Zum Inhalt springen
Horst Schlämmer

Beitragserhöhung bei der PKV

Empfohlene Beiträge

Horst Schlämmer
· bearbeitet von Horst Schlämmer

Hi,

 

dieses Jahr hat es mich wieder erwischt. mein beitrag der PKV wurde von 321 auf 385 euro erhöht. fast 20% erhöhung.

 

bin zwar immer noch deutlich günstiger versichert als in der gkv, aber das ist schon ein bitterer schluck.

 

mir wurde ein angebot gemacht:

 

statt 385 euro könnte ich 258 euro zahlen, bei 400 euro selbstbeteiligung.

 

auf den ersten blick ein schnäppchen: ich zahle alös arbeitnehmer pro jahr (385-258)*12 /2 = 762 Euro weniger. davon kann ich ja locker die 400 euro selbstbeteiligung zahlen.

 

der haken: meine altersrückstellungen gehen flöten und bald zahle ich mit der selbstbeteiligung womöglich mehr als ohne.

 

mein plan: ich bleibe erstmal ohne selbstbeteiligung und schlucke die erhöhung. kurz vor der rente gehe ich in den tarif mit selbstbeteiligung und verfrühstücke meine altersrückstellung. da ich mich in der rente im ausland versichere, brauche ich die deutsche versicherung nicht. und wenn, dann gehe ich in den basistarif..

 

frage: gibt es jemanden, der schon mal seinen tarif gewechselt hat, in richtung zu einem tarif mit mehr selbstbeteiligung? wie sind die erfahrungen nach auflösung der alterrückstellungen? wie lange dauert es etwa, bis der tarif mit selbstbeteiligung (ohne altersrückstellungen) den tarif ohne selbstbeteiligung (mit altersrückstellungen) eingeholt hat?

 

wenn ich das abschätzen kann, weiss ich, wann ich den tarif umstellen kann. dfeutschland ist teuer. selbst als 66-jähriger kann ich mich im ausland noch güntiger versichern als in diesem land , in dem ärtze und pharmalobby regieren.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
LagarMat

Ich bin als Student in der GKV versichert und dieses Jahr 30 geworden.

Mein Beitrag ist nun um fast 100% gestiegen. Nur weil ich 30 geworden bin. Um ca. 77 monatlich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein

Dir ist aber schon klar, dass das nicht an der Krankenkasse liegt? Und dass das nur der Regelfall ist, von dem es begründete Ausnahmen gibt?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Padua

Hi,

 

dieses Jahr hat es mich wieder erwischt. mein beitrag der PKV wurde von 321 auf 385 euro erhöht. fast 20% erhöhung.

 

bin zwar immer noch deutlich günstiger versichert als in der gkv, aber das ist schon ein bitterer schluck.

 

mir wurde ein angebot gemacht:

 

statt 385 euro könnte ich 258 euro zahlen, bei 400 euro selbstbeteiligung.

 

auf den ersten blick ein schnäppchen: ich zahle alös arbeitnehmer pro jahr (385-258)*12 /2 = 762 Euro weniger. davon kann ich ja locker die 400 euro selbstbeteiligung zahlen.

 

der haken: meine altersrückstellungen gehen flöten und bald zahle ich mit der selbstbeteiligung womöglich mehr als ohne.

 

mein plan: ich bleibe erstmal ohne selbstbeteiligung und schlucke die erhöhung. kurz vor der rente gehe ich in den tarif mit selbstbeteiligung und verfrühstücke meine altersrückstellung. da ich mich in der rente im ausland versichere, brauche ich die deutsche versicherung nicht. und wenn, dann gehe ich in den basistarif..

 

frage: gibt es jemanden, der schon mal seinen tarif gewechselt hat, in richtung zu einem tarif mit mehr selbstbeteiligung? wie sind die erfahrungen nach auflösung der alterrückstellungen? wie lange dauert es etwa, bis der tarif mit selbstbeteiligung (ohne altersrückstellungen) den tarif ohne selbstbeteiligung (mit altersrückstellungen) eingeholt hat?

 

wenn ich das abschätzen kann, weiss ich, wann ich den tarif umstellen kann. dfeutschland ist teuer. selbst als 66-jähriger kann ich mich im ausland noch güntiger versichern als in diesem land , in dem ärtze und pharmalobby regieren.

