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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel
§ 12 Höhe der Abgabeschuld

Die Vermögensabgabe beträgt 15 Prozent des abgabepflichtigen Vermögens.

 

das ist schon der Hammer, besonders für Leute, die sowieso schon im Hamsterrad stehen und enorm hohe EKST-Sätze tragen....dier ganz Grossen sind eh im Ausland oder haben ihr Vemögen auf ausl. Gesellschaften übertragen...sicher hat der Staat Aufgaben - aber die Vertreter verschleudern auch Milliarden ( Landesbankendesaster, Berliner Flughafen, Eurokrise, nicht langfristig ausgerichtete Arbeitsmarktpolitik usw usw usw und kommt nicht seinen Aufgaben nach.....dies wird nur zur Abwanderung der ganz Reichen führen a la Frankreich bringt letztlich nur Kleckerbeträge...Deutschland muss ein Investitionsland bleiben und noch stärker werden, Kapital und Arbeitsplätze anlocken und nicht abwehren..so gibt das nichts mehr..und dann will man noch die Abgeltungssteuer stark anheben und und und...aber die Blinden nehmen immer mehr zu und die Städte werden immer ärmer...

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Stutz

Und da ist der grüne Entwurf:

 

.... jede Menge links-grüner Dünnpfiff ....

 

Und für Auslandsdeutsche wie mich sind dann auch noch so Paragraphen wie dieser hier relevant:

§ 16 Besondere Bestimmungen

Dieses Gesetz wird ungeachtet anderer, in Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

enthaltenen, Bestimmungen, angewendet.

Soso, bestehende DBAs sollen also einfach mal ignoriert werden. Dass man je nach Wohnsitzstaat auf sein Vermögen schon Steuern zahlt, spielt also keine Rolle, ja? Ja leck mich doch an der Fott.

 

Kann man nur hoffen, dass das grüne Gesocks nächstes Jahr nicht an die Macht kommt.

 

Angesichts dessen, dass der Staat, der im Allgemeinen die Infrastruktur für den Aufbau der Vermögen geboten hat und nun selbst arge Schuldenprobleme hat und auf der anderen Seite sehr hohe private Vermögen bestehen,

halte ich eine solche Abgabe für sinnvoll und unterstütze das.

Bullshit. Auslandsdeutsche, die beispielsweise in die Schweiz gegangen sind - wie ich etwa - und erst dort erheblich mehr verdienen, um überhaupt das Vermögen anzusparen, belasten die deutsche Infrastruktur nicht im geringsten. :angry:

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LagarMat

Angesichts dessen, dass der Staat, der im Allgemeinen die Infrastruktur für den Aufbau der Vermögen geboten hat und nun selbst arge Schuldenprobleme hat und auf der anderen Seite sehr hohe private Vermögen bestehen,

halte ich eine solche Abgabe für sinnvoll und unterstütze das.

Bullshit. Auslandsdeutsche, die beispielsweise in die Schweiz gegangen sind - wie ich etwa - und erst dort erheblich mehr verdienen, um überhaupt das Vermögen anzusparen, belasten die deutsche Infrastruktur nicht im geringsten. :angry:

Deinen Bullshit kannste Dir schön selbst in die Haare schmieren.

 

Deine Situation ist erstens wohl kaum der Regelfall und zweitens wirst auch Du von den Rahmenbedingungen in Deutschland profitiert haben, auf dem Weg zu dem, wo Du heut bist.

 

Aber diese Diskussion ist ohnehin sinnlos. Dementsprechend werde ich sie nach diesem Post auch nicht weiterführen.

Du und wohl die Mehrheit derer, die es betrifft, wird diesbezüglich keine Bereitschaft zeigen.

Bewusstsein für finanzielle Solidarität und Sinn für's Gemeinwohl endet immer genau dann, wenn man selbst was dazu beitragen soll.

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Ramstein

Besonders entlarvend ist auch, das Versorgungsbezüge (Abgeordnete, Politfunktionäre, Bundespräsidenten, höhere Beamte, Professoren, etc.), die leicht Millionenhöhe erreichen, abgabenfrei sind, Mittelständlern aber nur ein Freibetrag von 380.000 für die Altersvorsorge zugebilligt wird.

