chirlu 16. Februar Das ist kein Problem. Den Versicherer zu wechseln, ist (sofern gesundheitlich überhaupt noch möglich) ohnehin eine schlechte Idee. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 16. Februar · bearbeitet 16. Februar von satgar vor 20 Minuten von chirlu: Das ist kein Problem. Den Versicherer zu wechseln, ist (sofern gesundheitlich überhaupt noch möglich) ohnehin eine schlechte Idee. Seh ich absolut genauso. Wenn man sich gut mit dem Thema beschäftigt hat, stellt die Wahl der PKV Gesellschaft eigentlich eine Entscheidung bis zum Tode dar. Sowohl das System der PKV, als auch mit der gewählten Gesellschaft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Caveman8 11. September Eine Frage zu diesem Thema: Ich bin bisher davon ausgegangen, dass der im Leistungszeitraum weiter zu zahlende Betrag für den Baustein der Altersentlastung, auch durch die Rentenkasse bezuschusst wird. Analog des eigentlichen Tarifs (So wie zu Erwerbszeiten durch den AG). Ist das falsch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 11. September vor 5 Minuten von Caveman8: Ich bin bisher davon ausgegangen, dass der im Leistungszeitraum weiter zu zahlende Betrag für den Baustein der Altersentlastung, auch durch die Rentenkasse bezuschusst wird. Analog des eigentlichen Tarifs (So wie zu Erwerbszeiten durch den AG). Ist das falsch? Ich denke, dass es richtig ist, der Fall wird aber nicht ausdrücklich behandelt in den GRA. Ein gesetzlicher Zuschlag, der ja sachlich ähnlich ist, wird bezuschusst (bei entsprechend frühen Renten, also wegen Erwerbsminderung oder wegen Todes). Eine andere Frage wäre, wie praxisrelevant das ist. Selbst bei einer hohen Rente von 3000 Euro gibt es ja hälftigen Zuschuss maximal auf gut 500 Euro Beitrag. Das werden viele schon mit ihrem regulären Beitrag überschreiten, so dass es auf die Zuschussfähigkeit des Beitragsentlastungstarifs gar nicht mehr ankommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Caveman8 11. September · bearbeitet 11. September von Caveman8 vor einer Stunde von chirlu: Eine andere Frage wäre, wie praxisrelevant das ist. Selbst bei einer hohen Rente von 3000 Euro gibt es ja hälftigen Zuschuss maximal auf gut 500 Euro Beitrag. Das werden viele schon mit ihrem regulären Beitrag überschreiten, so dass es auf die Zuschussfähigkeit des Beitragsentlastungstarifs gar nicht mehr ankommt. Danke! Das ist genau meine Frage! Wir prüfen gerade den entsprechenden Baustein für meine Frau. Ganz grob: PKV aktuell 550€. Der Baustein kostet 200€ für 500€ Entlastung. Wenn die 50€ der gesetzliche Zuschlag ist und im Alter entfällt, liege ich bei 500€ Beitrag, 3% Inflation und nach 30 Jahren bei 1200€ Beitrag. Entlastet um 500€ würden wir also 700€ Beitrag + 200€ Beitragsentlastungsbaustein bezahlen. Also 900€ Gesamt. Ihre Rentenauskunft weist etwa 2.500€ fiktive Rente aus. Das ist der konservativ, da sie die letzten Jahre nur Teilzeit gearbeitet hat und Elternzeit hatte. Aber selbst das wäre bei 2% jährlicher Anpassung etwa 4.500€ Rente. 7,3% davon wären: 328,50€ Zuschuss. Heisst es könnte schon relevant werden ob der Baustein Zuschussfähig ist oder nicht. Daher würde ich dann ggf. eher 400€ für 150€ Beitrag absichern. Oder habe ich einen Denkfehler? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 11. September vor 20 Minuten von Caveman8: ... Heisst es könnte schon relevant werden ob der Baustein Zuschussfähig ist oder nicht. Daher würde ich dann ggf. eher 400€ für 150€ Beitrag absichern..... In der Bescheinigung der PKV für die GRV war bei mir der Tarifbaustein freiwillige Beitragsentlastung im gemeldeten Beitrag drin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 11. September · bearbeitet 11. September von stagflation vor 35 Minuten von Caveman8: 400€ für 150€ Beitrag absichern. Oder habe ich einen Denkfehler? Den 150 € Beitrag muss man bis zum Lebensende bezahlen. Es gibt also im Rentenalter keine 400 € Entlastung, sondern nur 400 € -150 €. Wobei der Beitrag jederzeit angepasst werden kann. An dieser Stelle solltet Ihr auch die Beitragssteigerung der PKV bedenken. 400 € bzw. 250 € Entlastung hören sich gut an, wenn die PKV-Beiträge 550 € sind. Das wäre ungefähr die Hälfte. Wenn die PKV-Beiträge im Rentenalter allerdings bei 1.500 € liegen (kenne Euren Tarif nicht), ist eine Entlastung um 250 € zwar nett - aber kein Gamechanger. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 11. September vor 2 Minuten von stagflation: Den 150 € Beitrag muss man bis zum Lebensende bezahlen. Es gibt also im Rentenalter keine 400 € Entlastung, sondern nur 400 € -150 €. Wobei der Beitrag jederzeit angepasst werden kann. An dieser Stelle solltet Ihr auch die Beitragssteigerung der PKV bedenken. 400 € bzw. 250 € Entlastung hören sich gut an, wenn die PKV-Beiträge 550 € sind. Das wäre ungefähr die Hälfte. Wenn die PKV-Beiträge im Rentenalter allerdings bei 1.500 € liegen (kenne Euren Tarif nicht), ist eine Entlastung um 250 € zwar nett - aber kein Gamechanger. Interessant finde ich übrigens ja auch die Lösung, den Baustein per Rentenbeginn zu kündigen. Die zusätzlich gebildeten Altersrückstellungen durch diesen werden ja dann dem Haupttarif zugeführt. Dann ist die Entlastung real natürlich kleiner, weil sie nicht mehr weiter gezahlt wird. Aber es entfällt eben auch der Beitrag. Ob das interessant ist, müsste man sich per Rentenbeginn „ausrechnen“ lassen. Ich find die Idee zumindest charmant. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Caveman8 12. September vor 10 Stunden von CorMaguire: In der Bescheinigung der PKV für die GRV war bei mir der Tarifbaustein freiwillige Beitragsentlastung im gemeldeten Beitrag drin. Ach top! Danke dir! Ich bin auch davon ausgegangen das es so ist, da der Baustein ja z.B. auch entsprechend der Hauptversicherung steuerlich berücksichtigt wird. @stagflation Ja der Punkt ist natürlich wichtig. Ist aber berücksichtigt. Im oben genannten Beispiel liegen wir ja dann bei etwa 600€ Eigenanteil auf 4.500€ Rente. Da ist dann noch ausreichend Puffer für außerplanmäßige Erhöhungen bevor es unangenehm wird. @satgar absolut! Bei meiner Generali steht das auch genau so in den Vertragsbedingungen und ist in jedem Fall eine gute Notlösung falls sich Kosten/Nutzen des Bausteins zu negativ entwickeln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag