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DonVandalo

DU/Rentenversicherung - kündigen oder nicht?

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DonVandalo

Hallo,

 

bin über mehrere Links auf diese Seite gestoßen und hoffe, dass mir hier einige Meinungen weiterhelfen können.

 

Ich bin Beamter (derzeit Beamtenverhältnis auf Probe, Lebzeitverbeamtung vor. 09/2013, 25 Jahre alt) und habe im September 2007 eine Dienstunfähigkeitsversicherung in Verbindung mit einer Rentenversicherung abgeschlossen.

 

Kurz die Grunddaten dieser Versicherung:

 

Versicherungsgesellschaft: Debeka

 

Altersrente ab 67 Jahren:

 

Versicherungsbeginn: 01.09.2007

Aufschubzeit: 47 Jahre

Garantierte monatliche Rente: 250

Garantierte Kapitalabfindung: 68485,80

Tarifbeitrag in den ersten 5 Jahren: 47,94

Tarifbeitrag ab dem 6. Jahr (also ab 01.09.2012): 95,88

 

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ-B (01/07))

 

Versicherungsdauer: 35 Jahre

Beitragszahlungsdauer: 35 Jahre

Leistungsdauer: 40 Jahre

Schlussalter: 55 Jahre

Leistung: Beitragsbefreiung und 500 monatliche Rente

BUZ-Beitrag: 32,80

 

Unfallzusatzversicherung (UZV)

 

Versicherungsdauer: 47 Jahre

Versicherungssumme: 60000

UZV-Beitrag: 4,80

 

Monatlicher Beitrag insgesamt: 85,54

Ab dem 01.09. würde folgender monatlicher Beitrag fällig werden: 133,48

 

Der derzeitige Rückkaufswert liegt gerademal bei 531 Euro.

 

Dieses Konstrukt habe ich leider damals zum Beginn meines Studiums abgeschlossen, was aus heutiger Sicht meiner Meinung nach keinen Sinn macht.

 

1.) Rentenversicherung gekoppelt mit der DU soll ja eher schlecht sein, da die DU bei eventueller Kündigung der Rentenversicherung ebenfalls erlischt. Benötige ich also irgendwann einmal dieses Geld ist die DU auch futsch. Davon abgesehen, sind 500 monatlich meiner Meinung nach auch zu niedrig.

2.) 500 monatlich sind zu niedrig, mindestens 750 sollten es m.M.n. schon sein.

3). Die DU läuft nur bis 55 Jahren, danach wäre ich gegen DU nicht mehr versichert.

4.) Die Rentenzahlung beginnt erst ab 67, als Beamter im Schichtdienst werden ich jedoch voraussichtlich ein bischen früher in Pension gehen.

5.) Ich besitze eine separate Unfallversicherung, weshalb ich keinen Sinn in der UZV sehe.

 

Kurzum: Ich möchte eine separate Dienstunfähigkeitsversicherung mit höherer Absicherung und längerer Laufzeit abschließen und mit möglichst wenig Verlust aus dieser Geschichte rausgehen.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Kündigen?

Beitragsfrei stellen?

Oder doch weiterlaufen lassen und ggf. DU anpassen?

 

Wenn noch irgendwelche Daten oder Infos benötigt werden, einfach posten.

 

Vielen Dank schonmal.

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Hi!

 

Hallo,

 

bin über mehrere Links auf diese Seite gestoßen und hoffe, dass mir hier einige Meinungen weiterhelfen können.

 

Ich bin Beamter (derzeit Beamtenverhältnis auf Probe, Lebzeitverbeamtung vor. 09/2013, 25 Jahre alt) und habe im September 2007 eine Dienstunfähigkeitsversicherung in Verbindung mit einer Rentenversicherung abgeschlossen.

 

Kurz die Grunddaten dieser Versicherung:

 

Versicherungsgesellschaft: Debeka

 

Altersrente ab 67 Jahren:

 

Versicherungsbeginn: 01.09.2007

Aufschubzeit: 47 Jahre

Garantierte monatliche Rente: 250 €

Garantierte Kapitalabfindung: 68485,80 €

Tarifbeitrag in den ersten 5 Jahren: 47,94 €

Tarifbeitrag ab dem 6. Jahr (also ab 01.09.2012): 95,88 €

 

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ-B (01/07))

 

Versicherungsdauer: 35 Jahre

Beitragszahlungsdauer: 35 Jahre

Leistungsdauer: 40 Jahre

Schlussalter: 55 Jahre

Leistung: Beitragsbefreiung und 500 € monatliche Rente

BUZ-Beitrag: 32,80 €

 

Unfallzusatzversicherung (UZV)

 

Versicherungsdauer: 47 Jahre

Versicherungssumme: 60000 €

UZV-Beitrag: 4,80 €

 

Monatlicher Beitrag insgesamt: 85,54 €

Ab dem 01.09. würde folgender monatlicher Beitrag fällig werden: 133,48 €

 

Der derzeitige Rückkaufswert liegt gerademal bei 531 Euro.

