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Bürgerwindanlagen: Refinanzierung und steuerliche Wirkungen (GmbH & Co. KG)

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ufr

Hallo Zusammen,

 

ich beschäftige mich gerade mit einer örtlichen Bürgerwindenergiegesellschaft, die in Form einer GmbH & Co. KG aufgezogen werden soll.

Letztlich handelt es sich also um eine Art Geschlossener Fonds Modell mit einer Laufzeit von 20 Jahren.

 

Mir ist klar, dass mir die steuerlichen Erträge der GmbH & Co. KG über die gesonderte und einheitliche Feststellung als Einkünfte als Gewerbebetrieb zugerechnet werden.

Laut Prospekt des Anbieters ist die Gewinnerzielungsabsicht des Modells gegeben und es sind keine Einschränkungen aus § 15 a und b EStG zu erwarten.

 

Ich spiele derzeit mit dem Gedanken, die Einlage (z. B. 10.000 EUR) zu ca. 70 % über ein Darlehen meiner Eltern zu marktüblichen Konditionen zu refinanzieren.

Die Zinsaufwendungen könnte ich nach meinem Verständnis der Sachlage aber nicht direkt in der Steuererklärung ansetzen, sondern müsste diese als Sonderbetriebsausgaben zunächst an die Gesellschaft melden.

 

In diesem Zusammenhang meine Fragen:

  • Hat jemand Erfahrungen mit der Refinanzierung durch ein Darlehen durch nahestehende Personen und inwieweit dies vom Finanzamt anerkannt wird? Dass meine Eltern die Zinsen dann mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern müssten, ist mir klar.
  • Auf was muss ich hinsichtlich der Anforderung einer Gewinnerzielungsabsicht achten? Wie ist der "Totalgewinn" zu ermitteln (habe anbei eine Berechnungstabelle angehängt, bin mir aber nicht sicher, ob ich da richtig vorgegangen bin)
  • Gibt es sonst irgendwelche Fallstricke bei dem angedachten Modell (sind meine Zinsen als Sonderbetriebsausgaben z. B. wieder relevant für die Beurteilung der Anforderungen nach § 15 a und b EStG bzw. wirken sich diese auf den Stand meines steuerlichen Kapitalkontos aus)?

Hat jemand von Euch damit Erfahrungen und kann mir mit meinen Fragen weiterhelfen?

 

Vielen Dank und Viele Grüße

ufr

Beispiel_Kommanditbeteiligung.xls

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billy-the-kid

Hallo ufr,

 

bin kein Steuer-Experte, daher nur ein paar einfache Überlegungen von mir.

 

Mehr als 100% deines Gewinnes musst du doch wohl hoffentlich nicht versteuern, oder? Bei 227% Rückfluss beträgt der kumulierte (prospektierte) Gewinn dann "nur" 127%. Warum sollte dein Totalgewinn höher sein?

Die Überlegung zum Kreditzins dürfte richtig sein.

Eine schriftliche Abmachung und Überweisungsbelege sollte genügen.

 

Ich hoffe, du kannst dir einen eventuellen Totalverlust des Investments leisten, bei dem ja trotzdem die Kreditrückzahlungen anfallen. Andernfalls sollten wohl eher deine Eltern die Anlage tätigen, oder?

 

Grüße,

billy-the-kid

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ufr
· bearbeitet von ufr

Hallo billy-the-kid,

 

danke für Deine Hinweise.

Hinsichtlich des Totalgewinns und der Unterschiede zwischen (kumulierter) Liquiditätsicht und steuerlichem Ergebnis hast Du Recht, da ist eine Unschärfe in den Berechnungen des Anbieters.

Soweit ich dies momentan nachvollziehen kann, liegt es weitgehend an Rückbaurücklagen, die liquiditätsseitig gebildet werden, aber nirgendwann auch als steuerlich aufwandswirksam eingeplant sind.

 

Über die Risiken eines unternehmerischen Investments bis hin zum Totalverlust bin ich mir im Klaren und auch bereit diese in begrenztem Umfang einzugehen.

 

Wahrscheinlich ist das obige Modell nach meinem momentanen Recherchestand aber eh in dieser Form nicht mehr möglich, weil die steuerliche Abzugsfähigkeit mit zusätzlicher Fremdfinanzierung auf Investorenebene an der 10%-Grenze des § 15 b EStG scheitert ...

 

Viele Grüße

ufr

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