gesonderten Verlusttopf.

 

@neysee: Dein Extremfall ist doch ein klassisches Beispiel vor mein zweitens (s.o.): Es wird nur die Verlustbank erklärt, der Rest war aufgrund des Freistellungsauftrages schon steuerfrei, im Ergebnis Null Steuern und Verlustvortrag in voller Höhe.

Außerdem, warum hast du die Banken vertauscht ? (wir sollten doch bei der Bezeichnung von CyberH bleiben, ich bin schon ganz verwirrt;-)

 

MfG Stefan

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CyberH
Da ich eine Verlustbescheinigung von Bank A für 2011 bekommen habe muss ich die bescheinigten Verluste, wie es neysee in seinem Maximalbeispiel aufgegriffen hat, in der ESt.-Erkärung mit anderen (positiven) Kapitalerträgen aus 2011 verrechnen.
Nein, musst du nicht (siehe mein zweitens, s.o.).

Wenn du beispielsweise 800 Euro Verlust bei Bank A und 1000 Euro Gewinn bei Bank B hattest (mit Freistellungsauftrag), dann könnte es besser sein, auf die Erstattung der Steuern zu verzichten (ca. 53 Euro), um den Verlustvortrag von 800 Euro zu erhalten.

Das kommt immer auf den Einzelfall an, und zwar auch darauf, ob man den Verlustvortrag in Zukunft überhaupt gebrauchen kann. Wer beispielsweise immer nur knapp über dem Sparerpauschbetrag liegt, dem bringt das vielleicht gar nichts und die 53 Euro wären besser gewesen.

 

Evtl. habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt: Die Bescheinigung der 2011er-Verluste bei Bank A habe ich bereits bekommen. Das ich die Bescheinigung "voreilig" beantragt habe, somit den automatischen Verlustvortrag durch die Bank verhindert habe, ist mein Fehler gewesen. Da ich auf die sonstigen positiven Kapitaleinkünfte keine Steuer gezahlt habe (lag unter dem freigestellten Betrag) und in Summe meine 2011er Kapitaleinkünfte nicht negativ sind, gleichwohl aber unter dem Pauschbetrag bleiben, wäre es ratsam gewesen, wenn ich mir keine Bescheinigung ausstellen hätte lassen. Das kann ich aber nun nicht mehr rückgängig machen.

 

Apropos Freistellungsauftrag, bei welcher Bank lag der denn?

 

Habe den FSA auf beide Banken aufgeteilt. Beide Banken haben keine Steuer abgeführt.

 

(excl. Gewinn/Verlust aus Aktiengeschäfte)
Waren es - unterm Strich - Gewinne oder Verluste? Nur letztere wandern in den gesonderten Verlusttopf.

 

Unterm Strich, wie oben beschrieben, habe ich einen Gewinn. Bleibe unterhalb des Sparer-Pauschbetrages.

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reckoner

Hallo CyberH,

 

Evtl. habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt: Die Bescheinigung der 2011er-Verluste bei Bank A habe ich bereits bekommen.
Ja, das war mir klar, ansonsten erübrigt sich die ganze Fragestellung doch auch.

 

Da ich auf die sonstigen positiven Kapitaleinkünfte keine Steuer gezahlt habe (lag unter dem freigestellten Betrag) und in Summe meine 2011er Kapitaleinkünfte nicht negativ sind, gleichwohl aber unter dem Pauschbetrag bleiben, wäre es ratsam gewesen, wenn ich mir keine Bescheinigung ausstellen hätte lassen. Das kann ich aber nun nicht mehr rückgängig machen.
Ja, besser wäre das bestimmt gewesen.

Aber wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, dann wurden bei keiner deiner Banken Abgeltungsteuern abgeführt(?). Also kannst du doch jetzt einfach nur die Bank A erklären (von Bank B brauchst du nur die Zeile 14a), du bekommst dann vom Finanzamt einen Feststellungsbescheid über die Altverluste. Dazu musst du den Antrag gem. KAP Zeile 5 stellen (nicht aber Zeile 4).

 

Was ich weiter oben mit "überprüfen" meinte, galt nur für den Fall, dass Steuern abgeführt wurden (dann muss man halt entscheiden, ob der Verlustvortrag den Verzicht auf die Erstattung ausgleicht).