 

Bist Du sicher, dass Deine Altersrückstellung wirklich verloren geht? Es ist doch inzwischen geregelt, dass die bei einem Tarifwechsel oder Änderung des Selbstbehaltes bei derselben Versicherung die Altersrückstellung nicht verlorengeht. Nur bei einem Wechsel zu einer anderen PKV gehen die Altersrückstellungen verloren, sofern die Versicherung vor dem 01.01.2009 begonnen wurde.

 

So ist es übrigens bei mir gelaufen, als ich meinen Selbstbehalt angehoben habe. Meine PKV ist übrigens die HUK Coburg.

 

Gruß Padua

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
LagarMat
· bearbeitet von Stezo

Dir ist aber schon klar, dass das nicht an der Krankenkasse liegt? Und dass das nur der Regelfall ist, von dem es begründete Ausnahmen gibt?

Ich weiß, dass das der Regelfall ist. Dennoch ist es nicht gerechtfertigt. Bei Langzeitstudenten würde ich das verstehen und unterstützen.

So halte es für eine schlicht für eine Form der Altersdiskriminierung. Denn der Beitrag wird ausschließlich aufgrund des Alters geändert.

Der Einzelfall wird (fast) nicht angeschaut. Nichtmal die Studiendauer wird angeschaut. Diese scheint in Gesprächen mit der Krankenkasse irrelevant zu sein, sollte in meinen Augen aber das entscheidende Kriterium sein, denn diese gesetzliche Regelung wurde ja mit der Begründung geschaffen, dass man Langzeitstudenten nicht fördern will.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza

Hallo,

 

um da halbwegs vernünftig etwas zu sagen, brauchts ein paar Mehrinfos:

 

- ist das Angebot zur Umstellung in einen Tarif mit 400.- Euro SB bei derselben Gesellschaft?

-- wenn JA :dann gehen definitv keine Alterungsrückstellungen verloren - war auch in der Vergangenheit schon so

 

-- wenn NEIN: Dann gilt es zu prüfen, wann der aktuelle Tarif abgeschlossen wurde, davon hängt dann ab, ob bei einem

Wechsel zu einer anderen Gesellschaft ein Teil der gebildeten Alterungsrückstellungen portiert werden kann.

Generell ist ein Wechsel zu einer anderen PKV immer kritisch zu hinterfragen. Der Preis ist immer nur eine "Momentaufnahme"-

kann nächstes Jahr wieder zu anderen Preis-Rankings führen.

 

PKV ist halt nicht Billiger als GKV - ist auch nicht immer besser als GKV - ist einfach anders als GKV!

Daher: Beitragsersparnis in Relation zur GKV gehört immer zu mindestens 50% in einen Sparvorgang!

 

BTW: Das mit dem "Verfrühstücken der Alterungsrückstellungen" kurz vor Rentenbeginn müssen Sie sich leider abschminken: Die wird nicht ausgezahlt...

Auch ist der Basistarif meist teurer (mit oft schlechterem Leistungsumfang) als ein Tarif, der mit vernünftiger AR kalkuliert wurde.

 

Sicher ist z.B. in Griechenland eine KV deutlicher günstiger....Sie dürfen sich ja gerne mal in einem griechischen Krankenhaus behandeln lassen - oder dann doch lieber Türkei?

 

Auch der Tarif mit einer Selbstbeteiligung bildet natürlich Alterungsrückstellungen.

 

Hoffe, ich konnte ein wenig weiter helfen.

 

Viele Grüße aus Hessen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sekino

Wo ist denn das Problem? Du zahlst einfach in Zukunft die Beträge ein, die Du in den vergangenen Jahren durch die Mitgliedschaft in der PKV gespart und sicherlich gut angelegt hast.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Horst Schlämmer
· bearbeitet von Horst Schlämmer

Hallo,

 

erstmal vielen Dank für die Antworten.

 

Hier die Zusatzinformationen: ja, es ist bei der gleichen gesellschaft. Die Traife sind von der leistung her identisch, bis auf die Selbstbeteiligung.