 

Nett auch der Stichtag 1.1.2012 und die Verpflichtung dann (optimistischerweise 2014/15) ein Vermögensverzeichnis zu diesem Stichtag vorlegen zu müssen. Und die Steuerpflicht gilt natürlich auch für Ausländer, die damals in Deutschland lebten.

 

Genauso wie bei der DBA-Klausel würde da die Realität wohl die grünen Träume etwas stören. Aber das stört solche wunschdenkenden Politiker bekanntermaßen nicht. Wir haben ein fertiges Konzept vorgelegt. Jawoll!

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Nudelesser
· bearbeitet von Nudelesser

Und da ist der grüne Entwurf:

 

Zunächst sollten die Grünen noch einmal nacharbeiten, und dafür sorgen, dass die Versorgungsansprüche bei solchen Gesetzentwürfen nicht immer (versehentlich ?) übersehen werden.

 

Die Versorgungsansprüche von Politikern und Beamten im höheren Dienst dürften sehr oft deutlich über 1 Mio. € liegen. Es wäre eine schöne Geste, wenn man nicht immer das Gefühl haben müßte, dass diese Gruppe versucht, sich einen schlanken Fuß zu machen.

 

EDIT: Hatte Ramsteins Beitrag nicht gesehen, aber doppelt hält besser!

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo

Besonders entlarvend ist auch, das Versorgungsbezüge (Abgeordnete, Politfunktionäre, Bundespräsidenten, höhere Beamte, Professoren, etc.), die leicht Millionenhöhe erreichen, abgabenfrei sind, Mittelständlern aber nur ein Freibetrag von 380.000 für die Altersvorsorge zugebilligt wird.

Selektives Lesen?

 

Lies doch mal den §10 nochmal und dann dazu das, was weiter unten im PDF zu finden ist.

 

Zu § 10 (Freibetrag für Altersvorsorgevermögen)

Neben dem persönlichen und dem Kinderfreibetrag gibt es einen Freibetrag für das Altersvorsorgevermögen. Er beträgt maximal 380.000 Euro und ist an einer hohen Anwartschaft der gesetzlichen Rente ausgerichtet. Zweck der Regelung ist es Abgabepflichtige, die keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Pensionsanprüche haben, davor zu bewahren Vermögen, das sie für die Altersvorsorge bestimmt haben, vorher für die Vermögensabgabe einsetzen zu müssen. Beamten, Richtern und Freiberuflern in Versorgungswerken wird der Freibetrag somit nicht gewährt.

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Antonia
· bearbeitet von Antonia

Hat sich erledigt durch Stezo.

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Nudelesser
· bearbeitet von Nudelesser

Besonders entlarvend ist auch, das Versorgungsbezüge (Abgeordnete, Politfunktionäre, Bundespräsidenten, höhere Beamte, Professoren, etc.), die leicht Millionenhöhe erreichen, abgabenfrei sind, Mittelständlern aber nur ein Freibetrag von 380.000 für die Altersvorsorge zugebilligt wird.

Selektives Lesen?

 

Lies doch mal den §10 nochmal und dann dazu das, was weiter unten im PDF zu finden ist.

 

Zu § 10 (Freibetrag für Altersvorsorgevermögen)

Neben dem persönlichen und dem Kinderfreibetrag gibt es einen Freibetrag für das Altersvor- sorgevermögen. Er beträgt maximal 380.000 Euro und ist an einer hohen Anwartschaft der gesetzlichen Rente ausgerichtet. Zweck der Regelung ist es Abgabepflichtige, die keine An- sprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Pensionsanprüche haben, davor zu bewahren Vermögen, das sie für die Altersvorsorge bestimmt haben, vorher für die Vermögensabgabe einsetzen zu müssen. Beamten, Richtern und Freiberuflern in Versor- gungswerken wird der Freibetrag somit nicht gewährt.

 

Ja das selektive Lesen...

 

Staatliche Pensionszusagen an Richter, Politiker,etc. sind demnach ausgenommen. Der Vermögenssteuer würden nur freiwillige und zusätzliche Ersparnisse in Versorgungswerken unterliegen.

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel
Die Vermögensabgabe, wie sie sich die Grünen vorstellen, würde über zehn Jahre 100 Milliarden Euro einbringen, erläuterte sie das Konzept. Betroffen wären davon lediglich 330.000 Personen.

