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Gerald1502

Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts

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Gerald1502
· bearbeitet von Gerald1502

Hallo zusammen.

 

Dieses Thema wurde bisher im Forum noch nicht besprochen, daher stelle ich es für Euch einmal zur Diskussion. Es geht um die Einführung des neuen § 34 f GewO für Finanzanlagevermittler.

Ab dem 01.01.2013 tritt dieser in Kraft und es sind einige weit reichenden Vorschriften an die Finanzanlagevermittler gestellt worden.

 

Anbei zwei Pdf-Dateien.

 

Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts.pdf

 

Neue Anforderungen an Finanzanlagenvermittler.pdf

 

Wer ist betroffen?

Der Gesetzgeber nimmt mit seinem Gesetz Produkte des sogenannten „Grauen Kapitalmarkts“ in den Blick. Der Erlaubnispflicht unterliegen nunmehr gewerbliche Vermittler von:

- Investment- oder sonstigen offenen Fonds

- Geschlossenen Fonds

- Sonstigen Vermögensanlagen und Genossenschaftsanteilen.

 

Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis

Die Rechtsgrundlage für die Erlaubniserteilung wird der künftige § 34 f GewO bilden. Im Einzelnen setzt eine Erlaubniserteilung voraus:

- Zuverlässigkeit des Antragstellers

= keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vermögensdelikten oder Insolvenzstraftaten inner-halb der letzten fünf Jahre,

- geordnete Vermögensverhältnisse = kein Insolvenzverfahren, keine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis gem. § 26 Abs. 2 InsO,

- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

- Sachkundenachweis

= Nachweis von Fachkenntnissen

 

Besonderheiten für Versicherungsvermittler in Kürze

Wollen Versicherungsvermittler neben dem Versicherungsgeschäft auch Finanzanlagen vermitteln gilt Folgendes:

- Neben der Erlaubnis und Registrierung nach § 34d GewO ist eine Erlaubnis nach § 34f GewO zwingend erforderlich.

- Die Erlaubnis nach § 34f GewO erstreckt sich sowohl auf Beratung als auch auf Vermittlung.

- Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnisse werden erneut geprüft.

- Ggf. ist eine Sachkundeprüfung ist erforderlich, die mündliche Prüfung kann u. U. entfallen.

- Fällt der Versicherungsvermittler unter die „alte Hasen-Regelung“, ist ein Sachkundenachweis nicht erforderlich.

- Angestellte Vermittler müssen den Sachkundenachweis selbst erbringen.

- Die Delegation der Sachkunde ist nicht möglich.

- Die Berufshaftpflicht ist entsprechend der Tätigkeit im Bereich der Finanzanlagevermittlung zu erweitern

 

Nun, wie seht ihr diese Einführung des neuen § 34 f GewO für Finanzanlagevermittler und welche Vorteile bringt diese wirklich?

 

Wenn man es jetzt einmal genauer betrachtet und in ein anderes Thema schaut, Stichwort CarpeDiem GmbH, kann es bestimmt sein, dass die ihren Verkauf/Vertrieb wegen dieses neuen § 34 f GewO für Finanzanlagevermittler, der ja ab 01.01.2013 in Kraft tritt, eingestellt haben.

 

Im DVAG - (Lach) Blog gibt es einen Kommentar dazu. http://www.dvag-unternehmensblog.de/2012/09/26/unabhangige-vor-dem-aus/

Wenn mit “BCA” einer der größten Maklerpools derart klar Position bezieht, muss etwas dran sein: Aufgrund der weit reichenden Vorschriften des zum 1. Januar 2013 in Kraft tretenden §34f der Gewerbeordnung stehen viele unabhängige Vermittler und Berater vor dem Aus (siehe BCA Top News 3/2012, S. 6 ff.).

 

Warum? Das Gesetz stellt derart hohe Anforderungen an Qualifikation, Dokumentation, Information, Haftpflichtversicherung und Wirtschaftsprüfer-Testatpflicht, dass sehr viele diese nicht erfüllen können. Auf diesem Wege wird nunmehr endlich auch die Beratung auf dem so genannten grauen Kapitalmarkt gesetzlichen Anforderungen unterworfen.