 

Anmerkung für Sonderfälle: Ich bin der Meinung, dass man eine Bank nur ganz oder gar nicht erklären kann. Wenn du gleichzeitig eine Steuerbescheinigung (mit positiven Beträgen) und eine Verlustbescheinigung von derselben Bank hast (ja, das ist möglich), dann musst du beide einreichen.

 

Unterm Strich, wie oben beschrieben, habe ich einen Gewinn. Bleibe unterhalb des Sparer-Pauschbetrages.
Da habe ich mich vielleicht unklar ausgedrückt, gemeint war unterm Strich bei einer Bank. Wenn da dann Aktiengewinne zu Buche stünden, würden diese zu normalen (sonstigen) Gewinnen mutieren und auch so bescheinigt werden (also für Zeile 8).

Ich glaube aber, dass dieses Detail in deinem Fall eher uninteressant ist.

 

MfG Stefan

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CyberH
· bearbeitet von CyberH

Hallo reckoner,

 

Da ich auf die sonstigen positiven Kapitaleinkünfte keine Steuer gezahlt habe (lag unter dem freigestellten Betrag) und in Summe meine 2011er Kapitaleinkünfte nicht negativ sind, gleichwohl aber unter dem Pauschbetrag bleiben, wäre es ratsam gewesen, wenn ich mir keine Bescheinigung ausstellen hätte lassen. Das kann ich aber nun nicht mehr rückgängig machen.
Ja, besser wäre das bestimmt gewesen.

Aber wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, dann wurden bei keiner deiner Banken Abgeltungsteuern abgeführt(?). Also kannst du doch jetzt einfach nur die Bank A erklären (von Bank B brauchst du nur die Zeile 14a), du bekommst dann vom Finanzamt einen Feststellungsbescheid über die Altverluste. Dazu musst du den Antrag gem. KAP Zeile 5 stellen (nicht aber Zeile 4).

 

Was ich weiter oben mit "überprüfen" meinte, galt nur für den Fall, dass Steuern abgeführt wurden (dann muss man halt entscheiden, ob der Verlustvortrag den Verzicht auf die Erstattung ausgleicht).

 

Anmerkung für Sonderfälle: Ich bin der Meinung, dass man eine Bank nur ganz oder gar nicht erklären kann. Wenn du gleichzeitig eine Steuerbescheinigung (mit positiven Beträgen) und eine Verlustbescheinigung von derselben Bank hast (ja, das ist möglich), dann musst du beide einreichen.

 

Ja, richtig. Keine Bank hat Steuern einbehalten. Ich wollte bewusst Verluste bei Bank A generieren, um in 2012 mittels dieser Verluste meinen Betrag, auf den ich keine Steuer zahlen muss, zu erhöhen.

 

Da ich das erste Mal die ESt-Ertklärung im Zusammenhang mit Kapitalerträgen (Anlage KAP) angebe war ich der Meinung, dass ich sämtliche Kapitaleinkünfte offenlegen muss. Also die Verluste bei Bank A ausweise und im selben Zug mitteile, dass ich bei Bank B positive Erträge hatte.

 

Nur damit ich es richtig verstanden habe: Gebe die ganzen Einkünfte (negativer Ertrag) für Bank A an (Haken bei Zeile 5), warte den Feststellungsbescheid ab und erkläre dann die anderen Kapitaleinkünfte (Bank B ).

Die durch den Feststellungsbescheid hervorgehenden Verluste kann ich dann in meiner ESt. 2012 verwenden.

 

Bei dem für mich doch recht komplexen Thema (Newbe *g*) noch ne praktische Frage: Wann genau gebe ich die Erträge von Bank B an? Ich muss diese deklarieren, da ich einen ausländischen thesaurierenden Fonds in dem Depot bei Bank B habe.

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Taxadvisor

Bei dem für mich doch recht komplexen Thema (Newbe *g*) noch ne praktische Frage: Wann genau gebe ich die Erträge von Bank B an? Ich muss diese deklarieren, da ich einen ausländischen thesaurierenden Fonds in dem Depot bei Bank B habe.

 

Immer in dem Jahr, in dem sie bescheinigt/angefallen sind. Es muss aber grundsätzlich nur die Thesaurierung erklärt werden, nicht die gesamten Einkünfte bei einer Bank, sofern diese schon versteuert/mit FB/VV verrechnet wurden.

