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Schadenregulierung für "Dummies"

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webber

Hallo,

wurde vor nen paar Wochen in einen Unfall verwickelt. Bin "unschuldig", was auch nicht von der Gegenseite bestritten wird. Die Gegenseite bekam einen Kostenvoranschlag der Werkstatt und die Gegenseite entschied sich dazu, es an die Versicherung weiterzuleiten. Nun will ich auf der Grundlage der Werkstattrechnung (nicht der Kostenvoranschlag) meinen Schaden regulieren lassen.

Was mache ich da und was brauche ich da? muss ich mich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen und eine Haftungserklärung fordern, bevor der Wagen repariert wird? Steht jedenfalls so hier: http://www.rechtsanwalt-deibert.de/Forms/Regulierung.htm

 

einen RA einschalten wäre Schwachsinn ...

 

Kann mir da jemand irgendwie was zu sagen? Hatte bisher noch keinen Unfall (trotz 5 Jahre Führerschein und 30 tkm im Jahr) ...

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poppi

Der ADAC hat eine Broschüre (PDF) im Angebot, in der Ähnliches geraten wird:

 

Unfallabwicklung ADAC

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webber

Der ADAC hat eine Broschüre (PDF) im Angebot, in der Ähnliches geraten wird:

 

Unfallabwicklung ADAC

okay, hab nun heut mal nach einer Haftungszusage gefragt und die 25 Unkostenpauschale geltend gemacht (alles schriftlich).

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Atros

Hallo,

wurde vor nen paar Wochen in einen Unfall verwickelt. Bin "unschuldig", was auch nicht von der Gegenseite bestritten wird. Die Gegenseite bekam einen Kostenvoranschlag der Werkstatt und die Gegenseite entschied sich dazu, es an die Versicherung weiterzuleiten. Nun will ich auf der Grundlage der Werkstattrechnung (nicht der Kostenvoranschlag) meinen Schaden regulieren lassen.

Was mache ich da und was brauche ich da? muss ich mich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen und eine Haftungserklärung fordern, bevor der Wagen repariert wird? Steht jedenfalls so hier: http://www.rechtsanw...Regulierung.htm

 

einen RA einschalten wäre Schwachsinn ...

 

Kann mir da jemand irgendwie was zu sagen? Hatte bisher noch keinen Unfall (trotz 5 Jahre Führerschein und 30 tkm im Jahr) ...

Was ist bisher herausgekommen,wenn man fragen darf?

 

Es wäre ungewöhnlich wenn es ohne Rechtsanwalt gegangen sein sollte.

Dies sieht auch der ADAC in seiner Broschüre so.

Rechtsanwalt

Um vollen Schadenersatz zu erhalten, ist es empfehlenswert,

sich an einen Anwalt zu wenden. Trifft Sie am Unfall keine

Schuld, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die

Anwaltsgebühren

zahlen.

Das aktive Schadensmanagement der Versicherer ist ja gerade bestrebt den Gegner um seine Rechte zu prellen.

Ich hatte dazu hier mal was im Forum geschrieben:

Die Tricks der Versicherer

Vielleicht hast du aber auch Glück gehabt.

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