 

Meine Informationen habe ich von meinem zuständigen Generalverteter. eshandelt sich bei diesemAngebot um ein individuelles Angebot. Er hat jemanden bei der Versicherung angerufen, und dort wurde das Wort "verwurstet" gebraucht. "Verwurstet" bedeutet, dass die Altersrückstellungen mit "verwurstet" werden.ich verstehe darunter, dass sie aufgelöst werden. Mein vertreter selber sprach aus eigener Erfahrung. Er hat auch einmal die Selbstbeteiligung erhöht und danach sind die beiträge schneller gestiegen als beim alten Tarif.

 

Vielleicht sollte ich die Frage noch einmal schriftlich bei der versicherung stellen. Aber möglicherweise bekomme ich dann sowieso wieder einen Anruf von meinem Generalvertreter.

 

Wenn meine Rückstellungen durch Tarifwechsel NICHT wegfallen, wie kann es denn sein, dass ich so viel mehr Geld einspare als ich an Selbstbeteiligung zahle? Ob sie wegfallen ist für mich jetzt die wichtigste Frage. Mein Vertreter sagt Ja und hier sagen einige Nein.

 

btw. das mit dem verfrühstücken meinte ich so: ich steige irgendwann auf den tarif mit der Selbstbeteiligung um. Dann zahle ich bis zur Rente weniger Beitrag. Dabei werden die Alterrückstellungen dann "verfrühstückt". hatte ich zumindest bis gestern geglaubt. jetzt muss ich da wohl noch einmal nachhaken.

 

edit: habe gerade gelesen, dass auf der Rückseite des Angebotes steht, dass die Altersrückstellungen erhalten bleiben. Trotzdem steigt wohl erfahrungsgemäss der Beitrag nach dem Unsteigen. Eskann vielleicht auch damit zusammenhängen, dass in den SB-Tarif weniger junge Leute einsteigen und der dann gewissermassen vergreist. Ich brauche auf jeden fall mehr Informationen. Und zwar auch von anderen leuten als von meinem Generalbevollmächtigten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Padua

...

PKV ist halt nicht Billiger als GKV - ist auch nicht immer besser als GKV - ist einfach anders als GKV!

Daher: Beitragsersparnis in Relation zur GKV gehört immer zu mindestens 50% in einen Sparvorgang!

...

 

 

Wo ist denn das Problem? Du zahlst einfach in Zukunft die Beträge ein, die Du in den vergangenen Jahren durch die Mitgliedschaft in der PKV gespart und sicherlich gut angelegt hast.

 

Die zitierten Beiträge finde ich für die Beurteilung der PKV im Vergleich zur GKV ganz wichtig. Leider wird dieser Punkt scheinbar selten berücksichtigt. Dabei gehört er genauso wie ein evtl. Leistungsunterschied zwischen PKV <> GKV zu den Beurteilungskriterien.

 

Als ich 41 Jahre alt war, bin ich von der GKV zur PKV übergetreten. Das war eigentlich ziemlich spät, was daran lag, dass ich erst dann wegen Überschreitens der Pflichtgrenze die GKV verlassen konnte und auch eine gewisse Bedenkzeit brauchte. Die Folge war, dass ich erheblich Beiträge einsparen konnte und diese Ersparnis habe ich in Rücklagen investiert. Meine familiäre Lage war klar, weil meine Frau und mein Kind selbst versichert waren. Die Rücklagen, die ich bilden konnte, haben sich rasch zu einer recht hohen Summe aufgetürmt. Hinzu kam ein Leistungsvorteil durch die PKV, den ich aber nicht in Geld und in die Rücklagen eingerechnet habe.

 

