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meistercarlos

2 Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr

Empfohlene Beiträge

meistercarlos

Hi

 

habe bei einem Familienmitglied entdeckt das er 2 UV hat. denke mindestens 1 davon ist ein klotz am ball.

 

Versicherte Person ist 1937 geboren und Rentner. Bräuchte also quasi eine Senioren-UV oder? zu den bestehenden versicherungen:

 

Beides R+V und auch beide mit Beitragsrückgewähr

 

Beginn: 02/2004

Ende: 02/2011

Zahldauer: 7Jahre

Rückgewährzeitpunkt: 02/2016

Monatsbeitrag: 26,37, seit 2007 ist er durch erhöhung der Versicherungssteuer 26,52

 

Leistungen:

Leistung bei Vollinvalide: 15.000

Grundsumme Invalidität: 5.000

Unfall-Rente mon.: 250

Unfalltod: 2.000

Unfallservice: 3.000

Kurbeihilfe: 1.200

 

Also momentan wartet er quasi auf 2016 das er das Geld wieder bekommt. wertebescheinigung vom 02/2011:

 

Zum ablauf 2016:

Garantierte Leistung: 2.043,65

mögliche Überschussbet.: 112,34

Gesamt: 2155,99

 

Rückkauf zum 02/2011:

Garantierte Leistung: 1.743,30

mögliche Überschussbet.: 35,53

Gesamt: 1.778,83

 

Leistung bei Tod zum 02/2011: 2.119,34

 

--------------------------------------------------------

 

Im anschluss an dieser o.g. UV wurde dann die nächste gemacht:

 

Beginn: 02/2011

Ende: 02/2016

Rückgewährtsbeginn: 02/2016

Beitrag mon/jahr.: 37,03 / 444,36

 

Leistungen:

Unfall-Rente: 200

 

Zuschlagfreie Leistungen:

Unfall Serviceleistungen bis zu 10.000

Rückzahlungsanspruch pro Jahr Beitragszahlung: 415,83

 

Zu gesundheitsfragen bei diesem vertrag finde ich nichts.

 

------------------------------------------------------------------

 

im Februar 2009 wurde eine weitere abgeschlossen:

 

Beginn: 02/2009

Dauer: 12 Jahre also 02/2021

Rückgewährdauer: 12 Jahre

Rückgewährtermin: 02/2021

Beitrag einmalzahlung: 3.026,12 / aufs Jahr gesehen 252,18

 

Leistungen:

Unfallrente mon: 250

Vollinvalide: 15.000

Grundsumme: 5.000

Unfalltod: 1.000

Unfall-Serviceleistungen bis zu: 10.000

 

Leistung zum ablauf 2021:

Garantierte Leistung: 2.915,34

mögliche Überschussbet.: 850,68

Gesamt: 3.766,02

 

Rückkauf zum 02/2011:

Garantierte Leistung: 2.699,60

mögliche Überschussbet.: 101,27

Gesamt: 2.800,87

 

Leistung bei Tod zum 02/2011: 3.044,26

 

 

Was ich so im Antrag sehe, wurden alle Gesundheitsfragen mit Nein beantwortet. und das ist auf jedenfall nicht richtig. der versicherte sagt er wurde nicht weiter gefragt danach. aber das kann man natürlich nicht nachweisen.

 

------------------------------------------------------------

 

Also aus der UV wo man monatlich zahlt denke ich kommt man erst zum 02/2014 raus durch kündigung. finde auch die leistung und deren kosten eine frechheit sowas abzuschliessen.

 

bei der mit einmalzahlung steht folgendes: Der vertrag endet vorzeitig, wenn sie die UV zum Ablauf des jeweiligen versicherungsjahres kündigen. sie erhalten dann den rückkaufswert. dieser ist niedriger als der einmalbeitrag. das wäre ein verlust von 225 wenn ich den rückkaufswert 2011 in betracht ziehe.

 

 

Habt ihr vorschläge, meinungen, tips und tricks? ;)

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Gerald1502

Hallo meistercarlos,

 

Verträge mit Beitragsrückgewähr gibt es nicht. Es wird Dir kein Versicherer die geleisteten Beiträge zurückerstatten.

Viele denken, wenn sie solche Verträge abschließen, dass sie die Beiträge zum Vertragsende wiederbekommen. Dem ist nicht so.

 

Du musst Dir das so vorstellen, dass Du zwei Beiträge in einer Unfallversicherungspolice bezahlst.

Einen Risikobeitrag für die Unfallversicherung und einen Sparbeitrag für die gekoppelte Lebens- oder Rentenversicherung.

