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Apophis

GWB Immobilien

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Apophis
· bearbeitet von Apophis

Die GWB Immobilien AG, wer ist das?

 

Die Stärke des GWB-Geschäftsmodells besteht darin, alle erforderlichen Leistungen – von der Projektentwicklung über den Bau bis hin zur Vermarktung und Verwaltung – aus einer Hand anzubieten und damit die gesamte Wertschöpfungskette abzudecken. Gleichzeitig profitieren wir von unserer langjährigen Marktkenntnis und Immobilien-Expertise, insbesondere im Einzelhandel.

 

Zur Sicherung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung konzentriert die GWB Immobilien AG ihre Unternehmensaktivitäten auf folgende Kernbereiche:

 

Planung, Entwicklung und Neubau von Einkaufs- und Fachmarktzentren

Revitalisierung von bestehenden Einkaufs- und Fachmarktzentren

Planung, Entwicklung und Neubau von Gesundheitszentren.

 

Das Immobilienportfolio:

 

Investor Relations:

 

Die Fundamentaldaten:

 

 

Wie kann ich nun partizipieren?

 

Es gibt 3 Möglichkeiten.

 

1. Die Aktie:

Bei einem Buchwert von 3 Euro und einem Kurs von 0,60 Euro ist der Risikoabschlag recht hoch. Ich besitze einige Aktien, aber nicht als Hauptinvestment.

 

2. Die Wandelanleihe:

Die kann eigentlich kaum der Rede wert sein. Laufzeit 10/2014, Emmisionsvolumen etwas über 3Mio, Zinssatz 7,5%. Es kommt nur ganz selten ein Handel vor. Falls es zum worst case bei der Firma kommt, kann man die sofort unter Totalverlust verbuchen.

 

Jetzt zur wirklichen Investitionsmöglichkeit, (ja wir sind im richtigen Unterforum :))

 

3. Der Genussschein:

 

Der Genusschein hat einen Nennwert von 10 Euro. Das Emmissionsvolumen beträgt 20Mio, Laufzeit 31.12.2019. Die Mindestverzinsung beträgt 6% unter der Voraussetzung das Gewinn erzielt wird. Darüber hinaus werden die Inhaber an bis 35% vom Gewinn beteiligt, maximal sind 12% p.a. erreichbar.

Link zu den Bedingungen.

Das letzte Mal gab es eine Ausschüttung im Jahre 2008. Damals auch rückwirkend, es besteht Nachzahlungspflicht.

 

Nun ist die Frage warum ist dieser Genussschein interessant? Dieser Genuss verfügt über eine Kapital-Rückzahlungsabsicherung, siehe Punkt 7 der Bedingungen. Von den 10 Euro wurden 3,5 Euro in einen Fonds eingezahlt. Dieser ist ein Garantiefonds, der DWS FlexPension 2019 LU0191403426. Mein heutiger vorläufig letzter Kauf des Genussscheins wurde zu 3,5 durchgeführt. Nun kann man über Garantiefonds denken was man will. Ich würde so etwas nicht kaufen, aber als Absicherung ist er doch recht schick. Der Fonds hat seit der Auflage 40% Rendite erwirtschaftet. Das bedeutet die Absicherung ist bereits 4,90 Euro wert, währendessen das abzusichernde Papier deutlich billiger zu haben ist.

 

Was könnte nun passieren, verschiedene Szenarien:

 

Der Idealfall:

Die Firma kommt wieder auf die Beine, oder wird übernommen. (z.B: von Patrizia) Sie zahlt alle Zinsen nach und den kompletten Betrag am Ende der Laufzeit zurück. Um eine Rendite berechnen zu können, bin ich davon ausgegangen, dass es dieses Jahr noch keine Ausschüttung gibt. Ab nächsten Jahr habe ich für 5 Jahre jeweils mit 12% gerechnet, dann mit den normalen 6%.

Die Rendite beträgt dann ca. 37%p.a. (wenn ich mich nicht verechnet haben, alle Angaben ohne Gewähr)

 

Mittelprächtiges Szenario 1:

Die Firma wurschtelt sich so durch, keine Zinszahlung während der Laufzeit. Am Ende kann sie auch nur einen Teilbetrag zurück zahlen, sagen wir 2/3, des Nennwerts . Der Fonds hat leider auch versagt und kann nur seine garantierten 3,50 Euro zurückgeben. Der Genussschein wird ungefähr zum Nennwert zurück gezahlt.