 

Gruß

Taxadvisor

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CyberH
· bearbeitet von CyberH

Bei dem für mich doch recht komplexen Thema (Newbe *g*) noch ne praktische Frage: Wann genau gebe ich die Erträge von Bank B an? Ich muss diese deklarieren, da ich einen ausländischen thesaurierenden Fonds in dem Depot bei Bank B habe.

 

Immer in dem Jahr, in dem sie bescheinigt/angefallen sind. Es muss aber grundsätzlich nur die Thesaurierung erklärt werden, nicht die gesamten Einkünfte bei einer Bank, sofern diese schon versteuert/mit FB/VV verrechnet wurden.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Was mir leider nicht einleuchtet ist, wie ich den bescheinigten Verlust von Bank A (der in Zeile 12 einzutragen ist) "ins nächste Jahr nun nachträglich" retten kann, ohne das der Verlust mit anderen positiven Erträgen (bei Bank B (Zeile 7)) verrechnet wird. Aber möglicherweise steig ich jetzt dahinter.

 

Erkläre in Zeile 7-13 nur Bank A und lege Steuerbescheinigung UND Verlustbescheinigung bei.

 

Auf die Gefahr hin das es bei mir nicht ganz durchgesickert ist eine Aussage zur Verifikation: Ich gebe nur eine Anlage KAP mit der ESt. ab, gebe die Verluste von Bank A in Zeile 12 an, die sonstigen Erträge (Bank B usw.) nur in 14a. Zeile 14 wird mit 0 gefüllt. Die zu versteuernden Erträge des ausländischen thesaurierenden Fonds gebe ich in Zeile 15 an und belege diese. Notwendig ist dann nicht, dass ich den in Zeile 14a angegebenen Betrag "aufschlüssle".Richtig so?

 

Würde so vermeiden, dass der in Zeile 12 angegebene Verlust für 2012 nicht verloren geht, d.h. mir würde, wenn keine Erträge in Zeile 7 angegeben würden, eine Feststellungsbescheid über den Verlust vom FA in selbiger Höhe zugehen. Vorausgesetzt, es würden keine Kapitalerträge angefallen seien, die den Sparer-Pauschbetrag überschreiten und mit den Verlusten in 2011 verrechnet werden könnten.

 

Wenn das so der Fall ist: Gar nicht mal sooo schwierig, wenn man erstmal dahinter gestiegen ist ;)

 

Zuguterletzt: Wie kann ich den festgestellten Verlust in 2012 wieder geltend machen? Erfolgt das automatisch? Angaben in Zeile 59/60 wäre ja falsch, da die Verluste nach 2008 angefallen sind.

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reckoner

Hallo CyberH,

 

deinem letztem Beitrag würde ich voll zustimmen.

 

Zuguterletzt: Wie kann ich den festgestellten Verlust in 2012 wieder geltend machen? Erfolgt das automatisch? Angaben in Zeile 59/60 wäre ja falsch, da die Verluste nach 2008 angefallen sind.
Ja, das sollte automatisch erfolgen. Wenn du keine Kapitalerträge hast, bekommst du den gleichen Feststellungsbescheid erneut (darauf solltest du imho achten).

 

Und natürlich musst du für die Zukunft so planen, dass entweder keine KAP nötig ist (Erträge unter oder nur ganz leicht über dem Freistellungsauftrag) oder aber dass du ordentliche Gewinne in Zeile 7+15 eintragen kannst. Leider laufen aber die in Zeile 15 erklärten Thesaurierungen auch gegen den Verlustvortrag (imho vorrangig vor dem Sparer-Pauschbetrag). Daher wäre es am besten, wenn du es wirklich schaffst, schon 2012 genügend Gewinne zu produzieren, um den Verlustvortrag komplett aufzubrauchen.

 

MfG Stefan

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CyberH
· bearbeitet von CyberH

Erzielte auch noch positive Erträge durch Geschäfte über smava. Würde diese, neben den ausländisch thesaurierenden Fonds, über Zeile 15 erklären. Beides dürfte dann den Verlustvortrag schmälern. Aber immerhin kann ich dadurch den Großteil dann noch in 2012 "retten".