Man zahlt insgesamt mehr an Beitrag, bekommt aber nur den verzinsten Betrag aus dem zusätzlichen Sparvertrag wieder. Der Risikobeitrag ist komplett weg.

 

Zu den gewählten Leistungen kann ich leider nicht viel sagen. Mir ging es in erster Linie darum, Dir den Glauben, dass man Beiträge zurückbekommt, zu nehmen.

 

Viele Grüße

Gerald

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meistercarlos

Hi Gerald

 

Das wusste ich bereits ;) aber kann nicht schaden für andere die hier reinschauen.

meine frage auch noch, lohnt eine unfallrente für einen rentner der schon rente bezieht?

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polydeikes

siehe meine PN´s

Eine Seniorenunfallversicherung kann sinnvoll sein, wenn wenig Rücklagen vorhanden sind. Dabei geht es insbesondere um so Sachen wie Umbaumaßnahmen, Pflege etc. pp.. 37 Euro mtl. ist für eine Unfallversicherung schon sehr viel. Unabhängig davon, dass da ein Ansparbaustein / Kapitalbaustein drin ist. Diese 200 Euro Unfallrente braucht kein Mensch. Die Service Leistungen (ist sicher spezifiziert) stehen auch nicht im Verhältnis.

 

Eine gute Senioren Unfallversicherung dürfte im Alter von 75 so bei um die 120-150 Euro p.a. liegen (je nach Leistungsumfang). Das was er da hat braucht denke ich kein Mensch ... ohne die Verträge zu kennen und 2x schon gar nicht.

 

Bei einer Unfallversicherung ist der Gesundheitszustand eher "unproblematisch". Der Begriff Unfall ist klar definiert.

 

Ein Unfall ist ein plötzliches, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine Person einen Schaden erleidet.

 

D.h. der Gesundheitszustand hat damit erst mal relativ wenig zu tun.

 

Die Seniorenunfallversicherung ist bspw. für folgenden Fall gedacht: Rüstiger Rentner mit 67 Jahren erleidet beim Heimwerken einen Unfall (bspw. Arm ab ...). Aus dem einst rüstigen Rentner wird damit quasi ein schwer Behinderter Mensch. D.h. es muss bspw. umgebaut werden, finanzielle Verpflichtungen diverser Art kommen dann auf einen zu. Hat man das nötige Polster für diese ganzen Eventualitäten nicht selbst, sollte man in der Konstellation auf eine Seniorenunfallversicherung setzen.

 

Das Teil wir aber mit zunehmendem Alter teurer. Und bei GDB 90 ist ja (auch wenns blöd klingt) so viel Verschlechterung eigentlich gar nicht mehr möglich ... in Bezug auf die typischen materiellen Probleme für eine Unfallversicherung, siehe Absatz davor.

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ImperatoM

Die aktuelle Finanztest testet Unfallversicherungen. Dort kommen Seniorenunfallversicherungen eher als überteuerte Tarife mit tendentiell unnützen Extras rüber...

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swingkid
· bearbeitet von swingkid

Kündigen mann man in aller Regel schon. Der RKW wird ausgezahlt, was dann mit einem Verlust einhergeht. Aber 60€ im Monat für beide Policen ist schon sehr viel, zumal die Unfallrente aller Wahrscheinlichkeit nach auch erst bei einem Inv.grad ab 50% gezahlt wird. Ich kenne die Progressionsstaffeln beider Verträge nicht, würde aber mal grob schätzen, dass beispielhaft bei einer festgestellten Invalidität von sagen wir 40% eine Leistung von ca. 80% der Grundsumme bezahlt wird, in dem Fall also 8000€. Einen Anspruch auf die Unfallrente hätte die Person dann ja auch nicht.

Und Bausteine wie Serviceleistungen oder Kurbeihilfe sind aus meiner Sicht Kappes, wiederum in den meisten Seniorenpolicen leider eh mit drin und verteuern die Verträge, wie bereits angeführt, unnötig.

Unter der Voraussetzung, dass eine neue Police aus gesundheitlicher Sicht machbar ist, würde ich mir die Guthaben auszahlen lassen und auf ein Tagesgeldkonto packen. Oder Eis essen gehen..

Eine Möglichkeit für Senioren wäre die Ammerländer, hier kann man als Senior eine Vollinvalidität bis zu 225000€ absichern. Beispielhaft wäre eine Grundsumme von 100000€ mit einer Progression von 225% möglich. Das hat schon eher was mit einer vernünftigen Unfallversicherung zu tun als die bestehenden Verträge, da auch bei geringeren Inv.graden eine brauchbare Geldsumme ausgezahlt werden würde

Kostet ca. 130€, im Jahr wohlgemerkt.

