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Nudelesser
· bearbeitet von Nudelesser

Die FTD meldet gestern, dass die SPD einen Gesetzentwurf zur Vermögenssteuer in den Bundesrat einbringen wird.

 

SPD-Länder beleben Vermögensteuer wieder

 

Wie immer bei diesem Thema sind die Details streng geheim (sonst würde dies wohl zu schnell als populistische Wahlkampfnummer entlarvt werden). Verraten wird nur:

 

Wer etwa ein Haus für 700.000 Euro und ein Wertpapierdepot von 300.000 Euro habe, müsse sich keine Sorgen machen.

 

Wie immer wird nichts dazu gesagt, ob Rentenansprüche, Lebensversicherungen etc. in die Berechnung einfliessen sollen. Wer weiß, wie hoch der Beamtenanteil in der SPD ist, der kann sich allerdings ausrechnen, dass die Barwerte von Beamtenpensionen eher nicht der Vermögenssteuer unterliegen werden. Und "Reichensteuer"-Profis wie Gabriel oder Trittin werden dazu wohl auch keine Lust haben, da sie in Anbetracht ihrer Versorgungsansprüche an den Staat auch zu den Vermögensmillionären zählen dürften...

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ceekay74
Wer etwa ein Haus für 700.000 Euro und ein Wertpapierdepot von 300.000 Euro habe, müsse sich keine Sorgen machen.

 

Das ist doch die alte Leier, wobei wieder mal nicht gesagt wird, ob der Freibetrag von einer Mio. "pro Haushalt" bedeutet "pro Person" oder "pro Ehepaar" oder "pro Ehepaar mit 2 Kindern".

 

Einen guten Überblick über die jeweils geplanten populistischen Zwangabgaben gibt es hier: Klick

 

Sollte ich jemals eine Steuer aus der Substanz meines Vermögens zahlen müssen gehe ich eben sofort in "Rente", also was solls...

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Nudelesser

Sollte ich jemals eine Steuer aus der Substanz meines Vermögens zahlen müssen gehe ich eben sofort in "Rente", also was solls...

 

Warum sollte man durch "in Rente gehen" der Vermögenssteuer entgehen? Dazu müßte man wohl auch seinen Wohnsitz in ein rentnerfreundliches Land verlegen...

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Das ist doch erst einmal reines Wahlkampfgeklingel. Das Verfassungsgerichtsurteil von 1995 hat Pflöcke eingerammt und diese müssten die Länder mit ihrer Initiative erst einmal rausziehen. Der Text ist übrigens durchaus lesenswert.

 

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II. 1. Der Gleichheitssatz verlangt für das Steuerrecht, daß die Steuerpflichtigen durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden. Das danach - unbeschadet verfassungsrechtlich zulässiger Differenzierungen - gebotene Gleichmaß verwirklicht sich in dem Belastungserfolg, den die Anwendung der Steuergesetze beim einzelnen Steuerpflichtigen erreicht (vgl. BVerfGE 84, 239 [268]).

 

38

a) Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist bereichsspezifisch anzuwenden. Im Sachbereich des Steuerrechts gewinnt die Besteuerungsgleichheit allerdings nicht schon aus dem Zweck der Besteuerung, den staatlichen Haushalt mit Finanzmitteln auszustatten, deutliche Konturen, sondern erst aus der Eigenart der Steuer: Die Steuer ist eine Gemeinlast, die alle Inländer je nach ihrem Einkommen, Vermögen und ihrer Nachfragekraft zur Finanzierung der allgemeinen Staatsaufgaben heranzieht. Der steuerliche Eingriff in die Vermögens- und Rechtssphäre des Einzelnen gewinnt seine Rechtfertigung auch und gerade aus der Gleichheit dieser Lastenzuteilung (vgl. BVerfGE 84, 239 [268 f.]).