 

Viel besser fahren da Vermögensberater der DVAG, für die es einfach wird, die Anforderungen zu erfüllen:

 

Die Ausbildung zu Finanzanlagen hat schon immer eine große Rolle gespielt. Die Informations- und Dokumentationspflichten wurden längst ideal in den Beratungsprozess integriert. Und es existieren kostengünstige und einfache Lösungen für die Themen Haftpflichtversicherung sowie WP-Testatpflicht.

 

Gilt wieder einmal: Wir bieten mehr als Provisionen.

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ctsun

wie immer gibt es bei diesem neuen 34 f scheins genug ausnahmen.

z.b. personen, die schon vor 2007 in diesem markt tätig waren, brauchen diesen schein gar nicht.

und da die branche ja einen schnitt von ca. 45-50 jahren hat, weiß man ja wieviele personen von dieser regelung gar nicht betroffen sind, was ich persönlich recht schade finde.

 

wie es nun bei ausschließlichkeitsunternehmen aussieht, weiß ich aktuell nicht genau, da die ja auch damals auch nicht die ausbildung zum versicherungsfachmann (ihk) machen brauchten.

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edwin

Leider bleibt auch mit Einführung einer Erlaubnis nach 34f GewO (die ja letztlich nur die Erlaubnis nach 34c GewO ersetzt und ein paar Vorgaben bzgl. Sachkunde und Beratungsprotokoll hinzufügt) genügend Luft für Anlagebetrüger.

 

Ohne 34f-Erlaubnis können weiterhin partiarische Darlehen (das neue Geschäftsmodell von CIS/Carpediem), Genossenschaftsanteile, Gold, Edelmetalle, Rohstoffe, Direktanlagen wie Container oder Immobilien verkauft werden. Wetten dass, die nächsten großen Skandale aus diesem Bereich kommen werden.

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Aus meiner Sicht ist das ein richtiger Schritt der aber leider wiedermal zu halbherzig umgesetzt wird; das ist Schade und eine verpasste Chance.

Halbherzige Umsetzung wegen aus meiner Sicht unnötiger "Alte Hasen"-Regelung usw. usf.

Nur weil jmd. lange im Business ist muss er noch lange nicht "gut" sein; vllt macht er schon lange Mist? :)

 

Auch andere Aspekte misfallen mir, so zB die vermutlich kommende Notwendigkeit zur Führung zweier Registernummern für Tätige nach 34d und 34f usw. usf.

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checker-finance
Der Antragsteller hat durch eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Prüfung nachzuweisen, dass er über die notwendige Sachkunde hinsichtlich der fachlichen und rechtlichen Grundlagen sowie der Kundenberatung verfügt.

Der Sachkundenachweis ist dabei lediglich im Umfang der beantragten Erlaubnis zu erbringen, also nur für die jeweilige Anlagekategorie, auf die sich die spätere Erlaubnis auch erstreckt.

 

Ob die Industrie- und Handelskammer die dafür angemessene Fachkenntnis hat, ist dann wieder eine andere Frage. Ein geschickter Betrüger bzw. die schwarzen Schafe werden mit solchen Prüfungen kein Problem haben. Aber immerhin behindert das die Skalierbarkeit, d. h. es wird für Strukkibuden schwieriger, mit irgendwelchen ahnungslosen Trottel ihr Vertriebssystem aufzubauen. Andererseits könnte sogar das neue Gesetz die Strukkis noch stärken. Die verlangen dann von den zukünftigen Mitarbeitern eine saftige Gebühr für den Lehrgang zur Vorbereitung dieser Prüfung...

 

Das Gesetz ist zudem zweischneidig, weil künftige "Anlageberater" zweifelnde Kunden ja immer damit beruhigen werden, sie seien ja staatlich geprüft. Die arme Omi mit ihrem Sparstrumpf denkt dann, wenn ein staatlich geprüfter Anlageberater einen Fonds mit BaFin-Siegel bewirbt, dass da nichts schiefgehen kann.

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Gerald1502
· bearbeitet von Gerald1502

Habe die entsprechenden Beiträge entfernt. Bitte wieder sachlich zum Thema zurück kehren.