 

Dieses Konstrukt habe ich leider damals zum Beginn meines Studiums abgeschlossen, was aus heutiger Sicht meiner Meinung nach keinen Sinn macht.

 

1.) Rentenversicherung gekoppelt mit der DU soll ja eher schlecht sein, da die DU bei eventueller Kündigung der Rentenversicherung ebenfalls erlischt. Benötige ich also irgendwann einmal dieses Geld ist die DU auch futsch. Davon abgesehen, sind 500 € monatlich meiner Meinung nach auch zu niedrig.

2.) 500 € monatlich sind zu niedrig, mindestens 750 € sollten es m.M.n. schon sein.

3). Die DU läuft nur bis 55 Jahren, danach wäre ich gegen DU nicht mehr versichert.

4.) Die Rentenzahlung beginnt erst ab 67, als Beamter im Schichtdienst werden ich jedoch voraussichtlich ein bischen früher in Pension gehen.

5.) Ich besitze eine separate Unfallversicherung, weshalb ich keinen Sinn in der UZV sehe.

 

Kurzum: Ich möchte eine separate Dienstunfähigkeitsversicherung mit höherer Absicherung und längerer Laufzeit abschließen und mit möglichst wenig Verlust aus dieser Geschichte rausgehen.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Kündigen?

Beitragsfrei stellen?

Oder doch weiterlaufen lassen und ggf. DU anpassen?

 

Wenn noch irgendwelche Daten oder Infos benötigt werden, einfach posten.

 

Vielen Dank schonmal.

 

Vorab: Ich halte die Debeka für Beamte für keinen generell schlechten Versicherer, aber die Kombi die Du (insb. mit dieser BUZ Rentenhöhe hast) für wenig sinnvoll.

 

Du hast das eigentlich schon selbst ganz gut analysiert; diie 500 € mtl. sind einfach null sinnvoll; der einzige der sich darüber freuen würde ist Vater Staat, denn auf diese Summe würdest Du ohne DU aufgrund der Dir zustehenen Sozialleistungen ja auch fast kommen.

Die DU sollste mind. (!) so hoch sein wie Deine mtl. Belastungen, optimalerweise inkl. der notwendigen Zahlungen für die AV.

Von Koppelverträgen halte ich und die meisten hier ohnehin nichts; den Punkt hast Du aber auch bereits selbst hochgebracht und einen der wesentlichen Nachteile ebenfalls bereits selbst genannt.

Eine Unfallversicherung halte ich generell, ebenso wie eine UZV bei vorhandener BU für relativ sinnfrei (nur 10% aller BU Fälle gehen aus Unfällen hervor; bei AU zahlen ja erstmal AG oder KK (Tagegeld) usw.)...

 

Kündigen dürfte zum größten Verlust führen.

Ich würde versuchen die BUZ und UZV rauszukündigen, auf jährl. Zahlung umstellen (falls sonst Mehrkosten entstehen) und die RV getrennt weiterführen und sep. eine DU abschließen.

Falls Du den Verlust vertreten kannst und von der RV generell nicht überzeugt bist würde ich auch diese beitragsfrei stellen.

 

Welche Nachversicherungsoptionen hast Du für die BUZ eigentlich?

 

Bevor Du dies alles tust sollte aber die neue DU unter Dach und Fach sein - ganz wichtig!

Ansonsten stehst Du uU am Ende ohne Schutz da.

 

Gibt es irgendwelche Vorerkrankungen oder Risikohobbys die den Neuabschluss erschweren könnten?

Welchen Beruf übst Du aus?

Wie hoch ist Dien Brutto/Nettoeinkommen und wie hoch Deine Kosten mit/ohne Altersvorsorge pro Monat?

 

Vlg

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GlobalGrowth

Zum Produkt selbst werde ich erstmal nichts schreiben, wäre zu umfangreich und mit ner Grippe und Fieber auch nicht besonders angenehm:

 

1. Du bekommst gemäß den Besoldungsrichtlinien eine Mindestversorgung als Lebzeitbeamter von (aus 2011):

 

Die derzeit maßgebende amtsunabhängige Mindestversorgung ab 01.08.2011 beträgt für

 

Personen ohne Familienzuschlag 1 399,96 Euro,

Personen mit Familienzuschlag 1 472,27 Euro und

Personen mit halben Familienzuschlag 1 436,12 Euro.

