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cschultz

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

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cschultz

Was tun, wenn eine BU nicht machbar ist? Menschen, die schon einmal eine Psychotherapie gemacht haben, haben so gut wie keine Chance mehr auf eine BU, auch wenn die Therapie lange zurückliegt und erforlgreich beendet wurde.

 

Es gibt die "Erwerbsunfähigkeitsversicherung", die als kleiner Bruder der BU einspringt, wenn man nicht mehr arbeiten kann. Zu den genauen Bestimmungen und Unterscheidungen im Kontrast zu einer BU Versicherung findet man im Netz genug Infos.

 

Was ich jedoch vermisse sind Angebote und Tests von Versicherungen zu den Erwerbsunfähigkeitsversicherungen! Kann es sind, dass es nur wenige davon gibt. Eventuell weil sie unrentabler als echte BU Versicherungen sind?

 

Einzig von der Generali fand ich ein Angebot:

http://www.generali.de/online/portal/geninternet/content/11478/328936

 

(1) Wie schätzt Ihr das Angebot ein?

(2) Wo findet man noch weitere Infos zu Angeboten rund um Erwerbsunfähigkeitsversicherungen?

 

Schöne Pfingsttage!

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Was tun, wenn eine BU nicht machbar ist? Menschen, die schon einmal eine Psychotherapie gemacht haben, haben so gut wie keine Chance mehr auf eine BU, auch wenn die Therapie lange zurückliegt und erforlgreich beendet wurde.

 

Es gibt die "Erwerbsunfähigkeitsversicherung", die als kleiner Bruder der BU einspringt, wenn man nicht mehr arbeiten kann. Zu den genauen Bestimmungen und Unterscheidungen im Kontrast zu einer BU Versicherung findet man im Netz genug Infos.

 

Was ich jedoch vermisse sind Angebote und Tests von Versicherungen zu den Erwerbsunfähigkeitsversicherungen! Kann es sind, dass es nur wenige davon gibt. Eventuell weil sie unrentabler als echte BU Versicherungen sind?

 

Einzig von der Generali fand ich ein Angebot:

http://www.generali.de/online/portal/geninternet/content/11478/328936

 

(1) Wie schätzt Ihr das Angebot ein?

(2) Wo findet man noch weitere Infos zu Angeboten rund um Erwerbsunfähigkeitsversicherungen?

 

Schöne Pfingsttage!

 

Hi!

 

Das ist ein sehr schwieriges (und unschönes) Thema.

Das Problem der EU ist dass es unendlich schwieriger ist den Anspruch auf EU geltend zu machen als auf BU.

Sobald Du dem sog. allgemeinen Arbeitsmarkt zugänglich gemacht werden kannst, bist Du schon nicht mehr EU.

 

Die Generali (s.o.) hat wenigstens deutlich vereinfachte Gesundheitsfragen so dass gerade die Leute die keine BU bekommen hier eine Chance auf EU haben.

Man sollte allerdings insb. die Sonderspielregeln beachten, insb. die Wartezeiten (5 Jahre) und die max. Versicherungshöhen (insb. bei vereinfachter Prüfung -> 1000 EUR, über Dynamik dann bis 1250 EUR).

 

Ferner:

 

1)

Mitunter kann eine BU mit einem einzigen Ausschluss aus meiner Sicht sinnvoller als eine EU sein.

Wurden hier über Risikovoranfragen alle Optionen ausgelotet?

 

2)

Abhängig von Alter und Versicherungshöhe gibt es ferner noch die Option vollwertige BUs als sog. Bonuskunde bei verschiedenen Anbietern zu bekommen.

Die Versicherungshöhen sind aber auch hier deutlich limitiert; die Bedingungen sind allerdings nicht schlechter als die der BUs der nicht-Bonus Kunden.

 

Wurde auch das mal geprüft?

 

3)

Wurden Optionen wie zB die Janotis Multirente mal angschaut?

Manchmal kann auch das eine Lösung sein.

 

4)

DreadDisease angeschaut?

 

 

Sind zugegebenermaßen alles "Notlösungen", aber ich würde mir alle Optionen anschauen bevor ich mich entscheide...

"Gute allgemeingültige" Tests zu EU Versicherungen kenne ich keine; man muss wirklich die Bedingungen anschauen...

 

Hoffe das hilft etwas...

