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QuentinT

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TaurusX
· bearbeitet von TaurusX

Ich kann nicht definieren was ich will, wenn ich nicht weiß, was ich dafür zahlen muss. Ich müsste mir alles anschauen und dann eine Risikoanlyse und eine Kosten / Nutzenanalyse machen... So wird für mich erst der Schuh draus und das kann ich nicht leisten...

 

 

Ich glaube du sattelst da Pferd falsch rum auf, ein Risiko ist erstmal da, bzw. das hast du für dich erkannt und möchtest es absichern.

Daher kann es nicht darum gegen zu sagen ich weiß nicht was ich definieren soll, weil ich nicht weiß was es kostet.

 

Das ist in etwa so, wie wenn du ein Auto kaufen willst, aber nicht weißt, was die Ausstattung / Alter usw. sein soll, aber es soll eben ein Auto sein, das 5000 € kostet.

 

Du mußt dann schon dazusagen was du für eine Ausstattung willst und dann auch einen Finanziellen Rahmen setzen.

 

So wie hier bei der Absicherung.

 

Ich würde wie folgt vorgehen:

1. Bedarf definieren, heißt wieviel % von deinem Netto willst du absicheren

 

2. Produktmöglichkeiten filtern , heißt also SBU/RLV+BUZ oder DV+BUZ / Basisrente +BUZ / priv.Rente+BUZ

(hier Check hinsichtichlich mögl. Steuern & Flexibilität)

 

3. konkrete Produkte/Anbieter filtern, hier der Focus auf die entsprechenden Versicherungsbedingungen

 

4. Endauswahl - erst hier spielt der Preis eine Rolle, sollte das Produkt dann zu teuer sein, kannst du immer noch an der Höhe der Absicherung schrauben,

nicht jede Absicherung kann man sich zu100 % leisten

weiterhin spielen da natürlich auch deine Priotritäten eine Rolle bzw. deine persönliche Meinung zum Risiko, das du wirklich BU wirst.

Was ist dir wichtiger: "Voller BU-Schutz oder bessere AV" ?

 

 

Ähnlich würde ich bei der AV vorgehen:

1. Renten/Kapitalziel ermitteln

2. Risikoprofil klären

3. Produkte die in Frage kommen

4. konkrete Anbieter auswählen

5. schauen ob finanzielle Leistungsfähigkeit ausreichend ist um Kapitalziel zu erreichen

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QuentinT
Das ist in etwa so, wie wenn du ein Auto kaufen willst, aber nicht weißt, was die Ausstattung / Alter usw. sein soll, aber es soll eben ein Auto sein, das 5000 kostet.

 

Du mußt dann schon dazusagen was du für eine Ausstattung willst und dann auch einen Finanziellen Rahmen setzen.

 

Gutes Beispiel mit dem Autokauf. Hab grad vor kurzem eins gekauft.

 

Und bin genauso vorgegangen wie ich geschrieben habe. Habe mir alle Autos, die in etwa in meinem finaziellen Rahmen (25000 - 50000) lagen angeschaut und alle Modelle mit allen Ausstattungsvarianten verglichen und mir das beste Preis-Leistungsverhältnis rausgesucht. Da hat in etwa 9 Monate gedauert. So gehe ich nunmal vor und anders habe ich kein gutes Gefühl. Beim autokauf ist das noch möglich, da viele Modelle wegen zu klein oder zu groß rausfallen.

 

Bei Versicherungen ist das anders. Da gibt es im selben Preisrahmen 80 - 150 hunderte verschiedenen Möglichkeiten. Abgesehen davon sind dies auch noch viel abstrakterm wie z.B. mit Alufelgen oder Ohne, beim Auto.

 

Ich kann so wie ihr es vorschlagt nicht vorgehen, da ich dabei kein gutes Gefühl habe.

 

Ein paar Beispiel warum:

1. Ich weiß erst wieviel ich absichern will, wenn ich weiß, wieviel ich wann bekommen würde, wenn ich BU werde. Also muss ich mir die Versteuerung zu verschiedenen Jahren anschauen, da diese von Jahr zu Jahr variiert.

2. Wie soll ich das machen ohne gerchnet zu haben was ich wann bekommen würde. Und zwar bei allen Varianten. es geht mir hier weniger um das was ich als monatliche Rate bezahlen muss, sondern mehr um das, wqas ich im BU-Fall bekomme

3. Da Versicherungsbedingungen von Tarif zu Tarif variieren, kann ich doch nicht erst 2. machen, das muss doch alles gleichzeitig passieren, sonst könnte es sein, dass ich mich für ne SBU entscheide und dann zwar die mit den besten Bedingungen nehme, es aber eine BUZ gegeben hätte, die bessere Bedingungen gehabt hätte und evtl. noch günstiger (im gesamtem) gewesen wäre oder nur unerheblich teurer ich dafür aber eben bessere Bedingungen hätte und dann bereit wäre den geringen mehraufwand dafür zu tregen.

 

Verstehen Sie jetzt was ich meine?