 

zuzüglich bekommst du die BU/DU-Rente der Debeka, womit du mit ca. 1900-1972 gut versorgt sein dürftest.

Es gibt natürlich einige Eckpunkte zu betrachten, was aber hier zu weit führen würde.

 

Suche doch mal, wenn du mit deinem Berater nicht 100% zufrieden bist, die örtliche Geschäftsstelle (nicht Servicebüro) auf und bitte um

nochmalige Beratung und Bedarfsermittlung deiner Situation.

 

Viele Grüße

David

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Die derzeit maßgebende amtsunabhängige Mindestversorgung ab 01.08.2011 beträgt für

 

Personen ohne Familienzuschlag 1 399,96 Euro,

Personen mit Familienzuschlag 1 472,27 Euro und

Personen mit halben Familienzuschlag 1 436,12 Euro.

 

David,

 

gute Besserung.

 

Aber bekommt er das auch als Beamter auf Probe? M.E. nicht in allen Fällen (da gibt es ja afaik eine ganze Latte an Bedingungen).

Das wäre dann für mich auch eine neue Info.

 

Woher weißt Du dass das seine mtl. kosten deckt, er hat ja seine Einnahmen und Ausgaben nicht genannt?

Wobei ich Dir zustimme; sollte ihm das in allen Fällen auch als B.a.Pr. bereits zustehen sollte man ,meinen dass die Absicherung reicht...

 

@DonVandalo:

Wie lange bist Du bereits B.a.Pr.?

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GlobalGrowth

Ab dem 01.09. würde folgender monatlicher Beitrag fällig werden: 133,48

 

Inkasso(zu zahlender) Beitrag oder Tarifbeitrag? Im Ernstfall in deiner Geschäftsstelle anrufen und bestätigen lassen!

 

Der derzeitige Rückkaufswert liegt gerademal bei 531 Euro.

 

das ist der Tatsache geschuldet, dass du nur 50% für den Beitragsanteil der Rentenversicherung 5 Jahre gezahlt hast, obwohl die Debeka vollen Todesfallschutz gewährt hat.

Es handelt sich hierbei um einen Ausbildungstarif.

 

1.) Rentenversicherung gekoppelt mit der DU soll ja eher schlecht sein, da die DU bei eventueller Kündigung der Rentenversicherung ebenfalls erlischt. Benötige ich also irgendwann einmal dieses Geld ist die DU auch futsch. Davon abgesehen, sind 500 monatlich meiner Meinung nach auch zu niedrig.

siehe meiner Erklärung oben zur Mindestversorgung, max 75% der Bezüge würde ich absichern

 

 

2.) 500 monatlich sind zu niedrig, mindestens 750 sollten es m.M.n. schon sein.

 

siehe oben

 

3). Die DU läuft nur bis 55 Jahren, danach wäre ich gegen DU nicht mehr versichert.

 

dein ruhegehaltsfähiges Gehalt steigt ja bis auf 71,x%, je nach Berufsgruppe gehst du auch früher in Pension. Man muss die Situation genau prüfen,

ich gehe aber davon aus, dass ab 55 die DU nicht mehr so wichtig für dich sein wird.

 

4.) Die Rentenzahlung beginnt erst ab 67, als Beamter im Schichtdienst werden ich jedoch voraussichtlich ein bischen früher in Pension gehen.

 

du kannst den Rentenbeginn in diesem Vertrag vorverlegen (bis 60 oder 63., müsste nochmal nachschauen)

 

5.) Ich besitze eine separate Unfallversicherung, weshalb ich keinen Sinn in der UZV sehe.

 

war damals in der Ausbildungsversicherung für deinen Berater nicht anders möglich, weil es der Tarif so vorsah. Man kann sich über den Sinn der UZV streiten,

sie bedeutet nichts anderes, als das im Falle des Unfalltodes die doppelte versicherte Leistung ausgezahlt wird.

 

Die derzeit maßgebende amtsunabhängige Mindestversorgung ab 01.08.2011 beträgt für

 

Personen ohne Familienzuschlag 1 399,96 Euro,

Personen mit Familienzuschlag 1 472,27 Euro und

Personen mit halben Familienzuschlag 1 436,12 Euro.

 

David,

 

gute Besserung.

 

Aber bekommt er das auch als Beamter auf Probe?