 

Viele Grüße

Gerald

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Atros
· bearbeitet von Atros

Hallo Atros,

 

Du weißt ganz genau, dass hier einige aus der Branche kommen, die hilfreiche Antworten geben. Diese provozierend (wir kennen ja Deine Haltung dazu) hier als Drogendealer hinzustellen finde ich nicht gut.

Also :

1.Ich habe niemanden als Drogendealer hingestellt.

2. gestrichen

 

 

Mal zur Erinnerung:

So daneben war das m. E gar nicht. Es hat ja niemand gesagt, dass Finanzvertriebler wie Drogendealer wären! Den Schuh hast Du erst den Finanzvertrieblern angezogen.

 

Überspitzt war die Aussage lediglich, dass Zertifizierung das Problem nicht löst und dazu ist eben das Stilmittel des Vergleichs ad absurdum gewählt worden.

 

Manche haben es verstanden und 2 Versicherungsvertreter/Finanzberater anscheinend nicht.

(Dabei ist Betrug/Anlagebetrug sogar eine Straftat.Auch wenn ihr das anscheinend anders seht.)

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Gerald1502
· bearbeitet von Gerald1502

(Dabei ist Betrug/Anlagebetrug sogar eine Straftat.Auch wenn ihr das anscheinend anders seht.)

Hallo Atros,

 

da es hier um Finanzvermittler und Berater geht, kam es etwas so herüber. Dies habe ich moniert und die entsprechenden Beiträge entfernt. Wenn es nicht so war, nehme ich die Anschuldigung zurück.

Es wäre sehr schön, wenn man wieder zum Thema zurück kehrt. Des Weiteren sehe ich es wie Du, dass Anlagebetrug bestraft werden sollte...

 

Viele Grüße

Gerald

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checker-finance
(Dabei ist Betrug/Anlagebetrug sogar eine Straftat.)

 

Das Problem ist, dass der Straftatbestand des Betrugs bzw. Anlagebetrugs jeweils schwer nachzuweisen ist und bei den Staatsanwaltschaften oft Ressourcen und Kompetenz fehlen, da am Ball zu bleiben. Das Strafrecht ist ultima ratio und nicht geeignet, systemische Mißstände zu beseitigen.

 

Während meines Studium hat ein Kommilitone, der "ein Händchen" für Aktien hatte, angefangen, nicht nur eigenes Geld zu verwalten, sondern wollte das auch für andere machen. Das war damals schon nicht so einfach. Der war aber kein Betrüger.

 

Das neue Gesetz ist m. E. kontraproduktiv. Letztlich wird es entgegen seiner Intention die Struktur-, Bank- und Versicherungsvertriebe stärken und kleine selbständige Berater schwächen.

 

Wenn der Staat will, dass die Bevölkerung ihr Geld besser anlegt, dann sollte das Thema in die Lehrpläne der Schulen eingebaut werden. Könnte man z. B. relativ einfach in den Mathematik-Unterricht einbauen. Die Schulen unterrrichten aber viel zu abstrakten Stoff bzw. zu wenig konkrete Anwendung. Daran etwas zu ändern ist aber anstrengend. Da machen Politiker lieber mal ein Gesetz - da kann man den Freunden der Finanzwirtschaft einen Gefallen tun und sich trotzdem damit brüsten, das Thema angegangen zu haben. Die Industrie- und Handelskammern freuen sich auch über weitere Kompetenzen. Aus Sicht eines Minister perfekt. Die praktische Wirksamkeit desGesetzes interessiert da null-komma-null.

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TaurusX
(Dabei ist Betrug/Anlagebetrug sogar eine Straftat.)

 

Das neue Gesetz ist m. E. kontraproduktiv. Letztlich wird es entgegen seiner Intention die Struktur-, Bank- und Versicherungsvertriebe stärken und kleine selbständige Berater schwächen.

 

 

Meine persönliche Meinung ist, das genau das eins der Ziele ist, die Lobbys der

Großen Institute nehmen gezielt Einfluss auf die Politik um die freien Berater

Schritt für Schritt aus dem Markt oder in die Abhängigkeit zu drängen.

 

Viele der neuen Kosten bringen die kleinen und kleinst Unternehmen an der Rand der Existenz

und gerade hier wo ich eine hohes Interesse am Kunden unterstelle und erlebt habe.