 

40

Auch der ruhende Bestand des Vermögens kann Anknüpfungspunkt für eine Steuerbelastung sein, wie dies insbesondere bei der Vermögensteuer und den Realsteuern der Fall ist (vgl. BVerfGE 13, 331 [348]; 43, 1 [7]). Sie werden vom Grundgesetz bei Regelung der Ertragshoheit (Art. 106 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 6 GG) in ihrer historisch gewachsenen Bedeutung aufgenommen und als zulässige Form des Steuerzugriffs anerkannt (vgl. BVerfGE 7, 244 [252]; 14, 76 [91]; 16, 306 [317]). Die Gesamtbelastung durch eine Besteuerung des Vermögenserwerbs, des Vermögensbestandes und der Vermögensverwendung ist vom Gesetzgeber so aufeinander abzustimmen, daß das Belastungsgleichmaß gewahrt und eine übermäßige Last vermieden wird. Dabei ist zu beachten, daß auch der Steuergesetzgeber nicht beliebig auf Privatvermögen zugreifen darf, der Berechtigte vielmehr von Verfassungs wegen einen Anspruch darauf hat, daß ihm die Privatnützigkeit des Erworbenen und die Verfügungsbefugnis über geschaffene vermögenswerte Rechtspositionen jedenfalls im Kern erhalten bleiben (vgl. BVerfGE 87, 153 [169]).

 

51

Die Vermögensteuer darf deshalb zu den übrigen Steuern auf den Ertrag nur hinzutreten, soweit die steuerliche Gesamtbelastung des Sollertrages bei typisierender Betrachtung von Einnahmen, abziehbaren Aufwendungen und sonstigen Entlastungen in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand verbleibt und dabei insgesamt auch Belastungsergebnisse vermeidet, die einer vom Gleichheitssatz gebotenen Lastenverteilung nach Maßgabe finanzieller Leistungsfähigkeit zuwiderlaufen.

Die Neubewertung aller Immobilien müsste auch durch die Länder erfolgen. Der Barwert von Versorgungsansprüchen wurde noch nicht, wird aber mit Sicherheit beim Versuch der Neueinführung durch das Verfassungsgericht geprüft werden. Das ist ein weites Feld für Populisten.

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ceekay74
· bearbeitet von ceekay74

Sollte ich jemals eine Steuer aus der Substanz meines Vermögens zahlen müssen gehe ich eben sofort in "Rente", also was solls...

 

Warum sollte man durch "in Rente gehen" der Vermögenssteuer entgehen? Dazu müßte man wohl auch seinen Wohnsitz in ein rentnerfreundliches Land verlegen...

 

 

Einer Vermögenssteuer würde ich dann natürlich nicht sofort entgehen.

 

Ich versaufe meine Altersvorsorge aber lieber selbst als dann noch weiterzuackern ohne Chance mein Kapital zu erhöhen.

 

Sage ich als unverheirateter Selbständiger mit privat gemanagter AV ohne Rürüp mit aktuell 229,01 Euro Anspruch in der GRV (ab 2013 ggfs. in der RV pflichtversichert).

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Nudelesser

Das ist doch erst einmal reines Wahlkampfgeklingel.

 

Das hoffe ich auch. Aber erschütternd ist es trotzdem, wenn jetzt schon Gesetzesinitiativen in den Bundesrat eingebracht werden sollen, die jeder Fachmann für Quatsch hält und die ausschließlich billige Neidreflexe beim Wahlvolk bedienen sollen.

 

Es gibt gute Argumente für eine stärkere Beteiligung der Wohlhabenden am Steueraufkommen und vor allem an den Sozialsystemen. Wenn dann aber bitte fair und gerecht und ohne Bevorzugung von Leuten mit hohen Pensionsansprüchen, Häuslebauern oder irgendeiner anderen Klientel.

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ceekay74

 

Das hoffe ich auch. Aber erschütternd ist es trotzdem, wenn jetzt schon Gesetzesinitiativen in den Bundesrat eingebracht werden sollen, die jeder Fachmann für Quatsch hält und die ausschließlich billige Neidreflexe beim Wahlvolk bedienen sollen.

 

Es gibt gute Argumente für eine stärkere Beteiligung der Wohlhabenden am Steueraufkommen und vor allem an den Sozialsystemen. Wenn dann aber bitte fair und gerecht und ohne Bevorzugung von Leuten mit hohen Pensionsansprüchen, Häuslebauern oder irgendeiner anderen Klientel.

