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MonacoFranzl

Reform der Besteuerung von Investmentfonds

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Sucher
Am 17.5.2018 um 01:20 schrieb GoGi:

Fehler im Bereich "nur nachrichtlich" der Steuerbescheinigung sind nicht schlimm. Wird diese Zahl überhaupt ans Finanzamt übermittelt?!? Du kannst einfach ausrechnen, was dort gestanden hätte, wenn du die Wert aus den Thesaurierungsbescheinigungen addierst. (Die offiziellen Zahlen gibt es im Bundesanzeiger.)

 

 

Die ING-DiBa hat ihre Steuerbescheinigungen so früh verschickt, dass es nicht einmal für einen Eintrag dort gereicht hat...

 

Klar kann ich das ausrechnen (und habe ich auch schon für insgesamt sechs Depots gemacht), aber Service am Kunden, gerade in einer Sondersituation wie der Investmentsteuerreform, sieht anders aus.

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Kwalle
· bearbeitet von Kwalle

Wie erfasst Ihr die Erträge ausländisch thesaurierender Fonds, wenn Ihr mehrere davon habt in der Erklärung?

 

Mein Steuerprogramm will es als Gesamtbetrag für alle insgesamt angeben, z.B. 100,00 Euro.

 

Problem ist dann ja aber, dass bei einer etwaigen Veräußeurng später nicht mehr klar ist, welche Erträge auf welchen Fonds entfallen sind (z.B. 25 € auf Fonds A, 15 auf Fonds B, 60 auf Fonds C). 

 

Gebt Ihr die einzelne Zuordnung zu den Fonds in einer gesonderten Aufstellung an?

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aaron721
· bearbeitet von aaron721
Am 16.5.2018 um 20:43 schrieb Sucher:

Update: Die Comdirect hat mir versprochen, eine neue zu schicken. Die DiBa weigert sich...

 

Jetzt fehlt mir die Thesaurierung eines ETFs auf den Steuerbescheinigungen und die eine Bank hat Hü und die andere Hott gemacht. Toll...

Die Commerzbank weigert sich auch, eine neue Steuerbescheinigung auszustellen. Ich habe Sie gebeten, mir wenigstens die anrechenbaren Quellensteuern zu bescheinigen, die auf der Thesaurierungsmitteilung nicht ausgewiesen sind.

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stuttgart87

Nur nebenbei: Als es hier um den Vergleich zw. EU- und US-Brokern ging, war das Hauptargument für die inländischen Broker die "Automatisierung" der Abgeltungssteuer. Wenn ich nun das alles lese, frage ich mich, ob es nicht doch besser ist, wenn man es einfach selber macht...

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kleinerfisch

Thesaurierungen fehlen auf Steuerbescheinigungen seit Jahren. Der einzige Unterschied zu einer "kompletten" Steuerbescheinigung ist, dass man

  1. den thesaurierten Betrag evtl. selbst ermitteln muss
  2. die dazugehörige Quellensteuer selbst ermitteln sollte
  3. die fiktive Verkaufsabrechnung prüfen sollte, ob der Betrag dort korrekt vermerkt ist

1. Fällt bei vielen Banken weg, da mittlerweile fast überall Thesaurierungsmeldungen verschickt werden.

2. Fällt bei den Banken weg, die die Quellensteuer dort auch vermerken, ist außerdem (da steuermindernd) nicht verpflichtend und schließlich handelt es sich meist um wirklich kleine Beträge. Ich hatte jedenfalls noch keine Thesaurierung, bei der die Quellensteuer mehr als 10% des thesaurierten Betrags ausmachte.

3. sollte man unabhängig vom Vorliegen von Thesaurierungen bei allen Fonds machen.

 

Da die fiktive Verkaufsabrechnung ja auch die Summe der zu versteuernden ausschüttungsgleichen Erträge (=Summe der Thesaurierungen) über die Haltedauer ausweist, kann man beim Verkauf diese Summe mit der Position "bei Rückgabe/Veräußerung von Fondsanteilen" in der Jahressteuerbescheinigung des Verkaufsjahres vergleichen, die man im Verkaufsjahr von den Kapitalerträgen abziehen darf (vorausgesetzt man hat die Beträge seinerzeit versteuert).

Wie @Taxadvisormal schrieb, hat er mit dieser Kürzung bei geringen Summen (unter 1.000 EUR?) noch nie Probleme bekommen.