 

Was jedoch dringend hätte gemacht werden soll, wäre die zwingende Aus- und vor allem Weiterbildung mit Nachweis,

denn wenn ich mir ein paar Berater anschaue, die schon seit 10 Jahren und mehr im Markt sind und immer noch die

drei gleichen Fonds und auch fast nur diese Fonds an Ihre Kunden verkaufen (TGF, Fidel. Eur. Gr, Pioneer) , das ganze

ohne eine vernünftige Risikoanalyse, dann ist in Sachen Ausbildung dringender Handlungsbedarf.

 

Tja wie immer nur Flickwerk, was aber nicht viel besser macht.

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Atros
· bearbeitet von Atros

Es wäre sehr schön, wenn man wieder zum Thema zurück kehrt. Des Weiteren sehe ich es wie Du, dass Anlagebetrug bestraft werden sollte...

...

sollte bestraft werden

 

Genau das ist doch das eigentliche Thema. Diese Verharmlosung...

 

Anlagebetrug/Betrug ist eine Straftat und dessen sind sich die Täter bewußt.

 

Die Zertifizierung wird an dem Problem nichts ändern, auch wenn dies ein paar Leute aus der Versicherungs-/Finanzbranche dies hier im Forum anscheinend so darstellen möchten.

 

Ist eine von einem zertifizierten Kriminellen vorgenommene Straftat besser als eine "unzertifizierte" Straftat?

Für einige kommt es anscheinend auf die Straftat an.

(Das ist kein Vergleich mit einer Branche,sondern nur der Hinweis darauf,daß ein Zertifikat niemanden von einer Straftat abhält oder die Tat besser macht. Herr Madoff hätte auch mit Zertifikat so gehandelt.)

 

Wie checker-finance es richtig festgestellt hat, die überspitzte Formulierung sollte lediglich das ignorierte Problem sehr deutlich aufzeigen.

 

 

Das Problem ist, dass der Straftatbestand des Betrugs bzw. Anlagebetrugs jeweils schwer nachzuweisen ist und bei den Staatsanwaltschaften oft Ressourcen und Kompetenz fehlen, da am Ball zu bleiben.

 

Und oft fehlt auch das Interesse so scheint es. (Wahrscheinlich eine Folge der von dir aufgezeigten Probleme.)

 

Das neue Gesetz ist m. E. kontraproduktiv. Letztlich wird es entgegen seiner Intention die Struktur-, Bank- und Versicherungsvertriebe stärken und kleine selbständige Berater schwächen.

 

Wie ich es gesagt hatte,auch die Banken und deren Verkäufer/Vertreter waren/sind teil des Problems.

Das Problem ist auch nicht die versehentliche Falschberatung,sondern die gezielte systematische Falschberatung. (Manche Produkte lassen sich eben nur durch den "Vertrieb" verkaufen.)

Und da hilft auch keine Sachkundeprüfung. Gemäß der zukünftigen Regelung besaßen die Verkäufer eh die nötige Sachkunde und waren sich bewußt welchen "Müll" sie da verkauft haben.

 

Wenn der Staat will, dass die Bevölkerung ihr Geld besser anlegt, dann sollte das Thema in die Lehrpläne der Schulen eingebaut werden. Könnte man z. B. relativ einfach in den Mathematik-Unterricht einbauen. Die Schulen unterrrichten aber viel zu abstrakten Stoff bzw. zu wenig konkrete Anwendung. Daran etwas zu ändern ist aber anstrengend. Da machen Politiker lieber mal ein Gesetz - da kann man den Freunden der Finanzwirtschaft einen Gefallen tun und sich trotzdem damit brüsten, das Thema angegangen zu haben. Die Industrie- und Handelskammern freuen sich auch über weitere Kompetenzen. Aus Sicht eines Minister perfekt. Die praktische Wirksamkeit desGesetzes interessiert da null-komma-null.

Vollkommene Zustimmung.

Wie ich es gesagt habe,allein die Formulierungen im Vermögensanlagengesetz lassen riesige Lücken offen.

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Atros
· bearbeitet von Atros

Um mal an gestern Abend anzuknüpfen

Interessanter sind die Gesetzesänderungen im Bereich der Transparenz (Veröffentlichungspflichten etc.), das könnte vielen unseriösen Graumarktprodukten den Todesstoß versetzen.