 

Viele Grüße

QuentinT

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TaurusX
· bearbeitet von TaurusX

Ein paar Beispiel warum:

1. Ich weiß erst wieviel ich absichern will, wenn ich weiß, wieviel ich wann bekommen würde, wenn ich BU werde.

Also muss ich mir die Versteuerung zu verschiedenen Jahren anschauen, da diese von Jahr zu Jahr variiert.

 

Machs doch nicht so kompliziert, leg fest was du netto haben willst bzw. brauchst, das flexibelste ist nach wie vor die reine SBU bzw. die RLV/BUZ,

meist auch die günstigste Lösung, hier spielt der Steueraspekt eher eine untergeordnete Rolle, die Besteuerung ist dann nur von der Dauer der

Rentenzahlung abhängig. (http://www.berufsunf...keitsrente.html)

Nimm den höchsten Abzug an, wenn du auf Nummer sicher gehen willst.

 

Fakt ist aber meiner Meinung nach , das man deine Steuerlast nicht für alle möglichen Szenarien ausrechnen kann.

das ist eine Zahl von Möglichkeiten die ziemlich groß wird, da du ja nicht weißt:

- wann und ob du BU wirst

- wie lange du BU bist

- wie hoch dein Einkommen dann sein wird

- welcher Steuersatz dann für dich gilt.

 

2. Wie soll ich das machen ohne gerchnet zu haben was ich wann bekommen würde.

Und zwar bei allen Varianten. es geht mir hier weniger um das was ich als monatliche Rate bezahlen muss, sondern mehr um das, was ich im BU-Fall bekomme

 

Du bekommst immer die versicherte Rente abzüglich Steuern, die dir niemand konkret ausrechnen kann, warum hab ich ja schon beschrieben.

Meine Empfehlung: SollRente + Sicherheitsaufschlag falls es die versicherbare Höhe zulässt.

3. Da Versicherungsbedingungen von Tarif zu Tarif variieren, kann ich doch nicht erst 2. machen, das muss doch alles gleichzeitig passieren, sonst könnte es sein, dass ich mich für ne SBU entscheide und dann zwar die mit den besten Bedingungen nehme, es aber eine BUZ gegeben hätte, die bessere Bedingungen gehabt hätte und evtl. noch günstiger (im gesamtem) gewesen wäre oder nur unerheblich teurer ich dafür aber eben bessere Bedingungen hätte und dann bereit wäre den geringen mehraufwand dafür zu tregen.

Die meisten Versicherer bieten Ihre BU mit gleichen Bedingungen in den verschiedenen Produkten an, also sollte erst die Produktart und dann der Anbieter gewählt werden.

Es gibt auch nicht den allerbesten Versicherer, normalerweise hast du mit deinen Vorgaben/Wünschen immer 4-5 Versicherer die in Frage kommen. Die Endauswahl liegt dann bei dir.

 

 

Verstehen Sie jetzt was ich meine?

 

JA :thumbsup:

 

Viele Grüße

QuentinT

 

unverbinliches Beispiel zur Versteuerung: (ohne Soli und KiSt)

SBU :

BU-Rente 2000 € / Steuersatz 42 %

BU dauert 30 Jahre an:

Ertragsanteil 30%

 

bedeutet 2000 € * 30% => 600 € zu versteuern

42% von 600€ sind 252 €

 

macht eine Nettorente von 1748 €

 

Das ist aber nur eins von unendlich möglichen Szenarien.

Man weiß es eben nicht wie es kommen wird.

 

-----------------------------------

Ich habe mich seit langem davon verabschiedet das es eine Vollkasko in diesem Bereich geben wird/kann,

aber die BU wird mir mit ihrer Zahlung einen gewissen finanziellen Lebensstandard erhalten, obs jetzt "200 €"

zuviel oder zu wenig sind, weiß ich nicht, aber es fehlen auf keinen Fall 1500 € .

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QuentinT
· bearbeitet von QuentinT
Fakt ist aber meiner Meinung nach , das man deine Steuerlast nicht für alle möglichen Szenarien ausrechnen kann.

das ist eine Zahl von Möglichkeiten die ziemlich groß wird, da du ja nicht weißt:

- wann und ob du BU wirst

- wie lange du BU bist

- wie hoch dein Einkommen dann sein wird

- welcher Steuersatz dann für dich gilt.

 

Also entweder habe ich jetzt nicht verstanden wie die Steuern im Falle einer Bu berechnet werden oder Sie haben es nicht.

 

Ich mach mal lieber ein Beispiel.

BU: 2035

BU-Höhe: 4000€

Ertragsanteil: 27%

Kohorte: 95%

 

zu versteuerndes Einkommen:

BUZ: 4000 € *0,95 = 3800 €

- Lohnsteuer: 735 €

- Soli: 40 €

- PKV: 730 €

___________________

= 2295 €

 

SBU: 4000 € * 0,27= 1080 €

- Lohnsteuer: 20 €

- Soli: 0 €

- PKV: 730 €

___________________

= 330 €

 

 

 

Rentenzahlung (also was auf meinem Konto landet):

 

BUZ: 2295€ + 200 € = 2495€

SBU: 330 € + 2920 = 3250 €

 

Habe ich mich irgednwo verechnet?

Dann macht das einen Unterschied von 755 € / Monat.