Das wäre dann für mich auch eine neue Info.

 

Danke für die Info, habe den Sachverhalt nur überflogen weil die Buchstaben verschwimmen,

meine Aussagen zählen demnach erst ab 2013. Bei Beamten auf Probe kommt es drauf an, wie es zu DU kommt.

Ist echt komplex, muss ich selbst nochmal nachschlagen.

 

Aber wegen dem 1 Jahr komplett alte Ansprüche aufzukündigen, stelle ich erstmal scharf infrage.

 

Gruß

David

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

 

 

David,

 

gute Besserung.

 

Aber bekommt er das auch als Beamter auf Probe?

Das wäre dann für mich auch eine neue Info.

 

Danke für die Info, habe den Sachverhalt nur überflogen weil die Buchstaben verschwimmen,

meine Aussagen zählen demnach erst ab 2013. Bei Beamten auf Probe kommt es drauf an, wie es zu DU kommt.

Ist echt komplex, muss ich selbst nochmal nachschlagen.

 

Aber wegen dem 1 Jahr komplett alte Ansprüche aufzukündigen, stelle ich erstmal scharf infrage.

 

Gruß

David

 

Danke, David.

Ok, dann passt es - so kenne ich es auch.

Ab 09/2013 stimme ich Dir voll zu. Dann muss er rechnen ob das Geld aus Ruhegehalt und DU reicht.

 

Afaik ist es so (grob):

Wenn Dienstunfähigkeit infolge Krankheit oder Verletzung, die ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen wurde gibt es Ruhegehalt, ansonsten idR Entlassung und ges. Nachversicherung.

Hinzu kommen ggf. noch die 5 Jahre WZ.

 

@David:

Erhol Dich etwas :)

 

Man könnte nat., wenn ansonsten vom Produkt überzeugt, auch drüber nachdenken nur bis 09/2013 eine zus. DU abzsuschließen und sobald die Berechtigung aufs Ruhegehalt besteht diese DU zu kündigen und im Falle des Falles die 500 EUR DU der Debeka heranzuziehen die dann mit dem Ruhegehalt zusammen wohl reichen sollten; dazu muss man das Produkt an sich aber für gut befinden; dazu kann David sicherlich mehr sagen sobald er wieder weniger Doppelbilder sieht :)

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DonVandalo

Danke schonmal für die vielen, schnellen Antworten.

 

@AnNaWF:

- Vorerkrankungen oder Risikohobbys bestehen nicht

- Beruf: Polizeibeamter im Wechselschichtdienst

- Einkommen: Brutto ca. 2500 im Monat, Netto ca. 2000-2100 , je nach Zulagen

- Seit September 2010 Beamter auf Probe

- Was ist unter Nachversicherungsoptionen zu verstehen?

 

@GlobalGrowth:

- Bei den 133,49 handelt es sich um den Tarifbeitrag, Inkassobeitrag wäre bei ca. 122 monatlich.

 

Ich hab insgesamt bei diesen kombinierten Sachen ein schlechtes Gefühl im Hinblick darauf, was die nächsten 20 Jahre alles passieren kann. Muss ich die LV doch früher zurückkaufen, fällt die DU weg und beispielsweise mit 40 wird mich niemand mehr mit DU versichern oder nur sehr sehr teuer.

 

Ich habe auch schon verschiedene Angebote zur DU separat eingeholt (Debeka, HUK, Signal), einmal mit 1000 Euro monatlich und mit 750 Euro monatliche DU-Rente, wobei ich eher zu zweiterem tendiere.

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Ich habe auch schon verschiedene Angebote zur DU separat eingeholt (Debeka, HUK, Signal), einmal mit 1000 Euro monatlich und mit 750 Euro monatliche DU-Rente, wobei ich eher zu zweiterem tendiere.

 

Bei dem genannten Gehalt usw. würde ich das Risiko bis 09/2013 für überschaubar erachten und aufgrund der aktuellen Mindestabsicherungen ab 09/2013 auch 750 EUR für ausreichend erachten (kommst ja dann wieder auf ca. 2100 EUR).

Wenn Du lieber eine entkoppelte Lsg. willst würde ich dennoch die Debeka RV nicht unbedingt komplett aufgeben, sondern, wie gesagt, erstmal BUZ und UZV rauskündigen und die DU sep. abschließen.

 

Danach kannst Du immer noch schauen was Du mit der RV machst (weiterführen oder beitragsfrei stellen).

Willst Du denn generell keine RV mehr?

 

Hast Du mal einen Leistungsvergleich zu den verfügbaren DUs erstellen lassen?

