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chinda

Bin ein Strukki-Opfer......HOLT MICH HIER RAUS!

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jm2c

Ach so, swingkid: Falls du Wachkoma meinst, okay - man kann natürlich immer vom "worst case" ausgehen. Dann hast du recht, da wäre man ohne Schutz wahrscheinlich finanziell ruiniert.

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swingkid
· bearbeitet von swingkid
Ich hab den Rest des Themas nicht gelesen, aber die Frage wird häufig gestellt. Eine "schlechte" BU ist besser als keine und sobald die erste ohne Nachfolger gekündigt ist, läuft man schutzlos durch die Welt und wenn einem in der Zeit was passiert hat man Pech gehabt. So kann man am Ende des Monats X aus Versicherung A raus und zum direkt darauffolgenden Monat Y bei Versicherer B unterkommen ohne zeitweise schutzlos zu sein, gerade weil man nicht weiß wie schnell Versicherungen arbeiten und man nicht unbedingt genommen werden muss macht das Vorgehen i.d.R. Sinn (wenn man BU haben will).

 

Jap,Perfekt! Sobald Versicherer A die Vertragsannahme durch Policierung erklärt hat (bspw. zum 01.04.,0 Uhr), kann man bei Versicherer B zum 31.03., 24 Uhr kündigen und hat einen nahtlosen Versicherungsübergang.

 

Ach so, swingkid: Falls du Wachkoma meinst, okay - man kann natürlich immer vom "worst case" ausgehen. Dann hast du recht, da wäre man ohne Schutz wahrscheinlich finanziell ruiniert.

 

Ich habe bewusst ein wenig übertrieben. Du hast ja auch recht, man kann das auch anders regeln im schlimmsten Fall. Aber das läuft wohl auf eine Grundsatzdiskussion Pro/Contra BU hinaus.....

 

Worauf ich hinaus will: Welchen Nachteil habe ich

a. mit Sicherheit

b. schlimmstenfalls

 

Nun ja, die Prämie wäre aller Voraussicht nach höher und die Fristen für die Anzeigepflichten, Gesundheitsfragen etc. beginnen von vorn. Vorteil wäre, wie Du bereits erkannt hast, dass Du das auf Deinen Bedarf ausgerichtet abschliessen kannst.

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chinda

Achso, also geht es rein um den nahtlosen Übergang.

 

Wenn ich jetzt aber eine BU woanders VORHER abschließe, und nehmen wir mal an diese kostet 50,- Euro im Monat, dann kostet mich diese BU genauso 50,- Euro auch wenn der Abschluss erst NACH der Kündigung der ersten BU erfolgt. Habe ich das korrekt verstanden?

 

Gruß

chinda

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Anleger Klein

Achso, also geht es rein um den nahtlosen Übergang.

 

Wenn ich jetzt aber eine BU woanders VORHER abschließe, und nehmen wir mal an diese kostet 50,- Euro im Monat, dann kostet mich diese BU genauso 50,- Euro auch wenn der Abschluss erst NACH der Kündigung der ersten BU erfolgt. Habe ich das korrekt verstanden?

 

Gruß

chinda

 

Warum sollten die Preise der beiden Versicherungen sich beeinflussen? Du kommst zu Versicherung X und willst ABC, die Versicherung sagt "kostet drölfzig Öre" und du sagt ok oder nein - egal ob du derzeit schon eine BU hast, mal eine hattest oder noch nie versichert warst. Deinen aktuellen gesundheitlichen Status nehmen sie mit den Gesundheitsfragen auf und die sind für den Vertrag relevant, ob du schon versichert bist interessiert nicht. Also kein Einfluss auf den Preis.

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chinda

Kurzes Feedback,

 

habe jetzt alles gekündigt. Bei der Wunschpolice bekomme ich den (hoffentlich relativ hohen) Rückkaufswert, Rente Pur ist stillgelegt "bis in alle Ewigkeit". BU habe ich ja jetzt noch bis 29.02., bis dahin lasse ich mir das nochmal durch den Kopf gehen, ob ich einen entspr. Schutz überhaupt benötige.

 

Bin gespannt, ob die AM die Bearbeitung korrekt durchzieht, und ob sie meine Bitte, dass bloss kein Strukki sich bei mir melden soll (das habe ich in der Kündigung erwähnt, natürlich nett formuliert rolleyes.gif), einhält.

 

Werde dann nochmal berichten, sobald "alles vorbei ist" thumbsup.gif

 

Gruß

chinda.

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Fondsanleger1966

Hallo, ich habe den Thread erst jetzt gelesen.

 

Worst Case ist, dass Du aufgrund der Risikoprüfung keinen akzeptablen BU-Schutz mehr bekommst - was heute sehr schnell der Fall sein kann. Und dass Du, wenn Ihr in Eurem neuen Haus einziehst, wirklich BU wirst. Die BU-Erkrankungen in den Büroberufen nehmen dramatisch zu. Wenn Deine Frau dann nicht arbeiten gehen und ein vergleichbares Einkommen erzielen kann, müsstet Ihr das Haus aufgeben und es vermutlich mit Verlust verkaufen und schauen, wovon Ihr lebt. Die Gesetzliche BU-Absicherung ist ab dem Jahrgang 1960 lausig.

 

Vorhandenen BU-Schutz kündigt man nie, bevor man nicht neuen hat (genauso Todesfallschutz). Und BU-Schutz zu beantragen, kann ziemlich lange dauern - besonders, wenn man mit einer anonymen Risikovoranfrage arbeitet, was die optimale Variante dafür ist.

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chinda

Hallo,

 

@Foandsanleger1966:

Da mein bisheriger BU nicht der Hit war, war eine Kündigung unvermeidlich. Ich denke ich bekomme mind. eine genausogute BU woanders. Mal sehen. Jedenfalls vielen Dank für deine Antwort.

 

@all:

Ich habe jetzt die Kündigungsbestätigung von der A&M bekommen. Darin steht dass ich den Original-Versicherungsschein zurückschicken soll, da man mir sonst den Rückkaufswert nicht auszahlen kann. Ich rechne mit einem Rückkaufswert von ca. 2000,- Euro. Heisst das jetzt, dass die Postsendung, die ich jetzt vornehmen muss, 2000,- Euro wert ist?? Ich meine, was passiert wenn der Brief nicht ankommt? Sollte ich eine andere Variante als "Übergabeeinschreiben" wählen?? Vielleicht extra sicher? Und was ist wenn die A&M behauptet, die Postsendung erhalten zu haben, darin aber nicht den gewünschten Versicherungsschein vorgefunden zu haben?? Ich weiss, ich dramatisiere gerade extrem. Könnte aber doch alles so kommen, oder?

 

Gruß

chinda

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swingkid

Theoretisch könnte auch die AM untergehen und Protektor gleich mit. Du übertreibst. Selbst wenn der Versicherungsschein verlorengehen sollte, kann man sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen. Der Versicherer verlangt dann in aller Regel, dass keine 3.Person Rechte wie Verpfändung oder Abtretung an dem Originalschein hält, falls dieser wieder auftauchen sollte. Der Versicherer möchte ja nicht zweimal zahlen... Ansonsten reicht nach meiner Erfahrung ein Einschreiben, Du kannst das Dokument ja auch noch einmal faxen.Das ist zwar nicht das Original,aber päpstlicher als der Papst sollte man auch nicht seinl.Und die AM ist nicht die Cosa Nostra.

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