 

und , wenn diese 100 Milliarden direkt in den Konsum einfliessen würden, wäre es viel besser wegen der Arbeitzplatzsicherung einschl. Sozialbeiträge plus Altersvorsorge usw..da bliebe noch genug MWST übrig..Blind bleibt blind...die Grünen sind nicht mehr grün, sondern rot. Und die 110 Miil. sind sowieso Schäume...die Abwanderung würde einen wesentlich grösseren Schaden anrichten.

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo

Nun wie das konkret Praxis aussähe, wenn ein Beamter seit 10 Jahren Geld aus seiner Pension auf dem Konto hat und dieser Betrag verzinst und möglicherweise durch Geldanlage vermehrt eine Million Euro überschreitet, wäre in der Tat interessant.

 

Den Beamten, dessen Pension in einem Jahr 1 Million Euro überschreitet, würde ich im Übrigen gern mal sehen.

Schaut euch mal die Besoldungstabellen an. Gibt's alles online.

Etwa 70% der letzten Bezüge gibt es als Pension. Ein Bundestagsabgeordneter erhält monatlich wieviel € an Diäten?

 

und , wenn diese 100 Milliarden direkt in den Konsum einfliessen würden, wäre es viel besser wegen der Arbeitzplatzsicherung einschl. Sozialbeiträge plus Altersvorsorge usw..da bliebe noch genug MWST übrig..

 

Stimmt.

Wenn es denn in den Konsum einfließen würde...

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Nudelesser

Den Beamten, dessen Pension in einem Jahr 1 Million Euro überschreitet, würde ich im Übrigen gern mal sehen.

 

Du scheinst wie viele ein grundsätzliches Problem mit der Unterscheidung von Vermögensteuer und Einkommenssteuer zu haben. Das eine besteuert jenes was innerhalb eines Jahres zufließt, das andere besteuert das, was man besitzt (auch wenn das Einkommen im jeweiligen Jahr 0 betragen sollte).

 

Im übrigen dürfte man leicht herausfinden können, wie hoch die monatliche Pension eines Bundestagsabgeordneten oder eines höheren Beamten ist und kann diesen Betrag dann mittels Sterbetabelle und Zinseszins auf den aktuellen Barwert umrechnen.

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Ramstein

Ich verstehe die Hinweise auf das selektive Lesen nicht.

 

Versorgungsansprüche von Richtern, Beamten, Abgeordneten, Politikern, etc. werden NICHT mit dem Barwert versteuert, auch wenn dieser Millionenhöhe hat.

Selbstvorsorger haben aber nur einen Freibetrag von 380.000.

 

Was lese ich denn dabei falsch? Wo steht denn etwas anderes? Macht mich bitte schlau?

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo

Ich verstehe die Hinweise auf das selektive Lesen nicht.

 

Versorgungsansprüche von Richtern, Beamten, Abgeordneten, Politikern, etc. werden NICHT mit dem Barwert versteuert, auch wenn dieser Millionenhöhe hat.

Selbstvorsorger haben aber nur einen Freibetrag von 380.000.

 

Was lese ich denn dabei falsch? Wo steht denn etwas anderes? Macht mich bitte schlau?

Der von Dir genannte Freibetrag bezieht sich auf die Zeit vor dem Ruhestand.

Die Versorgungsbezüge gibt es, genau wie die Rente erst im Ruhestand.

 

Damit hast Du in Deiner Argumentation zwei Dinge vermengt, die so erstmal nicht vermengt gehören.

 

Ein Selbstständiger kann hier in dem Modell also einen Altersvorsorgefreibetrag bei der Bemessung der Abgabepflicht geltend machen.

Ein Beamter kann das nicht, genauso wie ein Angestellter oder ein "Freiberufler in Versorgungswerken".

Ja richtig, weder Renten, noch Pensionen oder andere Versorgungsbezüge, vermutlich auch Renten aus (Riester-)Rentenversicherungen, werden bei der Abgabe herangezogen.

Nur Vermögen. Kein Einkommen. ;-)

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LagarMat

Im übrigen dürfte man leicht herausfinden können, wie hoch die monatliche Pension eines Bundestagsabgeordneten oder eines höheren Beamten ist und kann diesen Betrag dann mittels Sterbetabelle und Zinseszins auf den aktuellen Barwert umrechnen.

Hier steh ich dann jetzt tatsächlich auf dem Schlauch.