inzwischen bin ich 62 Jahre alt und die PKV-Beiträge sind nicht ins uferlose gestiegen. Geändert habe ich lediglich den Selbstbehalt. Die Altersrückstellung sind mir dabei erhalten geblieben. Sonderbeiträge für die Altersrückstellung musste ich nur bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres zahlen. Sobald ich das 65. Lebensjahr vollendet habe, werden die Altersrückstellungen zur Beitragsstabilisierung eingesetzt. Der Zuschuss dum PKV-Beitrag erreicht inzwischen nicht mehr die Hälfte des PKV-Beitrages, weil ich inzwischen eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung erhalte. Somit könnte ich jetzt meine angesammelten Rücklagen, die sich aus dem Preisvorteil der PKV ergeben haben, nach und nach aufbrauchen. Die fehlende Differenz zum halben PKV-Beitrag ist allerdings nicht besonders hoch. Geblieben ist mir nach wie vor ein deutlicher Leistungsvorteil durch die PKV. Bei mir stehen Zahnimplantate an, für die ich von der PKV einen attraktiven Zuschuss erhalte. Bei der GKV wäre der Zuschuss vernichtend gering. Aber da gäbe es noch eine ganze Menge mehr über Leistungsvorteile zu berichten. Jeder sollte sich im klaren sein, dass gerade die mit zunehmenden Alter immer wichtiger werden.

 

In meinem Fall war der Wechsel zur PKV richtig und gut. In anderen Fällen kann das wieder ganz anders sein. So muss jeder seine individuelle persönliche Situation berücksichtigen.

 

Gruß Padua

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Horst Schlämmer
· bearbeitet von Horst Schlämmer

Padua. Du sagst , du hast deinen Selbstbehalt geändert. Darüber wüsste gerne näheres. Gab es bei dir dadurch auch eine Einsparung, die höher als der Selbstbehalt war? Wie hat sich nach der Umstellung des Selbstbehaltes der Beitrag entwickelt? genauso wie ohne Selbstbehalt,oder mit weniger Selbstbehalt?Wares der gleiche Tarif oder ein anderer Tarif?

 

 

btw. bin gerade am googeln zu dem thema:

 

http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5403/private-krankenversicherung-was-es-bringt-den-selbstbehalt-zu-erhoehen_aid_51825.html

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Padua

@Horst, ich bin jeweils im selben Tarif geblieben, habe aber im Laufe der Jahre den Selbstbehalt einmal von 150 auf 300 und später, nachdem ich bei meinem AG ausgeschieden bin auf 1200 Euro angehoben. Unterm Strich ergab sich jedesmal ein Vorteil für mich. Einen zusätzlichen Vorteil ergab sich übrigens aus der Tatsache heraus, dass es mir in 2 Jahren gelang, innerhalb des Selbstbehaltes zu bleiben und so bekam ich jeweils eine stattliche Beitragsrückerstattung. Vielleicht ist das ja auch ein Grund, weshalb Versicherungen Tarife mit höherem SB deshalb so günstig anbieten können, weil der Anteil der Versicherten, die dann keine Leistungsrechnungen einnreichen, relativ gesehen geringer wird.

 

Der deutlich höhere Selbstbehalt ist für mich seit Rentenbeginn deutlich attraktiver geworden, weil sich der Zuschuss zur PKV seitdem nicht mehr an meinem wirklichen Beitrag sondern an der Rentenhöhe orientiert.

 

Nach Erhöhung des Selbstbehaltes gab es auch Beitragssteigerungen, die aber für mich relativ gesehen nicht höher waren als vorher. Ganz genau kann ich das aber nicht sagen, weil ich ja die Beitragserhöhungen nicht kenne, die mich ohne Erhöhung des SB erreicht hätten.

 

Gruß Padua

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Horst Schlämmer

@Horst, ich bin jeweils im selben Tarif geblieben, habe aber im Laufe der Jahre den Selbstbehalt einmal von 150 auf 300 und später, nachdem ich bei meinem AG ausgeschieden bin auf 1200 Euro angehoben. Unterm Strich ergab sich jedesmal ein Vorteil für mich. Einen zusätzlichen Vorteil ergab sich übrigens aus der Tatsache heraus, dass es mir in 2 Jahren gelang, innerhalb des Selbstbehaltes zu bleiben und so bekam ich jeweils eine stattliche Beitragsrückerstattung. Vielleicht ist das ja auch ein Grund, weshalb Versicherungen Tarife mit höherem SB deshalb so günstig anbieten können, weil der Anteil der Versicherten, die dann keine Leistungsrechnungen einnreichen, relativ gesehen geringer wird.

 

Der deutlich höhere Selbstbehalt ist für mich seit Rentenbeginn deutlich attraktiver geworden, weil sich der Zuschuss zur PKV seitdem nicht mehr an meinem wirklichen Beitrag sondern an der Rentenhöhe orientiert.