Nur mal so nebenbei: Schön, dass Du wieder da bist, Torstideikes tongue.gif

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polydeikes

Dem ist nichts hinzuzufügen, sehe das genauso. :thumbsup:

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meistercarlos

Also ich finde ja ganz besonders den 2.ten vertrag, also der wo im anschluss an den ersten gemacht wurde eine frechheit. da ist ja nur die unfallrente mit 200 drin. die anderen sind ja zuschlagfrei, so stehts im versicherungsschein also dürfte sich das nicht auf dem beitrag auswählen. was das ganze ja noch teurer macht weil nur die unfall-rente drin ist.

 

beide verträge zahlen bei invalitität ab 1%, die unfallrente aber wie von swingkid gesagt erst ab 50%. wenn man es auf die laufzeit betrachtet bekommt man ja das eingezahlte geld wieder raus mit 50-100 plus. also ein seeeehr schlechtes festgeld kann man ja fast sagen?!?

 

die frage ist, kann ich den oberen vertrag vo man monatlich zahlt eher kündigen weil es ein anschlussvertrag ist aber mit neuem versicherungsschein und neuer nummer. oder muss ich da noch warten bis zum 02/2014? evtl gibts da ein hintertürchen oder lücke wo die spezialisten hier kennen?

 

den unteren vertrag wo schon bezahlt ist, kann ich ja zum ablauf des versicherungsjahres kündigen. im 02/2011 waren es 225e verlust, denke zum 02/2012 dürfte es etwas weniger sein. desweiteren muss man bei dem vertrag sowieso schauen ob er überhaupt im fall der fälle zahlen würde weil bei den gesundheitsfragen definitiv was falsch beantwortet wurde.

 

desweiteren hat die person ja wie von polydeikes erwähnt ja einen GDB 90. der wurde 11/2009 beantragt und 02/2010 angenommen. von 94-2000 bestand ein GDB50. dazwischen nichts.

 

also ob eine UV noch sinnmacht oder nicht steht erstmal auf einem anderen blatt, mir gehts erstmal in erster linie wie ich evtl aus den altverträgen rauskomme.

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swingkid
die anderen sind ja zuschlagfrei, so stehts im versicherungsschein also dürfte sich das nicht auf dem beitrag auswählen. was das ganze ja noch teurer macht weil nur die unfall-rente drin ist.

blink.gif

also ein seeeehr schlechtes festgeld kann man ja fast sagen?!?

Exakt. Da die Laufzeiten unterschiedlich sind, ist es mir ein wenig zu mühsam, das hier alles auseinanderzuklamüsern. Vielleicht hat ja wer anders Lust? Aber glaube mir: Die angebliche Rückzahlung der Beiträge ist, wie von Gerald bereits gesagt, eine Verschleierung des völlig überteuerten P/L-Verhältnis durch einen an die Unfallversicherung gekoppelten Sparvertrag. Da für diesen auch Kosten anfallen, kriegst Du in aller Regel, und vor allem bei solch kurzen Laufzeiten, maximal den eingezahlten Beitrag plus ein paar Euronen wieder. Dafür hast Du dann eine überteuerte und fast immer nicht bedarfsgerechte UV mit "exklusiven Exklusivitätsextras". Unsinnig. Eine reine Unfallversicherung bei einem anderen Anbieter, der für gute Bedingungen ein angemessenes Entgelt verlangt, in Verbindung mit einem Sparvertrag, ist eigentlich immer sinnvoller. Einen guten Anbieter, wenn überhaupt eine neue UV abgeschlossen werden soll/kann, habe ich Dir ja genannt.

Zu den Kündigungsmöglichkeiten: Vertrag 1 und 3 sind zur nächsten Fälligkeit kündbar. Da lehne icvh mich glaube ich nicht allzuweit aus dem Fenster. Bei dem Anschlussvertrag mit Abschluss in 02/2011 kann es sein, dass die Kündigung erst nach Ablauf des ersten Jahres möglich ist. Wäre dann ja aber auch schon in 02/2012..

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meistercarlos
· bearbeitet von meistercarlos

Aber glaube mir: Die angebliche Rückzahlung der Beiträge ist, wie von Gerald bereits gesagt, eine Verschleierung des völlig überteuerten P/L-Verhältnis durch einen an die Unfallversicherung gekoppelten Sparvertrag. Da für diesen auch Kosten anfallen, kriegst Du in aller Regel, und vor allem bei solch kurzen Laufzeiten, maximal den eingezahlten Beitrag plus ein paar Euronen wieder. Dafür hast Du dann eine überteuerte und fast immer nicht bedarfsgerechte UV mit "exklusiven Exklusivitätsextras". Unsinnig.