Willst Du damit sagen, dass ein Beamter/Richter/Wasauchimmer hergehen könnte und sagen, diese xxx.xxx.xxx sind ehemalige Bezüge aus Pensionen und dürfen deshalb nicht berücksichtigt werden bei der Steuer? (Ernstgemeinte Frage)

Oder warum sollte ich sonst den Barwert berechnen wollen? Oder reden wir aneinander vorbei?

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Ramstein

Oder reden wir aneinander vorbei?

Ich glaube schon. Wir meinen, die abgezinsten Ansprüche sind Teil des Vermögens und damit steuerpflichtig (nach den Freibeträgen natürlich). Falls die Anspruchsberechtigten nicht liquide sind, sollte man die zukünftigen Ansprüche entsprechend kürzen.

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel

Oder reden wir aneinander vorbei?

Ich glaube schon. Wir meinen, die abgezinsten Ansprüche sind Teil des Vermögens und damit steuerpflichtig (nach den Freibeträgen natürlich). Falls die Anspruchsberechtigten nicht liquide sind, sollte man die zukünftigen Ansprüche entsprechend kürzen.

Das zukünftige Einkommen sollte also direkt als Gold in den Keller fließen, das freut Toni.

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo

Oder reden wir aneinander vorbei?

Ich glaube schon. Wir meinen, die abgezinsten Ansprüche sind Teil des Vermögens und damit steuerpflichtig (nach den Freibeträgen natürlich). Falls die Anspruchsberechtigten nicht liquide sind, sollte man die zukünftigen Ansprüche entsprechend kürzen.

Bei zukünftigen Ansprüchen?

Und wie sollte das funktionieren? Mit welcher Lebensdauer bzpw Bezugszeit sollte das dann kalkuliert werden?

Wo zieht man die Grenze? Gilt das dann auch für Angestellte und Selbstständige?

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Ramstein

Ich glaube schon. Wir meinen, die abgezinsten Ansprüche sind Teil des Vermögens und damit steuerpflichtig (nach den Freibeträgen natürlich). Falls die Anspruchsberechtigten nicht liquide sind, sollte man die zukünftigen Ansprüche entsprechend kürzen.

Bei zukünftigen Ansprüchen?

Und wie sollte das funktionieren?

Wo zieht man die Grenze? Gilt das dann auch für Angestellte und Selbstständige?

Genau: Eine Regel für alle. Und das funktioniert eben mit der Steuerpflicht auf den abgezinsten Barwert oder einer Verringerung der Ansprüche.

 

 

Einfaches Beispiel: der Eine hat mit 65 Jahren 10.000 Euro Versorgungsansprüche pro Monat, der Andere 1.380.000 Euro gespart, aber keine Ansprüche. Nach dem Grünen-Gesetz zahlt der mit den Ansprüchen nichts, der Vorsorgesparer 150.000 Euro. Und das ist nun einmal ungerecht.

 

 

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Stutz
· bearbeitet von Stutz

Wo zieht man die Grenze? Gilt das dann auch für Angestellte und Selbstständige?

Offensichtlich - es soll ja laut dem Papier diese ominöse Freigrenze von 380.000 EUR geben (ich spreche bewusst nicht von Freibetrag, weil dieser ja dem Entwurf zufolge für jeden Euro, um den das "Vermögen" grösser ist als diese Grenze, ebenfalls um einen Euro gekürzt wird.

Wer also als unbeschränkt Steuerpflichtiger 2 Mio Vermögen hat, muss auch die vollen 2 Mio versteuern (se wollen also 300k auf zehn Jahre verteilt kassieren).

Als beschränkt Steuerpflichtiger liegt die Grenze bei 100k, wer also auch nur 200k noch in Deutschland sein Eigen nennt, statt das Geld komplett abzuziehen, muss diese ebenfalls voll versteuern.

 

Was der Entwurf hierbei wie üblich bei so ausgiebig und langfristig über den Tellerrand schauenden Politikern aussen vor lässt sind so Dinge wie Immobilien, Schmuck, Sammlerstücke, Autos etc. - das zählt - zumindest in der Schweiz - auch alles zum Vermögen und wird hier auch konsequenterweise mit besteuert. Und zumindest dass man ein (mindestens teilweise) abbezahltes Haus behält und vermietet statt es bei Auswanderung zu verkaufen ist nicht sooo unrealistisch und dürfte auf so einige unter den hunderttausenden Deutschen zutreffen, die ausgewandert sind. Die von den Grünen genannten Betroffenenzahlen halte ich daher für sehr kurzsichtig und wenig aussagekräftig.

