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Knarf

Dienstreisen in Steuererklärung angeben?

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Knarf

Hallo,

 

unser Unternehmen besteht aus mehreren Standorten. Ab und zu ist es erforderlich auch mal einen anderen Standort aufzusuchen.

In der Regel ist das alle zwei Wochen ein Tag, manchmal aber auch mehrere Tage am Stück.

Die Kosten (Bahnfahrt, Hotel) werden komplett vo der Firma übernommen.

Zudem gebe ich eine Spesenabrechnung ab, um die Verpflegungspauschalen zu bekommen. Das sind die üblichen 6, 12, 24 Euro - je nachdem wie lange die Reise dauerte. Bei Hotelaufenthalt werden 4,80 für Frühstück abgezogen.

 

Nun meinte ein Kollege, dass es bei ihm einen Steuervorteil bringt, wenn er diese Dienstreisen nochmal in der Steuererklärung angibt. Die Erstattung wäre höher als das was die Firma an Verpflegungspauschale gezahlt hat.

Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Das müsste doch +/-0 sein. Oder übersehe ich da etwas?

 

Kurz gefragt: Macht es als Angestellter Sinn die Dienstreisen nochmal in der Steuererklärung anzugeben, wenn die Firma die Reisekosten komplett übernimmt und auch die Verpflegungspauschalen gezahlt hat?

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xolgo

Hallo,

 

unser Unternehmen besteht aus mehreren Standorten. Ab und zu ist es erforderlich auch mal einen anderen Standort aufzusuchen.

In der Regel ist das alle zwei Wochen ein Tag, manchmal aber auch mehrere Tage am Stück.

Die Kosten (Bahnfahrt, Hotel) werden komplett vo der Firma übernommen.

Zudem gebe ich eine Spesenabrechnung ab, um die Verpflegungspauschalen zu bekommen. Das sind die üblichen 6, 12, 24 Euro - je nachdem wie lange die Reise dauerte. Bei Hotelaufenthalt werden 4,80 für Frühstück abgezogen.

 

Nun meinte ein Kollege, dass es bei ihm einen Steuervorteil bringt, wenn er diese Dienstreisen nochmal in der Steuererklärung angibt. Die Erstattung wäre höher als das was die Firma an Verpflegungspauschale gezahlt hat.

Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Das müsste doch +/-0 sein. Oder übersehe ich da etwas?

 

Kurz gefragt: Macht es als Angestellter Sinn die Dienstreisen nochmal in der Steuererklärung anzugeben, wenn die Firma die Reisekosten komplett übernimmt und auch die Verpflegungspauschalen gezahlt hat?

 

Ist doch ganz einfach: Wenn die Firma Dir weniger erstattet als steuerlich absetzbar wäre, kannst Du die Differenz in der Steuererklärung angeben. Wenn die Firma genau das bezahlt, was steuerlich absetzbar wäre (wie häufig der Fall), ist die Differenz null.

Die Zahlung des Arbeitgebers zu verschweigen und alles nochmal anzugeben, wäre nicht legal.

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Bassinus

Verschweigen ist auch gar nicht möglich, da der steuerfreie Arbeitslohn auch ausgewiesen werden muss (mal Jahreslohnsteuerbescheinigung anschauen! ziemlich mittig)

 

Du könntest somit nur noch mehr Reisen angeben um zu beSch******n. Dann solltest du dich aber zukünftig mit § 370 AO beschäftigen ;)

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Taxadvisor

Verschweigen ist auch gar nicht möglich, da der steuerfreie Arbeitslohn auch ausgewiesen werden muss (mal Jahreslohnsteuerbescheinigung anschauen! ziemlich mittig)

 

Du könntest somit nur noch mehr Reisen angeben um zu beSch******n. Dann solltest du dich aber zukünftig mit § 370 AO beschäftigen ;)

 

In der Theorie richtig, in der Praxis leider nicht..... Wir bekommen auch nicht in allen Fällen für die Lohnabrechnung die gezahlten Reisekosten vom Mandanten mitgeteilt, da kann es dann in der Lohnsteuerbescheinigung nicht ausgewiesen. Da wo RKA und Lohnabrechnung in einer Hand/Person liegen, muss das natürlich so sein.

 

Gruß

Taxadvisor

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Bassinus

In der Theorie richtig, in der Praxis leider nicht..... Wir bekommen auch nicht in allen Fällen für die Lohnabrechnung die gezahlten Reisekosten vom Mandanten mitgeteilt, da kann es dann in der Lohnsteuerbescheinigung nicht ausgewiesen. Da wo RKA und Lohnabrechnung in einer Hand/Person liegen, muss das natürlich so sein.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Stimmt ... sogar auf meiner eigenen Lohnsteuerabrechnung steht nichts von meinen Reisekostenvergütungen ... Also ist das gar nicht so das tolle Kontrollinstrumentarium ... dafür gilt natürlich weiterhin:

§ 3c I EStG = Ausgaben dürfen, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden;

 

Also sind wir wieder im §370 AO, wenn du es unterlässt deine stfr. Einnahmen entgegen zu rechnen.

 

Danke für den Hinweis Tax :)

 

Gruß Kevin

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