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AnNaWF

Frage zur Höchstrechnungszinssenkung bei Versicherungen

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Hi!

 

Wenn ich es in den Medien richtig verfolgt habe wird zum 1.12. der Garantiezins gesenkt, auf 1,75% statt der bisherigen 2,25%.

 

Wie wichtig ist Eurer Ansicht daher noch ein Abschluss noch in 2011?

 

Danke.

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Sisyphos

Also strenggenommen wird im kommenden Jahr der Höchstrechnungszins gesenkt, d.h. der maximale Garantiezins, den eine Versicherung einem Kunden garantieren darf. Eine Versicherung könnte auch nur einen niedrigeren Zins garantieren, aber aus Wettbewerbsgründen traut sich das keine Versicherung und man sieht bei allen den gleichen Garaniezins, der dann dem Höchstrechnungszins entspricht.

 

Der Höchstrechnungszins, der sich an der Umlaufrendite "sicherer" Staatsanleihen orientiert, soll verhindern, daß eine Versicherung Kunden einen zu hohen Zinssatz garantiert und dadurch letztlich (vor allem in einem Niedrigzinsumfeld) in wirtschaftliche Bedrängnis kommt oder sogar insolvent wird. Das ist beispielsweise in Japan bei einigen Versicherern geschehen.

 

Der Höchstrechnungszins ist also so angesetzt, daß eine Versicherung ihn in fast jedem Fall erwirtschaften kann, d.h. sie wird in der Regel Überschüsse erwirtschaften, die dem Kunden zum großen Teil gutgeschrieben werden. Daher ergibt eich in aller Regel eine deutliche höhere Verzinsung des Kapitalstocks. Derzeit liegt sie beispielsweise bei durchschnittlich rund 4 % (bei einem Höchstrechnungszins von 2,25%).

 

Normalerweise spielt der Höchstrechnungszins also keine wirkliche Rolle für den Kunden. Es gibt allerdings zwei Szenarien, bei denen er Bedeutung gewinnt:

 

 

  • Die Versicherung wird insolvent und muß vom Sicherungssystem Protektor aufgefangen werden. Protektor muß dann nur den Garantiezins zahlen und hat dies in der Vergangenheit zumindet für einige Jahre auch so getan.
  • In einem Deflationsszenario mit kontinuierlich sinkenden Zinsen (wie in Japan seit fast zwei Jahrzehnten) könnte es für die Versicherung unmöglich werden, den Kapitalstock mit mehr als dem Garantiezins zu verzinsen. In Deutschland lag der Garantiezins vor einige Jahren ja schon einmal bei 4% und da wird es für so manchen Versicherung heute bereits schwierig, das zu erfüllen.

Wenn Du also sowieso entschlossen bist, einen Riestervertrag als Versicherung abzuschließen und Du die genannten Szenarien für nicht sehr unwahrscheinlich hältst, empfiehlt sich wohl ein Abschluß noch in diesem Jahr.

 

Das zweite Argument für einen baldigen Abschluß für Männer, nämlich die durch den Europäischen Gerichtshof erzwungene Einführung von Uni-Sex-Tarifen, die ja Männer deutlich benachteiligt, entfällt für Riester-Verträge, da diese seit einigen Jahren sowieso schon geschlechtsunabhängig kalkuliert sein müssen.

 

 

 

 

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Gerald1502

Anhand dieser Grafik kann man die Entwicklung des Höchstrechnungszins genauer sehen.

 

post-15109-0-75210400-1308484849_thumb.jpg

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August Zillmer

Dies müsste ja dann auch Riesterverträge treffen, zB die der DWS.

 

Die DWS Ist keine Versicherung. Die DWS muß bei der Kalkulation keinen Höchstrechnungszins beachten.

 

August

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edwin
· bearbeitet von edwin

Ab dem 85. Lebensjahr speist eine herkömmliche Rentenversicherung den Riestervertrag der DWS.

Da diese jedoch erst zum 65. Lebensjahr "abgeschlossen" wird, gilt der dann zu diesem Zeitpunkt gültige Rechnungszins, kann also höher oder niedriger sein.

 

In Luxemburg bleibt der Rechnungszins beim alten, wer unbedingt sowas braucht kann sich ja hier umsehen.

 

Auf der anderen Seite heisst weniger Rechnungszins auch mehr Freiheiten in der Kapitalanlage, da man ja nun weniger Kapital bindet um den Rechnungszins zu erwirtschaften, theorethisch könnten die Versicherungen nun mehr Kapital in renditestärkere Anlagen stecken, was aber wohl die wenigsten ausnutzen werden.

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