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NeRo89

Auxilia Rechtschutzversicherung KFZ

Empfohlene Beiträge

NeRo89
· bearbeitet von NeRo89

Hallo zusammen,

 

leider konnte ich über die Suchfunktion nichts passendes finden...

Mein Problem ist, dass ich bei der KS Auxilia den Tarif JURPRIVAT abschließen möchte aber aus der Verkehrsrechtschutzversicherung nicht so richtig schlau werde.

Es geht um folgendes, ich habe ein Auto mit dem ich jeden Tag zur Arbeit fahre aber auf meine Eltern zugelassen ist. Jetzt habe ich bei der Auxilia angefragt, ob ich bzw. das KFZ über den JURPRIVAT Tarif abgesichert bin. Als Antwort kam ein "Nein", da ich nicht der Halter des KFZ bin und somit nicht versichert ist. In den ARB habe ich aber folgendes gefunden:

 

"4. Formen des Versicherungsschutzes

§ 21 Verkehrs-Rechtsschutz

(1) Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner

Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluss

oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen

Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen und als

Mieter jedes von ihm als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden

Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges zu Lande sowie

Anhängers. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Personen

in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen

dieser Motorfahrzeuge.

(2) Der Versicherungsschutz kann auf gleichartige Motorfahrzeuge

gemäß Absatz 1 beschränkt werden. Als gleichartig gelten jeweils

– PKWs, Komibs, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne

Vermietung sowie Anhänger,

– Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, Omnibusse bis 9 Sitze, PKWFahrschulfahrzeuge,

Zugmaschinen, Traktoren, Sonderfahrzeuge

sowie Anhänger,

– Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Sattelzugmaschinen, Fahrzeuge

mit roten Kennzeichen sowie Anhänger,

– Omnibusse über 9 Sitze sowie Anhänger,

– Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge, Wohnmobile

mit Vermietung sowie Anhänger.

(3) Abweichend von Absatz 1 kann vereinbart werden, dass der Versicherungsschutz

für ein oder mehrere im Versicherungsschein bezeichnete

Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft

sowie Anhänger (Fahrzeug) besteht, auch wenn diese nicht auf den

Versicherungsnehmer zugelassen oder nicht auf seinen Namen mit

einem Versicherungskennzeichen versehen sind (Fahrzeug-Rechtsschutz).

(4) Der Versicherungsschutz umfasst:

– Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2 a),

– Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (§ 2 d),

– Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2 e),

– Sozialgerichts-Rechtsschutz (§ 2 f),

– Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (§ 2 g) aa),

– Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (§ 2 h),

– Straf-Rechtsschutz (§ 2 i),

– Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2 k)."

 

Wenn ich das richtig verstehe, dann bedeutet das doch, dass ich bei Vertragsabschluss nur das KFZ Kennzeichen angeben muss um den Versicherungsschutz zu erhalten?

 

Ich hoffe Ihr könnt mir hier behilflich sein...

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Hier könnt Ihr euch bei Bedarf die AGB ansehen: http://ks-auxilia.de/rechtsschutz/Privatkunden/Familien_und_Paare/JURPRIVAT_-_optimal_versichert.htm

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webber
· bearbeitet von webber

was willse denn da versichern lassen? Wer halter des fahrzeuges ist, ist versichert, dabei ist unerheblich wer als halter im kfz-schein steht, da dieses nur ein anscheinsbeweis darstellt.

 

Und berechtigter fahrer ist /= halter. Es kommt ja auch drauf an, vor was du dich schützen willst ...

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webber
Halter eines Kfz

 

Person, die ein Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt.

 

In der Praxis meistens der Eigentümer Fahrzeughalter, aber das ist nicht zwingend. Das Eigentum ist nur Indiz für die Halterstellung, nicht Voraussetzung.

Maßgeblich sind die tatsächlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte.

Es kommt nicht darauf an, wer im Fahrzeugschein eingetragen ist oder wer den Fahrzeugbrief verwahrt.

 

So ist es nicht unüblich, dass beispielsweise der Vater das Auto des Sohnes auf sich zulässt, weil ihm ein höherer Schadensfreiheitsrabatt bei der Versicherung zusteht.

Dennoch ist der Sohn Halter, wenn er das Fahrzeug allein gekauft hat und benutzt

 

Verwenden mehrere gemeinschaftlich das Fahrzeug, können auch mehrere gemeinschaftlich Halter des Fahrzeuges sein.

 

http://www.rechtslexikon-online.de/Halter_eines_Kfz.html

 

http://books.google.com/books?id=fVlxOrEVC9UC&lpg=PP1&hl=de&pg=PA42#v=onepage&q&f=false

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