Die Rendite beträgt dann ca. 14.75% p.a.

 

Mittelprächtiges Szenario 2:

Die Firma versagt, geht pleite, verschwindet Markt, niemand will sie mehr haben, ihr Wert ist gleich Null. Aber der Fondsmanager (die DWS ist ja nun nicht irgendwer) hat es geschafft das Fondsvermögern um weitere 40% zu mehren. Als Rückzahlungsbetrag bekommen die Anleger 6,85 Euro.

Die Rendite beträgt dann ca. 9,2% p.a.

 

Worst Case Szenario:

Die Firma hat es nicht geschafft, es war nichts mehr zu holen. Aktionäre und Wandelanleihenbesitzer sitzen längst in der Suppenküche der Obdachlosenunterkunft. Auch der Fondsmanager hat es irgendwie geschafft, die bereits erzielten Gewinne wieder zu verbrennen. Der Fonds ist wieder auf sein Garantieniveau abgeschmolzen. Es gibt die eingezahlten 3,50 Euro zurück.

Die Rendite beträgt dann ziemlich genau 0%, der Verlust ist aber auch 0%. Natürlich macht der Anleger ein sehr langes und enttäuschtes Gesicht. Schliesslich hätte er das Geld deutlich besser anlegen können.

 

Abschliessend sei noch erwähnt, ich übernehme keine Gewähr, für garnichts Richtigkeit der Angaben usw. Überprüft alles selbst. Wer Fehler findet, oder Dinge welche ich vergessen habe zu berücksichtigen, wäre es schön dies mitzuteilen.

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Chartwaves

Der letzte Finanzbericht auf deren Homepage ist vom 11.11.2011 (ein Schelm, wer...): Link

 

Bevor ich da auch nur einen Cent investiere, will ich erst mal eine vernünftige Jahrebilanz für 2011 sehen. Wir haben immerhin fast Mai.

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WOVA1

Mittelprächtiges Szenario 2:

Die Firma versagt, geht pleite, verschwindet Markt, niemand will sie mehr haben, ihr Wert ist gleich Null. Aber der Fondsmanager (die DWS ist ja nun nicht irgendwer) hat es geschafft das Fondsvermögern um weitere 40% zu mehren. Als Rückzahlungsbetrag bekommen die Anleger 6,85 Euro.

Die Rendite beträgt dann ca. 9,2% p.a.

 

Worst Case Szenario:

Die Firma hat es nicht geschafft, es war nichts mehr zu holen. Aktionäre und Wandelanleihenbesitzer sitzen längst in der Suppenküche der Obdachlosenunterkunft. Auch der Fondsmanager hat es irgendwie geschafft, die bereits erzielten Gewinne wieder zu verbrennen. Der Fonds ist wieder auf sein Garantieniveau abgeschmolzen. Es gibt die eingezahlten 3,50 Euro zurück.

Die Rendite beträgt dann ziemlich genau 0%, der Verlust ist aber auch 0%. Natürlich macht der Anleger ein sehr langes und enttäuschtes Gesicht. Schliesslich hätte er das Geld deutlich besser anlegen können.

 

Bin ja kein Jurist - aber beim ersten Durchlesen würde ich sagen, dass auch dieses Fondsvermögen in die Konkursmasse fällt.

Wenn ich den $ 8 des Prospektes lese:

 

8.1. Im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin oder der Abweisung

der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder der Liquidation sind die

Forderungen der Genussberechtigten nachrangig zu den Forderungen aller anderen Insolvenzgläubiger,

also auch der nachrangigen Insolvenzgläubiger im Sinne des § 39 Abs. 1 und 2 InsO,

und vorrangig vor den Gesellschaftern zu befriedigen. Dieser Nachrang gilt nicht für die Auszahlung

aus der Kapital-Rückzahlungsabsicherung gemäß Ziffer 7.4.

 

dann hättest Du im Pleitefall die Insolvenzqoute x die 35 % der Genussscheinnominalen -

das könnte 5 oder 10% Insolvenzquote ziemlich wenig sein - egal wie der Fond gerade steht.

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Apophis

Ich verstehe die Frage nicht. Das steht "gilt nicht". Würde der Fonds in die Insolvenzmasse eingehen, hätte die Massnahme damit den Genussschein abzusichern ja gar keinen Sinn, weil es immer Forderungen gibt die vorrangiger sind. Der Fonds würde dann die normalen Gläubiger, jedoch nicht die Genussscheininhaber absichern.

