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Rheinjarman

Erbrecht : Bitte um Hilfe

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Rheinjarman

Meine Mutter soll von Ihren Eltern Haus und landwirtschaftliche Fläche erben. Hierbei handelt es sich um Wiesen die verpachtet sind. Wälder werden selber genutzt um Brennholz zu bekommen.

Nun hat sie 5 Geschwister. Somit ist ja auch jeder berechtigt einen Pflichtteil zu bekommen. Im Nachlass steht, sollten landwirtschaftliche Flächen vorhanden sein, seien diese mit dem Ertragswert für den Pflichtteil zu bewerten.

Muss dann der Pachterlös geteilt werden? Pacht bekommt sie ja dann jedes Jahr. Muss das dann jedes Jahr gemacht werden?

 

Angeblich wurde aber noch ein Testament verfasst indem steht, dass ich als Enkel alles erben soll, sprich Haus, Grundstuecke usw....

 

Wie sieht es dann aus mit der Aufteilung? Pflichtteil bekommen die Kinder meiner Grosseltern ja nur vom Bargeld, Sparkonten usw. , oder?

 

Vielen Dank

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Ramstein

Pflichtteile werden immer in Geld ausgezahlt, nicht in Anteilen an der Erbschaft. Also muss der Wert festgestellt werden, hier nach dem Ertragswertverfahren.

 

Es kann immer nur ein gültiges Testament geben, nämlich dass als letztes korrekt verfasste.

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vanity
· bearbeitet von vanity

Hier scheint einige Begriffsverwirrung zu herrschen. Im Nachlass steht überhaupt nichts drin. Der Nachlass ist die Gesamtheit der Vermögensgegenstände, die vererbt werden.

 

Im Testament legt der Erblasser (hier: Großeltern) fest, was mit seinem (Netto-)Vermögen (Nachlass) im Fall seines Todes geschehen soll. Wenn das Testament den Formvorschriften genügt und nicht sittenwidrig ist, ist es bindend. Ausnahme davon ist die Pflichteilsregelung, die der Erblasser nicht aushebeln kann (er kann auch deren Bewertung nicht vorab festlegen, es gelten die gesetzlichen Bestimmungen). Der Pflichtteil ist ein Anspruch gegenüber dem (den) Erben, der als Geldwert fällig ist. Aus oder mit welchen Vermögensgegenständen der Erbe diesen Geldwert schafft, bleibt ihm überlassen. Es sind aber bestimmt keine Ansprüche auf künftige Erlöse aus dem Vermögen, die dem Pflichtteilberechtigten da zustehen (sondern eben: Geld).

 

... Pflichtteil bekommen die Kinder meiner Grosseltern ja nur vom Bargeld, Sparkonten usw. , oder?

Bestimmt nicht! Das Pflichtteil bestimmt sich aus dem gesamten Vermögen (abzgl. Schulden).

 

Also als erstes klären: Gibt es Testament, wenn ja, was steht drin? Wenn es keines gibt, greift ohnehin die gesetzliche Regelung (überlebender Gatte und Kinder sind nach einem bestimmten Schlüssel die Erben). Erst anschließend kann es dann weiter gehen ...

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