 

Eine stärkere Beteiligung der Wohlhabenden am Steueraufkommen wäre durch eine Abschaffung der 25%igen Abgeltungssteuer bzw. durch eine Erhöhung des Steuersatzes auf 30% oder auch 40% mit Günstigerprüfung viel einfacher zu erreichen. Eine höhere Besteuerung der Erträge könnte ich ja noch nachvollziehen, auch wenn dann keine positiven realen Renditen mehr erzielbar wären.

 

Zudem würde man damit von Kapitalerträgen und Vermögensverzehr lebende Rentner weniger belasten. Wie war das noch mal mit dem Anreiz zu privater AV? Ach nee, die darf ja nicht vererbbar und kapitalisierbar sein und muss negative Renditen und einen teuren Versicherungsmantel aufweisen. Sorgt man ohne Versicherungsmantel vor kommt der Rente eben eine Vermögenssteuer oder der Elternunterhalt dazwischen.

 

Wenn für Betriebsvermögen ein zusätzlicher Freibetrag gewährt wird zahlt sowieso nur die "obere Mittelschicht" Vermögenssteuer. Die richtigen Geldsäcke mit Vermögensverwalter oder Family Office haben dann halt einen (ausländischen) Firmenmantel zwischengeschaltet.

 

Bzgl. der Beteiligung der Wohlhabenden am Sozialsystem: Wer nicht einzahlt erhält in der Regel auch keine Leistungen. Wer Höchstsätze in der ALV und/oder RV zahlt erwirbt auch Ansprüche auf die Höchstsätze im Leistungsfall. In der KV und PV wäre dies etwas anders, da freiwillig versicherte für 600 Euro Monatsbeitrag nur Leistungen für 220 Euro in der KV erhalten. Aber wer möchte das schon zusätzlich zum Steuerzuschuss freiwillig tun...

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Nudelesser

Tja, es könnte alles so einfach sein. Man müßte nur dafür sorgen, dass Politiker mehr von Finanzen verstehen und dass ihnen billiger Populismus mehr schadet als nutzt.

 

Bin allerdings in beiden Punkten nicht sehr optimistisch. Im Gegenteil: die SPD scheint voll im Europa-Trend zu legen, wenn man sich ansieht, welche vollmundigen Versprechen die Politik z.B. in Frankreich oder Griechenland macht. Wenn auch nur die Hälfte davon umgesetzt wird, dann hat Europa die besten Tage hinter sich...

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Kobil-Caan
· bearbeitet von Kobil-Caan

Jesus,

 

socialism.jpg

 

.. diese Parasiten gehen mir so auf den Keks das ich keine Lust habe mich zu dem Thema zu äußern.

Eins weiß ich, auch wenn ich nicht gerade viel auf der hohen Kante habe, ich werde soweit es geht immer

auf Anlagen verzichten die ich nicht schnell verschieben kann :D.

 

- Immobilien, Rentenversicherungen, langfristige Verträge und Co. sind jedenfalls für mich absolut nicht geeignet.

 

Wie wäre es endlich mit einer keine Ahnung vom Thema Steuer, wir hätten keine Geldprobleme in Deutschland :).

 

P.S. Ich würde mich auch nicht so über das Thema ärgern wenn die Gelder wenigstens sinnvoll verwendet werden, naja man darf ja noch träumen ..

 

Grüße K.-C.

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zylar

Wir brauchen eine Steuerbremse im Grundgesetz"

Die Schuldenbremse dient als Leitplanke gegen ausufernde Verschuldung. Um echte Haushaltsdisziplin herzustellen, muss sie jedoch durch eine weitere Leitplanke ergänzt werden: eine Steuerbremse. Ein Gastbeitrag von Hermann Otto Solms.

http://www.faz.net/a...z-11722692.html

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RED-BARON

weiss garnicht was ihr habt, dann gibts eben griechische Verhältnisse und basta :w00t:

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Nudelesser

Bei Spiegel Online gibt es mehr Details. Demnach soll die Vermögenssteuer nach Vorstellung der SPD wohl erst ab 2 Mio. gelten.

 

Damit sich der Mittelstand nicht zu sehr freut, soll allerdings auch die Abgeltungssteuer von 25% auf 32% erhöht werden. Dann wären wir inklusive Soli bei 33,6%.

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Prospektständer

Blöd nur das die Kapitalertragssteuer im Vergleich zu anderen Steuern nicht sehr hoch ist und die Reichen eh alles im Firmenmantel investieren und somit eine Erhöhung zu Lasten von mittleren oder kleinen Einkommen geht.

