John Silver Juli 25, 2011 ... Bin bestimmt kein Fachmann im Steuerrecht, daher bitte ich meine Aussagen mit Vorsicht zu genießen. Aber nach meiner Erinnerung wurden weder Boris Becker noch Nadja Auermann vorgeworfen, dass sie Wohnsitze in Deutschland hatten. Die Wohnsitze waren lediglich ein Indiz für eine evtl. Steuerpflicht. Beide hatten vielmehr den Fehler gemacht, sich zu lange in Deutschland aufzuhalten, woraus die Finanzbehörden den Schluss gezogen hatten, dass sie in D steuerpflichtig sind (wobei das Auermann Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, vielleicht bekommt sie ja recht). Entschuldigung, Du vermengst da einiges. Ein Wohnsitz begründet erstmal immer eine unbeschränkte Steuerpflicht. Da ist es dem Finanzamt vollkommen egal wie lange Du wo bist oder auch nicht. Du bist dann in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtig. Worum es bei Boris Becker und Co ging war, welcher Staat aufgrund welcher Abkommen und in welcher Einkunftsart welchen Teil beansprucht. Das wird in den DBAs dann abgehandelt. Und erst da kommen dann die 183 Tage zum tragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Juli 26, 2011 Na ja, mit dem Zitieren von Gesetzestexten kommt man der Realität nicht immer näher. In dem Zusammenhang wäre es interessant, wie die Finanzbehörden Begriffe wie "Wohnsitz" und "gewöhnlichen Aufenthalt" definieren und welche Schlupflöcher Steueranwälte gefunden haben, um ihren Kunden trotzdem ein angenehmes Pendeln zwischen dem "Lebensmittelpunkt" im Steuerparadies und den "Ferienhäuschen" in Deutschland zu ermöglichen. §8 und §9 AO definieren genau das. (§8 hatte ich im Beitrag oben schon zitiert.) § 9 Gewöhnlicher Aufenthalt Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert. Das mag sarkastisch klingen, aber ein Penner der in Deutschland unter einer Bruecke schlaeft hat zwar keinen Wohnsitz aber seinen gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland und faellt alleine damit unter die unbeschraenkte Steuerpflicht. Bin bestimmt kein Fachmann im Steuerrecht, daher bitte ich meine Aussagen mit Vorsicht zu genießen. Aber nach meiner Erinnerung wurden weder Boris Becker noch Nadja Auermann vorgeworfen, dass sie Wohnsitze in Deutschland hatten. Die Wohnsitze waren lediglich ein Indiz für eine evtl. Steuerpflicht. Beide hatten vielmehr den Fehler gemacht, sich zu lange in Deutschland aufzuhalten, woraus die Finanzbehörden den Schluss gezogen hatten, dass sie in D steuerpflichtig sind (wobei das Auermann Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, vielleicht bekommt sie ja recht). Bei Boris traf das schon zu, schliesslich lebte er in einer Wohnung in Muenchen (beachte: ein Wohnsitz muss nicht zwangweise eine 'richtige' Wohnung sein, auch ein eigenes Zimmer reicht aus; hier kommt noch die Verfuegungsgewalt hinzu). Bei Auerman widersprechen sich die Aussagen zwar, wie oft und lange sie in der Villa war, aber wie gesagt wuerde schon die Absicht zur Eigennutzung ausreichen, um unbeschraenkt steuerpflichtig zu sein. Ob das aber so angewandt wird muss das Gericht entscheiden. Entschuldigung, Du vermengst da einiges. Ein Wohnsitz begründet erstmal immer eine unbeschränkte Steuerpflicht. Da ist es dem Finanzamt vollkommen egal wie lange Du wo bist oder auch nicht. Du bist dann in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtig. Worum es bei Boris Becker und Co ging war, welcher Staat aufgrund welcher Abkommen und in welcher Einkunftsart welchen Teil beansprucht. Das wird in den DBAs dann abgehandelt. Und erst da kommen dann die 183 Tage zum tragen. Da hat Bobbele aber auch noch Pech, es gibt kein DBA mit Monaco. Somit gewinnt die BRD 100% seiner Steuern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