 

Könnte,wenn dort nicht stehen würde:

Vermögensanlagen im Sinne dieses Gesetzes sind nicht in Wertpapieren im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes verbriefte...

 

Das heißt in Wertpapieren im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes verbriefte Graumarktprodukte sind vom Vermögensanlagengesetz nicht betroffen.

Wertpapierprospektgesetz

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind

1.Wertpapiere: übertragbare Wertpapiere, die an einem Markt gehandelt werden können, insbesondere

 

a)

Aktien und andere Wertpapiere, die Aktien oder Anteilen an Kapitalgesellschaften oder anderen juristischen Personen vergleichbar sind, sowie Zertifikate, die Aktien vertreten,

b]

Schuldtitel, insbesondere Schuldverschreibungen und Zertifikate, die andere als die in Buchstabe a genannten Wertpapiere vertreten,

c)

alle sonstigen Wertpapiere, die zum Erwerb oder zur Veräußerung solcher Wertpapiere berechtigen oder zu einer Barzahlung führen, die anhand von übertragbaren Wertpapieren, Währungen, Zinssätzen oder -erträgen, Waren oder anderen Indizes oder

Messgrößen bestimmt wird,mit Ausnahme von Geldmarktinstrumenten mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten;

 

Oder muss man das anders interpretieren?

Ich kann mir eigentlich kaum vorstellen,daß es so gemeint ist wie ich es lese.

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Gerald1502

Wie ich es gesagt hatte,auch die Banken und deren Verkäufer/Vertreter waren/sind teil des Problems.

Das Problem ist auch nicht die versehentliche Falschberatung,sondern die gezielte systematische Falschberatung. (Manche Produkte lassen sich eben nur durch den "Vertrieb" verkaufen.)

Und da hilft auch keine Sachkundeprüfung. Gemäß der zukünftigen Regelung besaßen die Verkäufer eh die nötige Sachkunde und waren sich bewußt welchen "Müll" sie da verkauft haben.

Es sei ja nicht immer gesagt, ob dieses Produkt, was teils stark beworben oder angepriesen wird, auch für jeden von Nutzen ist, oder gar in die individuelle persönliche Situation hinein passt.

Da sprichst Du einen wichtigen Punkt an.

 

Wenn der Staat will, dass die Bevölkerung ihr Geld besser anlegt, dann sollte das Thema in die Lehrpläne der Schulen eingebaut werden. Könnte man z. B. relativ einfach in den Mathematik-Unterricht einbauen. Die Schulen unterrrichten aber viel zu abstrakten Stoff bzw. zu wenig konkrete Anwendung. Daran etwas zu ändern ist aber anstrengend. Da machen Politiker lieber mal ein Gesetz - da kann man den Freunden der Finanzwirtschaft einen Gefallen tun und sich trotzdem damit brüsten, das Thema angegangen zu haben. Die Industrie- und Handelskammern freuen sich auch über weitere Kompetenzen. Aus Sicht eines Minister perfekt. Die praktische Wirksamkeit desGesetzes interessiert da null-komma-null.

Vollkommene Zustimmung.

Wie ich es gesagt habe,allein die Formulierungen im Vermögensanlagengesetz lassen riesige Lücken offen.

Sehe ich auch so. Man sollte zukünftig eher das Hauptaugenmerk auf eine richtige Aufklärung zum Thema Finanzen, Anlagen, Versicherungen legenen. Jetzt nicht die Anbieter selbst, sondern eher, was wird benötigt und was sind die Vor- und Nachteile etc.. Wer sich jetzt schon für das Thema als Elternteil interessiert oder auseinander setzt, der bringt es auch seinen Kindern bei, worauf später zu achten ist. ;)

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edwin

Es gibt die Initiative "Handelsblatt macht Schule", wo Wirtschaftswissen vermittelt werden soll.

 

Das Problem daran, die größte Strukkibude DVAG ist der Hauptsponsor und stellt den Großteil der Referenten.

Was da raus kommt, kann sich jeder ausmalen.

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Gerald1502

Es gibt die Initiative "Handelsblatt macht Schule", wo Wirtschaftswissen vermittelt werden soll.