Oder auf Basis von was hast Du vor Deine DU Auswahl zu treffen?

Hoffentlich nicht nur anhand vom Preis, oder?

Billig != günstig.

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

Was die Trennung der DU von der RV angeht, so hast du bei der debeka die Möglichkeit beides auch später einmal voneinander zu trennen.

 

Was sich mir nicht erklärt, warum du zusammen mit der Mindestversorgung so viel absichern willst? Steigt durch die Besoldungsstufen dein Einkommen, steigt auch dein ruhegehaltsfähiges EK, parallel kannst du durch Dynamiken gegensteuern.

 

Wenn du ein schlechtes Bauchgefühl hast, solltest du eine Beratung bei deinem Betreuer wahrnehmen und eine gemeinsame Strategie erarbeiten. Dass jetzige Konstrukt hat eben auch den Vorteil, dass du bereits mit 60 steuerbegünstigt das Kapital verfügen kannst und im Falle der DU die Rv durch die debeka weitergezahlt wird. Jede Entscheidung hat ihre Vor- und Nachteile. Warum du aber als Beamter nicht in der Lage sein könntest den Vertrag aufrecht zu erhalten, sprich zurückkaufen musst, erschließt sich mir nicht.

 

Der Vorschlag von annawf für die Zeit als Beamter auf Probe ist auch eine gute Idee.

 

Viel Erfolg,

David

 

Edit:

Ich bin zu langsam auf dem Handy, annawf hatte schon was geschrieben ;-)

Alternativ kannst du auch eine 2. DU mit 250€ abschließen. Ich bin aber weiterhin der Meinung, dass 500€ reichen. Du bekommst im Falle der DU meines Wissens auch 70% Beihilfe für deine Pkv, was die Kosten weiter reduziert. Darüberhinaus ist der Gedanke vielleicht auch nicht verkehrt, was du an Beitrag für mehr als notwendigen Versicherungsschutz aufwendest, wenn du nicht DU wirst. Ich selbst bin der Meinung, weniger Versicherung ist manchmal mehr ;-)

 

@ annawf

 

Danke für deine Aufmerksamkeit, meine Frau schimpft schon, weil ich mich ausruhen soll.

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DonVandalo

Für einen detaillierten Leistungsvergleich hatte ich noch keine Zeit, habe mir bisher nur verschiedene Angebote zukommen lassen. Wo kann ich denn so einen Leistungsvergleich am besten erstellen lassen? Und was versteht man unter Nachversicherungsoptionen?

 

Ob ich generell keine RV mehr will kann ich so gar nicht sagen. Ich hab aber auch noch nen Riestervertrag laufen und beides empfinde ich Beitragsmäßig monatlich irgendwie als zuviel, somal die Ruhegehaltsbezüge mit ca. 71 % später auch nicht so niedrig sind. Schließlich will ich nicht nur alles fürs Alter vorsorgen sondern auch in jungen Jahren leben und vielleicht in ein paar Jahren ein Haus bauen. Kurz: Ich will möglichst flexibel bleiben.

 

Entschuldigt meine Unwissenheit, aber ich bin erst seit Anfang des Jahres dabei, in dir Materie einzusteigen.

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Hi!

 

Für einen detaillierten Leistungsvergleich hatte ich noch keine Zeit, habe mir bisher nur verschiedene Angebote zukommen lassen. Wo kann ich denn so einen Leistungsvergleich am besten erstellen lassen? Und was versteht man unter Nachversicherungsoptionen?

 

Ob ich generell keine RV mehr will kann ich so gar nicht sagen. Ich hab aber auch noch nen Riestervertrag laufen und beides empfinde ich Beitragsmäßig monatlich irgendwie als zuviel, somal die Ruhegehaltsbezüge mit ca. 71 % später auch nicht so niedrig sind. Schließlich will ich nicht nur alles fürs Alter vorsorgen sondern auch in jungen Jahren leben und vielleicht in ein paar Jahren ein Haus bauen. Kurz: Ich will möglichst flexibel bleiben.

 

Entschuldigt meine Unwissenheit, aber ich bin erst seit Anfang des Jahres dabei, in dir Materie einzusteigen.

 

Ich würde mir den Leistungsvergleich bei einem Makler erstellen lassen; der ist idR unabhängig und kann aus der Gesamtheit der zur Verfügung stehenden DU Versicherer mit Dir zusammen die für Dich richtige auswählen.

Dieser wird Dir auch die wesentlichen Leistungsmerkmale erklären so dass ihr gemeinsam auf Deine Situation passend die beste Wahl treffen könnt.