 

Nach Erhöhung des Selbstbehaltes gab es auch Beitragssteigerungen, die aber für mich relativ gesehen nicht höher waren als vorher. Ganz genau kann ich das aber nicht sagen, weil ich ja die Beitragserhöhungen nicht kenne, die mich ohne Erhöhung des SB erreicht hätten.

 

Gruß Padua

 

Danke. Also ist es durchaus nachvollziehbar, dass man durch die Umstellung von 0 SB auf 400 SB monatlich 127 Beitrag spart? Man also pro Jahr maximal 762 und minimal 762-400= 362 spart. Und der Arbeitgeber spart das gleiche noch einmal.

Zusammen sparen AN und AG also maximal 1.524 . Natürlich ist der Arbeitgeber hier der Hauptnutzniesser. Ich habe noch 16 Jahre bis zur Rente. Mein Vertreter sagte mir, man könne die Umstellung jederzeit machen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Hallo,

 

Na dann ist ja im Prinzip alles klar.

 

1. Es gehen keine AR verloren, sondern werden in den neuen Tarif übertragen.

 

2. "verwurstet" meint vermutlich verrechnet: Ich versuchs mal mit einem einfachen Zahlenspiel:

bisher hast Du Tarif X und wechselst in den Tarif X-400 (=gleiche Leistung, aber 400.- Euro SB)

Tarif X war teurer, ist teurer, wird auch in Zukunft teurer sein --> daraufhin wird entsprechend AR einkalkuliert, eben als "Vorsorge" fürs Alter

Jetzt wechselst Du irgendwann in den Tarif X-400, für den ja weniger AR kalkuliert werden muss - also ist quasi "ein Überhang" an AR vorhanden

Je länger die zurückgelegte Zeit im Tarif X ist, umso höher fällt dieses Differenz aus. (Wäre aber auch bei Vertragsbeginn vorhanden gewesen, das nur am Rande!)

 

3. Klare Aussage: Es fallen also keine AR weg, es werden nur für die Zukunft weniger gebildet, eben nach Tarif X-400

 

4. Insofern kann die Überlegung mit dem Verbleib bis zur Rente sogar vernünftig sein:

- höhere AR aufbauen (zumindest solange sich der Arbeitgeber zu 50% am höheren Beitrag beteiligt)

- dann Wechsel in Tarif mit SB

 

5. Angenommen, Du bist 35 - dann ist total egal, wieviel 20 Jährige in Deinem Tarif versichert sind!

Es ist völlig egal, wieviel Junge, da nachrutschen- da profitierst Du gar nichts von, insofern hat das

keine Auswirkung auf unterschiedliche Beitragsentwicklung zwischen X und X-400.

Der Tarif wird angepasst, weil mehr Geld aus dem Tarif in Deiner Altersgruppe rausgeht, als reinkommt - so einfach ist das im Prinzip!

 

6. Natürlich wird auch der Beitrag von X-400 steigen, ob stärker oder schwächer als X, kann keiner vorher sagen. Erfahrungsgemäss entwickeln sich aber bei den meisten Gesellschaften

die Selbstbehalt-Tarife weniger dynamisch als die gleichen Tarif ohne Selbstbehalt.

 

Hoffe, ich konnte ein paar Klarheiten beseitigen - und immer schön auf die Schnapp-Atmung aufpassen...thumbsup.gif

 

Edit: gerade gelesen: lag ja mit meinen 35 etwas daneben - nix für ungut.

 

Sonnige Grüße aus Hessen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Horst Schlämmer
· bearbeitet von Horst Schlämmer

Danke Peter,

 

wenn ich das richtig verstehe, dann steigt mein KostenVorteil durch dem Umstieg, je länger ich in X bleibe. Daran beteiligt sich bis zur rente mein Arbeitgeber.

 

Also müsste der Kostenvorteil durch dem Umstieg bei rentenbeginn noch größer werden als jetzt.

 

Also bis zur Rente warten und dann umsteigen? oder doch schon vorher wechseln? ich spare jetzt ja auch schon relativ geld und das kann man verzinsen.