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ceekay74

Bei Spiegel Online gibt es mehr Details. Demnach soll die Vermögenssteuer nach Vorstellung der SPD wohl erst ab 2 Mio. gelten.

 

Damit sich der Mittelstand nicht zu sehr freut, soll allerdings auch die Abgeltungssteuer von 25% auf 32% erhöht werden. Dann wären wir inklusive Soli bei 33,6%.

 

Die 2 Mio. von Spiegel-online sind aber wohl auch nur ein Schuß ins Blaue. Gängige "rote" Meinung war bisher stets Freibetrag von 500K bis 1 Mio. p. P.

 

Wieso Kapitaleinkünfte geringer besteuert werden als Arbeitseinkommen hat mir noch nie eingeleuchtet, habe mich aber auch nicht dagegen gewehrt...

 

Einen Grenzssteuersatz von 32% erreicht man als Lediger ohne Kinder bei rund 30 TEUR z.v.E., 25% schon bei 16 TEUR z.v.E.

 

Damit dürfte die Mehrheit der Steuerzahler um eineAnlage KAP bei der Steuererklärung nicht mehr herumkommen...

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Nudelesser
· bearbeitet von Nudelesser

Blöd nur das die Kapitalertragssteuer im Vergleich zu anderen Steuern nicht sehr hoch ist

 

„Nicht sehr hoch“ klingt nach englischem Humor. Die große Mehrheit der Sparer wird bei einem Steuersatz von 33,6% real (also nach Abzug der Inflation) mit schrumpfenden Vermögen zu kämpfen haben. Und das ist auch so gewollt.

 

Wenn dabei das Ziel wäre, den Staatshaushalt langfristig zu sanieren, fände ich dieses Vorgehen gar nicht mal falsch. Immerhin ist so eine schleichende Inflationierung der Staatsschuld sozialverträglicher als offene Enteignungen, Währungsreformen, etc.

 

Bei unseren Politikern muss man aber eher damit rechnen, dass dies nicht der Sanierung des Haushalts dienen wird, sondern eher für neue Schuldenorgien herhalten muss. Wass die SPD in Sachen Euro-Rettung an schönen Dingen vorhat, wissen wir ja. Und was sich die CDU die Spanien-Rettung kosten lassen wird, werden wir in ein paar Monaten ebenfalls wissen...

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Kobil-Caan

Vielleicht sollte nicht vergessen werden, das durch die Entrichtung von KESt z.B. keine Ansprüche in Form von Rentenbeiträgen entstehen, jedenfalls in meinem Fall.

Außerdem habe ich für meine paar Penunzen hart gearbeitet, warum werde ich also immer drangsaliert wenn ich mich selbst um mein Geld

kümmere. (Bürokratie + Zusatzkosten + Wartezeit + X)

 

Meine Ansprüche an die gesetzliche Rentenkasse sind ein Witz gemessen am Einsatz.

 

Ich würde grob rechnen, die Verzinsung beträgt unter 1% auf eingezahlte Beträge und diese erhalte ich erst in mehreren Jahrzehnten. Abgesehen

von der Inflation die den Rest dazu tut und versteuern darf ich das Ganze auch noch.

 

Mir wäre auch ein einheitlicher Steuersatz für alle am liebsten.

 

ohne Freibeträge

ohne Subventionen

ohne Ausnahmeregelungen

ohne Ober- und Untergrenzen

alle Zahlen, egal ob Politiker, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber

..

 

Die Sozis auf Stimmenfang, nuja andere Parteien sind auch nicht besser. Ansonsten sollte ich doch privat Vorsorgen, ja super wenn die EZB mit 1% um sich wirft, ich nach

der offiziellen Inflation andauernd Dinge kaufen müßte die ich nicht brauche und nicht essen kann .......

 

Aus meiner Sicht ist nicht die Idee der Vermögenssteuer das Problem sondern die Gesamtsituation schreit zum Himmel.

 

Grüße K.-C.

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Sebastian

Deutschland schießt sich selber ins Bein wenn so eine Steuer eingeführt wird. Sowas muss weit geregelt werden.