Alternativ kann man auch zur Steuererklärung ab 2017 jährlich eine Liste der früher versteuerten Beträge beifügen, die sich ja ab 2018 nicht mehr ändert.

Oder man verkauft die betreffenden Fonds einfach, sobald alles geregelt ist.

 

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Beobachter2
Am ‎20‎.‎05‎.‎2018 um 17:25 schrieb Kwalle:

Wie erfasst Ihr die Erträge ausländisch thesaurierender Fonds, wenn Ihr mehrere davon habt in der Erklärung?

 

Mein Steuerprogramm will es als Gesamtbetrag für alle insgesamt angeben, z.B. 100,00 Euro.

 

Problem ist dann ja aber, dass bei einer etwaigen Veräußeurng später nicht mehr klar ist, welche Erträge auf welchen Fonds entfallen sind (z.B. 25 € auf Fonds A, 15 auf Fonds B, 60 auf Fonds C). 

 

Gebt Ihr die einzelne Zuordnung zu den Fonds in einer gesonderten Aufstellung an?

Ja, ich hatte die vergangenen Jahre immer eine Tabelle mitgeschickt. Die Spalten waren alle relevanten KAP-Zeilen und die Zeilen die einzelnen Kreditinstitute und ggf. Depotpositionen. In der letzten Zeile standen die Spaltensummen, die ich in die Anlage KAP eingetragen habe. Das Finanzamt hat daran erstmal nichts beanstandet. Allerdings hatte ich nur Swap-ETFs, deren Thesaurierungen gleich null waren. Ende vergangenen Jahres habe ich alle ETFs verkauft und Anfang des Jahres neu gekauft, weil ich die Thesaurierungen für das Rumpfgeschäftsjahr vermeiden wollte.

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kleinerfisch

Ich habe eine Tabelle mit den Spalten

  • Anzahl
  • ISIN
  • Haltedauer von (wenn vor 2017 gekauft: 01.01.2017)
  • Haltedauer bis (wenn 2017 nicht verkauft: 31.12.2017)
  • Thesaurierung 2017
  • Quellensteuer 2017
  • Thesaurierung Vorjahre kumuliert

die ich immer mitschicke. Bei mir stehen aber nur die Fonds drin, die auch thesauriert haben.

Gab auch bei Verkäufen nie Probleme, allerdings stimmte die abzuziehende Position lt. Steuerbescheinigung meist mit der Summe der versteuerten Erträge überein (von leichten Abweichungen auf Grund von Umrechnungskursen abgesehen).

Einmal hatte ich versehentlich für einen Fonds etwas versteuert, obwohl ich ihn zum Thesaurierungszeitpunkt noch nicht hatte. Das habe ich dann ein paar Jahre später beim Verkauf zurückgefordert und auch anstandslos bekommen, obwohl es natürlich nicht von der Bank bescheinigt war (es ging um ca. 150 EUR).

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beamter97
Am 21.5.2018 um 17:38 schrieb kleinerfisch:

Oder man verkauft die betreffenden Fonds einfach, sobald alles geregelt ist.

was heißt geregelt? was bedeutet "alles"?

Für mich kommt ein Verkauf meiner "vor2009-ETF" erst bei Erreichen der 100k€ Kursgewinne ab 2018 in Betracht. Und das dauert, nachdem comstage-ETF zu Ausschüttern mutiert sind.

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kleinerfisch
vor 9 Minuten schrieb beamter97:

was heißt geregelt? was bedeutet "alles"?

sobald man mit der fiktiven Verkaufsabrechnung zufrieden ist

 

vor 10 Minuten schrieb beamter97:

Für mich kommt ein Verkauf meiner "vor2009-ETF" erst bei Erreichen der 100k€ Kursgewinne ab 2018 in Betracht. Und das dauert, nachdem comstage-ETF zu Ausschüttern mutiert sind.

Dann solltest Du einen der anderen o.g. Wege gehen oder Deiner Bank einfach vertrauen.

