Zum Inhalt springen
straßenköter

Informationsrecht als versicherte Person (LV)

Empfohlene Beiträge

straßenköter

Hallo Zusammen,

 

mir ist mitgeteilt worden, dass auf mich bereits 1999 eine LV abgeschlossen worden ist. Ich kenne weder die Versicherungsgesellschaft, noch die Versicherungssumme. Welche Rechte habe ich, Auskunft vom Versicherungsnehmer zu erhalten? Meiner Bitte, mir eine Kopie der Police zukommen zu lassen, wird nicht nachgekommen.

 

Hintergrund meiner Frage ist, dass ich bei Abschluss einer neuen Versicherung (z.B. RLV) bestimmte Angaben gemacht werden müssen. Gemäß des Antrags des Versicherers bin ich verpflichtet, vollständige Angaben über bereits bestehende Versicherungen abzugeben, bei denen ich die versicherte Person bin. Somit benötige ich z.B. die Angabe zur Versicherungsgesellschaft sowie die Angabe zur Versicherungssumme.

 

Die Frage, ob es rechtmäßig war, dass die Police existiert, soll zunächst einmal keine Rolle spielen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Hallo Zusammen,

 

mir ist mitgeteilt worden, dass auf mich bereits 1999 eine LV abgeschlossen worden ist. Ich kenne weder die Versicherungsgesellschaft, noch die Versicherungssumme. Welche Rechte habe ich, Auskunft vom Versicherungsnehmer zu erhalten? Meiner Bitte, mir eine Kopie der Police zukommen zu lassen, wird nicht nachgekommen.

 

Irgendwas stimmt hier nicht.

Der Versicherungsnehmer bist doch Du, oder übersehe ich was?

 

Ansonsten:

Wer hat die Versicherung denn für Dich und auf Dich abgeschlossen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM

Ansonsten:

Wer hat die Versicherung denn für Dich und auf Dich abgeschlossen?

 

Ich denke es können nur seine Eltern gewesen sein als er noch minderjährig war. Ansonsten hätte er dem Abschluss zustimmen müssen, soviel ich weiß.

 

.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Ansonsten:

Wer hat die Versicherung denn für Dich und auf Dich abgeschlossen?

 

Ich denke es können nur seine Eltern gewesen sein als er noch minderjährig war. Ansonsten hätte er dem Abschluss zustimmen müssen, soviel ich weiß.

 

.

 

Richtig, ich frage aber lieber mal nach da er ja sagte: "Die Frage, ob es rechtmäßig war, dass die Police existiert, soll zunächst einmal keine Rolle spielen."

Das impliziert ja dass hier "komische Dinge" vor sich gegangen sein könnten :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
straßenköter

 

 

Ich denke es können nur seine Eltern gewesen sein als er noch minderjährig war. Ansonsten hätte er dem Abschluss zustimmen müssen, soviel ich weiß.

 

.

 

Richtig, ich frage aber lieber mal nach da er ja sagte: "Die Frage, ob es rechtmäßig war, dass die Police existiert, soll zunächst einmal keine Rolle spielen."

Das impliziert ja dass hier "komische Dinge" vor sich gegangen sein könnten :)

 

Der Versicherungsnehmer muss nicht mit der versicherten Person übereinstimmen. Dies ist unstrittig und wird beispielsweise bei Familien praktiziert. Ebenso kann der Versicherungsnehmer eine juristische Person sein. So schließen zum Beispiel Bundesliga-Vereine natürlich auch Versicherungen auf Ihre Spieler (versicherte Person) ab, um sich gegen den Todesfall des Spielers finanzielle zu schützen.

 

Eigentlich wollte ich auf meinen Fall nicht eingehen, weil dies für die Beantwortung meiner Frage unerheblich ist. Ich habe 1999 eine geschlossene Beteiligung gezeichnet bei der im Fonds FK aufgenommen worden ist, welches wiederrum zu teilen endfällig über eine LV getilgt werden soll. Da die versicherte Person nur eine natürliche Person sein kann, wurden dafür einige Zeichner als versicherte Person herangezogen. Die Zustimmung wurde mit Zeichnung der Beteiligung gegeben, da es auf den Zeichnungsschein den Passus gab, dass auf eine Teilmenge der Zeichner eine LV zur Sicherung der Kredite abgeschlossen wird und man mit Zeichnung einem möglichen Abschluss zustimmt. Im November 2011 habe ich erfahren, dass ich darunter bin.

 

Mich interessieren jetzt meine Informationsrechte, da ich ja bei Abschluss neuer Policen bestehende angeben muss; insbersondere Angaben zur Versicherungsgesellschaft und Versicherungssumme vornehmen muss. Da man sich weigert, mir eine Kopie der Police zukommen zu lassen, möchte ich wissen, ob mir diese Informationen gegeben werden müssen. Vor allem, ob die Fondsgesellschaft verpflichtet ist, mir eine Kopie der Police zukommen zu lassen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

 

 

Richtig, ich frage aber lieber mal nach da er ja sagte: "Die Frage, ob es rechtmäßig war, dass die Police existiert, soll zunächst einmal keine Rolle spielen."

