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webber

Unfallversicherung mit Todesfallschutz

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webber

Hallo,

Wir haben eine UV bei der Haftpflichtkasse. Da ist zusätzlich auch ne Todesfallsumme mit drin. Wird bei Tod durch Unfall dann nur die Summe gezahlt, oder auch ne 100% Invalidität??

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Konfuzius
· bearbeitet von Konfuzius

Hallo,

Wir haben eine UV bei der Haftpflichtkasse. Da ist zusätzlich auch ne Todesfallsumme mit drin. Wird bei Tod durch Unfall dann nur die Summe gezahlt, oder auch ne 100% Invalidität??

 

Bei Tod innerhalb von X Monaten nach Unfall durch Unfall wird die Todesfallsumme ausgezahlt.

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webber

also bei der Haftpflichtkasse innerhalb von 12 Monate

 

 

Also wie sehen die Zahlungen aus:

Tod beim Unfall (nur Todesfallsumme)?

Tod nach Unfall (Todesfall + Invalidität)?

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Konfuzius
· bearbeitet von Konfuzius

Also wie sehen die Zahlungen aus:

Tod beim Unfall (nur Todesfallsumme)?

Tod nach Unfall (Todesfall + Invalidität)?

 

Nein.

 

Tod bei Unfall=Todesfallsumme

Tod nach Unfall innerhalb der X Monate=Todesfallsumme

Tod nach Unfall, aber nach mehr als X Monaten=festgestellte Invaliditätssume-> Allerdings dürfte sich hier das Problem ergeben, dass evtl. keine endgültige Invaliditätsleistung festgestellt werden konnte und man sich anhand der bisherigen Gutachten über die Höhe der Entschädigung streiten darf ->Rechtsschutz dringend angeraten

 

---Mit der Bitte um Berichtigung falls ich doch etwas durcheinander geworfen habe---

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Konfuzius

Allerdings hat der Todesfallschutz noch eine andere Bedeutung:

 

Bei abzusehender Invalidität (größer Todesfallschutz) kann man bis zur endgültigen Feststellung der Invalidität eine Vorauszahlung in Höhe der Todesfallleistung "fordern".

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webber

Allerdings hat der Todesfallschutz noch eine andere Bedeutung:

 

Bei abzusehender Invalidität (größer Todesfallschutz) kann man bis zur endgültigen Feststellung der Invalidität eine Vorauszahlung in Höhe der Todesfallleistung "fordern".

angenommen folgendes:

Invaliditätssumme = 10000

Todesfallsumme = 5000

 

also kann ich vorab 5000 "für meinen Tod" verlangen (ich liebe Wortspiele :) )

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polydeikes

Jain. Genau genommen sind es 15 Monate. Die hast du laut GDV Bedingungen Zeit, um deinen Unfall und die vom Arzt festgestellte Invalidität zu melden. Daraus ergibt sich, dass eine Unfallversicherung meist in den ersten 12-15 Monaten praktisch gar nichts zahlt. Der Invaliditätsgrad kann ja auch neu bemessen werden, binnen dieser Frist.

 

Es gibt Policen, die diese Frist zu Gunsten des Kunden sogar noch verlängern.

 

Eine Vorauszahlung findet dann im Regelfall nur in max. der Höhe statt, wie eine Todesfallsumme vereinbart wurde. Wer also "schnell" Geld erwartet, sollte eine Todesfallsumme vereinbaren.

 

---

 

Unfallversicherungen sind eines der profitabelsten Versicherungsgeschäfte (für die Gesellschaften), das hat schon Gründe.

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Peter Wolnitza

Hallo,

 

die Problematik an dieser Stelle liegt im wesentlichen an einer Formulierung in den AUB (=Allgemeine Unfall Bedingungen)

da heisst es (so oder so ähnlich je nach Jahrgang der AUB und Gesellschaft):

Zitat:

Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versicherte

Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.

 

Jetzt mal als Annahme:

Unfall - Arm ab - 120.000.- Euro Invaliditätsleistung werden fällig.

 

Jetzt die Argumentation des Versicherers OHNE gleichzeitige Todesfallsummenversicherung:

Lieber Kunde, Arm ab, klar- Invaliditätsgrad steht zwar fest, aber es kann ja sein, dass Du innerhalb des ersten Jahres verstirbst. Deshalb ensteht (spitzfindig formuliert) Dein Anspruch auf die Invaliditätsleistung erst dann,

wenn Du das erste Jahr nach dem Unfall überlebt hast. Diese Argumentation nutzen Versicherer, um bei grossen Summen die Zahlung rauszuzögern und den Kunden "weichzuklopfen" für ein Abfindungsangebot -

(Motto: wir zahlen 80.000.- sofort und Sie verzichten dafür auf alle weiteren Ansprüche)

 

Jetzt das gleiche Spiel MIT Todesfallsumme (z.B. 50.000.- Euro)

Zitat:

Die Todesfallsumme wird fällig, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres

an den Folgen des Unfalles verstirbt.