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michaelschmidt
· bearbeitet von michaelschmidt

Hallo !
Ich habe eine Frage bezüglich meinem Fonds, der jetzt durch die Gesetzesänderung einmalig 2017 einen geringen Teil thesauriert hat, sonst aber ausschüttend ist.
FLOSSB.V.STORCH-MULT.OPPORT.INHABER-ANTEILE
Ich habe nur den Fonds im Depot bei der DKB.
Ich habe 2 Briefe erhalten:
-----------------------------------------------------------------------------------
Im ersten Brief, der Steuerbescheinigung, steht nun zum ersten mal:
Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden
nur nachrichtlich:
Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds und Mehr-/Mindestbeträge aus intransparenten Investmentfonds
Zeile 15 Anlage KAP
0,00
Hierauf entfallende anrechenbare ausländische Steuer
Zeile 52 Anlage KAP
0,00
Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Steuerbescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentfonds bekannt. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung in Zeile 15 der Anlage KAP sämtliche Erträge anzugeben haben.
-----------------------------------------------------------------------------------
Im zweiten Brief steht: "Thesaurierung von Investmenterträgen":
Thesaurierungsbetrag brutto 74,33 EUR
Anrechenbare Quellensteuer 4,46 EUR
-----------------------------------------------------------------------------------
Gehe ich richtig in der Annahme dass die 74,33 EUR in Zeile 15 und die 4,46 EUR in Zeile 52 eingetragen werden müssen ?
Oder wo muß das eingetragen werden ?


Eigentlich möchte ich meine Kapitalerträge, wie bisher, gar nicht angeben, weil alles bereits bei der Bank abgegolten wurde.
Reicht es auch, wenn ich nur diese Thesaurierung bei der Steuererklärung angebe ?
In meinem Steuerprogramm wären das dann:
"übrige Erträge".
"Erträge aus ausländischen Investmentanteilen (Zeile 15 und 17 Anlage Kap)"
Betrag der Ausschüttung Anzusetzender Kapitalertrag (Zeile 15) 74,33 EUR

und nächster Block:
Ausländische Steuerabzugsbeträge (Zeile 52 und 53 Anlage Kap)
Noch anzurechnende Steuer (Zeile 52) 4,46 EUR

 

Bin ich da richtig ?

Ich wäre dankbar, wenn mir das jemand sagen könnte.

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Matthes2010

@michaelschmidt Soweit korrekt, außer du hast noch andere ausländischen Theasuierungen.

Außerdem muss du angeben, ob und wenn wie viel du deinen Sparperpauschbetrag schon genutzt hast. (Anlage KAP Zeile 13)

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michaelschmidt
· bearbeitet von michaelschmidt

Hallo Matthes2010, danke für diene Antwort.

Ich habe hier keinen Sparerfreibetrag.

Den habe ich bereits bei einer anderen Bank für Festgeld verbraucht.

Sonst gibt es keine weiteren Thesaurierungen.

Wie geschrieben, eigentlich will ich meine Erträge gar nicht angeben.

Also du meinst, es reicht, wenn ich in dem Fall einfach nur die Thesaurierung angebe ?

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BoCi

Die ING-Diba hat nun auch endlich die Ertragsthesaurierung für den HSBC S&P 500 (DE000A1C22M3) verschickt

 

Pro Stück fallen 0.2341057 USD an.

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michaelschmidt
vor 3 Stunden schrieb Matthes2010:

@michaelschmidt Soweit korrekt, außer du hast noch andere ausländischen Theasuierungen.

Außerdem muss du angeben, ob und wenn wie viel du deinen Sparperpauschbetrag schon genutzt hast. (Anlage KAP Zeile 13)

OK, ich habe es jetzt verstanden, wie es gemneint war.

Da gibt es im Steuerprogramm extra noch die Möglichkeit, den Eintrag der Zeile 13 einzugeben, ohne dass man die koplette Steuerbescheinigung eintippt.

Unter "Kapitalerträge teilweise zur Überprüfung des Steuereinbehalts eingeben"

Danke nochmals Matthes2010, jetzt kann ich die Steuererklärung endlich wegelstern.

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ava2

Wie verhält es sich denn mit Depots in einem Drittland? Leider finde ich hierzu rein gar nichts.

 

Nehmen wir mal an, man hat ein Depot in einem Nicht-EU Drittland. Muss man hinsichtlich der Reform der Besteuerung von Investmentfonds irgendetwas beachten oder Erklärungen (außer natürlich die Einkünfte) gegenüber dem FA abgeben?

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Matthes2010
vor 9 Minuten schrieb michaelschmidt:

OK, ich habe es jetzt verstanden, wie es gemneint war.