 

Das Problem daran, die größte Strukkibude DVAG ist der Hauptsponsor und stellt den Großteil der Referenten.

Was da raus kommt, kann sich jeder ausmalen.

Es ist nie gut, wenn Finanzvertriebe mit einem Bein in der Schule stehen...Da wird es auch um Adresssammlung und Datenbeschaffung gehen, wenn man unter dem Punkt "Bestellungen" Infomaterial möchte, gemäß dem Leitspruch "Früher an später denken". Ein was gutes hat es vielleicht. Die Schüler setzen sich möglicherweise kritisch mit diesem System auseinander. Ist aber wieder ein anderes Thema...

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Atros

Aufklärung und ein verbreiteteres Wissen könnten viele Sparer/Anleger schützen und Probleme beseitigen.

Die F.A.Z.(FAZ-Meine Finanzen) bemüht sich beispielsweise. Auch wenn nicht jeder Beitrag gut ist und manchmal die inhaltliche Tiefe fehlt,

so ist es doch besser als das was meistens in den als "Zeitungen getarnten Verkaufsbroschüren" steht.

Leider kaufen die Leute jedoch anscheinend lieber diese "Verkaufsbroschüren" anstatt sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

"So verdienen sie in 2 Monaten 50%","Diese Aktien müssen sie jetzt kaufen" zieht halt mehr als "Darüber müssen sie nachdenken..." .

 

 

Das Wissen stößt allerdings dort an die Grenzen wo kriminelle Energie ins Spiel kommt.

Dort wäre der Staat gefordert.

Mit dem neuen Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrecht klammert er aber per se große Teile des Problems aus.

(Ich meine jetzt nicht Banken und Versicherungen,die praktisch nicht vom Gesetz betroffen sind und genauso weitermachen dürfen wie in der Vergangenheit.

Gezielte Falschberatung an sich ist auch keine Straftat. Zumal es schon in sehr offensichtlichen Fällen schwer ist Schadensersatz zu erhalten.)

 

Ich denke da eher an die anderen Firmen die mich immer mit ihren Werbeflyern zum Kauf ihrer Geldanlagen animieren wollen.

Seltsamerweise fallen diese auch nicht unter die Regelungen.

 

Allerdings schafft der Staat es noch nicht einmal die bestehenden Transparenzregelungen (Veröffentlichungen von Jahresabschlüssen in X Monaten nach GJ Ende etc..) umzusetzen.

Und im neuen Vermögensanlagengesetz geht es auch eher darum,daß der Inhalt der Veröffentlichungen stimmt und mehr Angaben gemacht werden.

Konsequentere Maßnahmen zur Durchsetzung der fristgerechten Veröffentlichung enthält es auch nicht.

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Atros
· bearbeitet von Atros

Passend zum Thema 2 WISO-Beiträge:

 

Reinfall mit Griechenlandanleihen

Zitat:

Griechische Staatsanleihen sind spätestens seit 2010 ein riskantes Investment. Viele Anleger mussten das schmerzhaft erfahren. Auch Kunden der Commerzbankt. Die fühlen sich falsch beraten.

 

 

Seriöse Anlageberatung für die WISO-Oma?

Zitat:

Unsere WISO-Oma ist wieder on Tour. Diesmal möchte sie probeweise ihr Geld anlegen und schaut nach einer seriösen Anlageberatung. Wird Sie diese finden, oder werden ihr hochriskante Anlagen empfohlen?

 

 

Wer immer noch denkt,daß die Strukturvertriebe das große Problem sind...:-

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Gerald1502
· bearbeitet von Gerald1502

Passend zum Thema 2 WISO-Beiträge:

Das mit der fehlerhaften Beratung zieht sich über mehrere Branchen hinweg. Es ist doch eine Illusion, wenn man denkt, dass man genau bei dem zufällig ausgewählten Berater auch das beste Produkt erhält.

Da gilt es eher, sich vorher genau zu informieren, was man denn genau möchte, um so etwas, wie in beiden Beiträgen zu sehen war, zu verhindern. Überzeugen konnte in den Beiträgen kein Berater, nur die Oma, die sehr gut das ihr vorgesagte, nachgesagt hat....

