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Gatecrasher

Staatliche Leistungen bei Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit

Empfohlene Beiträge

Gatecrasher
· bearbeitet von Gatecrasher

Hallo,

 

das Thema Berufsunfähigkeitsvorsorge beschäftigt mich schon seit mehreren Jahren. Ich habe mit meinen Vorerkrankungen bei ein paar Versicherungen angefragt und wurde durchgehend abgelehnt (ich bin 27 Jahre alt!). Hinzu kommt, dass ich mir Beiträge von 70 Euro monatlich nicht leisten kann. Auch die Zahlungsverweigerungen bei korrekt ausgefüllten Anträgen und eindeutiger BU schrecken mich ab. Ich habe jetzt im Internet recherchiert, die einzelnen Ämter angeschrieben aber werde trotzdem nicht schlau, daher habe ich folgende Fragen:

 

1. Person X wird berufsunfähig wegen Depressionen - welche staatlichen Leistungen stehen ihr zu? Hartz 4? Eine Erwerbsminderungsrente? Wenn ja, in welcher Höhe?

 

2. Person X wir komplett Erwerbsunfähig - kann also grundsätzlich nicht mehr arbeiten - welche Leistungen stehen Person X jetzt zu? Höhe?

 

3. Welche Rechnung würde theoretisch eher aufgehen - Geld ansparen, auf staatliche Leistungen hoffen oder eine BU Versicherung abschließen? (Was in meinem Fall ja leider nicht geht....)

 

Es würde mich freuen, wenn Ihr Licht ins dunkel bringen könntet

 

Danke

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Hallo,

 

das Thema Berufsunfähigkeitsvorsorge beschäftigt mich schon seit mehreren Jahren. Ich habe mit meinen Vorerkrankungen bei ein paar Versicherungen angefragt und wurde durchgehend abgelehnt (ich bin 27 Jahre alt!). Hinzu kommt, dass ich mir Beiträge von 70 Euro monatlich nicht leisten kann. Auch die Zahlungsverweigerungen bei korrekt ausgefüllten Anträgen und eindeutiger BU schrecken mich ab. Ich habe jetzt im Internet recherchiert, die einzelnen Ämter angeschrieben aber werde trotzdem nicht schlau, daher habe ich folgende Fragen:

 

1. Person X wird berufsunfähig wegen Depressionen - welche staatlichen Leistungen stehen ihr zu? Hartz 4? Eine Erwerbsminderungsrente? Wenn ja, in welcher Höhe?

 

Wenn der "Amtsarzt" die Depression so einschätzt dass Du auch erwerbsunfähig bist (nicht nur BU!) EU; je nachdem was Du noch leisten kannst Halbe/Volle EU; wieviel das ist -> siehe jährlicher Rentenbescheid.

Wenn Du "nur" BU eingeschätzt wirst uU nur Hartz IV; hier würde nur die private BU zahlen (da Du nach 1961 geboren bist).

 

2. Person X wir komplett Erwerbsunfähig - kann also grundsätzlich nicht mehr arbeiten - welche Leistungen stehen Person X jetzt zu? Höhe?

 

Siehe 1).

 

3. Welche Rechnung würde theoretisch eher aufgehen - Geld ansparen, auf staatliche Leistungen hoffen oder eine BU Versicherung abschließen? (Was in meinem Fall ja leider nicht geht....)

 

Das kannst Du mit einfacher Mathematik selbst ausrechnen.

Was ist Dein Gehalt?

Wieviel kannst Du max. zurücklegen?

Von welchem fiktiven BU Alter gehen wir aus?

Welche Inflation?

Welcher Zins?

 

Interessant auch: Wieviel Kapital ist mit 67 da, wie hoch wird dann die ges. Rente sein; wieviel Kapital brauchst Du um letztgenannte über nen Entnahmeplan ausreichend aufstocken zu können?

 

Ich denke (immer noch) Du solltest Dir auch mal professionellen Rat antun :)

 

Es würde mich freuen, wenn Ihr Licht ins dunkel bringen könntet

 

Danke

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Schinzilord

Naja, prinzipiell bin ich auch immer für Mathematische Modelle, nur werden sie hier leider nix bringen.

Fakt 1: BU gibts für dich ned

Fakt 2: Sonst springt auch keiner ein

-> selbst sparen.

