Zum Inhalt springen
dnll

Skatbank Vr Rente Plus

Empfohlene Beiträge

dnll

Hallo zusammen,

 

habe seit 01.01.2012 einen Riester BSP von der Skatbank. Bis jetzt habe ich 250 einbezahlt.

Es sind keine Zulagen von der ZfA gefloßen, noch habe ich einen Dauerzulageantrag gestellt.

Da der BSP ja nicht wirklich toll ist und ich mit dem Gedanken spiele, einen Rieser für Wohnung oder Immobilien Finanzierung zu nutzen.

Kann ich den Vertrag irgendwie förderunschädlich kündigen (ohne einen Anbieterwechsel) ?

 

Danke für eure Hilfe !

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
swingkid

Keine Förderung=keine Rückzahlung.

OT: Riesterhopping kannte ich auch noch nicht. Bist Du denn sicher, dass Du nach der Fondsrente bei der Zürich und dem Banksparplan mit Wohnriester glücklich wirst? Bzw. bist Du Dir sicher, dass Du das Konzept Wohnriester genug auseinanderklamüsert hast, um es zu verstehen und einen Vorteil für Dich zu erkennen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Konfuzius

Hallo zusammen,

 

habe seit 01.01.2012 einen Riester BSP von der Skatbank. Bis jetzt habe ich 250 einbezahlt.

Es sind keine Zulagen von der ZfA gefloßen, noch habe ich einen Dauerzulageantrag gestellt.

Da der BSP ja nicht wirklich toll ist und ich mit dem Gedanken spiele, einen Rieser für Wohnung oder Immobilien Finanzierung zu nutzen.

Kann ich den Vertrag irgendwie förderunschädlich kündigen (ohne einen Anbieterwechsel) ?

 

Danke für eure Hilfe !

 

Seit 01.01.2012 einen Riestervertrag haben, und schon Zulagen wollen? Da hat wohl jemand das System nciht ganz verstanden... (Oder ich habe dich nicht wirklich verstanden...)->> Zulagen werden dir im nächsten Jahr [~Juni/Juli] auf den Vertrag gutgeschrieben.

 

Man hätte sich mal im Vorfeld EINGEHEND über das Thema informieren sollen... Lies doch mal in deinen Vertragsbedingungen nach, ob es eine Mindestansparzeit (~1 Jahr) oder Sperrfrist des Kapitals [zB 3 Monate]gibt. Da sollte auch drin stehn, ob und welche Kosten bei Kündigung/Beitragsfreistellung/Anbieterwechsel auf dich zukommen.

 

Deinen Banksparplan kannst du (genauso wie alles andere wo Riester draufsteht) für die Finanzierung einer Immobilie benutzen... Ob andere Formen hierbei sinnvoller sind, musst du genau durchrechnen. Vergiss nicht, dass Bausparverträge idR höhere Abshclussgebühren haben als Banksparpläne.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
harryguenter
· bearbeitet von harryguenter

Kündigung vor Vertragslaufzeitende = immer Förderungsschädlich

Aber eine Förderung würde ja frühestens nächstes Jahr auf den Vertrag gutgeschrieben.

 

PS: Rekordverdächtig. nach nicht mal 3 Monaten unzufrieden mit der Langfristriesteranlage.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
dnll
· bearbeitet von dnll

Seit 01.01.2012 einen Riestervertrag haben, und schon Zulagen wollen? Da hat wohl jemand das System nciht ganz verstanden... (Oder ich habe dich nicht wirklich verstanden...)->> Zulagen werden dir im nächsten Jahr [~Juni/Juli] auf den Vertrag gutgeschrieben.

 

Du hast mich nicht verstanden! :rolleyes:

 

Es gibt ja eigentlich bessere Angebote wie bei der Skatbank - hab den am 28.12.2011 zu schnell abgeschloßen, da das Rentenalter auf 62 "hochgestuft" worden ist bzw. die Verfügung.

Ich möchte den BSP einfach förderunschädlich kündigen. Und wollte euch mitteilen, dass noch keine - und es werden auch keine - Zulagen drauf geflossen sind, da ich atm auf der Suche nach einem besseren Angebot bzw. BSP/Wohn-riester bin.

Kündigung ist möglich 3 Monate zum Quartalsende, lt. Vetragsbedingungen.

 

Ich hoffe ich habs bisschen deutlicher erklärt :-

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
swingkid
Kündigung vor Vertragslaufzeitende = immer Förderungsschädlich

Wenn noch keine Förderung in Anspruch genommen wurde, ist es ein bisschen haarspalterisch, von Förderschädlichkeit zu sprechen. Es gibt seitens der ZfA oder des Finanzamtes ja nichts, was zurückgefordert werden könnte tongue.gif. Ansonsten stimmt Deine Aussage so natürlich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
dnll
Kündigung vor Vertragslaufzeitende = immer Förderungsschädlich

Wenn noch keine Förderung in Anspruch genommen wurde, ist es ein bisschen haarspalterisch, von Förderschädlichkeit zu sprechen. Es gibt seitens der ZfA oder des Finanzamtes ja nichts, was zurückgefordert werden könnte tongue.gif. Ansonsten stimmt Deine Aussage so natürlich.

 

Ja meine Ausdrucksweise - nicht immer die Beste :D

Ich vermute mehr wie die 10 Gebühren p.a. wollen die nicht bzw. ich hab nichts eindeutiges dazu in den Vertragsbedingungen gefunden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...