Kann mir das so schwer vorstellen...

 

Viele Grüße

QuentinT

 

 

Edit: Wie kommen sie denn auf diesen Steuersatz von 42%? Der berechnet sich doch nach dem Einkommen (Lohnsteuertabelle) und liegt bei 2000€ nicht bei 43%.....

 

und der Ertragsanteil müsste bei 30 Jahren bei 40% liegen. Wie kommen Sie auf diese Zahlen?

 

 

 

 

 

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Gutes Beispiel mit dem Autokauf. Hab grad vor kurzem eins gekauft.

 

Und bin genauso vorgegangen wie ich geschrieben habe. Habe mir alle Autos, die in etwa in meinem finaziellen Rahmen (25000 - 50000€) lagen angeschaut und alle Modelle mit allen Ausstattungsvarianten verglichen und mir das beste Preis-Leistungsverhältnis rausgesucht. Da hat in etwa 9 Monate gedauert. So gehe ich nunmal vor und anders habe ich kein gutes Gefühl. Beim autokauf ist das noch möglich, da viele Modelle wegen zu klein oder zu groß rausfallen.

Gutes Beispiel, das exemplarisch verdeutlicht, wo das Problem liegt, nämlich in der Wahrnehmung des Bürgers. Wenn du vor dem Kauf von möglichen Händlern eine verbindliche einklagbare Aussage zu Wartungs- und Reparaturkosten, Benzinkosten, KFZ-Steuer und Wiederverkaufswert über 15 Jahre verlangt hättest, hättest du sie auch nicht bekommen.

 

Genauso naiv ist es, wenn bei Finanzprodukten "Transparenz" über Provisionen, Margen und Kick-backs verlangt wird. Hat der Autohändler dir gesagt, wie hoch seine Verdienstspanne ist? Wir hoch die des Herstellers? Wie hoch der voraussichtliche Profit aus zukünftigen Wartungsarbeiten und Ersatzteilverkäufen ist? Hast du danach gefragt? q.e.d. thumbsup.gif

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TaurusX

Es war einfach ein fiktives Beispiel, das nicht das Gesamteinkommen berücksichtigt, somit auch nicht den persönichen Steuersatz,

sondern eher als ein Beispiel für einen Maximalabzug dienen soll.

 

 

Fakt ist aber meiner Meinung nach , das man deine Steuerlast nicht für alle möglichen Szenarien ausrechnen kann.

das ist eine Zahl von Möglichkeiten die ziemlich groß wird, da du ja nicht weißt:

- wann und ob du BU wirst

- wie lange du BU bist

- wie hoch dein Einkommen dann sein wird

- welcher Steuersatz dann für dich gilt.

 

Also entweder habe ich jetzt nicht verstanden wie die Steuern im Falle einer Bu berechnet werden oder Sie haben es nicht.

 

Ich mach mal lieber ein Beispiel.

BU: 2035 => Wie alt bist du da ? wie lange soll die Dauer der Rentenzahlung sein ?

BU-Höhe: 4000 => okay

Ertragsanteil: 27% => woher diese Zahl ?

Kohorte: 95%

 

zu versteuerndes Einkommen:

BUZ: 4000 *0,95 = 3800

- Lohnsteuer: 735 / (wenn dann Einkommensteuer , Lohnsteuer hat nix mit BU-Rente zu tun)

- Soli: 40

- PKV: 730

___________________

= 2295

 

Habe etwas anderes raus,

3800 - 730 PKV (da Beitrag steuerabzugsgfähig) => 3070 zu. versteuern

=>

Steuer: 658

Soli: 36

 

Ergibt netto:

4000 - 730 PKV - 658 Steuer - 36 Soli = 2576 netto :

 

SBU: 4000 * 0,27= 1080

- Lohnsteuer: 20

- Soli: 0

- PKV: 730

___________________

= 330

 

Laut meiner Rechnung fällt keine Steuer an, da die PKV-Beiträge das zu versteuernde Einkommen

auf einen Betrag unter 8004 p.a. drücken.

 

Daher sieht die Rechnung hier so aus:

 

4000 - 730 PKV => 3270 netto

 

(1080 ist kein Abzug, sonder die zu versteuernde Einkommenskomponente)

 

Rentenzahlung (also was auf meinem Konto landet ): genau genommen landees ja so nicht auf dem Konto, aber Netto ist es so.

nach meiner Rechnung:

als BUZ einer Basisrente: 2576

als SBU : 3270 mtl:

 

 

Habe ich mich irgednwo verechnet? hmm - anders gerechnet, in etwa kommen wir auf ähnliche Ergebnisse

Dann macht das einen Unterschied von 755 / Monat. => ja , das kommt bei mir auch raus (ca. 700 Differenz)

Kann mir das so schwer vorstellen...

ist aber naheliegend, die einen Beiträge sind aus dem Netto bezahlt die anderen aus dem Brutto,

irgendwann will der Staat sein Geld.