 

Die Menge der relevanten Leistungsmerkmale ist schon recht umfangreich so dass wir diese hier im Thread nicht alle durchackern können.

 

Nachversicherungsoptionen ermöglichen Dir die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung abh. von Ereignissen (oder auch unabh. von Ereignissen) später zu erhöhen.

Die NO machen eine DU daher flexibel und erlauben Dir die Absciherungshöhe Deinen Lebensumständen entsprechend anzupassen.

 

Ich pers. bin kein Fan von RVs, was nicht heißt dass es nicht auch welche gibt die ok sind.

Wenn die Kosten gering sind und bei Arbeitnehmern eine Passivdynamik eingeschlossen wird kann dies zur AV durchaus sinnvoll sein.

Für Beamte bin ich mir noch unsicherer ob mans braucht...

 

Für Fragen gibt es Foren, keine Sorge :)

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polydeikes

Eins würde ich noch anmerken. Ich finde diese UZV in diesem Fall sogar gar nicht mal unsinnig. Zwar kritisieren viele die Todefallsabsicherung bei Unfallversicherungen als allgemein ungeeignet, dabei wird aber eines gern vergessen. Eine Unfallversicherung ohne Todesfallleistung zahlt Invaliditätsleistung im Normalfall nicht binnen der ersten 12-15 Monate aus. Ein Vorschuss ist in der Regel nur mit und im Regefall nur in der Höhe der Todesfallleistung möglich.

 

Je nach Bedingungswerk und je nach finanzieller Situation, sollte man also durchaus den Todesfallschutz bei der Unfallpolice bedenken.

 

Abgesehen davon kenne ich das Debeka Produkt zwar nur in den Grundzügen, erachte es aber als allgemein empfehlenswert und für deine Situation absolut geeignet. Und das sag ich nicht all zu oft in Bezug auf Versicherungen in diesem Forum. Über das Produkt selbst würde ich mir weniger Gedanken machen.

 

Wichtiger wäre, dass du in Form einer ausführlichen Bedarfsermittlung noch einmal in Ruhe erklärt bekommst, welche Dinge es in deiner Situation zu beachten gilt. Es ist wichtig das zu hinterfragen und dein Versuch zu optimieren / bzw. dein ungutes Gefühl ist löblich.

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slt63

Eins würde ich noch anmerken. Ich finde diese UZV in diesem Fall sogar gar nicht mal unsinnig. Zwar kritisieren viele die Todefallsabsicherung bei Unfallversicherungen als allgemein ungeeignet, dabei wird aber eines gern vergessen. Eine Unfallversicherung ohne Todesfallleistung zahlt Invaliditätsleistung im Normalfall nicht binnen der ersten 12-15 Monate aus. Ein Vorschuss ist in der Regel nur mit und im Regefall nur in der Höhe der Todesfallleistung möglich.

 

Je nach Bedingungswerk und je nach finanzieller Situation, sollte man also durchaus den Todesfallschutz bei der Unfallpolice bedenken.

...

 

 

So wie ich das Eingangspostung verstanden habe, geht es bei der UZV um eine Zusatzversicherung zur Rentenpolice (und nicht um eine Todesfallabsicherung i.R.d. Unfallpolice mit der beschrieben Wirkung einer Vorschusszahlung bei Invalidität ). Die UZV (zur RV) zahlt, wenn der VP durch einen Unfall stirbt, sonst nicht afaik.

 

Zusätzlich gibt es noch eine sepaparate UV (siehe Punkt 5) mit unbekanntem Inhalt.

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Konfuzius

 

So wie ich das Eingangspostung verstanden habe, geht es bei der UZV um eine Zusatzversicherung zur Rentenpolice (und nicht um eine Todesfallabsicherung i.R.d. Unfallpolice mit der beschrieben Wirkung einer Vorschusszahlung bei Invalidität ). Die UZV (zur RV) zahlt, wenn der VP durch einen Unfall stirbt, sonst nicht afaik.

 

 

Stimme dir hier vollends zu. Nach dem Eröffner handelt es sich um eine Unfallzusatzversicherung zur Rentenversicherung. Diese verdoppelt in ehemaligen Kapitallebensversicherungen die vereinbarte Todesfallleistung bei Unfalltod.

 

Ich wüsste also nicht, ob ich 4,80 (pro Monat?) für einen solchen "Schutz" investieren würde.