 

Reicht es aus, wenn ich zur Erklärung von Zeile 15 ein Ergänzungsblatt beifüge, aus dem die gehaltene Anteile des ausländischen thesaurierenden Fonds sowie der thesaurierte Betrag (sowohl pro Anteil als auch in Summe) hervorgeht? Vervollständigt wird das Ganze dann noch eben um den Betrag den ich über die Smava-Geschäfte erzielt habe. Die Smava-Ertragsübersicht lege ich der Form halber bei.

 

Später, wenn ich dann Anteile an den ausl. Fonds verkaufe und der Verkauf falsch besteuert wurde, korrigiere ich über die Zeile 7-13 den Ertrag mit Verweis auf die bereits erfolgte Besteuerung der Thesaurierung.

 

In meinen Augen macht die Erklärung über Anlage AUS nur dann Sinn, wenn ausl. Quellensteuer noch nicht mit Kapitalerträgen verrechnet werden konnte. Da es bei mir aber nur um ein paar Cent geht, die übrig geblieben sind, spare ich mir die Arbeit.

 

Ich werde Ende Mai meine ESt.-Erklaerung mit den Informationen zur Anlage KAP, die ich Dank eurer Hilfe bekommen habe,abgeben und bin gespannt, was dann vom FA zurück kommt.

 

Vielen herzlichen Dank an reckoner und an Taxadvisor! Ihr seid mir eine große Hilfe gewesen.

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reckoner

Hallo CyberH,

 

Reicht es aus, wenn ich zur Erklärung von Zeile 15 ein Ergänzungsblatt beifüge, aus dem die gehaltene Anteile des ausländischen thesaurierenden Fonds sowie der thesaurierte Betrag (sowohl pro Anteil als auch in Summe) hervorgeht?
Ja, das würde ich so machen. Ich hätte nämlich bedenken, die richtige Steuerbescheinigung beizulegen, nicht das dann ein übereifriger Sachbearbeiter doch noch die kompletten Erträge mit berücksichtigt (das bringt imho nur Theater, selbst wenn man im Recht ist).

 

Später, wenn ich dann Anteile an den ausl. Fonds verkaufe und der Verkauf falsch besteuert wurde, korrigiere ich über die Zeile 7-13 den Ertrag mit Verweis auf die bereits erfolgte Besteuerung der Thesaurierung.
Korrekt.

 

In meinen Augen macht die Erklärung über Anlage AUS nur dann Sinn, ...
Die Anlage AUS gibt es im Zusammenhang mit Kapitalerträgen nicht mehr, es wird nun alles in der Anlage KAP eingetragen. Und richtig, ein paar Cent würde ich da auch verfallen lassen. Früher habe ich mir oft die komplette Anlage AUS gespart, weil sich der Zeitaufwand nicht gelohnt hat.

 

MfG Stefan

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CyberH

Hallo CyberH,

 

Reicht es aus, wenn ich zur Erklärung von Zeile 15 ein Ergänzungsblatt beifüge, aus dem die gehaltene Anteile des ausländischen thesaurierenden Fonds sowie der thesaurierte Betrag (sowohl pro Anteil als auch in Summe) hervorgeht?
Ja, das würde ich so machen. Ich hätte nämlich bedenken, die richtige Steuerbescheinigung beizulegen, nicht das dann ein übereifriger Sachbearbeiter doch noch die kompletten Erträge mit berücksichtigt (das bringt imho nur Theater, selbst wenn man im Recht ist).

 

Später, wenn ich dann Anteile an den ausl. Fonds verkaufe und der Verkauf falsch besteuert wurde, korrigiere ich über die Zeile 7-13 den Ertrag mit Verweis auf die bereits erfolgte Besteuerung der Thesaurierung.
Korrekt.

 

In meinen Augen macht die Erklärung über Anlage AUS nur dann Sinn, ...
Die Anlage AUS gibt es im Zusammenhang mit Kapitalerträgen nicht mehr, es wird nun alles in der Anlage KAP eingetragen. Und richtig, ein paar Cent würde ich da auch verfallen lassen. Früher habe ich mir oft die komplette Anlage AUS gespart, weil sich der Zeitaufwand nicht gelohnt hat.

 

MfG Stefan

 

Perfekt. Dann mal auf zur Tat!

 

Nochmals. Vielen Dank. Denke du wirst nochmal von mir hören *g*

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