Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
RodriguezFatz

Steuerfrage zu BAV (Direktversicherung)

Empfohlene Beiträge

RodriguezFatz

Hallo zusammen,

 

Ich hoffe, mir kann jemand helfen:

Bei einer Direktversicherung mit Entgeldumwandlung kann ich ja 2640 steuerfrei einzahlen. Dann gibt es noch 1800, die steuer- aber nicht sozialversicherungsfrei sind. Wie sieht das dann in der Rentenphase aus? Wenn ich über die 2640 hinaus einzahle, werde ich ja wohl nicht dieses Geld als Renter komplett nochmal versteuern müssen, oder?

 

Auf Wikipedia finde ich folgendes: (http://de.wikipedia.org/wiki/Direktversicherung)

Renten- und Kapitalleistungen sind in der Rentenphase nach § 22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Die Anwendung der Fünftelregelung ist bei Kapitalabfindungen nicht möglich.Sofern während der Ansparphase Beiträge aus versteuertem Einkommen eingezahlt wurden (z. B. wegen Krankheit nach Ende der Lohnfortzahlung, Arbeitslosigkeit, privater Vertragsfortführung usw.), werden die daraus resultierenden Leistungen nach dem Ertragsanteilsverfahren besteuert (§ 22 Nr. 5 S. 2 in Verbindung mit § 22 Nr. 1 S. 3a EStG). Unberührt hiervon bleibt die Pflicht zur Entrichtung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf die Leistungen aus den betrieblich finanzierten Beiträgen und Erträgen.

 

Allerdings werde ich nicht so richtig schlau daraus.

Danke für jede Hilfe!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
knipser125

Hallo,

 

in 2012 ist der steuer- und sozialversicherungsfreie Betrag 2.688 . Darüber hinaus kannst Du 1.800 zusätzlich steuerfrei einzahlen. Du musst in der Rentenphase die komplette Einnahme versteuern. Eine Doppelbesteuerung findet nicht statt, da Du die 1.800 ja auch steuerfrei eingezahlt hast.

 

Mit der Krankenversicherung ist das eine andere Sache.

 

Viele Grüße

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Konfuzius

Mit der Krankenversicherung ist das eine andere Sache.

 

Wieso sollte es eine andere Sache sein?

 

Der Anteil, der sozialversicherungsfrei eingezahlt wurde, wird im Alter mit KV/Pflege Beiträgen belegt. Die lediglich steuerfreien 1800 müssen nur versteuert werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
RodriguezFatz

Mit der Krankenversicherung ist das eine andere Sache.

 

Wieso sollte es eine andere Sache sein?

 

Der Anteil, der sozialversicherungsfrei eingezahlt wurde, wird im Alter mit KV/Pflege Beiträgen belegt. Die lediglich steuerfreien 1800 müssen nur versteuert werden.

 

Genau das war eigentlich meine Frage. Gibt es dann zwei Töpfe in die ich einzahle, oder merkt sich die Versicherung das und gibt das automatisch weiter?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Konfuzius

Wieso sollte es eine andere Sache sein?

 

Der Anteil, der sozialversicherungsfrei eingezahlt wurde, wird im Alter mit KV/Pflege Beiträgen belegt. Die lediglich steuerfreien 1800 müssen nur versteuert werden.

 

Genau das war eigentlich meine Frage. Gibt es dann zwei Töpfe in die ich einzahle, oder merkt sich die Versicherung das und gibt das automatisch weiter?

 

Die Versicherung muss das (meines Wissens) auseinanderhalten und zum Renteneintritt mitteilen wieviel % der Rente auf sozialversicherungspflichtig geförderte Beiträge entfallen.

 

 

Wenn du 150% sicher gehen willst , mach halt 2 Verträge.... (Achtung Stückkosten beachten)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
knipser125

Hallo,

 

meiner Meinung nach gibt es in der Sozialversicherung die Freibeträge von 15.330 bzw. 127,75 .

Geht die Rente oder das Kapital über diese Beträge hinaus werden volle Sozialversicherungsbeiträge fällig, auch wenn diese bereits in der Ansparphase verbeitragt wurden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Konfuzius

Hallo,

 

meiner Meinung nach gibt es in der Sozialversicherung die Freibeträge von 15.330 bzw. 127,75 .

Geht die Rente oder das Kapital über diese Beträge hinaus werden volle Sozialversicherungsbeiträge fällig, auch wenn diese bereits in der Ansparphase verbeitragt wurden.

 

Hm das wage ich zu bezweifeln. Hast du hierzu Rechtsquellen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
knipser125

Hallo,

 

die Freibeträge für 2012 betragen 131,25 für die Rente und 15.750 für eine Kapitalabfindung.

 

Über diese Größen hinaus muss voll verbeitragt werden, da dies eine Freigrenze und kein Freibetrag ist.

 

§ 226 Abs. 2 SGB V in Verbindung mit § 18 SGB IV

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...