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Atros
· bearbeitet von Atros

Es ist doch eine Illusion, wenn man denkt, dass man genau bei dem zufällig ausgewählten Berater auch das beste Produkt erhält.

 

Wenn man sich mit der Thematik beschäftigt,dann wird man erkennen,daß es soetwas wie "das beste Produkt" vielleicht gar nicht gibt. (Ich erinnere nur an die endlosen "Aktiv vs. Passiv-Diskussionen" hier im Forum.)

Das war von daher auch nicht das Problem.

 

Das eigentliche Problem war doch,daß keiner eine vernünftige Beratung durchgeführt hat. (Der "tecis"-Verkäufer (Strukturvertrieb) hat hier wohl noch am besten abgeschnitten.)

Und das ist doch das Problem worüber wir sprechen und uns doch eigentlich einig sind:

In der Realität besteht leider oft kein großer Unterschied zwischen "Struki-Buden",Versicherungen und Banken.

 

 

Da gilt es eher, sich vorher genau zu informieren, was man denn genau möchte, um so etwas, wie in beiden Beiträgen zu sehen war, zu verhindern.

Dann kann man sich aber die "Beratung" eigentlich auch gleich "schenken" und selbständig nach dem besten Anbieter für das "was man denn genau möchte" suchen.

(Wenn man einen Beratungstermin vereinbart,dann möchte man schließlich ordentlich beraten werden und nicht so "verkauft" wie in den 2 Beiträgen. Etwas anderes ist es natürlich wenn ich mich speziell und gezielt über ein bestimmtes Produkt informieren lasse,doch darum ging es hier nicht.)

Eigentlich sind wir damit wieder beim Thema "Finanzbildung".

 

 

Um es mal klarzustellen:

 

Es gibt auch gute Honorarberater, Versicherungsvertreter, Finanzberater und Versicherungsmakler.

Aber das ist keine Frage des Zertifikats,das hatten/hätten auch die "Berater" in den Beiträgen gehabt.

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Gerald1502

Das eigentliche Problem war doch,daß keiner eine vernünftige Beratung durchgeführt hat. (Der "tecis"-Verkäufer (Strukturvertrieb) hat hier wohl noch am besten abgeschnitten.)

Und das ist doch das Problem worüber wir sprechen und uns doch eigentlich einig sind:

In der Realität besteht leider oft kein großer Unterschied zwischen "Struki-Buden",Versicherungen und Banken.

Danke Atros für Deine Antwort.

 

Was ich bei den Beratungen bei der Oma vermisst habe, war eine ordentliche Bedarfsanalyse etc., wo alle vorhandenen Police notiert werden, um dann in einem weiteren Termin Lösungsvorschläge zu bringen. Da kommen die Berater zu ihr und empfehlen schon ein bestimmtes Produkt, ohne zu wissen, ob es bereits so ein Produkt bei der Oma gibt. Der Tecis-Verkäufer wollte das Geld in Investmentfonds anlegen. Sehe da nicht, dass das unter "sicher" zählt.

 

Da gilt es eher, sich vorher genau zu informieren, was man denn genau möchte, um so etwas, wie in beiden Beiträgen zu sehen war, zu verhindern.

Dann kann man sich aber die "Beratung" eigentlich auch gleich "schenken" und selbständig nach dem besten Anbieter für das "was man denn genau möchte" suchen.

(Wenn man einen Beratungstermin vereinbart,dann möchte man schließlich ordentlich beraten werden und nicht so "verkauft" wie in den 2 Beiträgen. Etwas anderes ist es natürlich wenn ich mich speziell und gezielt über ein bestimmtes Produkt informieren lasse,doch darum ging es hier nicht.)

Eigentlich sind wir damit wieder beim Thema "Finanzbildung".

Wie bereits erwähnt, gehört zu einer ordentlichen Beratung eine anständige Bedarfsanalyse und dann Lösungsvorschläge. In vielen Fällen ist es schon ratsam, sich selber Informationen einzuholen. Ich weiß, dass es viele nicht können, nicht das Du denkst, ich blende das aus. ;)

 

Um es mal klarzustellen:

 

Es gibt auch gute Honorarberater, Versicherungsvertreter, Finanzberater und Versicherungsmakler.

Aber das ist keine Frage des Zertifikats,das hatten/hätten auch die "Berater" in den Beiträgen gehabt.

