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nyc123

Kauf in 2008 - Einloesung innerhalb der Jahresfrist in 2009

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nyc123

In 2008 habe ich eine Anleihe gekauft, die in 2009 innerhalb der Jahresfrist eingeloest wurde.

 

Meine Bank ist nun der Meinung, dass kein Veraeusserungsgeschaeft vorliegt, welches sie auf der Jahresbescheinigung nach Par. 23 Anlage SO bescheinigen muesste.

 

Ich war der Meinung, dass Einloesung gleichzusetzen sei mit dem Verkauf.

 

Fuer Hilfestellung hierzu waere ich dankbar!

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reckoner

Hallo nyc123,

 

Meine Bank ist nun der Meinung, dass kein Veraeusserungsgeschaeft vorliegt, welches sie auf der Jahresbescheinigung nach Par. 23 Anlage SO bescheinigen muesste.
Vielleicht, weil es ab 2009 keine Jahresbescheinigung mehr gibt? Für §23-Gewinne ist seit dem der Steuerzahler wieder völlig allein verantwortlich.

 

Oder ist eine Erträgnisaufstellung gemeint?

 

Und noch eine Anmerkung: In der Jahressteuerbescheinigung hat dieses Altgeschäft grundsätzlich nichts zu suchen, nur die (abschließenden) Zinsen gehören dorthin.

 

MfG Stefan

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vanity

Beides möglich, aber kaum zu beurteilen, ohne dass du uns verrätst, um welche Anleihe es sich gehandelt hat (Ausstattungsmerkmale zum Zins).

 

Falls es keine Festzinsanleihe war, liegt der Verdacht nahe, dass es sich um ein sog. Finanzinnovation handelte. Dann läge deine Bank richtig. Ob eingelöst (im Sinne von: mit Fälligkeit zurückgezahlt) oder verkauft spielt allerdings keine Rolle.

 

Im Übrigen ist deine Bank ohnehin nicht verpflichtet, über Sonstige Einkünfte nach §23 (Anlage SO) eine Steuerbescheinigung auszustellen (genauer: Sie darf es nicht, allenfalls kann sie dir eine unverbindliche Aufstellung darüber liefern)

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reckoner

Hallo,

 

Falls es keine Festzinsanleihe war, liegt der Verdacht nahe, dass es sich um ein sog. Finanzinnovation handelte.
Auch noch eine Anmerkung dazu: Im Falle einer FI müsste der Ertrag schon in der normalen Steuerbescheinigung enthalten sein.

 

MfG Stefan

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nyc123

alle anderen "meiner" banken haben auch fuer 2009 noch eine jahresbescheinigung ausgestellt - falls veraeusserungsgeschaefte nach altem recht vorlagen. hier wurden dann letztmalig die veraeusserungsgeschaefte nach par. 23 fuer die anlage so aufgefuehrt.

 

die anleihe war eine "stinknormale" telekom-anleihe wkn a0gmtz. und der einloesungsgewinn wurde nicht auf der jahressteuerbescheinigung 2009 ausgewiesen, sondern lediglich die zinszahlung am 2.2.09.

 

 

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domkapitular

alle anderen "meiner" banken haben auch fuer 2009 noch eine jahresbescheinigung ausgestellt - falls veraeusserungsgeschaefte nach altem recht vorlagen. hier wurden dann letztmalig die veraeusserungsgeschaefte nach par. 23 fuer die anlage so aufgefuehrt.

 

Das können sie ja - ohne Verpflichtung - machen und als Service auch weiterhin machen. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet.

 

die anleihe war eine "stinknormale" telekom-anleihe wkn a0gmtz. und der einloesungsgewinn wurde nicht auf der jahressteuerbescheinigung 2009 ausgewiesen, sondern lediglich die zinszahlung am 2.2.09.

Das ist ja auch richtig so.

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