Zum Inhalt springen
Frankman77

Immobilien - Erbschaftsplanung

Empfohlene Beiträge

Frankman77

Hallo zusammen,

 

ein Elternteil von uns ist Teil einer Erbengemeinschaft die Immobilien geerbt hat. Das gesamte Objekt wird von einer Verwaltung geführt, und die Einnahmen decken den Lebensunterhalt dieser Person.

 

MeineFrage ist, wie man nun vorgehen könnte, um für den Erbfall steuerlich optimal darzustehen? Ein Übertrag oder wie man das nennt bzw. Schenkung kommt einem da zwar in den Sinn, aber.... Theoretisch würden die Einnahmen nach wie vor von dieser Person genutzt- nur die Inhaber sind denn eben die Kinder (wir)... So der Gedanke... Aber die Immos müssen dann ja auch in meiner Steuererklärung geführt werden usw... evtl. ist es ja doch nicht so einfach bzw.Vorteilhaft?

 

Da wir vor einem Jahr gerade den vollen Freibetrag der Erbschaftssteuer ausgenutzt hatten, und es ja auch eine Frist gibt, bis der Freibetrag wieder "frei" ist, wollten wir (gesamte Familie) damit mal beschäftigen.

 

Kennt sich damit jemand aus, oder weiß, an wen man sich da mal wenden könnte?

 

 

Gruß

Frank

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

Hallo zusammen,

 

ein Elternteil von uns ist Teil einer Erbengemeinschaft die Immobilien geerbt hat. Das gesamte Objekt wird von einer Verwaltung geführt, und die Einnahmen decken den Lebensunterhalt dieser Person.

 

MeineFrage ist, wie man nun vorgehen könnte, um für den Erbfall steuerlich optimal darzustehen? Ein Übertrag oder wie man das nennt bzw. Schenkung kommt einem da zwar in den Sinn, aber.... Theoretisch würden die Einnahmen nach wie vor von dieser Person genutzt- nur die Inhaber sind denn eben die Kinder (wir)... So der Gedanke... Aber die Immos müssen dann ja auch in meiner Steuererklärung geführt werden usw... evtl. ist es ja doch nicht so einfach bzw.Vorteilhaft?

 

Da wir vor einem Jahr gerade den vollen Freibetrag der Erbschaftssteuer ausgenutzt hatten, und es ja auch eine Frist gibt, bis der Freibetrag wieder "frei" ist, wollten wir (gesamte Familie) damit mal beschäftigen.

 

Kennt sich damit jemand aus, oder weiß, an wen man sich da mal wenden könnte?

 

 

Gruß

Frank

 

Da sollte ein Berufskollege helfen können, Stichwort wäre hier Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt.

Allerdings ist das jetztige ErbSt-Recht erneut auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand, so dass auch Bescheide nur vorläugi ergehen und ggfs. angepasst werden können.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Frankman77
· bearbeitet von Frankman77

Danke für deine Antwort Taxadvisor!

Diese Stichworte werde ich mir mal notieren. Könntest Du netterweise Deinen Kollegen mal fragen, wie so etwas gemacht wird? Eigentlich sollte uns doch ein Fachanwalt für Erbschaftssteuerrecht weiterhelfen können, oder?Ich denke mal, dass das Steuerrecht diesbezüglich nicht lockerer wird... Würde deshalb ein relativ zügiges Handeln Sinn machen?

GrußFrank

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity

... Da wir vor einem Jahr gerade den vollen Freibetrag der Erbschaftssteuer ausgenutzt hatten, und es ja auch eine Frist gibt, bis der Freibetrag wieder "frei" ist ...

 

... Würde deshalb ein relativ zügiges Handeln Sinn machen?

Nach meinem laienhaften Verständnis ist zügig hier relativ. Die Freibeträge im Schenkungs-/Erbschaftssteuerrecht kann man einmal in 10 Jahren in Anspruch nehmen, so dass hier 9 Jahre Zeit für die Planung bleiben. Professionelle Hilfe ist aber sicher angeraten, auch wenn sie nicht umsonst (im Sinne von unentgeltlich) sein wird.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bb_florian

Danke für deine Antwort Taxadvisor!