 

Viele Grüße

QuentinT

 

 

Edit: Wie kommen sie denn auf diesen Steuersatz von 42%? Der berechnet sich doch nach dem Einkommen (Lohnsteuertabelle) und liegt bei 2000 nicht bei 43%.....

wie oben schon geschrieben, nur fiktiv angenommen, um einen Maximalen Abzug zu zeigen

 

und der Ertragsanteil müsste bei 30 Jahren bei 40% liegen. Wie kommen Sie auf diese Zahlen?

 

aus der Tabelle, http://www.berufsunfaehigkeitsversicherung-experten.com/versteuerung-berufsunfaehigkeitsrente.html weiter unten

BU-Rente mit einer Rentenzahlungsdauer von 30 Jahren

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Peter Wolnitza
Fakt ist aber meiner Meinung nach , das man deine Steuerlast nicht für alle möglichen Szenarien ausrechnen kann.

das ist eine Zahl von Möglichkeiten die ziemlich groß wird, da du ja nicht weißt:

- wann und ob du BU wirst

- wie lange du BU bist

- wie hoch dein Einkommen dann sein wird

- welcher Steuersatz dann für dich gilt.

 

Also entweder habe ich jetzt nicht verstanden wie die Steuern im Falle einer Bu berechnet werden oder Sie haben es nicht.

 

Ich mach mal lieber ein Beispiel.

BU: 2035

BU-Höhe: 4000

Ertragsanteil: 27%

Kohorte: 95%

 

zu versteuerndes Einkommen:

BUZ: 4000 *0,95 = 3800

- Lohnsteuer: 735

- Soli: 40

- PKV: 730

___________________

= 2295

 

SBU: 4000 * 0,27= 1080

- Lohnsteuer: 20

- Soli: 0

- PKV: 730

___________________

= 330

 

 

 

Rentenzahlung (also was auf meinem Konto landet):

 

BUZ: 2295 + 200 = 2495

SBU: 330 + 2920 = 3250

 

Habe ich mich irgednwo verechnet?

Dann macht das einen Unterschied von 755 / Monat.

Kann mir das so schwer vorstellen...

 

Viele Grüße

QuentinT

 

 

Edit: Wie kommen sie denn auf diesen Steuersatz von 42%? Der berechnet sich doch nach dem Einkommen (Lohnsteuertabelle) und liegt bei 2000 nicht bei 43%.....

 

und der Ertragsanteil müsste bei 30 Jahren bei 40% liegen. Wie kommen Sie auf diese Zahlen?

 

 

Hallo,

 

der Unterschied in Ihrer Bespielrechnung rührt NICHT aus dem Unterschied SBU und BUZ her, sondern daher, daß Sie Renten von Produkten aus unterschiedlichen Schichten vergleichen.

 

Für eine BU-Rente aus einem Produkt in der dritten Schicht (vereinfacht: keine steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge, dafür Rentenbesteuerung nur mit dem Ertragsanteil) ist es egal, ob die Rente aus einer SBU oder einer BUZ kommt.

 

Für ein Produkt, das sich in der ersten Schicht befindet, gelten andere Regeln (vereinfacht: Beiträge sind (teilweise) steuerlich absetzbar, Renten dafür (teilweise) voll Steuerpflichtig - siehe Ihr Beispiel 2035: 95%.

 

Es kommt also auf die Ausgestaltung des Prouktes an sich an, welcher Schicht es zugerechnet wird, daraus wiederum resultiert letzten Endes die steuerliche Betrachtung der Beiträge und der gezahlten Renten.

Eine reine SBU können Sie allerdings nur in die dritte Schicht packen - eine Rente+BU (=KombiProdukt) kann sowohl in der dritten als auch in der ersten Schicht angesiedelt sein, d.h. das (im wesentlichen identische) Produkt wird, je nach Schicht, anders besteuert.

 

Angenommen, es wäre möglich, eine reine SBU in die erste Schicht zu packen, würde die daraus resultierende BU Rente genauso behandelt wie Sie es für die BUZ berechnet haben.

 

Damit ein Produkt in die erste Schicht gerechnet wird, sind vom Gesetzgeber vorgegebene Rahmenbedingungen zu erfüllen (z.B. eingeschränkte Vererbbarkeit, Auszahlung ausschliesslich als Rente.....)

Dann darf man die entsprechenden Steuervorteile für den Beitrag nutzen (Vorteil gegenüber Schicht III), hat aber dafür den Nachteil bei der Auszahlung des Produktes (Nennt sich "nachgelagerte Besteuerung")

 

Evtl. sind ja jetzt damit nochmal ein paar Dinge zurecht gerückt worden.

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Mathematikus

Hallo QuentinT,

 

ich habe jetzt auch durch Beiträge von Ihnen in anderen Themen bemerkt, dass Sie selber schon fast ein Experte sind - sorry für den Einsteigerpost.

 

Warum ich generell keine Kombiprodukte aus BU und Rente empfehle:

 

Koppelung der Beiträge

Gerade bei Beiträgen zu Risikoversicherungen muss man sich sicher sein, diese dauerhaft zahlen zu können. Sollten Sie aus welchen Gründen auch immer (Arbeitslosigkeit, 5 monatige Arbeitsunfähigkeit oder großer finanzieller Verlust) nicht mehr in der Lage sind die Beiträge zu zahlen, können Sie ihren BU-Schutz verlieren! Bei einer Kombination aus Rente und BU kann der Beitrag zur Rentenversicherung nicht reduziert werden und die BUZ kann nicht allein weitergeführt werden.