 

Hier die Gegen-Argumentation als Kunde:

Der Invaliditätsgrad steht fest - mir stehen 120.000.- Euro zu. Wenn ich innerhalb des ersten Jahres versterbe, muss die Gesellschaft 50.000.- Euro zahlen,

wenn ich nicht sterbe, muss sie halt noch 70.000.- Euro drauflegen

 

Ergebnis:

Man kann eine "Vorauszahlung" auf die Invaliditätsleistung verlangen und zwar bis zur Höhe der versicherten Todesfallleistung.

 

Insofern kommt dieser Todesfallleistung ein enorme Bedeutung zu, wenn man schon eine Unfallversicherung abschliesst!

Wichtiger als alle Gimmicks wie Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld etc.

(Faustformel: Todesfallsumme so hoch bemessen, dass man ein, zwei Jahre locker davon leben kann)

 

Hoffe, ich konnte ein paar Klarheiten beseitigenwink.gif

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Sehr schön erklärt. Aber natürlich muss die Kausalität zum Unfall gegeben sein. Es heißt also wie bereits genannt in Ziffer 2.1.1.2:

 

Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.

 

Die GDV Bedingungen kann man auf der Homepage des GDV auch jederzeit einsehen: Link AUB2010

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Ramstein

angenommen folgendes:

Invaliditätssumme = 10000

Todesfallsumme = 5000

Da würde ich sagen: sofort kündigen.

Sofern nicht 1-2 Nullen an den Beträgen dranhängen, helfen sie weder bei Invalidität noch Tod.

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swingkid

Ich denke, dass hängt, wie so oft, von dem gewählten Tarif und den diesem zugrunde liegenden Bedingungen ab. Die Bedingungen des GdV sind nicht zwingend für die Versicherer. In den MB heisst es ja auch:

 

Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. - GDV -. Zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.

 

Webber, welche Tarifstufe hast Du denn bei der HKD?

 

 

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webber
· bearbeitet von webber

Vollkasko

 

 

angenommen folgendes:

Invaliditätssumme = 10000 €

Todesfallsumme = 5000 €

Da würde ich sagen: sofort kündigen.

Sofern nicht 1-2 Nullen an den Beträgen dranhängen, helfen sie weder bei Invalidität noch Tod.

es ging mir nur ums Verständnis, die Zahlen stimmen sicherlich nicht ,,.

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Konfuzius

Insofern kommt dieser Todesfallleistung ein enorme Bedeutung zu, wenn man schon eine Unfallversicherung abschliesst!

Wichtiger als alle Gimmicks wie Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld etc.

(Faustformel: Todesfallsumme so hoch bemessen, dass man ein, zwei Jahre locker davon leben kann)

 

Wobei man meiner Ansicht nach nicht 1-2 Jahre nur die Todesfallleistung einplanen sollte....

 

Man hat ja in der Regel noch Anspruch auf andere Lohnersatzleistungen, die in eine solche Berechnung einzufließen haben....

 

Eine zu hohe Todesfallsumme macht eine UV eher unnötig teuer. In manchen Policen sind ja auch "kostenfreie" Übergangsleistungen eingepreist.

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GelöschtMJ

und für den, den sie leider in Anspuch nehmen musste aber auch.

Ich zahl lieber und bleib gesund, aber wenn dann brauche ich doch finanzielle Hilfe oder ? :-)

 

Jain. Genau genommen sind es 15 Monate. Die hast du laut GDV Bedingungen Zeit, um deinen Unfall und die vom Arzt festgestellte Invalidität zu melden. Daraus ergibt sich, dass eine Unfallversicherung meist in den ersten 12-15 Monaten praktisch gar nichts zahlt. Der Invaliditätsgrad kann ja auch neu bemessen werden, binnen dieser Frist.

 

Es gibt Policen, die diese Frist zu Gunsten des Kunden sogar noch verlängern.

 

Eine Vorauszahlung findet dann im Regelfall nur in max. der Höhe statt, wie eine Todesfallsumme vereinbart wurde. Wer also "schnell" Geld erwartet, sollte eine Todesfallsumme vereinbaren.

 

---

 

Unfallversicherungen sind eines der profitabelsten Versicherungsgeschäfte (für die Gesellschaften), das hat schon Gründe.

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