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Al Bondy
· bearbeitet von Al Bondy
Das Emmissionsvolumen beträgt 20Mio

 

... schau mal in den GB 2010 mit Suchwort "Genuss", bzw pdf Seite 85ff

ausstehend waren demnach per 31.12.2010 nach Plazierung und mW früheren Rückkäufen noch ganze 1.848 Mio NW - was auch die sehr dürftigen börslichen Umsätze erklärt. Die wurden bis zur möglichen Unterkante (ca. 3.50?) durch Verlustzuweisung im Nennwert herabgeschrieben, sodass sich nach allerlei Rechnerei (Agio/Disagio/FairValue?) per Dez 2010 grad 639.000.- GS-Restkapital im Buch bleiben. Dieser "Sockelwert" scheint irgendwie abgesichert (?), da trotz Verlust 2010 keine weitere Herabschreibung erfolgte. Zinsen dürfte es erstmal keine geben, da Wiederauffüllung doch Vorrang haben müsste - sofern denn Gewinne zum Wiederauffüllen entstehen. Per Ende 2009 wurden aber auch nur 535.000.- Restwert auf den gleichen Nennwert ausgewiesen - was deutlich weniger als 3.50 darstellt, irgendwie scheint also die "Mindest-Absicherung" auch nicht wirklich zu greifen (?).

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WOVA1
· bearbeitet von WOVA1

Ich verstehe die Frage nicht. Das steht "gilt nicht". Würde der Fonds in die Insolvenzmasse eingehen, hätte die Massnahme damit den Genussschein abzusichern ja gar keinen Sinn, weil es immer Forderungen gibt die vorrangiger sind. Der Fonds würde dann die normalen Gläubiger, jedoch nicht die Genussscheininhaber absichern.

 

Ja, da steht 'Dieser Nachrang gilt nicht ...'.

Da steht nicht, dass das die 'Kapital-Rückzahlungsabsicherung' ein Sondervermögen wäre,

dass nicht in die Konkursmasse fällt.

 

Ds Ganze kann durchaus einen Sinn haben, nämlich den, den Genussschein an den Anleger zu bringen.

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Apophis

Dann den ganzen Satz.

 

Dieser Nachrang gilt nicht für die Auszahlung

aus der Kapital-Rückzahlungsabsicherung gemäß Ziffer 7.4.

 

und unter 7.4. steht

Sollte der Buchwert gemäß Ziffer 7.2. nicht dem Nennbetrag der Genussrechte entsprechen,

erhält der jeweilige Genussberechtigte zusätzlich zu einer etwaigen verbleibenden Rückzahlung

gemäß Ziffer 7.2. vom Treuhänder einen einmaligen Betrag aus der Kapital-

Rückzahlungsabsicherung zuzüglich etwaiger Zinsen daraus in Höhe seiner anteiligen Verlustbeteiligung

gemäß Ziffer 3. ausgezahlt. Diese Zahlung ist insgesamt begrenzt auf die aus der

Kapital-Rückzahlungsabsicherung ausgeschütteten Beträge zuzüglich etwaiger auf dem Investmentkonto

anfallender Zinsen abzüglich der Gebühren und Kosten des Treuhänders. Falls

die entsprechend ausgeschütteten Beträge nicht die Summe der Verlustbeteiligungen aller Genussberechtigten

erreichen, erhalten die Genussberechtigten lediglich eine anteilige Zahlung

gemäß dem Verhältnis der jeweiligen Nennbeträge der Genussrechte zum gesamten nominellen

Genussrechtskapital. Übererlöse aus der Kapital-Rückzahlungsabsicherung werden vom

Treuhänder an die Emittentin ausgeschüttet.

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freelunch

Dann den ganzen Satz.

 

Dieser Nachrang gilt nicht für die Auszahlung

aus der Kapital-Rückzahlungsabsicherung gemäß Ziffer 7.4.