 

 

man kann daraus einen allgemeinen Tipp ableiten:

 

am Anfang auf jeden fall einen Tarif ohne SB wählen und dann vor der rente den SB einführen. Der Tarif ohne SB bietet dann quasi eine "zusätzliche Rückstellung für betragsreduzierung in der rente".

zusätzlicher Aspekt.: man kann vor der rente die höheren beiträge auch steuerlich geltend machen.bei einem Spitzensteuersatz von 40% holt man sich dann noch einmal 40% bei der steuer zurück.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza

Hallo,

 

ist im Prinzip EINE Möglichkeit, das so zu machen -> hohe AR aufbauen

 

Alternativ:

 

Jetzt in X-400 wechseln, d.h. noch mehr Differenz zur GKV -> noch mehr privates Vermögen (pV) aufbauen

 

Jetzt gilt es abzuwägen:

- Verfügbarkeit: AR ist gebunden , pV nicht

- AG Zuschuss: gibts für pV nicht

- Vererbbarkeit: bei AR nicht gegeben

- Sicherheit ....

- Rendite...

- Steuerliche Betrachtung: a- Ansparphase b- Entnahmephase

- und..und ..

 

Hilft nur, sich intensiv mit den einzelnen Parametern auseinander zusetzen - kleiner Trost vorab:

Es gibt an der Stelle m.E. kein Richtig / Falsch, je nachdem, wie ich die Parameter (Rendite, Steuerfaktor, AG_Zuschuss, Lebenserwartung) verändere, kippt

das in die eine oder andere Richtung

 

 

Viel Spass beim Grübeln.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Horst Schlämmer
· bearbeitet von Horst Schlämmer

Danke. Es gibt eine grosse Unbekannte: Wie stark reduziere ich meinen zukünftigen Beitrag durch die grössere AR..

Wenn man das abschätzen könnte,könnte man das ausrechnen. man kann vielleicht der Einfachheit halber annehmen, dass sich beide Tarif gleich dynamisch verhalten werden.

 

momentan kann ich meinen Beitrag um maximal 39%, minimal 29% reduzieren.

 

der beitrag von x-400 liegt heute 39% niedriger.

Kann man davon ausgehen, dass auch 39% weniger AR gebildet wird? Wenn ich jetzt imalten Tarif bleibe und 16 Jahre 39% höhere AR bilde, dann müsste sich mein Beitrag ja dann bei Rentenbeginn um x+39% reduzieren (vom wegfall krankentagegeld mal abgesehen).

 

 

habe grad noch einmalmit meinem Versicherungsvertreter telefoniert. er hat mir die Höhe meiner derzeitigen AR genannt. das ist schon eine mittlere 5stellige Summe.. Er sagte mir, dass sich dieser Betrag mit jährlich 3,5% verzinst. das ganze ist ja abgeltungssteuerfrei. Also doch lieber AR bilden, die zur Hälfte der AG und dann noch einmel zu 40% der Staat zahlt, statt auf die 8alternative) private Vorsorge möglicherweise auch noch Abgeltungssteuer zu zahlen?

 

so denke ich momentan. Ich schlucke jetzt die Beitragerhöhung und freue mich auf eine betragsreduzierung zu rentenbeginn.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Horst Schlämmer

ich habe gerade gelesen, dass altersrückstellungen in der PKV nur bis zum 60. lebenjahr gebildet werden, um den beitrag ab dem 65. lebensjahr zu reduzieren.

 

demnach sollte man dann doch lieber schon mit 60 in den tarif mit selbstbeteiligung wechseln, da ab dann sowieso keine rückstellungen mehr gebildet werden. ich gehe voraussichtlich mit 66,5 jahren in rente.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
slt63
· bearbeitet von slt63

ich habe gerade gelesen, dass altersrückstellungen in der PKV nur bis zum 60. lebenjahr gebildet werden, um den beitrag ab dem 65. lebensjahr zu reduzieren.

demnach sollte man dann doch lieber schon mit 60 in den tarif mit selbstbeteiligung wechseln, da ab dann sowieso keine rückstellungen mehr gebildet werden. ich gehe voraussichtlich mit 66,5 jahren in rente.

 

Quelle?

 

Die Rückstellungen heissen m.W. Alterungsrückstellungen und nicht Altersrückstellungen.