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swingkid

Krankentagegeld und Pflegetagegeld in Verbindung mit einer leistungsstarken Unfallversicherung halte ich hier für die deutlich bessere Lösung.BU mit Ausschluss ist meines Erachtens inakzeptabel,es sei denn,es kann nach einem festgelegten,nicht zu langen Zeitraum nachgeprüft werden mit der Option auf Wegfall des Ausschlusses.

Pflegeabsicherung deshalb,weil ich ja schon völlig im Eimer sein muss,um einen Anspruch auf EU-Rente zu haben.Dann bekommt man in aller Regel auch das Pflegetagegeld+KTG.Die UV hier ausnahmsweise auch mit Rentenleistung,falls keine BU möglich.

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Krankentagegeld und Pflegetagegeld in Verbindung mit einer leistungsstarken Unfallversicherung halte ich hier für die deutlich bessere Lösung.BU mit Ausschluss ist meines Erachtens inakzeptabel,es sei denn,es kann nach einem festgelegten,nicht zu langen Zeitraum nachgeprüft werden mit der Option auf Wegfall des Ausschlusses.

Pflegeabsicherung deshalb,weil ich ja schon völlig im Eimer sein muss,um einen Anspruch auf EU-Rente zu haben.Dann bekommt man in aller Regel auch das Pflegetagegeld+KTG.Die UV hier ausnahmsweise auch mit Rentenleistung,falls keine BU möglich.

 

Gute Ergänzung :thumbsup:

Das ist auch eine Option, das stimmt.

 

Pauschal ist aber nicht jeder Ausschluss inakzeptabel, das kommt oft auf den Fall an, insb. sollte man stets § 41 VVG im Auge behalten (das ist keine "kann Lsg." sondern ein Rechtsanspruch).

Eine Lösung über den Bonuskundenweg kann ferner - gegeben den finanziellen Notwendigkeiten - eine Option sein - vllt. auch temporär.

Die Janitos MR, und Dreaddiseaseversicherungen stellen weitere valide Optionen dar.

Ist auch keine vollständige Aufzählung der Möglichkeiten :)

 

Man muss eben prüfen was genau "Phase" ist...

 

Dass die EU unendlich schwerer ist durchzusetzen sagte ich bereits.

Da stimme ich zu.

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swingkid

Hm.Was genau hat 41 mit einem Ausschluss zu tun? Ausserdem wird sich der Versicherer im Ernstfall auf das "angemessen" berufen. Wer definiert,was angemessen ist? Zunächst einmal doch der Versicherer. Und dann gehen die Scherereien los...

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Hm.Was genau hat 41 mit einem Ausschluss zu tun? Ausserdem wird sich der Versicherer im Ernstfall auf das "angemessen" berufen. Wer definiert,was angemessen ist? Zunächst einmal doch der Versicherer. Und dann gehen die Scherereien los...

 

*gestrichen weil verwirrend* :)

 

Ich wollte auch etwas auf Erschwernisse i.A. eingehen.

 

Dass es nicht klappen muss ist völlig klar.

Dennoch sind die Optionen die ich aufliste genauso valide wie die Deine.

Und ohnehin sollte man erstmal Risikiprüfungen vornehmen sofern nicht geschehen um zu schauen was passiert - vllt geht es ja um Zuschläge, dann greift ja § 41 sowieso.

 

Es hängt wie immer einfach vom Einzelfall ab...

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zylar

Was tun, wenn eine BU nicht machbar ist? Menschen, die schon einmal eine Psychotherapie gemacht haben, haben so gut wie keine Chance mehr auf eine BU, auch wenn die Therapie lange zurückliegt und erforlgreich beendet wurde.

 

Ich muss hier mal kurz einhaken:

Mal angenommen so etwas liegt ~ über 10 Jahre zurück.

Die Zeit danach gab es keine "Auffälligkeiten".. könnte man es dann drauf ankommen lassen und es beim Abschluss einer BU einfach nicht angeben?

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swingkid
Die Herausnahme von Risikozuschlägen bei Wegfall des Risikos ermöglicht idR auch eine Herausnahme von Klauselungen bei Wegfall des Risikos.

Das hätte ich gerne ein wenig näher erläutert.Wie ich bereits schrieb,hat §41 erst einmal nichts mit Ausschlüsen zu tun,sondern mit der Verhandelbarkeit von Risikozuschlägen.Auf welche Urteile bzw. Kommentare beziehst Du Dich,wenn Du §41 in Zusammenhang mit Ausschlüssen bringst?Mir ist nichts dergleichen bekannt,nur in Zusammenhang mit Zuschlägen.