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Das deutsche Steuerrecht ist eine Zumutung geworden. Eines von vielen Problemen ist auch, dass sich die Leute immer nur eine Steuer anschauen, aber die Zusammenhänge vergessen. Schauen wir uns doch man an, was ein Aktionär an Steuern tragen muss.

 

Auf Ebene der AG werden Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer fällig ... zuzüglich Solidaritätszuschlag. Wenn die AG dann den Gewinn an ihren Aktionär ausschüttet, oder dieser den gesteigerten Wert des Unternehmens durch Verkauf seiner Anteile realisiert, dann werden obendrauf nochmal Abgeltungsteuer plus Soli und ggf. noch Kirchensteuer fällig. Der kombinierte Steuersatz, der sich hieraus ergibt ist jetzt schon nicht von schlechten Eltern.

 

Dazu dann noch eine Vermögensteuer und wo wir gerade dabei sind werden die anderen Steuern gleich auch noch ordentlich hochgesetzt .... prima Plan.

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RED-BARON

und wenn der Aktionär was kauft zahlt er nochmal 19% Steuer :'(

 

von einem Euro bleiben dann 5 cent kaufkraft übrig - toll :)

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Nord

Das deutsche Steuerrecht ist eine Zumutung geworden. Eines von vielen Problemen ist auch, dass sich die Leute immer nur eine Steuer anschauen, aber die Zusammenhänge vergessen. Schauen wir uns doch man an, was ein Aktionär an Steuern tragen muss.

 

Auf Ebene der AG werden Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer fällig ... zuzüglich Solidaritätszuschlag. Wenn die AG dann den Gewinn an ihren Aktionär ausschüttet, oder dieser den gesteigerten Wert des Unternehmens durch Verkauf seiner Anteile realisiert, dann werden obendrauf nochmal Abgeltungsteuer plus Soli und ggf. noch Kirchensteuer fällig. Der kombinierte Steuersatz, der sich hieraus ergibt ist jetzt schon nicht von schlechten Eltern.

 

Dazu dann noch eine Vermögensteuer und wo wir gerade dabei sind werden die anderen Steuern gleich auch noch ordentlich hochgesetzt .... prima Plan.

Nicht vergessen, dass die Einkommenssteuer der Beschäftigten auch den Gewinn der AG schmälert, wenn diese auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig sein will. Gleiches gilt für die Mehrwertsteuer auf die Produkte, die verkauft werden, in Bezug auf den Unternehmensgewinn, da das Unternehmen auch konkurrenzfähig mit seinen Produkten sein muss.

 

Und der Aktionär wird dann auch wieder MwSt los, wenn er den Gewinn aus Aktiengeschäften verjubelt. So ist das nun mal: Steuern entstehen, wenn Geld umläuft. Wenn jeder Euro nur ein einziges mal besteuert würde, müsste der Staat ständig neues Geld drucken, um es zu besteuern. Wobei er das ja inzwischen exzessiv zusätzlich tut. Da kann man mal sehen wie schlecht es schon um die Versorgung Altvorderen in der SPD steht. :rolleyes:

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Bassinus

Der Kapitalismus hat dem Sozialismus etwas voraus. Hier wird nicht einmal enteignet und verstaatlicht. Dies geschieht jährlich bei der Einkommensteuer zum individuellen Steuersatz! Genial!

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Ramstein

Steuerorgien: Erkenntnisse vs. Pläne

 

Das sollten mal diejenigen lesen, die jetzt schon die Steuererhöhungsorgien nach einem erhofften Wahlsieg planen:

 

Two-thirds of millionaires left Britain to avoid 50p tax rate

In the 2009-10 tax year, more than 16,000 people declared an annual income of more than £1 million to HM Revenue and Customs.

This number fell to just 6,000 after Gordon Brown introduced the new 50p top rate of income tax shortly before the last general election.

Sie könnten aber nächstes Jahr auch mal Hollande fragen.

 

Noch allerdings sind sie auf dem Trip. Gestern im Bundestag:

 

Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) hob hervor, dass ihre Fraktion als einzige seit September über einen fertigen Gesetzentwurf verfüge. Die Vermögensabgabe, wie sie sich die Grünen vorstellen, würde über zehn Jahre 100 Milliarden Euro einbringen, erläuterte sie das Konzept. Betroffen wären davon lediglich 330.000 Personen.