 

Zusätzliche Nachteile der Basisrente:

- keine Kündigung möglich

- bei Beitragsfreistellung keine Leistung

- BU Rente unterliegt vollem persönlichem Steuersatz

- ... (viele kleine weitere)

 

Das die BUZ günstiger ist als eine SBU ist i.d.R. auch nur die halbe Wahrheit. Bei einer (Fondsgebunden-)Rentenversicherung (F-)RV mit BUZ wird der BUZ Beitrag laufend dem Fondsguthaben bzw. dem Vertragsguthaben (jährlich oder monatlich) entnommen und zwar in der für das Jahr benötigten Höhe. Das heißt, es werden jährlich unterschiedliche (steigende) Beiträge entnommen. Bei der SBU wird ein über die gesamte Vertragsdauer einheitlicher Beitrag jedes Jahr bezahlt. Das führt dazu, dass eine SBU ein Guthaben (Deckungskapital) "im Hintergrund aufbaut" welches etwa mit 48 Jahren (des Versicherungsnehmers) sein Maximum erreicht und danach wieder abgebaut wird um die Beiträge stabil zu halten, während die Beiträge zur BUZ bei einer (F-)RV kontinuierlich ansteigen. Daher sieht es zu Vertragsbeginn so aus als sei der BUZ Beitrag bei einer (F-)RV geringer als bei einer SBU. Spätestens wenn das Fonds- oder Vertragsguthaben nicht mehr ausreicht um die BUZ zu bezahlen und der Versicherungsschutz enfällt, merkt man das die BUZ doch nicht günstiger war.

 

Ich hoffe das war verständlich erklärt.

 

Die A.L. hat 2 Arten von Basisrenten im Angebot mit unterschiedlichen Tarifen. Eine ist die Fondsgebundene Basisrente die andere die einfache Basisrente. Beide stecken voller Kosten die man reduzieren kann wenn man sie bei einem unabhängigen Versicherungsberater als Nettotarif abschließt (bin gerade nicht sicher ob es diese 2 Tarife auch als Nettotarif gibt - glaube aber ja).

Eigentlich wäre zu diesem Zeitpunkt erst die Frage an der Reihe, ob für Sie eine Basisrente überhaupt das richtige Produkt zum Kapitalaufbau fürs Alter ist...

 

Ich hoffe dieses mal konnte ich etwas helfen.

 

Mathematikus

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QuentinT
Bei einer Kombination aus Rente und BU kann der Beitrag zur Rentenversicherung nicht reduziert werden und die BUZ kann nicht allein weitergeführt werden.

Sehen Sie und genau das trifft auf das Produkt der A.L. nicht zu. Dort kann man das! DAS hatte ich aber auch schon geschrieben... Nur dass dann auch der BUZ eine SBU wird.

 

Zusätzliche Nachteile der Basisrente:

- keine Kündigung möglich

- bei Beitragsfreistellung keine Leistung

- BU Rente unterliegt vollem persönlichem Steuersatz

- ... (viele kleine weitere)

 

- Natürlich kann ich diese kündigen!!! Warum sollte ich das nicht können?

- Punkt 2 ist mir bisher unbekannt, das muss ich noch checken. Danke für den Hinweis

- Das ist mir bewusst, dafür sind die Beiträge zu dem Kombiprodukt aber steuerfrei, dass heißt ich spare nochmals mehr, da die BUZ auch steierfrei ist und mit abgesetzt werden kann. Das muss man natürlich Gegenrechnen, das kammt dann auf den Steuersatz an.

 

Man kann auch die Rentenbeiträge oder BUZ Beiträge innerhalb des Vertrages unabhängig voneinander erhöhen oder erniedrigen.

 

Beide stecken voller Kosten die man reduzieren kann wenn man sie bei einem unabhängigen Versicherungsberater als Nettotarif abschließt

Das kann man und etwas anderes kommt für mich nicht in Frage.

 

Evtl. sind ja jetzt damit nochmal ein paar Dinge zurecht gerückt worden.

Bitte hört doch auf mir ständig zu erklären was der Unterschied zwischen Schicht 1 und 3 ist. Es geht doch hier schon lange um eine bestimme BUZ aus der Schicht 1 in einem Kombiprodukt der A.L. im Vergleich mit einer SBU, deswegen habe ich, um nicht ständig BUZ der Basisrente der A.L. schreiben zu müssen, einfach nur BUZ geschrieben und dachte das wäre alles klar.

 

Was mich interssiert:

1. Wie rechnet man genau aus was man bei beiden im Falle des Eintritts der BU erhält. Und bitte nicht wieder so allgemeine Aussagen. Ich möchte es im Detail wissen!

2. Wie kommr man z.B. auf den persönlichen Stuersatz? Wird dieser jedes Jahr neu berechnet in der Einkommsteuerserklärung oder einmalig festgesetzt?

 

Einfach ein Rechnenbeispiel, wo auch die Berechnung aller benutzen Werte erklärt ist.