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AnNaWF

 

So wie ich das Eingangspostung verstanden habe, geht es bei der UZV um eine Zusatzversicherung zur Rentenpolice (und nicht um eine Todesfallabsicherung i.R.d. Unfallpolice mit der beschrieben Wirkung einer Vorschusszahlung bei Invalidität ). Die UZV (zur RV) zahlt, wenn der VP durch einen Unfall stirbt, sonst nicht afaik.

 

 

Stimme dir hier vollends zu. Nach dem Eröffner handelt es sich um eine Unfallzusatzversicherung zur Rentenversicherung. Diese verdoppelt in ehemaligen Kapitallebensversicherungen die vereinbarte Todesfallleistung bei Unfalltod.

 

Ich wüsste also nicht, ob ich 4,80 (pro Monat?) für einen solchen "Schutz" investieren würde.

 

Yep, sehe ich genauso.

Ich halte UV bei vorhander BU, wie ich auch schon sagte, generell für nicht so essentiell, in dem Setup noch weniger; guter Punkt.

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DonVandalo

Den derzeitigen Rückkaufswert in Vergleich mit den bisher eingezahlten Beiträgen zur Rentenversicherung gesetzt (Beiträge zur DU und UZV habe ich bewusst außen vor gelassen) hätte ich 2345,40 Verlust gemacht.

 

Eine Kündigung wäre demnach sehr schmerzhaft.

 

Ich habe demnach also wohl drei Möglichkeiten:

 

1.) DU und UZV rauskündigen und RV separat weiterlaufen lassen. DU dann einzeln abschließen.

 

2.) Alles weiterlaufen lassen wie bisher

 

3.) DU im bestehenden Konstrukt von 500 auf 750 erhöhen. Die Versicherungsdauer kann nach erster Aussage wohl nicht verlängert werden. Demnach wäre ich nur bis 55 versichert.

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Den derzeitigen Rückkaufswert in Vergleich mit den bisher eingezahlten Beiträgen zur Rentenversicherung gesetzt (Beiträge zur DU und UZV habe ich bewusst außen vor gelassen) hätte ich 2345,40 € Verlust gemacht.

 

Eine Kündigung wäre demnach sehr schmerzhaft.

 

Ich habe demnach also wohl drei Möglichkeiten:

 

1.) DU und UZV rauskündigen und RV separat weiterlaufen lassen. DU dann einzeln abschließen.

 

2.) Alles weiterlaufen lassen wie bisher

 

3.) DU im bestehenden Konstrukt von 500 € auf 750 € erhöhen. Die Versicherungsdauer kann nach erster Aussage wohl nicht verlängert werden. Demnach wäre ich nur bis 55 versichert.

 

Genau.

Ich würde folgendes tun:

 

1) BUZ (DU) und UZV rauskündigen (auch wg. Schutz "nur" bis 55) und die RV weiterlaufen lassen oder beitragsfrei stellen jedoch nicht kündigen (kündigen der DU erst nach (!) Abschluss der neuen); evtl. auf jährliche Zahlung umstellen (spart meist Kosten); wär das EA erhöhbar gewesen hätte ich vllt die zuvor von mir vorgeschlagene Variante gewählt...

2) Mich an einen Makler (!) wenden und gemeinsam eine "passgenaue" (Höhe, Endalter, Leistungsmerkmale) DU raussuchen

 

Was man natürlich beachten muss ist dass die Auswahl an VUs mit guten DU Bedingungen deutlich (!) kleiner ist als die Auswahl an VUs mit akzeptablen BU Bedingungen; das muss ich meinen Kunden auch immer wieder aufzeigen wenn sie bereits mit den Worten "ich hätte gerne Gesellschaft x" ankommen und man ihnen erstmal aufzeigen muss das "Gesellschaft x" garkeine DU Klausel "anbietet" und damit für sie als Beamte wenig geeignet ist... also aufpassen...

 

Vlg

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slt63

Den derzeitigen Rückkaufswert in Vergleich mit den bisher eingezahlten Beiträgen zur Rentenversicherung gesetzt (Beiträge zur DU und UZV habe ich bewusst außen vor gelassen) hätte ich 2345,40 Verlust gemacht.

 

Eine Kündigung wäre demnach sehr schmerzhaft.

 

Ich habe demnach also wohl drei Möglichkeiten:

 

1.) DU und UZV rauskündigen und RV separat weiterlaufen lassen. DU dann einzeln abschließen.

 

2.) Alles weiterlaufen lassen wie bisher

 

3.) DU im bestehenden Konstrukt von 500 auf 750 erhöhen. Die Versicherungsdauer kann nach erster Aussage wohl nicht verlängert werden. Demnach wäre ich nur bis 55 versichert.