 

Der ges. Zuschlag von 10 % ( gesetzlicher Altersentlastungszuschlag gemäß Gesundheitsstrukturgesetz 2000 ) wird bis 60 erhoben und ab 65 verwendet. Das ist aber nicht zu verwechseln mit den Alterungsrückstellungen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Horst Schlämmer
· bearbeitet von Horst Schlämmer

ich habe gerade gelesen, dass altersrückstellungen in der PKV nur bis zum 60. lebenjahr gebildet werden, um den beitrag ab dem 65. lebensjahr zu reduzieren.

demnach sollte man dann doch lieber schon mit 60 in den tarif mit selbstbeteiligung wechseln, da ab dann sowieso keine rückstellungen mehr gebildet werden. ich gehe voraussichtlich mit 66,5 jahren in rente.

 

Quelle?

 

Die Rückstellungen heissen m.W. Alterungsrückstellungen und nicht Altersrückstellungen.

 

Der ges. Zuschlag von 10 % ( gesetzlicher Altersentlastungszuschlag gemäß Gesundheitsstrukturgesetz 2000 ) wird bis 60 erhoben und ab 65 verwendet. Das ist aber nicht zu verwechseln mit den Alterungsrückstellungen.

 

 

okay, reden wir über Alterungsrückstellungen. Die sind wohlin erster Linie gemeint.

Prinzipiell werden in jungen jahren mehr Rückstellungen gebildet und in älteren jahren weniger. "Die Prämie wird zu diesem Zweck so kalkuliert, dass sie in jungen Jahren oberhalb und im Alter unterhalb der tatsächlich erforderlichen Prämie liegt. ". das heisst also,irgendwann schneiden sich die Kurven und es wird keine Alterungsrückstellung mehr gebildet.

Wenn ich das richtig interpretiere, schmilzt der beitragsanteil, der in die Alterungsrückstellung fließt, mit zunehmendem Alter. Also macht es vielleicht aus diesem grund auch keinen Sinn, noch weiter in dem Tarif ohne SB zu bleiben, da die Alterungsrückstellung sowieso nicht oder in viel geringerem Maß aufgebaut wird, als es in jüngeren Jahren der Fall war.

Möglicherweise also doch in den SB-Tarif wechseln?

den 10%igen gesetzlichen Anteil(Entlastungszuschlag) zahle ich übrigens nicht, da ich das seinerzeit ablehnen konnte und auch gemacht habe.

Möglicherweise hat Peter über diesen gesetzlichen Zuschlag geredet, der bei mir sowieso keine Rolle spielt, da ich ihn gar nicht zahle.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
slt63
· bearbeitet von slt63

Ich weiss ja nicht wie alt Du bist, offensichtlich bist Du aber schon länger in der PKV.

Tendenziell würde ich als Angestellter (Zuschußempfänger) den SB eher geringer halten und erst später umswitchen (aus den Gründen, die Du auch schon genannt hast). Wann genau, ist schwierig zu sagen. Ich würde an deiner Stelle erst noch abwarten. M.E. läuft Dir da nix weg. du kannst die Sache ja mal Jahr für Jahr beobachten, und Dir jedes Jahr ein Umstellungsangebot rechnen lassen. So mach ich es auch immer. Ich rufe direkt bei der Gesellschaft an. Das dauert ein paar Minuten.

Ich lasse mir dann auch die Tarife geben, die ein neu Einsteiger in meinem aktuellen Alter bezahlen würde. Damit weisst Du dann, wie stark sich die AR auswirkt.

 

Hast Du einen Kompakttarif oder Einzeltarife für a/s/z .

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Horst Schlämmer

Ich weiss ja nicht wie alt Du bist, offensichtlich bist Du aber schon länger in der PKV.

Tendenziell würde ich als Angestellter (Zuschußempfänger) den SB eher geringer halten und erst später umswitchen (aus den Gründen, die Du auch schon genannt hast). Wann genau, ist schwierig zu sagen. Ich würde an deiner Stelle erst noch abwarten. M.E. läuft Dir da nix weg. du kannst die Sache ja mal Jahr für Jahr beobachten, und Dir jedes Jahr ein Umstellungsangebot rechnen lassen. So mach ich es auch immer. Ich rufe direkt bei der Gesellschaft an. Das dauert ein paar Minuten.