 

und unter 7.4. steht

Sollte der Buchwert gemäß Ziffer 7.2. nicht dem Nennbetrag der Genussrechte entsprechen,

erhält der jeweilige Genussberechtigte zusätzlich zu einer etwaigen verbleibenden Rückzahlung

gemäß Ziffer 7.2. vom Treuhänder einen einmaligen Betrag aus der Kapital-

Rückzahlungsabsicherung zuzüglich etwaiger Zinsen daraus in Höhe seiner anteiligen Verlustbeteiligung

gemäß Ziffer 3. ausgezahlt. Diese Zahlung ist insgesamt begrenzt auf die aus der

Kapital-Rückzahlungsabsicherung ausgeschütteten Beträge zuzüglich etwaiger auf dem Investmentkonto

anfallender Zinsen abzüglich der Gebühren und Kosten des Treuhänders. Falls

die entsprechend ausgeschütteten Beträge nicht die Summe der Verlustbeteiligungen aller Genussberechtigten

erreichen, erhalten die Genussberechtigten lediglich eine anteilige Zahlung

gemäß dem Verhältnis der jeweiligen Nennbeträge der Genussrechte zum gesamten nominellen

Genussrechtskapital. Übererlöse aus der Kapital-Rückzahlungsabsicherung werden vom

Treuhänder an die Emittentin ausgeschüttet.

 

 

Hallo,

 

sehe ich ebenso wie die Vorschreiber, es ist kein Sondervermögen bzw. es besteht kein separater jurisitischer Verpfänungsvertrag, somit ist bei einer Insolvenz die Absicherung weg. Die Gesellschaft muss somit zwingend überleben und wenn dann der volle Nennbetrag nicht erreicht ist, macht die Absicherung grundsätzlich Sinn. Es steht ja deutlich "Die Emittentin...die Fondsanteile in dem Investmentkonto des Bankhauses auzubewahren." Somit besteht kein Sondervermögen, dass fällt in der Insolvenz mit in die Masse.

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WOVA1
· bearbeitet von WOVA1

..

 

Maximal eine Absicherung gegen die Herunterschreibung des GS.

(wobei wie hoch werden wohl die Ansprüche des Treuhänders sein ?)

..abzüglich der Gebühren und Kosten des Treuhänders..

Sehe ich aber nicht als Absicherung gegen den Konkursfall.

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Andreas R.

Jetzt wirds spannend und wir werden live erleben, wieviel die Ausführungen des Threaderöffners wert sind.

 

Insolvenzantrag

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Apophis

Ihr hattet so recht, es tut mir leid. Ich denke aber es wird kein WPFler zu schaden gekommen sein. Für mich war es der bisher grösste Fehler meines Investorenlebens. Ich werde mich wegen erwiesener Unfähigkeit in Zukunft mit Tipps zurück halten.

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Andreas R.

Mein Posting war weder als Angriff noch als Verhöhnung gedacht. Bitte nicht falsch verstehen.

Ich wollte nur die Information hier beim zugehörigen Thread anbringen.

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John Silver

...

Ich werde mich wegen erwiesener Unfähigkeit in Zukunft mit Tipps zurück halten.

Das wäre mehr als bedauerlich. U.a. ist es ja auch Sinn dieses Forums Chancen und Risiken zu erkennen, zu diskutieren und abzuwägen. Und da sind dann nun mal auch erfolglosere Sachen dabei. Was jemand dann kauft oder nicht muss sowieso dann jeder für sich entscheiden.

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Al Bondy
· bearbeitet von Al Bondy
Ihr hattet so recht, es tut mir leid. Ich denke aber es wird kein WPFler zu schaden gekommen sein. Für mich war es der bisher grösste Fehler meines Investorenlebens. Ich werde mich wegen erwiesener Unfähigkeit in Zukunft mit Tipps zurück halten.

 

... bei zahllosen Investments im Laufe der Jahre geht zwangsläufig auch mal ein einzelnes daneben - sofern man nicht direkt mit dem Gierteufel im Bunde steht und seine Seele schon für einige Punkte Rendite auf ewig verkauft hat.

 

Davon ab hatte "Smart Investor" den Laden auch (mW bis zuletzt) in den Immobilien-Specials als mögliche Turnaround-Chance mit neuen Partnern und Bauprojekten noch relativ positiv gesehen.

 

Lt. Immobilien-Zeitung v. 4.7. ist sogar (ggf ausreichend) Masse vorhanden siehe vorletzter Absatz:

http://www.immobilie...et-insolvenz-an

Ein Sprecher der GWB erklärte heute: "Es ist genug Vermögen da, sodass alle Schuldner bedient werden."

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