 

Ich würde in etwa so vorgehen (Vorbehaltlich der Prüfung Deines voraussichtlichen Versorgungsverlaufes als Beamter):

 

1. wenn Du die DU erhöhen willst würde ich diese in dem Vertrag erhöhen (ohne Erhöhung der sonstigen Komponenten)

Die Versicherungsdauer geht zwar nur bis 55, die Leistungsdauer ist aber 60. wenn du also bis 55 DU wirst, zahlen die bis 60.

Wenn Du nach 55 DU wirst, solltest Du schon ordentliche Ansprüche haben aus deiner Beamtenversorgung (Prüfung, s.o.).

2. Die UZV in der RV wenn möglich kündigen.

3.Umstellen auf jährliche ZW., wenn das -wie normalerweise- einen Vorteil bringt.

4. GGF. für die Zeit bis zur Verbeamtung eine DU mit entsprechender Versicherungsdauer (z.B. 2 jahre) und langer Leistungsdauer (z.B.65) abschliessen

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DonVandalo

Welche freien Versicherungsmakler wären denn empfehlenswert?

 

In meiner Nähe gibt es zum einen einen sog. Fairsicherungsladen , außerdem einen Makler, der im VDVM ist.

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Welche freien Versicherungsmakler wären denn empfehlenswert?

 

In meiner Nähe gibt es zum einen einen sog. Fairsicherungsladen , außerdem einen Makler, der im VDVM ist.

 

Naja, das ist etwas schwierig; man kann schlecht Leute empfehlen die man nicht wirklich kennt.

 

Wo wohnst Du denn in etwa?

Vllt kann ich dann einen Kollegen oder jmd anderes jemanden empfehlen.

 

Vlg

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DonVandalo

Raum Darmstadt.

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swingkid

Wäre es möglich, dass der Vertrag noch die "gute alte echte" Dienstunfähigkeitsklausel beinhaltet, wie Sie bis vor Kurzem noch von der DBV angeboten wurde? Hatte die Debeka diese oder eine gleichartig formulierte Klausel in Ihren Bedingungen stehen? Falls ja, würde ich den Vertrag nicht kündigen, sondern eher noch aufstocken.

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DonVandalo
· bearbeitet von DonVandalo

Die Bedingungen ( BUZ 2007 B ) entsprechen im Grunde den gleichen wie heute. Ich weiß nicht, ob das als die "gute, alte echte" verstanden wird.

Allgemeine Dienstunfähigkeit:

 

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ein versicherter Beamter vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arztes, in dem die Dienstunfähigkeit festgestellt wird, entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.

 

Was mich persönlich gerade viel mehr interessiert ist, ob auch die Vollzugsdienstunfähigkeit hier mit eingeschlossen ist. Derzeit bin ich ja noch Beamter auf Probe (Polizeibeamter). Gesetz den Fall, ich kann meinen Schiessfinger nicht mehr bewegen oder bei der Lebzeituntersuchung wird sonstwas festgestellt werde ich Vollzugsdienstunfähig. Das heißt aber ja noch nicht, dass ich auch gleich komplett dienstunfähig bin. Eine Stelle in der Verwaltung müsste mir aber nicht angeboten werden, da ich ja noch auf Probe bin. Ergo könnte ich einfach entlassen werden.

 

Bei der Signal weiß ich, dass speziell diese Vollzugsdienstunfähigkeit mit versichert werden kann. In meinen Bedingungen der Debeka steht nun folgender Passus:

 

Beschränkte Dienstunfähigkeit:

 

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn ein versicherter Beamter vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen auf bestimmte Bereiche (z.B. Polizei, Justizvollzugsdienst ....) beschränkter Dienstunfähigkeit aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes (...) entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird. Die versicherten Leistungen werden auf die Dauer von sechs Jahren gewährt.

 

Weiter steht dort noch:

 

Wir leisten über diesen Zeitraum hinaus, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd (mind. 3 Jahre) außerstande ist, ihren Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Leistungsbeeinträchtigung ausgestaltet war - oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer Lebensstellung vor Eintritt der gesundheitlichen Leistungsbeeinträchtigung entspricht, wobei neu erworbene berufliche Fähigkeiten berücksichtigt werden.

 

Ist das als abstrakte Verweisung zu verstehen?!

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DonVandalo

Niemand ne Ahnung?

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GlobalGrowth

Konkrete Verweisung, wobei dies nur im Falle der Bu entscheidend ist. Bei der DU wird vorrangig die Amtsausübung betrachtet.

 

Gruß

David

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