Ich lasse mir dann auch die Tarife geben, die ein neu Einsteiger in meinem aktuellen Alter bezahlen würde. Damit weisst Du dann, wie stark sich die AR auswirkt.

 

Hast Du einen Kompakttarif oder Einzeltarife für a/s/z .

 

was ist a/s/z? alle zahlen , die ich nannte, gelten für alles zusammen, also einschl. pflegeversicherung (die zum glück viel besser ist als die gesetzliche 0 unmittelbar vergleichbar) und den tg-tarif, also tagegeld. mein schwager ist (honorar-)makler. ich frage den mal. aber erfahrungsgemäss bekommt man in diesem forum bessre auskünfte als vom makler :-)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
swingkid
was ist a/s/z?

ambulant/stationär/zahn. Die Frage geht wohl dahingehend, ob es sich um einen Modul- oder einen Kompakttarif handelt.

aber erfahrungsgemäss bekommt man in diesem forum bessre auskünfte als vom makler

was 1. oftmals an der Qualität der Fragestellung liegt und 2. daran, dass auch hier Makler unterwegs sind, die durchaus mal antworten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Noob1981

dafür sind wir anderen ja auch dankbar - für makler, die ahnung haben, das wissen teilen und nicht nur ihrl lieblingsprodukt verkaufen wollen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Horst Schlämmer
was ist a/s/z?

ambulant/stationär/zahn. Die Frage geht wohl dahingehend, ob es sich um einen Modul- oder einen Kompakttarif handelt.

 

 

achso.ich habe einen kompakttarif.

 

zur zeit warte ih noch auf den rückruf meines maklers. der will noch einige fragen für mich klären.

 

z.B. ob wirklich die Alterungsrückstellungen, die er bei mir sieht, komplett erhalten bleiben.

ausserdem interessiert mich, ob der tarif mit selbstbeteiligung offen ist (für junge), also kein abstellbahnhof.

dann muss ich auch noch wissen, wie es mit der beitragsrückerstattung ist. mir steht für 2011 eine rückerstattung zu, sollte ich nicht noch bis jahresende krank werden.

außerdem will ich wissen, wie sich die tarife in der vergangenheit zueinander entwickelt haben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
swingkid
z.B. ob wirklich die Alterungsrückstellungen, die er bei mir sieht, komplett erhalten bleiben.

 

Mich würde es wundern, wenn eine andere Antwort als diese herauskommt:

1.Bei einem Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft wird die Alterungsrückstellung vollumfänglich in den neuen Tarif mitgegeben.

 

 

2.Bei Wechsel der Gesellschaft und Abschluss des Vertrages nach dem 01.01.2009 nur die Alterungsrückstellung, die im Basistarif gebildet worden wäre.

 

3.Wurde vor dem 01.01.2009 in die PKV gewechselt und wird das Unternehmen jetzt gewechselt, bibt es nada mit auf den Weg, die AR verbleibt beim bisherigen Kollektiv.

 

ausserdem interessiert mich, ob der tarif mit selbstbeteiligung offen ist (für junge), also kein abstellbahnhof.

 

Um welchen Tarif handelt es sich denn? Ich sehe das mit dem "Abstellbahnhof" ein wenig anders. Gut kalkulierte Tarife haben Faktoren wie Vererbung oder Storno bereits solide einkalkuliert und werden daher nicht aufgrund des Abganges junger Versicherter zur KOstenfalle. Ausserdem haben Sie als möglichen Joker gegen das Unternehmen immer noch § 204 VVG in der Tasche.

 

außerdem will ich wissen, wie sich die tarife in der vergangenheit zueinander entwickelt haben.

 

Wie gesagt, könnte man u.U. eine Aussage treffen, wenn man die Tarife kennt.. Ausserdem sollte man zwischen Neugeschäfts- und Bestandsbeiträgen unterscheiden. Und evtl. vorhandenen unterschiedlichen SB-Stufen. Dazu bestimmt vom Makler mehr.. Mich und sicherlich auch andere würde es bestimmt freuen, wenn Sie die Ergebnisse hier präsentieren würden ;)

 

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...