 

Viele Grüße

QuentinT

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Ramstein

2. Wie kommr man z.B. auf den persönlichen Stuersatz? Wird dieser jedes Jahr neu berechnet in der Einkommsteuerserklärung oder einmalig festgesetzt?

Erschreckend, aber da versteht man die Pisastudie gleich viel besser. Einkommensteuer

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QuentinT

@Ramstein

Völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Bist du bei der Presse? Die machen das auch immer so. Mal abgesehen davon, ist die Einkommensteuererklärung mit Sicherheit kein Bestandteil der Tests der Pisastudie... ;-)

Hast du meine vorherigen Posts gelesen? Für dich mache ich es aber gerne noch einmal deutlicher.

 

Ich habe das hier geschrieben:

Wie kommr man z.B. auf den persönlichen Stuersatz? Wird dieser jedes Jahr neu berechnet in der Einkommsteuerserklärung oder einmalig festgesetzt?

1. Es dreht sich um den persönlichen Steuersatz bei Renteneintritt, insbesondere, bei einer BU. Jeder schreibt hier, dass der niedriger ist, als der Steuersatz, den man im Arbeitsleben hat und es andere Freibeträge gibt.

2. Wie wird der persönliche Steuersatz bei Renteneintritt berechnet? Das ist, soweit ich das bis jetzt verstanden habe, nicht der letzte Steuersatz vor Renteneintritt, oder doch?

3. Da man die Einkommensteuererklärung ja immer für das vorherige Jahr macht, ist mir noch nicht klar, welcher Steuersatz bei Rentnern genommen wird. Es ist immer nur die Rede vom persönlichen Steuersatz, leider habe ich noch keine Erklärung dafür gefunden, welche persönlicher Steuersatz, der kann ja von Jahr zu Jahr variieren, angesetzt wird.

 

Es scheint mir, als könne oder wolle mir das hier niemand vorrechnen. Statt dessen wird liebr über mich hergezogen bin, da ich nicht alles weiß.

 

Also, lieber Ramstein, wenn ich so dumm bin, dann erklärs mir doch einfach, anstatt mir einen Link hinzuknallen, indem ein Teil des deutschen Steuerrechts erklärt wird.

 

Vielen dank!

QuentinT

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ctsun

wir machen es nun ganz einfach so dass du es auch ganz genau hast und auch scharz auf weiß vor dir liegen hast:

 

geh zu einem guten Steuerberater!!! nimm das geld in die hand, wenn du es so genau wissen willst.

 

er erklärt dir auch alles zu einkommenssteuer. versteuerung der der schicht 1 und schicht 3. das produkt hast du ja, also kann er dir ja genau sagen, wieviel du absetzen kannst, was das produkt nach steuer für dich kostet und wie es mit der besteuerung in den rentenphase aussieht.

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Ramstein

@Ramstein

Völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Bist du bei der Presse?

So dumm schreibe ich nun auch nicht.

 

Also, lieber Ramstein, wenn ich so dumm bin, dann erklärs mir doch einfach, anstatt mir einen Link hinzuknallen, indem ein Teil des deutschen Steuerrechts erklärt wird.

 

Vielen dank!

QuentinT

Das hatte ich bereits im Post #19, den ich auszugsweise gerne noch einmal zitiere:

 

Dein Wunsch ist - entschuldige bitte - genau so naiv wie verständlich.

 

Was, wann, wie versteuert werden muss, kann dir für die Zukunft niemand sagen - trivialerweise. Die Versicherungen laufen über Jahrzehnte; welche Steuerregelung hatte in Inhalt und Steuersatz bisher über einen solchen Zeitraum Bestand?

Dies kannst du auch aus dem von mir verlinkten Wikipediaartikel entnehmen. Völlig abwegig ist auch die Vermutung, dass der Steuersatz irgendwie vom Vorjahr abhängt. Und wirklich niemand kann dir sagen, wie in 30 oder 40 Jahren die Besteuerung aussieht (Grundfreibetrag, Splitting, Rentnerfreibetrag, Progression, etc. usw.). Das kannst du akzeptieren oder nicht, es wird sich dadurch nichts ändern.

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Chartwaves

Wenn Du das deutsche Steuerrecht verstehen willst,

dann fang mal jetzt an dran zu arbeiten,

vielleicht bist Du bis zur Rente fertig :P

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TaurusX
Bei einer Kombination aus Rente und BU kann der Beitrag zur Rentenversicherung nicht reduziert werden und die BUZ kann nicht allein weitergeführt werden.

Sehen Sie und genau das trifft auf das Produkt der A.L. nicht zu. Dort kann man das! DAS hatte ich aber auch schon geschrieben... Nur dass dann auch der BUZ eine SBU wird.

 

Zusätzliche Nachteile der Basisrente:

- keine Kündigung möglich

- bei Beitragsfreistellung keine Leistung

- BU Rente unterliegt vollem persönlichem Steuersatz

- ... (viele kleine weitere)

 

- Natürlich kann ich diese kündigen!!! Warum sollte ich das nicht können? => weil der Gesetzgeber das so vorgegeben hat ! es geht nur Beitragsfreistellung !