 

könnte man es dann drauf ankommen lassen und es beim Abschluss einer BU einfach nicht angeben?

Könnte man.Man könnte dann aber im Leistungsfall in akute Erklärungsnöte geraten.Eine Therapie macht man in aller Regel nicht ohne Grund.Und ob die "mal eben" erfolgreich beendet wurde,liegt nicht im Ermessen des Versicherungsnehmers,sondern einzig und allein der Risikoprüfung des Versicherers.Konkret kommt es hierbei auch auf die Ausgestaltung der Gesundheitsfragen an.

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF
Die Herausnahme von Risikozuschlägen bei Wegfall des Risikos ermöglicht idR auch eine Herausnahme von Klauselungen bei Wegfall des Risikos.

Das hätte ich gerne ein wenig näher erläutert.Wie ich bereits schrieb,hat §41 erst einmal nichts mit Ausschlüsen zu tun,sondern mit der Verhandelbarkeit von Risikozuschlägen.Auf welche Urteile bzw. Kommentare beziehst Du Dich,wenn Du §41 in Zusammenhang mit Ausschlüssen bringst?Mir ist nichts dergleichen bekannt,nur in Zusammenhang mit Zuschlägen.

 

Wie ich bereits sagte wollte ich mich auf die Möglichkeiten bei Erschwernissen im Allgemeinen beziehen und welche Optionen bestehen (und zwar umfänglich, nicht nur auf diese Detailaspekt möglicher Nachprüfungen oder Zuschlagsentfernung)

Ferner, auch das sagte ich bereits, sollte man nämlich erstmal prüfen was bei einer RV rauskommt.

Wenn es ein Zuschlag wird bildet § 41 VVG die Grundlage, falls es eine Klauselung wird bildet er eine Grundlage für eine spätere Nachprüfung, dann aber ohne, wie ich schon schrieb, verpflichtende Rechtsgrundlage. Ich lieg gerade bei meinen Eltern im Garten in der Sonne ;)

Ich habs nicht im Kopf wo es hier Kommentare/Urteile dazu gab. Schau mal in den Neuhaus, evtl. hab ich es daher.

Meine Erfahrung ist auf jeden Fall dass das gemacht wird und oft genug sogar vom VU selbst angeboten wird - auch ohne dass man überhaupt mit § 41 etc. anfängt und ohne die Diskussion ob der jetzt nur für Zuschläge gilt oder auch für Klauselungen (und Du hast Recht wenn Du sagst dass das Gesetz selbst sich nur auf Prämienzuschläge bezieht, das wissen wir beide).

Vielleicht habe ich mich auch einfach unglücklich ausgedrückt - in dem Fall: Sorry.

Hoffe nun wurds etwas klarer und wir sind wieder beisammen.

 

Mein Ziel war es dem Fragesteller die Optionen und Möglichkeiten aufzuzeigen.

Und ich denke die von uns beiden gezeigten Optionen sind valide Alternativen etc. pp.

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Was tun, wenn eine BU nicht machbar ist? Menschen, die schon einmal eine Psychotherapie gemacht haben, haben so gut wie keine Chance mehr auf eine BU, auch wenn die Therapie lange zurückliegt und erforlgreich beendet wurde.

 

Ich muss hier mal kurz einhaken:

Mal angenommen so etwas liegt ~ über 10 Jahre zurück.

Die Zeit danach gab es keine "Auffälligkeiten".. könnte man es dann drauf ankommen lassen und es beim Abschluss einer BU einfach nicht angeben?

 

Wenn das über 10 Jahre zurückliegt und aus med. Sicht auch nicht chronifiziert vorliegt ("Bestehen oder bestanden...") musst Du das je nach exakter Fragestellung im Antrag idR nicht mehr angeben.

Fragen die >10 Jahre oder gar zeitlich unbefristet gestellt werden gibt es, im allgemeinen Antrag, nur sehr wenige (HIV Infektion z.B.).

 

Oder meinst Du den Fall dass Du vor 10 Jahren, als das Problem vorlag, abgeschlossen hast und 10 Jahre später wirst BU?

Dann wird es uU unangenehm wegen vvA.

Allerdings hast dann mitunter etwas Glück da wir dann schon in den Fall kommen dass Dir das VU Deine betrügerische Absicht nachweisen muss (wenn man dagegen vorgehen möchte).

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