unendlichanleger Juli 27, 2011 Zur Info: GmbH als Fondsmantel bei häufigen Umschichtungen aus monetärer Sicht ist ggfs. sinnvoll: http://frag-einen.com/steuerberater/kapitalvermoegen/kapitalertragsteuer_in_der_gmbh-2555.html Natürlich muss man den zusätzlichen Aufwand im Verhältnis sehen, die Kosten fürs Traden, GmbH, Buchhaltung etc. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Juli 27, 2011 · bearbeitet Juli 27, 2011 von webber Entschuldigung, Du vermengst da einiges. Ein Wohnsitz begründet erstmal immer eine unbeschränkte Steuerpflicht. Da ist es dem Finanzamt vollkommen egal wie lange Du wo bist oder auch nicht. Du bist dann in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtig. Worum es bei Boris Becker und Co ging war, welcher Staat aufgrund welcher Abkommen und in welcher Einkunftsart welchen Teil beansprucht. Das wird in den DBAs dann abgehandelt. Und erst da kommen dann die 183 Tage zum tragen. Da hat Bobbele aber auch noch Pech, es gibt kein DBA mit Monaco. Somit gewinnt die BRD 100% seiner Steuern. wieso gibt es kein DBA mit Monaco? habe jetzt nicht gegoogletetet, aber in der Finanzkrise wurde der Druck auf Staaten erhöht, die den OECD-MA Artikel 25 nicht umgesetzt haben. Dabei handelt es sich um ein Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der OECD. Auf Basis dieses Musters kam fast die Kavallerie in die Schweiz geritten und der Bundesrat des Verteidigungsdepartements verweigerte sich daraufhin Deutschen Automobilen. Monaco war meines Erachtens auch davon betroffen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon August 10, 2011 wieso gibt es kein DBA mit Monaco? habe jetzt nicht gegoogletetet, aber in der Finanzkrise wurde der Druck auf Staaten erhöht, die den OECD-MA Artikel 25 nicht umgesetzt haben. Dabei handelt es sich um ein Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der OECD. Auf Basis dieses Musters kam fast die Kavallerie in die Schweiz geritten und der Bundesrat des Verteidigungsdepartements verweigerte sich daraufhin Deutschen Automobilen. Monaco war meines Erachtens auch davon betroffen. Musst du mal das Bundesministerium für Finanzen fragen, warum es kein DBA gibt. Was besteht ist ein "Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Monaco über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch", welches folgende Aufgabe hat: Informationszugang herstellen Das Abkommen ermöglicht den deutschen Steuerbehörden den Zugang zu wichtigen Informationen, die für die Durchsetzung des deutschen Steuerrechts notwendig sind. Hierunter fallen sowohl Bankdaten wie auch Informationen zu Eigentumsverhältnissen. Der Datenzugang ist nicht davon abhängig, ob bereits ein Steuerstrafverfahren eröffnet wurde oder der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht. OECD [Glossar]-Standards international durchsetzen Mit der Unterzeichnung des Abkommens erklärt sich Monaco in vollem Umfang dazu bereit, auf der Grundlage des Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch in Steuersachen mit Deutschland zusammenzuarbeiten und damit aktiv den Kampf gegen Steuerhinterziehung zu unterstützen. Die Bundesrepublik setzt sich zusammen mit den anderen Staaten der G20 dafür ein, die OECD-Standards international durchzusetzen. Das Abkommen unterstreicht gleichzeitig die Bemühungen der Bundesregierung, das Netz der bilateralen Vereinbarungen zum Informationsaustausch für Besteuerungszwecke, insbesondere in Bezug auf Staaten und Gebiete mit Finanzzentren, weiter auszubauen. Sieht so aus, dass nicht das Vermeiden einer Doppelbesteuerung im Vordergrund steht, sondern die Vermeidung der Steuerhinterziehung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag