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Schneemann

Rente erst mit 62 bei Einmalzahlung?

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Schneemann

Hallo allerseits.

 

Letztens hat mir ein Finanzmakler (nicht meiner!) erzählen wollen, dass eine private Rentenversicherung (auch Rürup), selbst wenn sie vor 2012 geschlossen wurde und deshalb eigentlich schon steuerlich begünstigt ist, wenn man mit 60 ans Geld kommt, sich aber auf 62 erhöht, wenn man ab nächstem Jahr eine EInmalzahlung tätigt.... ist da was dran? Er meinte es läge daran, dass mit einer Einmalzahlung ein neuer Vertrag abgesachlossen werden würde bzw. der Altvertrag "besser gestellt!, was auf Neuvertrag hinauslaufen würde...

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jm2c

Das habe ich bisher noch nicht gehört, also gehe ich von aus, dass es Quatsch ist ^_^.

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Granini

Das kann bei einer hohen Einmalzahlung durchaus passieren, ja.

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ImperatoM

Das wird imho von den Versicherungsbedingungen abhängen. Aber frag doch dort einfach mal nach, die müssens ja wissen (oder herausfinden) können.

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Granini

Das wird imho von den Versicherungsbedingungen abhängen. Aber frag doch dort einfach mal nach, die müssens ja wissen (oder herausfinden) können.

 

Also, wenn das eine steuerliche Sache ist, wird das nicht jede Versicherung anders festlegen dürfen. Sonst würden vermutlich alle die für den Kunden günstigste Wahl treffen um sich von Konkurrenten abzusetzen. Nur meine Vermutung.

 

Leider konnte mir bisher noch niemand eine passende Rechtsgrundlage nennen, wie das GENAU läuft...

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polydeikes

Er meint vermutlich die steuerliche Novation, schießt aber ein bisschen am Ziel vorbei.

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ImperatoM

Das wird imho von den Versicherungsbedingungen abhängen. Aber frag doch dort einfach mal nach, die müssens ja wissen (oder herausfinden) können.

Also, wenn das eine steuerliche Sache ist, wird das nicht jede Versicherung anders festlegen dürfen.

 

Naja, wenn ein Vertrag 2012 geschlossen wird, gilt das Alter 62, davor das Alter 60. Steuerlich ist das daher eindeutig. Die Frage ist nur, ob Du bei Deiner Versicherung einen neuen Vertrag abschließt, wenn Du vorher nicht eingeplante Sonderzahlungen leistest. Und diese Frage wird in den Versicherungsbedingungen geregelt, nicht vom Finanzminister.

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Granini

 

Die Frage ist nur, ob Du bei Deiner Versicherung einen neuen Vertrag abschließt, wenn Du vorher nicht eingeplante Sonderzahlungen leistest. Und diese Frage wird in den Versicherungsbedingungen geregelt, nicht vom Finanzminister.

 

"Nur" die Frage? ;)

 

Das wäre doch extrem entscheidend, ob man einen Mini-Vertrag abschließen darf, um sich EA60 oder einen Duosex(?)-Tarif zu sichern um dann später den Beitrag extrem zu erhöhen!

Also wenn ich eine Versicherung wäre und mir das aussuchen dürfte, würde ich folglich sämtliche Erhöhungen und Einmalzahlungen nicht als neuen Vertrag werten um damit um Kunden zu werben.

Genauso Ende 2004... welche Versicherung sollte den Leuten, die sich schnell den Steuervorteil sichern wollten, Steine in den Weg legen? Finde ich unlogisch.

Und da der Staat das mit der Steuer regelt kann ich mir kaum vorstellen, dass es da keine offizielle Regelung gibt, ab wann ein neuer Vertrag vorliegt.

Mir konnte das auch nach Nachfragen keine Versicherung beantworten, deshalb frage ich nochmal nach.

Darf man fragen,woher du das weißt, dass die Versicherung da wirklich völlig frei in ihrer Definition sind?

(Ich will dein Fachwissen keineswegs in Frage stellen, aber jeder kann sich ja mal irren.)

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ImperatoM

 

Die Frage ist nur, ob Du bei Deiner Versicherung einen neuen Vertrag abschließt, wenn Du vorher nicht eingeplante Sonderzahlungen leistest. Und diese Frage wird in den Versicherungsbedingungen geregelt, nicht vom Finanzminister.

 

"Nur" die Frage? ;)

 

Das wäre doch extrem entscheidend, ob man einen Mini-Vertrag abschließen darf, um sich EA60 oder einen Duosex(?)-Tarif zu sichern um dann später den Beitrag extrem zu erhöhen!

Also wenn ich eine Versicherung wäre und mir das aussuchen dürfte, würde ich folglich sämtliche Erhöhungen und Einmalzahlungen nicht als neuen Vertrag werten um damit um Kunden zu werben.

Genauso Ende 2004... welche Versicherung sollte den Leuten, die sich schnell den Steuervorteil sichern wollten, Steine in den Weg legen? Finde ich unlogisch.

Und da der Staat das mit der Steuer regelt kann ich mir kaum vorstellen, dass es da keine offizielle Regelung gibt, ab wann ein neuer Vertrag vorliegt.

Mir konnte das auch nach Nachfragen keine Versicherung beantworten, deshalb frage ich nochmal nach.

Darf man fragen,woher du das weißt, dass die Versicherung da wirklich völlig frei in ihrer Definition sind?

(Ich will dein Fachwissen keineswegs in Frage stellen, aber jeder kann sich ja mal irren.)

 

Hallo Granini,

 

in dem Punkt besitze ich kein Fachwissen, von daher ist es absolut möglich, dass ich falsch liege. Für mich klingt es so erstmal logisch, ich lasse mich aber gerne auch von anderen Regelungen überzeugen.

Was ich aber nicht verstehen kann: Die Versicherung muss Dir doch so oder so sagen können, ob sie einen neuen Vertrag abschließen will bei einer Zusatzeinzahlung?!

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polydeikes

Ähm, werd ich jetzt ignoriert? Ich habs doch oben schon beantwortet.

 

Unter Umständen kann es zu einer Novation kommen. Zur Vertragsnovation gibts im Wesentlichen zwei BMF Schreiben (22.08.2002 und vom 01.10.2009, Rz. 67 ff) und halt bisherige Rechtssprechung.

 

D.h. kommt es zu einer Novation eines vor 2012 abgeschlossenen Vertrags, gehen auch die alten Regelungen bzgl. Rente mit 60 flöten.

 

ABER

 

Eine Novation kommt nicht zu Stande, wenn entsprechende Optionen bereits bei Vertragsabschluss bestanden. So kann bspw. auch eine Sonderzahlung hinreichend bereits bei Abschluss im Vertrag vorgesehen oder vereinbart werden.

 

Das Argument des Verkäufers ist also, vorausgesetzt er hat das wirklich so formuliert, absoluter Schwachsinn. Es kommt nicht automatisch zu einem Verlust der Privilegien, die gehen nur im Fall einer Novation verloren.

 

Weiss gar nicht wieso ihr da noch drüber diskutiert, Antwort steht doch im "Geschrieben Gestern, 11:04" ...?!?!?

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