 

Und daher bleibe ich dabei: das ist mal wieder übelster linker Populismus und Klientelpolitik einer ganz speziellen Sorte.

 

Einfaches Beispiel: der Eine hat mit 65 Jahren 10.000 Euro Versorgungsansprüche pro Monat, der Andere 1.380.000 Euro gespart, aber keine Ansprüche. Nach dem Grünen-Gesetz zahlt der mit den Ansprüchen nichts, der Vorsorgesparer 150.000 Euro. Und das ist nun einmal ungerecht.

Nein, der zahlt für die vollen 1,38 Mio, mithin also rund 200.000 Euro.Und ja, das ist mehr als ungerecht und entspricht sicher nicht der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo

 

Bei zukünftigen Ansprüchen?

Und wie sollte das funktionieren?

Wo zieht man die Grenze? Gilt das dann auch für Angestellte und Selbstständige?

Genau: Eine Regel für alle. Und das funktioniert eben mit der Steuerpflicht auf den abgezinsten Barwert oder einer Verringerung der Ansprüche.

 

 

Einfaches Beispiel: der Eine hat mit 65 Jahren 10.000 Euro Versorgungsansprüche pro Monat, der Andere 1.380.000 Euro gespart, aber keine Ansprüche. Nach dem Grünen-Gesetz zahlt der mit den Ansprüchen nichts, der Vorsorgesparer 150.000 Euro. Und das ist nun einmal ungerecht.

 

Ich glaube Du vergisst einen nicht unwesentlichen Fakt.

Denk mal nach. Nudelesser hat das eine Seite zuvor schon erwähnt.

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Nudelesser

Hier steh ich dann jetzt tatsächlich auf dem Schlauch.

 

Ich versuche es mal mit einem Beispiel:

 

Man vergleiche einen Richter mit Pensionsanspruch und einen selbständigen Unternehmer ohne oder mit sehr geringen Rentenansprüchen an den Staat. Beide gehen mit 65 Jahren in den Ruhestand und werden noch 20 Jahre leben.

 

1. Der Richter hat nur Vermögen unter der Freigrenze, besitzt aber zusätzlich Pensionsansprüche gegen den Staat in Form eines zugesicherten Zahlungsstroms von 20 Jahren x 12 Monaten x 7000. Dieser Zahlungsstrom hat einen aktuellen Barwert von z.B. 1,5 Mio.

 

2. Will der Unternehmer im Ruhestand den gleichen Lebensstandard geniessen, dann müßte er, so lange es keine Vermögenssteuer gibt, bei Rentenantritt diese 1,5 Mio. auf dem Konto haben, um sich selbst eine Pension von 7000 auszahlen zu können.

 

Wird allerdings die Vermögenssteuer wie von den Grünen geplant eingeführt, dann braucht der Unternehmer wesentlich mehr Vermögen, um den gleichen Lebensstandard wie der Richter zu erreichen. Denn er zahlt auf seine 1,5 Mio. nicht nur Kapitalertragssteuern, sondern darf zusätzlich 15% als Vermögenssteuer abliefern (wohlgemerkt 15% des Vermögens also 225.000 und nicht etwa 15% der Kapitalerträge).

 

Somit werden durch dieses System diejenigen massiv begünstigt, die hohe Versorgungsansprüche gegen den Staat haben.

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo

Wo zieht man die Grenze? Gilt das dann auch für Angestellte und Selbstständige?

Offensichtlich - es soll ja laut dem Papier diese ominöse Freigrenze von 380.000 EUR geben (ich spreche bewusst nicht von Freibetrag, weil dieser ja dem Entwurf zufolge für jeden Euro, um den das "Vermögen" grösser ist als diese Grenze, ebenfalls um einen Euro gekürzt wird.

Wer also als unbeschränkt Steuerpflichtiger 2 Mio Vermögen hat, muss auch die vollen 2 Mio versteuern (se wollen also 300k auf zehn Jahre verteilt kassieren).

Als beschränkt Steuerpflichtiger liegt die Grenze bei 100k, wer also auch nur 200k noch in Deutschland sein Eigen nennt, statt das Geld komplett abzuziehen, muss diese ebenfalls voll versteuern.