Und deine Sparrate ist ja an dein Einkommen gekoppelt. Also lege so viel auf die Seite, wie du entbehren kannst. Sozusagen ein Kompromiss aus jetzt gut leben und später hoffentlich auch noch gut leben.

Und dann schauen, wie weit du kommst und beten, dass der Schadensfall nie eintritt.

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WOVA1

Was von seiten der Staatlichen Versicherung zu erwarten ist,

ist hier Link Wikipedia recht gut und knapp ( aber mit Verweisen ) zusammengefasst.

 

Bei einem Alter von 27 spielt ev. auch noch die fünfjährige Wartezeit eine Rolle.

Aber auch danach dürfte die EU-Rente wohl kaum den Sozialhilfesatz erreichen.

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AnNaWF

Naja, prinzipiell bin ich auch immer für Mathematische Modelle, nur werden sie hier leider nix bringen.

Fakt 1: BU gibts für dich ned

Fakt 2: Sonst springt auch keiner ein

-> selbst sparen.

Und deine Sparrate ist ja an dein Einkommen gekoppelt. Also lege so viel auf die Seite, wie du entbehren kannst. Sozusagen ein Kompromiss aus jetzt gut leben und später hoffentlich auch noch gut leben.

Und dann schauen, wie weit du kommst und beten, dass der Schadensfall nie eintritt.

 

Erstmal die anderen Optionen ausschöpfen; es gibt ja noch genug.

Selbst BU würde gehen, wenn auch nur in Speziallösungen denen aber die gleichen Bedingungswerke unterliegen; sind dann aber eben auf 1000 EUR mtl. max limitiert, aber vertraglich nicht schlechter.

Auch EU und Grundf. und DD würde ich wie gesagt erstmal noch evaluieren und vor alle dem nochmal ne Runde RV fliegen.

 

Wie die Chancen stehen muss man aber anhand der Gesundheitsakte eruieren; mit dem was hier steht halte ich es für denkbar dass Du versicherbar bist, aber vllt. fehlen ja noch entscheidende Infos.

Wenn Du das nicht öffentlich kommunizieren willst was sonst noch vorliegt geht auch via PN.

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Laser12

Moin,

1. Person X wird berufsunfähig wegen Depressionen - welche staatlichen Leistungen stehen ihr zu? Hartz 4? Eine Erwerbsminderungsrente? Wenn ja, in welcher Höhe?

 

Es würde mich freuen, wenn Ihr Licht ins dunkel bringen könntet

falls eine kranken- und rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird, bestehen Möglichkeiten der Behandlung durch eine Kur über die Krankenkasse und über eine Reha über die Rentenversicherung.

 

Insbesondere die Behandlungsmöglichkeiten der Rentenversicherung sind gerade bei Depressionen gut.

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Zuzan

 

falls eine kranken- und rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird, bestehen Möglichkeiten der Behandlung durch eine Kur über die Krankenkasse und über eine Reha über die Rentenversicherung.

 

Insbesondere die Behandlungsmöglichkeiten der Rentenversicherung sind gerade bei Depressionen gut.

 

Als kleine Korrektur:

 

eine Kur, d.h. eine Bäderkur, hat mit einer Rehabilitationsmaßnahme eher nichts zu tun und passt meiner Meinung nicht hier in diesen Zusammenhang. Dies bedeutet aber nicht, dass über die GKV keine Rehabilitationsmaßnahmen möglich sind, denn dies gibt es --> ab § 40 SGB V nachlesen.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/

 

Bei einem drohenden Verlust/Einschränkung der Arbeitsfähigkeit ist aber zunächst die Rentenversicherung bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zuständig. Dort gibt es von Reha über Berufsfindung oder Umschulung so einiges an Möglichkeiten, so dass ich denke, dass mit einer möglichen Berufsunfähigkeit nicht das Ende der Fahnenstange erreicht ist. (Böse Zungen behaupten, dass man in der Zeit, in der man um die BU-Rente kämpft, bereits zwei neue Berufe erlernt hat.) Handelte es sich um einen irgendwie gearteten Berufsunfall gibt es zudem die BG'n ...

 

Vielleicht schaust Du Dir noch die Site der Rentenversicherung Bund an?

 

Gruß, Zuzan

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