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Vieltrader

Optionen Trades bei ausländischem Broker

Empfohlene Beiträge

Vieltrader

Hallo,

 

ich bin Kunde bei Interactive Brokers und mache ziemlich viele Umsätze im Aktien, Futures und Optionsbereich. Da es ziemlich kompliziert wäre, alle Trades einzeln in einer Excel-Tabelle zu bearbeiten stelle ich dem Finanzamt einfach den Jahresreport zur Verfügung. Das Problem ist aber, daß beispielsweise Stillhaltergeschäfte nicht aus dem Report herauszulesen sind. Außerdem stellt sich mir die Frage, ob es denn überhaupt Stillhaltergeschäfte sind, soweit es sich nur um kurzfrist-intraday-Geschäfte handelt. Man kann ja intraday auch auf Volatilität zocken und manchmal ist es einfach schlauer, short zu gehen um von der Volatilität zu profitieren. Meistens schließe ich die Positionen aber noch am gleichen Tag. Sind solche Geschäfte steuerlich als Stillhaltergeschäfte anzusehen ? Sollte das der Fall sein, müßte ich einen großen manuellen Aufwand betreiben, um alle short-Geschäfte von den long-Geschäften zu trennen. Hat jemand Erfahrungswert bei solchen Geschichten ?

 

Vielen Dank für Antworten.

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Taxadvisor

Hallo,

 

ich bin Kunde bei Interactive Brokers und mache ziemlich viele Umsätze im Aktien, Futures und Optionsbereich. Da es ziemlich kompliziert wäre, alle Trades einzeln in einer Excel-Tabelle zu bearbeiten stelle ich dem Finanzamt einfach den Jahresreport zur Verfügung. Das Problem ist aber, daß beispielsweise Stillhaltergeschäfte nicht aus dem Report herauszulesen sind. Außerdem stellt sich mir die Frage, ob es denn überhaupt Stillhaltergeschäfte sind, soweit es sich nur um kurzfrist-intraday-Geschäfte handelt. Man kann ja intraday auch auf Volatilität zocken und manchmal ist es einfach schlauer, short zu gehen um von der Volatilität zu profitieren. Meistens schließe ich die Positionen aber noch am gleichen Tag. Sind solche Geschäfte steuerlich als Stillhaltergeschäfte anzusehen ? Sollte das der Fall sein, müßte ich einen großen manuellen Aufwand betreiben, um alle short-Geschäfte von den long-Geschäften zu trennen. Hat jemand Erfahrungswert bei solchen Geschichten ?

 

Vielen Dank für Antworten.

 

Den Unterschied zwischen Short/Leerverkauf und Stillhalter kennst Du schon, oder?

 

Stillhalter kannst Du nur in Optionengeschäften sein, dann bist Du die Partei, die liefern muss (Call-Stillhalter) oder abnehmen muss (Put-Stillhalter). Alle anderen Geschäfte wären im Regelfall "normale" Veräußerungsgeschäfte.

Die Haltedauer spielt keine Rolle

 

Gruß

Taxadvisor

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Vieltrader
· bearbeitet von Vieltrader

Hallo Taxadvisor,

 

vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich kenne natürlich den Unterschied zwischen Leerverkauf und Stillhalter. Was ich gemeint hab mit short gehen ist eine Option short gehen um bei starken Schwankungen von der Volatilität zu profitieren. Beispiel: der Markt fällt intraday sehr stark und ich will auf steigende Kurse setzen. Jetzt kann ich eine Long Call Position machen oder eine Short Put. Da bei schnellen Kursverlusten allerdings kurzfristig die Volatilität ansteigt wird die Short Put Option teurer, also bekommt ich etwas mehr Prämie. Im günstigen Fall kann ich die Option billiger zurückkaufen wenn sich der Markt etwas beruhigt, auch ohne steigende Kurse. Bei steigenden Kursen profitiere ich dann von der normalerweise abnehmenden Volatilität sowie von der Marktbewegung. Es kommt aber natürlich in diesem Fall nie zu einem Auslaufen der Option bzw. zu einer Lieferung des Underlyings. Sind das dann auch nur Veräußerungsgeschäfte ? Oder anders ausgedrückt: sind es im steuerlichen Sinne nur dann Stillhaltergeschäfte, wenn man die Position/Option bis zum Ende hält ? ich kenne von früher noch die Regelung, daß wertlos verfallene Optionsscheine steuerlich nicht relevant waren, ist das immer noch so ?

 

Gruß

Vieltrader

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H.B.

Wo ist denn das "Problem" ?

 

Auch Stillhaltergeschäfte müssen doch mit 25% versteuert werden.

Warum willst du die denn gesondert aufführen?

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Vieltrader

In der Zeile 20 der KAP muß man die Stillhalterprämien eintragen (gilt für ausländische Broker)

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H.B.
· bearbeitet von H.B.

In der Zeile 20 der KAP muß man die Stillhalterprämien eintragen (gilt für ausländische Broker)

 

Das hast das FA bei mir noch nie moniert.

Ich übersetze jedoch die Aufstellung von IB für die Beamten und trage das Wichtigste zusammen.

Bisher gab es keine Klagen, eher das Gegenteil.

 

(edit: die KAP hat bei mir einen Eintrag: Siehe beigefügte Aufstellung...)

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Vieltrader

Das war bei mir bisher auch so. Ein neuer Sachbearbeiter will aber jetzt von mir "genauere Informationen". Beispielsweise fordert er geeignetere Unterlagen. Ich frage mich, was geeigneter ist als der IB-Report.