 

Genauso sehe ich es ja auch, sorry wenn ich mich nicht so ausgedrückt habe.

 

Zu den Kündigungsmöglichkeiten: Vertrag 1 und 3 sind zur nächsten Fälligkeit kündbar. Da lehne icvh mich glaube ich nicht allzuweit aus dem Fenster. Bei dem Anschlussvertrag mit Abschluss in 02/2011 kann es sein, dass die Kündigung erst nach Ablauf des ersten Jahres möglich ist. Wäre dann ja aber auch schon in 02/2012..

 

also im Vertrag 1 und 3 bin ich mir sicher das es so ist wie du sagst. nur vertrag 2 ist die frage. ist ein 5 Jahres anschlussvertrag und in den bedingungen steht bei einem 5 jahres vertrag kann man erst nach dem 3 jahr kündigen, dann aber jedes jahr. ich dachte evtl gibts da bei einem 5 jahres anschlussvertrag andere regeln wie 5 jahres neuvertrag? denke aber da komm ich nicht raus...

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swingkid

Das hängt von dem Versicherer und Seinen Bedingungen ab. Wenn die Bedingungen eine Kündigung erst zum Ablauf des 3. VJ hergeben, wirst Du Dich damit leider abfinden müssen.. Da spielt es dann auch keine Rolle, ob es sich um einen Anschluss- oder einen Neuvertrag handelt. Der Anschlussvertrag wird dann rechtlich wie ein Neuvertrag behandelt.

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meistercarlos

Das hängt von dem Versicherer und Seinen Bedingungen ab. Wenn die Bedingungen eine Kündigung erst zum Ablauf des 3. VJ hergeben, wirst Du Dich damit leider abfinden müssen.. Da spielt es dann auch keine Rolle, ob es sich um einen Anschluss- oder einen Neuvertrag handelt. Der Anschlussvertrag wird dann rechtlich wie ein Neuvertrag behandelt.

 

und genau das dachte ich mir :( aber jetzt hab ich ja gewissheit, danke :thumbsup:

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swingkid

Was unter Umständen möglich wäre, ist eine Herabsetzung der vereinbarten Leistungen, einhergehend mit einer Verringerung der monatlichen Kosten. Ob es Sinn macht? Die Prognose wage ich mir nicht, da ich die Kostenstruktur des Vertrages nicht kenne. Evtl. wäre auch eine Beitragsfreistellung möglich. Aber auch da geben die Bedingungen mit Sicherheit Auskunft.

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meistercarlos
· bearbeitet von meistercarlos

Was unter Umständen möglich wäre, ist eine Herabsetzung der vereinbarten Leistungen, einhergehend mit einer Verringerung der monatlichen Kosten. Ob es Sinn macht? Die Prognose wage ich mir nicht, da ich die Kostenstruktur des Vertrages nicht kenne. Evtl. wäre auch eine Beitragsfreistellung möglich. Aber auch da geben die Bedingungen mit Sicherheit Auskunft.

 

verringerung der leistung? die einzige leistung ist ja die 200 unfall rente :blink: die andere leistung steht als zuschlagsfreie dort. wegen beitragsfreistellung lese ich das nochmal nach. evtl kann ich ja mal nachfragen und den GDB90 nachmelden? evtl sagen sie dann, das ist nicht mehr mitversichert? weil zum zeitpunkt des abschlusses war der ja noch GDB 0. jedenfalls auf dem papier. ich lese nochmal die bedingungen durch.hab das gerade in einem anderen forum gelesen, da ist ein kind von GDB 80 auf GDB 100 hochgestuft worden und die UV hat sie dann als nicht mehr versicherbar eingestuft.

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swingkid

Mein Fehler, sorry. Hier gab es ja keine Grundsumme oder Todesfallleistung.

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meistercarlos

war nicht böse gemeint, falls es so rübergekommen ist. ;)

 

hab bei der versicherung mal angerufen. also bei einer UV mit 5 jahre vertrag, kann man wie gesagt nach dem 3 jahr kündigen. bei einer UV mit Beitragsrückgewähr kann man zum ende jedes versicherungsjahres kündigen auch wenn es ein 5 jahrestarif ist. nur mal so zur info. weis nicht ob das nur bei der R+V ist oder bei anderen auch.

 

desweiteren hab ich gefragt wie sich das GDB90 (keine geistige behinderung) auswirkt. da hat die dame am telefon was gesagt von einer kürzung von 25% wenn der unfall mit einem körperteil zusammen hängt wodurch die GDB90 zusammenkommen oder die heilung dessen länger dauert. und das müsste auch in den versicherungsschein stehen.

 

das nur als auflösung. danke für die hilfe und analyse :thumbsup:

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