- Punkt 2 ist mir bisher unbekannt, das muss ich noch checken. Danke für den Hinweis

- Das ist mir bewusst, dafür sind die Beiträge zu dem Kombiprodukt aber steuerfrei, dass heißt ich spare nochmals mehr, da die BUZ auch steierfrei ist und mit abgesetzt werden kann. Das muss man natürlich Gegenrechnen, das kammt dann auf den Steuersatz an.

 

Man kann auch die Rentenbeiträge oder BUZ Beiträge innerhalb des Vertrages unabhängig voneinander erhöhen oder erniedrigen.

Das wage ich zu bezweifeln, mindestens die Hälfte der Beiträge muss die RV ausmachen, somit gibt es schon Einschränkungen

 

Beide stecken voller Kosten die man reduzieren kann wenn man sie bei einem unabhängigen Versicherungsberater als Nettotarif abschließt

Das kann man und etwas anderes kommt für mich nicht in Frage.

 

Evtl. sind ja jetzt damit nochmal ein paar Dinge zurecht gerückt worden.

Bitte hört doch auf mir ständig zu erklären was der Unterschied zwischen Schicht 1 und 3 ist. Es geht doch hier schon lange um eine bestimme BUZ aus der Schicht 1 in einem Kombiprodukt der A.L. im Vergleich mit einer SBU, deswegen habe ich, um nicht ständig BUZ der Basisrente der A.L. schreiben zu müssen, einfach nur BUZ geschrieben und dachte das wäre alles klar.

 

Was mich interssiert:

1. Wie rechnet man genau aus was man bei beiden im Falle des Eintritts der BU erhält. Und bitte nicht wieder so allgemeine Aussagen. Ich möchte es im Detail wissen!

2. Wie kommr man z.B. auf den persönlichen Stuersatz? Wird dieser jedes Jahr neu berechnet in der Einkommsteuerserklärung oder einmalig festgesetzt?

 

Einfach ein Rechnenbeispiel, wo auch die Berechnung aller benutzen Werte erklärt ist.

 

Viele Grüße

QuentinT

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swingkid
- Natürlich kann ich diese kündigen!!! Warum sollte ich das nicht können?

Siehe Taurus`s Antwort. Es sei denn, dass Vertragsguthaben reicht nicht aus, um eine lebenslange Mindestrente zu bilden. Anderenfalls wird der Vertrag beitragsfrei gestellt. Das ist eine Einschränkung der Basisrente, vorgeschrieben und da kann sich auch die AL nicht drumherumlavieren.

Punkt 2 ist mir bisher unbekannt, das muss ich noch checken. Danke für den Hinweis

Na dann. Ergibt sich eigentlich aus 1. Ist genug Guthaben vorhanden, führt das automatisch zur Bildung einer beitragsfreien Rentenzahlung. Die dann logischerweise (weit) niedriger ausfällt als die ursprünglich vereinbarte.

Das ist mir bewusst, dafür sind die Beiträge zu dem Kombiprodukt aber steuerfrei, dass heißt ich spare nochmals mehr, da die BUZ auch steierfrei ist und mit abgesetzt werden kann. Das muss man natürlich Gegenrechnen, das kammt dann auf den Steuersatz an.

Man kann auch die Rentenbeiträge oder BUZ Beiträge innerhalb des Vertrages unabhängig voneinander erhöhen oder erniedrigen.

 

Ein beeindruckendes Beispiel dafür, dass Du wirklich dringend jemanden benötigst, der die verschiedenen Prinzipien näher erläutert. Recherchiere einmal, was passiert, wenn Du immer fleißig die Beiträge zur BUZ erhöhst und die HV nicht dynamisierst oder anderweitig erhöhst. Spätestens, wenn der Risikoanteil den Sparanteil übersteigt, dürfte Dich das bei der Absetzbarkeit der Beiträge vor unliebsame Überraschungen stellen.

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QuentinT
· bearbeitet von QuentinT
Das wage ich zu bezweifeln, mindestens die Hälfte der Beiträge muss die RV ausmachen, somit gibt es schon Einschränkungen

Entschuldigung, das ist natürlich klar. Das wars dann aber auch schon mit den Einschränkungen!

 

=> weil der Gesetzgeber das so vorgegeben hat ! es geht nur Beitragsfreistellung !

Okay, für mich als Verbraucher ist das egal wie du es nennst... Kündigern oder Beitragsfreistellung. Ich muss nichts mehr bezahlen und erhalte somit auch keine Leistung... Außer bei den bekanneten Außnahmen.

Abgesehen davon ist das kein Nachteil von einem Kombiprdukt und nur darum ging es hier... Diesen Nachteil hat jede Schicht 1 Rente.

 

Dies kannst du auch aus dem von mir verlinkten Wikipediaartikel entnehmen. Völlig abwegig ist auch die Vermutung, dass der Steuersatz irgendwie vom Vorjahr abhängt. Und wirklich niemand kann dir sagen, wie in 30 oder 40 Jahren die Besteuerung aussieht (Grundfreibetrag, Splitting, Rentnerfreibetrag, Progression, etc. usw.). Das kannst du akzeptieren oder nicht, es wird sich dadurch nichts ändern.