Und er möchte alle Eintragungen in der KAP. Ich hab das früher auch so gemacht wie du mit der Anlage, klappt aber jetzt nicht mehr.

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Taxadvisor

Hallo Taxadvisor,

 

vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich kenne natürlich den Unterschied zwischen Leerverkauf und Stillhalter. Was ich gemeint hab mit short gehen ist eine Option short gehen um bei starken Schwankungen von der Volatilität zu profitieren. Beispiel: der Markt fällt intraday sehr stark und ich will auf steigende Kurse setzen. Jetzt kann ich eine Long Call Position machen oder eine Short Put. Da bei schnellen Kursverlusten allerdings kurzfristig die Volatilität ansteigt wird die Short Put Option teurer, also bekommt ich etwas mehr Prämie. Im günstigen Fall kann ich die Option billiger zurückkaufen wenn sich der Markt etwas beruhigt, auch ohne steigende Kurse. Bei steigenden Kursen profitiere ich dann von der normalerweise abnehmenden Volatilität sowie von der Marktbewegung. Es kommt aber natürlich in diesem Fall nie zu einem Auslaufen der Option bzw. zu einer Lieferung des Underlyings. Sind das dann auch nur Veräußerungsgeschäfte ? Oder anders ausgedrückt: sind es im steuerlichen Sinne nur dann Stillhaltergeschäfte, wenn man die Position/Option bis zum Ende hält ? ich kenne von früher noch die Regelung, daß wertlos verfallene Optionsscheine steuerlich nicht relevant waren, ist das immer noch so ?

 

Gruß

Vieltrader

Erhältst Du zu Beginn des Geschäftes eine Prämie liegt ein Stillhaltergeschäft vor (Der gesonderte Eintrag im Formular ist für die Altverlustverrechnung relevant). Nach Auffassung des BMF ist der Verfall steuerlich weiter unbeachtlich, ich kann mir aber nach den bisherigen Äußerungen des BFH nicht vorstellen, dass dies einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Das Reporting von IB zusammen ggfs. mit exemplarischen Einzelabrechnungen sollte in jedem Fall ausreichen. Wenn dann noch eine Excel-Anlage beigefügt wird, soll der Finanzbeamte doch klar sagen was genau er will.

 

Gruß

Taxadvisor

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Vieltrader

Bei mir geht es auch um die Verrechnung von Altverlusten. Das Problem ist, daß der IB-Report nicht zwischen Long-Optionen und Short-Optionen unterscheidet. Die manuelle Trennung ist bei mir aber ein nicht unerheblicher Aufwand, da es sich um viele Transaktionen handelt. Muß ich eigentlich die Aufstellung machen oder gibt es da noch andere Möglichkeiten ? jedes Jahr so einen hohen Aufwand zu betreiben ist nicht so spaßig.

 

Grüße

Vieltrader

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klausk
· bearbeitet von klausk

Doch, IB unterscheidet zwischen Long und Short. Ich versuche, einen Screenshot anzuhängen.

 

Für Jene, die sich erst noch mit IB vertraut machen müssen: Wenn die Mengenangabe unter "Quantity" ein Minuszeichen hat, dann handelt es sich um einen Verkauf, sonst ist es ein Kauf. Wenn es sich um die Eröffnung einer Short-Position handelt, egal ob Aktie oder Option, dann steht ganz rechts in der Spalte "Code" ein "O" -- für Open. Also Quantity ist "-" UND Code ist "O", dann hast du eine Short-Position eröffnet.

 

Du kannst diese Auflistung deiner Trades einzeltäglich, für einen beliebigen Zeitraum, monatsweise oder jährlich generieren. Brauchst dich nur unter Account Management einzuloggen, auf Activity Statements und dann auf "Trades" zu klicken. Weiter unten in dem Report findest du Dividends (für jede einzelne Zahlung) und auch eine Erklärung der Codes.

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Vieltrader

Hallo Klausk,

 

danke für die Hilfe. Diese Aufstellung ist mir allerdings soweit schon bekannt. Ich hätte gerne noch eine Trennung in Long und Short-Geschäften als Summe. Denn bei dieser Aufstellung kann ich zwar schon einzeln die Geschäfte nachvollziehen als Long und Short, aber eben nicht in der Summe. Wenn man mehrere Tausend Umsätze pro Jahr hat ist es trotzdem aufwendig, den P/L alleine der Short-Geschäfte nachzuvollziehen. Deswegen habe ich geschrieben, die manuelle Trennung sei bei mir ein nicht unerheblicher Aufwand. Was meinst Du allerdings mit Dividends (für jede einzelne Zahlung). Ich kenne nur meine normalen Dividenden aus Aktien- oder Fondsbeständen.

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klausk

Statt "Activity Report" vielleicht "Activity Download" und einmalig ein kleines Excel-Progrämmchen schreiben?

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Vieltrader

ein Excel Progrämmchen dürfte kein Problem sein für jemanden, der sich mit dem Thema auskennt. Ich glaube aber nicht, daß das für Laien so einfach ist...

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Vieltrader

Ich hab noch eine andere Frage. Wenn ich beispielsweise Aktiengewinne von 5000 Euro habe, davon 8000 Euro realisierte Gewinne und 3000 Euro realisierte Verluste. Wahrscheinlich trage ich in der KAP dann in Zeile 17 die 8000 Euro ein und in Zeile 19 die 3000 Euro und nicht einfach 5000 Euro in Zeile 17. Kann das jemand bestätigen ? Danke.

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