Da gibt es im Steuerprogramm extra noch die Möglichkeit, den Eintrag der Zeile 13 einzugeben, ohne dass man die koplette Steuerbescheinigung eintippt.

Unter "Kapitalerträge teilweise zur Überprüfung des Steuereinbehalts eingeben"

Danke nochmals Matthes2010, jetzt kann ich die Steuererklärung endlich wegelstern.

Genau in Zeile 13 müssen dann 801 bzw. 1602 € (sofern verheiratet) eingetragen werden. 

vor 2 Minuten schrieb ava2:

Wie verhält es sich denn mit Depots in einem Drittland? Leider finde ich hierzu rein gar nichts.

 

Nehmen wir mal an, man hat ein Depot in einem Nicht-EU Drittland. Muss man hinsichtlich der Reform der Besteuerung von Investmentfonds irgendetwas beachten oder Erklärungen (außer natürlich die Einkünfte) gegenüber dem FA abgeben?

 

Dann muss man wohl die ganzen Berechnungen (Vorabpauschale, Teilfreistellung, usw.) wohl selbst berechnen und bei der Erklärung angeben. 

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michaelschmidt
vor 21 Stunden schrieb Matthes2010:

Genau in Zeile 13 müssen dann 801 bzw. 1602 € (sofern verheiratet) eingetragen werden.

Ich habe noch eine Frage, was ich machen muss, wenn ich den Fonds eines Tages verkaufe ?

Das war ja jetzt eine einmalige Thesaurierung und die Fondsgesellschaft meinte auch, das war eine Ausnahme.

Muss ich dem Finanzamt beim Verkauf nachweisen, dass ich die Versteuerung der Thesaurierung 2017 vorgenommen habe ?

Nur für das Jahr 2017 oder jetzt für alles Jahre, dass korrekt versteuert wurde ?

Wie weise ich das nach ? Anlage Kap 2017 im Steuerjahr des Verkaufes beifügen ?

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uang

Ab dem Steuerjahr 2017 wurde ja die Belegvorlagepflicht abgeschafft. Reicht ihr trotzdem Belege mit ein? Wenn ja welche?

Bei mir geht es dieses Jahr um:

-Lohnsteuerbescheinigung meines Arbeitgebers (wird dem FA ja eh übermittelt, oder?)

-Steuerbescheinigungen von 3 verschiedenen Banken/Broker (bekommt das FA die von inländischen Banken auch automatisch übermittelt?)

-Auflistung zu bereits versteuerten ausschüttungsgleichen Erträgen incl. Kauf- und Verkaufsbescheid der entsprechenden ausl. thes. Aktienfonds

-Nachweis über bezahlte (Kinder-)Betreuungskosten

 

Vorsichtshalber direkt mit einreichen? Oder darauf hoffen, dass das Finanzamt auch ohne Belege alles korrekt versteuert?

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west263

Ich werde erstmal keine Belege abgeben.

Sollte das Ergebnis vom Finanzamt und meines vom Steuerprogramm zuweit zu meinem Ungunsten abweichen, kommen die Belege aus der Schublade wieder heraus.

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Beobachter2
vor 10 Stunden schrieb uang:

Ab dem Steuerjahr 2017 wurde ja die Belegvorlagepflicht abgeschafft. Reicht ihr trotzdem Belege mit ein? Wenn ja welche?

Da ich ab diesem Jahr meine Steuererklärungen elektronisch per Zertifikat einreiche, brauche ich theoretisch gar kein Papier einreichen. Und so habe ich es am 11.5. gemacht und heute, also 14 Tage später, den Bescheid erhalten, der auf den Cent genau mit der Vorausberechnung übereinstimmt. Nach der früheren Regelung hätte ich die Steuerbescheinigungen der Banken und die Spendenbescheinigungen einreichen müssen. Aber diesmal wurde es offensichtlich (von der Risikomanagement-Software?) ohne diese Belege akzeptiert. 

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eugenkss
vor 11 Stunden schrieb uang:

Ab dem Steuerjahr 2017 wurde ja die Belegvorlagepflicht abgeschafft. Reicht ihr trotzdem Belege mit ein? Wenn ja welche?

Ich finde, die Formulierung ist eindeutig: Es sollen keine Belege mehr vorgelegt, sondern alle nur noch vorgehalten werden.

Mit anderen Worten: Belege erst dann einreichen, wenn das FA sie anfordert, ansonsten eben nicht.