Das impliziert ja dass hier "komische Dinge" vor sich gegangen sein könnten :)

 

Der Versicherungsnehmer muss nicht mit der versicherten Person übereinstimmen. Dies ist unstrittig und wird beispielsweise bei Familien praktiziert. Ebenso kann der Versicherungsnehmer eine juristische Person sein. So schließen zum Beispiel Bundesliga-Vereine natürlich auch Versicherungen auf Ihre Spieler (versicherte Person) ab, um sich gegen den Todesfall des Spielers finanzielle zu schützen.

 

Eigentlich wollte ich auf meinen Fall nicht eingehen, weil dies für die Beantwortung meiner Frage unerheblich ist. Ich habe 1999 eine geschlossene Beteiligung gezeichnet bei der im Fonds FK aufgenommen worden ist, welches wiederrum zu teilen endfällig über eine LV getilgt werden soll. Da die versicherte Person nur eine natürliche Person sein kann, wurden dafür einige Zeichner als versicherte Person herangezogen. Die Zustimmung wurde mit Zeichnung der Beteiligung gegeben, da es auf den Zeichnungsschein den Passus gab, dass auf eine Teilmenge der Zeichner eine LV zur Sicherung der Kredite abgeschlossen wird und man mit Zeichnung einem möglichen Abschluss zustimmt. Im November 2011 habe ich erfahren, dass ich darunter bin.

 

Mich interessieren jetzt meine Informationsrechte, da ich ja bei Abschluss neuer Policen bestehende angeben muss; insbersondere Angaben zur Versicherungsgesellschaft und Versicherungssumme vornehmen muss. Da man sich weigert, mir eine Kopie der Police zukommen zu lassen, möchte ich wissen, ob mir diese Informationen gegeben werden müssen. Vor allem, ob die Fondsgesellschaft verpflichtet ist, mir eine Kopie der Police zukommen zu lassen.

 

Die Rechtslage musst Du mir nicht erklären (darfst Du aber natürlich gerne) ;)

Wobei ich mich zugegebenermaßen ungeschickt ausgedrückt habe - ich hättte schreiben sollen "der VN bist doch Du oder Du kennst den VN doch zumindest?".

Ich wollte nur mal nachfragen wie denn hier die Konstellation ist bevor man aneinander vorbeiredet.

 

Meine logische Antwort wäre nämlich gewesen den VN der für Dich als versicherte Person die Police abgeschlossen hat zu befragen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
straßenköter

 

 

Der Versicherungsnehmer muss nicht mit der versicherten Person übereinstimmen. Dies ist unstrittig und wird beispielsweise bei Familien praktiziert. Ebenso kann der Versicherungsnehmer eine juristische Person sein. So schließen zum Beispiel Bundesliga-Vereine natürlich auch Versicherungen auf Ihre Spieler (versicherte Person) ab, um sich gegen den Todesfall des Spielers finanzielle zu schützen.

 

Eigentlich wollte ich auf meinen Fall nicht eingehen, weil dies für die Beantwortung meiner Frage unerheblich ist. Ich habe 1999 eine geschlossene Beteiligung gezeichnet bei der im Fonds FK aufgenommen worden ist, welches wiederrum zu teilen endfällig über eine LV getilgt werden soll. Da die versicherte Person nur eine natürliche Person sein kann, wurden dafür einige Zeichner als versicherte Person herangezogen. Die Zustimmung wurde mit Zeichnung der Beteiligung gegeben, da es auf den Zeichnungsschein den Passus gab, dass auf eine Teilmenge der Zeichner eine LV zur Sicherung der Kredite abgeschlossen wird und man mit Zeichnung einem möglichen Abschluss zustimmt. Im November 2011 habe ich erfahren, dass ich darunter bin.

 

Mich interessieren jetzt meine Informationsrechte, da ich ja bei Abschluss neuer Policen bestehende angeben muss; insbersondere Angaben zur Versicherungsgesellschaft und Versicherungssumme vornehmen muss. Da man sich weigert, mir eine Kopie der Police zukommen zu lassen, möchte ich wissen, ob mir diese Informationen gegeben werden müssen. Vor allem, ob die Fondsgesellschaft verpflichtet ist, mir eine Kopie der Police zukommen zu lassen.

 

Die Rechtslage musst Du mir nicht erklären (darfst Du aber natürlich gerne) ;)

Wobei ich mich zugegebenermaßen ungeschickt ausgedrückt habe - ich hättte schreiben sollen "der VN bist doch Du oder Du kennst den VN doch zumindest?".

Ich wollte nur mal nachfragen wie denn hier die Konstellation ist bevor man aneinander vorbeiredet.

 

Meine logische Antwort wäre nämlich gewesen den VN der für Dich als versicherte Person die Police abgeschlossen hat zu befragen.

 

"Meine logische Antwort wäre nämlich gewesen den VN der für Dich als versicherte Person die Police abgeschlossen hat zu befragen".

