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gnitter

Risikolebensversicherung - Voraussetzung für Erbschaftssteuerfreiheit

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gnitter

Liebe Gemeinde,

 

da wir seit kurzem zu dritt sind, möchte ich für meine Frau und mich jeweils eine Risikolebensversicherung abschließen. Dazu hatte ich mir den Artikel aus Finanztest besorgt.

 

Die Zahlung im Todesfall ist für den Überlebenden Erbschaftssteuerfrei, wenn die Versicherungen den jeweils anderen Partner als Begünstigten vorsehen. Soweit so klar.

Den Artikel hatte ich so verstanden als sei eine weitere Voraussetzung, dass die Beiträge von beiden Versicherungsnehmern vom jeweils eigenen Konto gezahlt werden... Kann das stimmen?

Wir sind verheiratet im gesetzlichen Güterstand. Reicht es da nicht, vom gemeinsamen Konto beide Beiträge zu zahlen?

 

(Leider habe ich das Heft zwischenzeitlich entsorgt und kann den genauen Wortlaut nicht noch einmal nachlesen :dumb:)

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Ja,das stimmt.Wenn wie in diesem Fall "über Kreuz" versichert wird,sollte der Beitrag auch vom jeweiligen Konto des Versicherungsnehmers gezahlt werden.Gehen die Beiträge vom Konto der versicherten Person ab,wird das Finanzamt aller Voraussicht nach im Versicherungsfall eine Schenkung annehmen,die wiederum nach Abzug eines Freibetrages steuerpflichtig ist.

Besser wäre es,ein separates Konto für jeden Versicherungsnehmer einzurichten.

Nachteilig kann sich diese Konstellation aber bei einer Trennung auswirken.Die versicherte Person hat keinen Anspruch auf eine Weiterführung des Vertrages,wenn der Versicherungsnehmer diesen kündigt oder die Beitragszahlung einstellt.

Soll dann weiter Versicherungsschutz bestehen,muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden,der eine erneute Gesundheitsprüfung nach sich zieht.

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Konfuzius

Ja,das stimmt.Wenn wie in diesem Fall "über Kreuz" versichert wird,sollte der Beitrag auch vom jeweiligen Konto des Versicherungsnehmers gezahlt werden.Gehen die Beiträge vom Konto der versicherten Person ab,wird das Finanzamt aller Voraussicht nach im Versicherungsfall eine Schenkung annehmen,die wiederum nach Abzug eines Freibetrages steuerpflichtig ist.

Besser wäre es,ein separates Konto für jeden Versicherungsnehmer einzurichten.

Nachteilig kann sich diese Konstellation aber bei einer Trennung auswirken.Die versicherte Person hat keinen Anspruch auf eine Weiterführung des Vertrages,wenn der Versicherungsnehmer diesen kündigt oder die Beitragszahlung einstellt.

Soll dann weiter Versicherungsschutz bestehen,muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden,der eine erneute Gesundheitsprüfung nach sich zieht.

 

Irgendwie stimmt deine Interpretation meiner Ansicht nach nciht mit der des Threaderstellers überein.

 

Während der Threadersteller schreibt "den jeweils anderen Partner als BEGÜNSTIGTEN" vorzusehen, gehst du von einer Versicherung des Einen auf das Leben des Anderen aus (meiner Meinung nach Richtigerweise).

 

Um Erbschaftssteuerfreiheit zu erlangen sollte also wohl folgende Konstellation die richtige sein:

 

Partner1 schließt eine RLV auf das Leben von Partner2 ab. Partner1 ist VN, Beitragszahler und Begünstigter. Partner2 ist lediglich versicherte Person.

 

Für die Absicherung von Partner1 gilt dann folglich der umgekehrte Fall: Partner2 ist VN, BZ und Begünstiger. Person1 lediglich die versicherte Person.

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highline
· bearbeitet von highline

Was Konfuzius sagt stimmt.

 

Versicherungsnehmer (Frau) ; Versicherte Person (Mann) ; Bezugsberechtigte Person (Frau) ; Beitragszahler (Frau) = Steuerfrei

Versicherungsnehmer (Mann) ; Versicherte Person (Frau) ; Bezugsberechtigte Person (Mann) ; Beitragszahler (Mann) = Steuerfrei

 

Davon ab, hat man einen allgemeinen Freibetrag von ~300.000 EUR und einen Vorsorgefreibetrag von 250.000 EUR.

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gnitter
· bearbeitet von gnitter

Vielen Dank für eure Antworten,

tatsächlich hatte ich die Versicherung über Kreuz auch falsch verstanden.

Neu war für mich aber die Tatsache, dass meine Frau ihren Vertrag (auf mein Leben) auch von ihrem Konto bezahlen muss, und ich meinen Vertrag (auf ihr Leben) von meinem Konto.

 

Zahlt man beide Verträge vom gemeinsamen Konto kann es offenbar zur Erbschaftssteuerpflicht kommen!

 

@ Gerald1502: vielleicht sollte dieser Aspekt mit in den Thread zu RLV aufgenommen werden!

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Gerald1502

@ Gerald1502: vielleicht sollte dieser Aspekt mit in den Thread zu RLV aufgenommen werden!

Habe es in den Thread Risikolebensversicherung unter dem Punkt "Auszahlung der Versicherungsleistung im Leistungsfall" ergänzt. :)

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