Wenn das so ist, dann kann einem ja auch niemand raten was besser ist. Also führt das ALLE Aussagen bezüglich einer Rentenversicherung oder Berunfsunfähigkeitsversicherung oder Sachen die weiter als 1 Millisekunde in der Zukundt liegen ab absurdum! Wenn man so denkt,weiß man nichts, denn alles kann sich ändern... ;-)

 

Ich würde eher sagen, dass sich da für bestehende Verträge nie allzuviel ändert und man eine Tendenz schon feststellen kann. Natürlich kann das niemand exakt vorhersagen, das wollte ich doch auch garnicht. Mir ging es lediglich darum, dass mir jemand erklärt wie es zum heutigen Zeitpunkt exakt gerechnet wird. Was ich da dann für Schlüsse draus ziehe sei mir überlassen.

 

Ein beeindruckendes Beispiel dafür, dass Du wirklich dringend jemanden benötigst, der die verschiedenen Prinzipien näher erläutert. Recherchiere einmal, was passiert, wenn Du immer fleißig die Beiträge zur BUZ erhöhst und die HV nicht dynamisierst oder anderweitig erhöhst. Spätestens, wenn der Risikoanteil den Sparanteil übersteigt, dürfte Dich das bei der Absetzbarkeit der Beiträge vor unliebsame Überraschungen stellen.

Und weiter? Warum sollte ich das denn tun? Natürlich muss man darauf achten. Bitte lest doch den ganzen Thread, das wurde doch schon lange als Einschränkung (vor 2 oder 3 Seiten) besprochen....

 

Ich sehe schon, hier kann mir wohl niemand helfen!!!

 

Trotzdem Vielen Dank!

 

Viele Grüße

QuentinT

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IefTina

Kann mir jemand Kontakt zu einem VDH Berater herstellen?

Zum Abschluss der myIndex Satellite, das geht nur ueber den VDH.

Leider meldet sich ueber die VDH Webseiten niemand ....

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DanteAllemis

Kann mir jemand Kontakt zu einem VDH Berater herstellen?

Zum Abschluss der myIndex Satellite, das geht nur ueber den VDH.

Leider meldet sich ueber die VDH Webseiten niemand ....

 

Ich bin den Weg über https://www.zeroprov.de/ gegangen.

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IefTina

@Dante: Danke.

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edwin

Aber warum sollen um die ETF noch ein teurer Versicherungsmantel gebunden werden ?

 

Gerade die Interrisk gehört zu den Versicherern mit den höchsten jährlichen Verwaltungskosten, neben Targo, Plus, Heidelberger MLP, BBV, Postbank, Protector, MyLife.

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IefTina

Aber warum sollen um die ETF noch ein teurer Versicherungsmantel gebunden werden ?

 

Gerade die Interrisk gehört zu den Versicherern mit den höchsten jährlichen Verwaltungskosten, neben Targo, Plus, Heidelberger MLP, BBV, Postbank, Protector, MyLife.

 

 

Ja, ich sehe das auch so - der Versicherungsmantel ist absoluter Quatsch!

Leider muss er sein, denn die HR Idioten meines Arbeitgebers wollen mir nur die Arbeitgeberbeitraege zur Rente bezahlen, wenn ich eine Polizze fuer ein Hochglanz Halsabschneider Paket mit Titel "Altersvorsorge" vorlege.

 

Da schien mir die Interrisk ganz brauchbar, ich kenne die anderen Produkte leider nicht - deshalb vielen Dank fuer den Hinweis!

 

 

 

Vielleicht kann ja jemand eine Empfehlung fuer so ein Produkt aussprechen.

 

* Pro Monat 1000,- EUR.

 

* absolute flexibilitaet zu Einzahlungsverhalten gefordert. Situation kann sich taeglich aendern, wenn sich Gesetze, oder mein Projektort (international) aendert. Mit Deutschland hab ich ausser deutschem Arbeitsvertrag und Firmensitz nichts zu tun, ich arbeite ausserhalb der EU. Es kann also sein, dass sich Betraege aendern oder ganz ausbleiben (z.B. Projekt in anderem Land mit anderer Sozialgesetzgebung). Ich muss also absolut flexibel mit Zuzahlungen sein.

 

* keine Dynamik

 

* keine Zusatzversicherungen (Berufsunfaehigkeit, Todesfallschutz, etc.)

 

* Steuerlich habe ich mit Deutschland nichts zu tun, es sollte also alles Brutto=Netto laufen. Bei Auszahlung Einmalbetrag oder monatlichen Renten muss ich dann entsprechend im Land der steuerpflicht dann versteuern, will aber nicht Deutsche abzuege obendrauf haben, oder gezwungen sein hier etwas zurueckzufordern.

 

* die konkreten Veranlagungen moechte ich selber machen, optimal waren ETFs plus Anleihen plus Sparbereich, zwischen denen einfach geswitcht werden kann.

 

Das Produkt kann auch weltweit sein, ich muss keinen Vertrag in Deutschland haben.

Jede Idee ist hilfreich, vielen Dank!

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Dandy

Läuft das auch mit Riesterzulage?

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Gerald1502

Läuft das auch mit Riesterzulage?

Nein.

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