 

Den Weg bin ich ja erfolgreich ohne Erfolg gegangen. :thumbsup:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

 

 

Die Rechtslage musst Du mir nicht erklären (darfst Du aber natürlich gerne) ;)

Wobei ich mich zugegebenermaßen ungeschickt ausgedrückt habe - ich hättte schreiben sollen "der VN bist doch Du oder Du kennst den VN doch zumindest?".

Ich wollte nur mal nachfragen wie denn hier die Konstellation ist bevor man aneinander vorbeiredet.

 

Meine logische Antwort wäre nämlich gewesen den VN der für Dich als versicherte Person die Police abgeschlossen hat zu befragen.

 

"Meine logische Antwort wäre nämlich gewesen den VN der für Dich als versicherte Person die Police abgeschlossen hat zu befragen".

 

Den Weg bin ich ja erfolgreich ohne Erfolg gegangen. :thumbsup:

 

Das ahnte ich nun bereits... :'( - jetzt ist mir die Konstellation klar; hattest es eigentlich von Beginn an richtig beschrieben; ich wollte nur sicher gehen dass ich das Setup wirklich verstanden habe (sorry)...

Ich schau heute Abend mal was nach und melde mich nochmal... grad etwas busy...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM

Holla, das ist ja mal ein Konstrukt. Muss wohl steuerliche Vorteile gehabt haben, da LV bis 2002 ja ganz besonders steuerprivilegiert waren.

 

Welche Rechte Du hast, weiß ich auch nicht, aber ich würde mich mit der Forderung an den Ombudsmann der Lebensversicherer wenden. Wenn Du das Recht hast, wird er es wissen und dafür sorgen, dass Du es bekommst!

 

Und wenn Du das Recht nicht hast, wird er Dir zumindest eine qualifizierte, juristische Antwort zusenden, warum Du das Recht nicht hast ;)

 

.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Hi!

 

Sieht nicht sooo gut aus mit den rechtlichen Möglichkeiten... wenn Du möchtest kann ich Dir einen Kollegen empfehlen der als Jurist aufs Fachgebiet Versicherungsrecht spezialisiert ist...

Dier Vorschlag mit dem Ombudsmann ist sicher auch nicht vekehrt; würde ich vllt zuerst versuchen da kostenfrei...

 

Viel Erfolg, ist ja echt eine bescheidene Situation...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
billy-the-kid

Viel Erfolg, ist ja echt eine bescheidene Situation...

 

Na ja, so schlimm ist das wohl nicht. Ob es hier wohl eine Regelungslücke gibt?

 

Wenn schon eine konkrete Versicherungsgesellschaft ins Auge gefasst wurde: was spricht dagegen, die Situation in einer Voranfrage zu schildern, und um Rat zu fragen (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, und den geschlossenen Fonds angeben). Die stellen dann schon fest, was schon an Deckung besteht. Falls noch keine konkrete Gesellschaft: Anfrage an den GDV.

 

Falls das alles nichts nutzen sollte: Bei der BaFin Beschwerde über einen vermuteten Missstand erheben, denn du musst Angaben machen, die du nicht machen kannst, um Versicherungsschutz zu erhalten.

 

Grüße,

billy-the-kid

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
straßenköter

Vielen Dank für Eure Ausführungen. Insbesondere der Gedanke mit den Ombudsmann ist gut.

 

Man hat mir heute doch noch etwas zugeschickt. Genauer gesagt ist mir eine Kopie des "Nachtrags zum Sammelversicherungsschein" zugesendet worden. So etwas habe ich noch nie gehört. In der Email wird mir noch gesagt, dass die LV auf 184 versicherte Personen und einer Gesamtversicherungssumme von 55.200.000,00 DM (=300.000,00 DM pro Versichertem) geschlossen worden ist. Verständlicherweise haben die die Namen der versicherten Personen unkenntlich machen, so dass ich im grunde aber noch nicht einmal weiß, ob das sozusagen "meine" Police ist.

 

Gibt es hier einen Versicherungsfachmann, der damit etwas anfangen kann?

 

Beste Grüße

straßenköter

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
billy-the-kid

Vielen Dank für Eure Ausführungen. Insbesondere der Gedanke mit den Ombudsmann ist gut.

 

Man hat mir heute doch noch etwas zugeschickt. Genauer gesagt ist mir eine Kopie des "Nachtrags zum Sammelversicherungsschein" zugesendet worden. ...

 

Na dann kennst du ja jetzt den Versicherer und kannst ihn nach Details fragen. Den Ombudsmann anzusprechen, hieße ihn in deinem Falle, ihn zu missbrauchen. Der soll Streitigkeiten zwischen Kunde und Versicherer klären, den du aber noch gar nicht angesprochen hast - weder den bisherigen noch denjenigen, bei dem du eine Police abschließen willst (wenn das der Fall ist). Jedenfalls gibt es nun mehrere erfolgversprechende Ansätze.

 

Grüße,

billy-the-kid

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...