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Nostradamus85
vor 23 Stunden schrieb uang:

Ab dem Steuerjahr 2017 wurde ja die Belegvorlagepflicht abgeschafft. Reicht ihr trotzdem Belege mit ein? Wenn ja welche?

Bei mir geht es dieses Jahr um:

-Lohnsteuerbescheinigung meines Arbeitgebers (wird dem FA ja eh übermittelt, oder?)

-Steuerbescheinigungen von 3 verschiedenen Banken/Broker (bekommt das FA die von inländischen Banken auch automatisch übermittelt?)

-Auflistung zu bereits versteuerten ausschüttungsgleichen Erträgen incl. Kauf- und Verkaufsbescheid der entsprechenden ausl. thes. Aktienfonds

-Nachweis über bezahlte (Kinder-)Betreuungskosten

 

Vorsichtshalber direkt mit einreichen? Oder darauf hoffen, dass das Finanzamt auch ohne Belege alles korrekt versteuert?

Ich hatte im letzten Jahr bereits dieses neue Zertifikat für die "vorausgefüllte Steuererklärung" eingerichtet, sodass viele der Dinge bereits in der Steuererklärung drin waren (z.B. Riester, Lohnsteuerbescheid etc.)

 

Meine Steuererklärung mache ich seit Jahren mit WISO Steuer Sparbuch und stets hat mich die Software aufgefordert zur Sicherheit die Steuerbescheinigungen der Banken als Anhang mit an das Finanzamt zu schicken. In diesem Jahr hat mich die Software explizit darauf hingewiesen, dass die Steuerbehörden diese Papiere erstmal nicht benötigen. Kurzum, es ist von mir nur elektronisch abgefeuert worden.

 

Nach einer neuen Rekordbearbeitungszeit von 10 Tagen war das Geld auf dem Konto zurückerstattet, es kamen keine Nachfragen o.Ä. Ich würde erstmal nichts hinschicken, sofern du keine Besonderheiten wie Vermietungen etc. hast.

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uang

Danke für eure Einschätzung. Werde auch erstmal keine Belege einreichen. 

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Schlumich
vor 7 Stunden schrieb Nostradamus85:

Ich hatte im letzten Jahr bereits dieses neue Zertifikat für die "vorausgefüllte Steuererklärung" eingerichtet, sodass viele der Dinge bereits in der Steuererklärung drin waren (z.B. Riester, Lohnsteuerbescheid etc.)

 

Meine Steuererklärung mache ich seit Jahren mit WISO Steuer Sparbuch und stets hat mich die Software aufgefordert zur Sicherheit die Steuerbescheinigungen der Banken als Anhang mit an das Finanzamt zu schicken. In diesem Jahr hat mich die Software explizit darauf hingewiesen, dass die Steuerbehörden diese Papiere erstmal nicht benötigen. Kurzum, es ist von mir nur elektronisch abgefeuert worden.

 

Nach einer neuen Rekordbearbeitungszeit von 10 Tagen war das Geld auf dem Konto zurückerstattet, es kamen keine Nachfragen o.Ä. Ich würde erstmal nichts hinschicken, sofern du keine Besonderheiten wie Vermietungen etc. hast.

Gilt die Abschaffung der Belegvorlagepflicht eigentlich nur, wenn ich mit der vorausgefüllten Steuererklärung arbeite?

Wie sieht es aus, wenn ich alles nach alter Väter Sitte eintippe? Müssen dann Belege dazu?

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Nostradamus85
vor 5 Stunden schrieb Schlumich:

Gilt die Abschaffung der Belegvorlagepflicht eigentlich nur, wenn ich mit der vorausgefüllten Steuererklärung arbeite?

Wie sieht es aus, wenn ich alles nach alter Väter Sitte eintippe? Müssen dann Belege dazu?

Hi, das kann ich mir nicht vorstellen. Am Ende des Tages kommt ja das Gleiche beim Finanzamt an. Die vorausgefüllte Steuererklärung ist ja sogesehen ja auch nur eine Einbahnstraße in deine Bearbeitung. Die Informationen liegen ja beim Finanzamt, bei der einen Option genießt Du halt die Möglichkeit das, was schon an Infos da ist, in deine Software zu saugen. Aber die Informationen sind ja da. Dementsprechend dürfte für die Handarbeit ebenfalls gelten erstmal keine Belege mitzuschicken.

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