 

Sie verwies auf hohe Freibeträge und Extraregelungen für Betriebsvermögen: "Wer keine Gewinne macht, muss keine Abgabe zahlen." Dass Unternehmer oder Reiche ins Ausland flüchten können, diese Gefahr gibt es nach den Plänen von Bündnis 90/Die Grünen nicht. Denn vorgesehen sei "ein Stichtag, der in der Vergangenheit liegt". Die Erhebungskosten für die Abgabe bezifferte sie mit "weniger als ein Prozent"

Also besser gleich Tschüss sagen ....

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ceekay74
· bearbeitet von ceekay74

Und da ist der grüne Entwurf:

 

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Vermögensabgabe.pdf

 

Sonderservice für Lesefaule:

 

§ 9 Persönlicher Freibetrag

(1) Abgabefrei bleibt Vermögen der Abgabepflichtigen in Höhe von 1.000.000 Euro.

(2) Zusätzlich zu Absatz 1 sind für jedes Kind im Sinne des § 32 des Einkommensteuer-

gesetzes in der zum Feststellungszeitpunkt (§ 6) geltenden Fassung der Abgabe-

pflichtigen 250.000 Euro abgabefrei. Bei zwei Elternteilen steht der Freibetrag jedem Elternteil

hälftig zu. Er wird entsprechend der Höhe des eigenen Vermögens des Kin-

des gekürzt.

(3) An die Stelle des Freibetrags nach Absatz 1 und 2 tritt in den Fällen der beschränkten

Abgabepflicht ein Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro.

(4) Die Freibeträge der Absätze 1 bis 3 werden für jeden Euro den Freibetrag überstei-

gendes abgabepflichtiges Vermögen um einen Euro gekürzt.

 

§ 10 Freibetrag für Altersvorsorgevermögen

Zusätzlich zu den Freibeträgen nach § 8 wird den Abgabepflichtigen, wenn ihnen kei-

ne oder nur geringfügige Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus ei-

ner öffentlich-rechtlichen Versorgungseinrichtung oder aus einer berufsständischen

Versorgungseinrichtung zustehen, ein Freibetrag in Höhe von bis zu 380.000 Euro für von

ihnen als für die Altersvorsorge bestimmt bezeichnete Vermögensgegenstände gewährt.

 

§ 11 Freibetrag für Betriebsvermögen

(1) Zusätzlich zu den Freibeträgen nach §§ 8 und 9 wird den Abgabepflichtigen ein

Freibetrag für inländisches Betriebsvermögen im Sinne der §§ 95 bis 97 des Be-

wertungsgesetzes und für land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach den §§ 158 ff.

des Bewertungsgesetzes, vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze, in Höhe von 5.000.000 Euro gewährt.

 

(…)

 

§ 12 Höhe der Abgabeschuld

Die Vermögensabgabe beträgt 15 Prozent des abgabepflichtigen Vermögens.

 

§ 13 Entrichtung in Jahresbeträgen

(1) Die Abgabeschuld ist in zehn gleichen jährlichen Teilbeiträgen (Jahresbeträgen)

zu 1,5 Prozent des abgabepflichtigen Vermögens, die die Tilgung und Verzinsung

der Abgabeschuld umfassen, zu entrichten.

(2) Jahresbeträge können vorzeitig getilgt werden. In diesem Fall ermäßigt sich die

Abgabeschuld in der Weise, dass sie für jedes volle Jahr der vorzeitigen Zahlung

mit 5,5 Prozent abgezinst wird.

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo

Angesichts dessen, dass der Staat, der im Allgemeinen die Infrastruktur für den Aufbau der Vermögen geboten hat und nun selbst arge Schuldenprobleme hat und auf der anderen Seite sehr hohe private Vermögen bestehen,

halte ich eine solche Abgabe für sinnvoll und unterstütze das.

Bei der Höhe und den Freibeträgen wird dies auch niemandem wirklich weh tun, aber es wird die Situation im öffentlichen Leben für alle Deutschen verbessern.

 

edit: ... und letztenendes erscheint mir solch eine Art von Maßnahme auch die einzige Möglichkeit zu sein um dem Zinssystem Herr zu bleiben, wenn man es denn beibehalten will.

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