 

Was der Entwurf hierbei wie üblich bei so ausgiebig und langfristig über den Tellerrand schauenden Politikern aussen vor lässt sind so Dinge wie Immobilien, Schmuck, Sammlerstücke, Autos etc. - das zählt - zumindest in der Schweiz - auch alles zum Vermögen und wird hier auch konsequenterweise mit besteuert. Und zumindest dass man ein (mindestens teilweise) abbezahltes Haus behält und vermietet statt es bei Auswanderung zu verkaufen ist nicht sooo unrealistisch und dürfte auf so einige unter den hunderttausenden Deutschen zutreffen, die ausgewandert sind. Die von den Grünen genannten Betroffenenzahlen halte ich daher für sehr kurzsichtig und wenig aussagekräftig.

 

Und daher bleibe ich dabei: das ist mal wieder übelster linker Populismus und Klientelpolitik einer ganz speziellen Sorte.

Dein Post ist übelster Populismus.

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo

Hier steh ich dann jetzt tatsächlich auf dem Schlauch.

 

Ich versuche es mal mit einem Beispiel:

 

Man vergleiche einen Richter mit Pensionsanspruch und einen selbständigen Unternehmer ohne oder mit sehr geringen Rentenansprüchen an den Staat. Beide gehen mit 65 Jahren in den Ruhestand und werden noch 20 Jahre leben.

 

1. Der Richter hat nur Vermögen unter der Freigrenze, besitzt aber zusätzlich Pensionsansprüche gegen den Staat in Form eines zugesicherten Zahlungsstroms von 20 Jahren x 12 Monaten x 7000€. Dieser Zahlungsstrom hat einen aktuellen Barwert von z.B. 1,5 Mio. €

 

2. Will der Unternehmer im Ruhestand den gleichen Lebensstandard geniessen, dann müßte er, so lange es keine Vermögenssteuer gibt, bei Rentenantritt diese 1,5 Mio. € auf dem Konto haben, um sich selbst eine Pension von 7000€ auszahlen zu können.

 

Wird allerdings die Vermögenssteuer wie von den Grünen geplant eingeführt, dann braucht der Unternehmer wesentlich mehr Vermögen, um den gleichen Lebensstandard wie der Richter zu erreichen. Denn er zahlt auf seine 1,5 Mio. € nicht nur Kapitalertragssteuern, sondern darf zusätzlich 15% als Vermögenssteuer abliefern (wohlgemerkt 15% des Vermögens also 225.000€ und nicht etwa 15% der Kapitalerträge).

 

Somit werden durch dieses System diejenigen massiv begünstigt, die hohe Versorgungsansprüche gegen den Staat haben.

Eine Seite zuvor hast Du es selbst erwähnt. Der Unterschied zwischen Einkommen und Vermögen...

Das man auf Pensionen auch Steuer zahlt, nämlich Einkommensteuer, aber auf ein Vermögen bisher nicht, scheint hier bei allen Beteiligten ausgeblendet zu werden.

 

Warum sollte auf einen fiktiven Anspruch eine Steuer weit vor dem Erhalt der Leistung erhoben werden???

Das ist doch totaler Schwachsinn.

Für wieviele Jahre im Voraus sollte derjenige denn dann die Steuer entrichten?

Und die Einkommenssteuer entfällt dann???

 

Im Anhang befindet sich ein PDF, wo die Besteuerung von Renten und Pensionen erläutert wird.

Neuregel.pdf

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Nudelesser
· bearbeitet von Nudelesser

Eine Seite zuvor hast Du es selbst erwähnt. Der Unterschied zwischen Einkommen und Vermögen...

Das man auf Pensionen auch Steuer zahlt, nämlich Einkommensteuer, aber auf ein Vermögen bisher nicht, scheint hier bei allen Beteiligten ausgeblendet zu werden.

 

Kannst Du oder willst Du nicht verstehen?

 

Für Pensionen werden selbstverständlich Steuern gezahlt, genau so wie auf Zinsen oder Dividenden Steuern gezahlt werden.

 

Der Unterschied ist, dass im einen Fall der Kapitalstock besteuert wird und im anderen Fall nicht.

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BondWurzel

LInke verstehen nur das, was sie verstehen wollen und das ist , wie komme ich an das Geld anderer Leute und lebe auf Staatskosten.

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