Finde es gut, dass Du es so klarstellst. Leider werden die guten Berater nicht gezeigt, sondern meist nur die schlechten Berater. Der Beruf der guten Berater wird dadurch nicht gerade einfacher.

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Atros
· bearbeitet von Atros

Was ich bei den Beratungen bei der Oma vermisst habe, war eine ordentliche Bedarfsanalyse etc., wo alle vorhandenen Police notiert werden, um dann in einem weiteren Termin Lösungsvorschläge zu bringen. Da kommen die Berater zu ihr und empfehlen schon ein bestimmtes Produkt, ohne zu wissen, ob es bereits so ein Produkt bei der Oma gibt.

 

Da hast du vollkommen Recht.

 

Es war halt keine Beratung,sondern einfach nur "Verkaufen".

Und das durch die "Bank" weg. Normalerweise analysieren "Finanzberater" zumindest ansatzweise die Situation und verkaufen dann die falschen Produkte. (Anmerkung: Allein schon um möglichst viel herauszuholen.)

Das ist natürlich sehr seltsam,lag aber vielleicht auch an der Oma und deren Wunsch nach der Geldanlage.

 

Das eigentliche Problem war doch,daß keiner eine vernünftige Beratung durchgeführt hat. (Der "tecis"-Verkäufer (Strukturvertrieb) hat hier wohl noch am besten abgeschnitten.)

...

...

Der Tecis-Verkäufer wollte das Geld in Investmentfonds anlegen. Sehe da nicht, dass das unter "sicher" zählt.

Gut war er natürlich auch nicht und auch er hat keine vernünftige Beratung durchgeführt.

Aber irgendwie war er doch noch scheinbar der beste.

 

Ob eine gezielte Anlage in Investmentfonds (über 5 Jahre) "sicher" ist,darüber kann man natürlich diskutieren. Es kommt hier eben auch auf die Fondsauswahl an (und die dürfte sich im Zweifel wieder an Provisionen+Kickbacks orientieren).

Das Thema Fondsauswahl wird im Beitrag aber auch sehr deutlich angesprochen.

 

Ich bezog mich mehr auf das WISO-Fazit,daß er sich ansonsten ganz ordentlich geschlagen hat.

 

btw.: 4% versprochene Rendite,das ist schon recht bescheiden. Es werden daher wohl eher risikoärmere Fonds gewesen sein,sonst hätte WISO ihm das auch noch vorgehalten.

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neysee

Habe die entsprechenden Beiträge entfernt. Bitte wieder sachlich zum Thema zurück kehren.

 

Ist doch normal. Geht es ans Sparbuch der armen, anonymen Oma, ist es böse, geht es um die Pflege der eigenen Mutter, möglichst schnell ab nach Polen. Moral ist halt nur dann schön, wenn sie einen nicht selber betrifft.

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ctsun

man sollte bei dem "bericht" leider auch bedenken, dass man nicht das ganze gespräch gesendet hat sondern sich den "bericht" so zusammengewürfelt hat wie man es gerade gebraucht hat.

woher ich das weiß? bei einem kollegen des tecis beraters bin ich in betreuung (immobilienfinanzierung) und habe mir mal erzählen lassen was da wirklich abging.

 

die "datenaufnahme" wurde bewusst unterschlagen, da dort auch dinge abgefragt wurden wie kredite etc. dieses thema hat man in dem bericht ganz weggelassen, da von den angesprochenen 50T teilweise kredite abgezahlt werden sollten.

dann sollte noch eine große menge auf ein tagesgeldkonto angelegt werde und nur ein kleiner rest (ich glaube 10T) in investmentfonds.

 

da stellt sich für mich die frage: wen stellen wir hier an den pranger. den "berater" oder doch die sendung wiso.

 

man muss sich nur mal den "experten" anschauen. der beruft sich auf seiner seite auch viel auf die zeitschrift finanztest. und wir wissen alle, was wir davon zu halten haben. genauso wie die fondsauswahl dieser besagten zeitschrift. ob die gut ist, wage ich mal zu bezweifeln.

 

aber was die anderen "berater" geleistet haben, war aber wirklich der hammer. pflege, bauspar, klv.

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