Diese Stichworte werde ich mir mal notieren. Könntest Du netterweise Deinen Kollegen mal fragen, wie so etwas gemacht wird?

 

Er weiß es selbst :rolleyes: nur dürfte dein Fall wahrscheinlich hinreichend einfach sein, damit du einen Steuerberater mit einem niedrigeren Stundensatz als Taxadvisor aufsuchen kannst ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
€-man

vani, gute Antwort bei gleichzeitig neuem Avatar.

 

Zitat:

Der Salamander soll nach antiken mythologischen Vorstellungen als eines der vier Elementarwesen auch im Feuer leben können (vergleiche: Feuersalamander).

 

Erwartest Du etwa Ereignisse mit Brandgeruch, weshalb Du Dein Depot auf "Lurchii" umgestellt hast? ;)

 

Gruß

-man

 

P.S. Ernsthaftigkeit und zeitraubende, verwirrende Recherchen des Beitrags bleiben hoffentlich überschaubar. ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

Danke für deine Antwort Taxadvisor!

Diese Stichworte werde ich mir mal notieren. Könntest Du netterweise Deinen Kollegen mal fragen, wie so etwas gemacht wird?

 

Er weiß es selbst :rolleyes: nur dürfte dein Fall wahrscheinlich hinreichend einfach sein, damit du einen Steuerberater mit einem niedrigeren Stundensatz als Taxadvisor aufsuchen kannst ;)

 

Woher kennst Du unseren Stundensatz? Ich empfinde Dein Posting als "frech", ich gebe hier permanent Tips und Hinweise für lau, ohne jemanden zu drängen, Mandant bei uns zu werden.

 

Es wird immer einen Günstigeren geben, aber im Vergleich mit anderen Kollegen würde ich uns allenfalls als normal bezeichnen. Stundensätze von EUR 200 plus, wie bei größeren Gesellschaften werden wir erst "schaffen", wenn die Inflation auf 20% steigt...

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity

Um Himmels Willen, Taxadvisor: Wir Steuerlegastheniker schätzen deine hilfreiche und kompetente Art hier über alle Maßen. bb_florians war meiner Einschätzung nach weder frech noch sonst despektierlcih gemeint, ich hatte sie eher als ein im Mantel der Ironie verstecktes Lob aufgefasst (im dem Sinne, dass die Fragestellung deine Qualifikationen nicht hinreichend fordert).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nudelesser

Habe das auch so gelesen wie Vanity. Und überhaupt: Ohne Taxadvisors Beiträge wäre dieses Forum ein Narrenschiff und es ist ihm sehr zu wünschen, dass durch die diskrete und fundierte Eigenwerbung hin und wieder ein neuer Klient abfällt.

 

Wenn überhaupt, dann fand ich Frankmans Beitrag (Könntest Du netterweise Deinen Kollegen mal fragen...) etwas grenzwertig. Da klingt schon etwas der Schnorrbert durch...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BondWurzel

Um Himmels Willen, Taxadvisor: Wir Steuerlegastheniker schätzen deine hilfreiche und kompetente Art hier über alle Maßen. bb_florians war meiner Einschätzung nach weder frech noch sonst despektierlcih gemeint, ich hatte sie eher als ein im Mantel der Ironie verstecktes Lob aufgefasst (im dem Sinne, dass die Fragestellung deine Qualifikationen nicht hinreichend fordert).

Was für ein Mantel denn? Man kann sich doch klar und deutlich ausdrücken.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Frankman77
· bearbeitet von Frankman77

Hallo zusammen und Danke Euch!

 

Nach meinem laienhaften Verständnis ist zügig hier relativ. Die Freibeträge im Schenkungs-/Erbschaftssteuerrecht kann man einmal in 10 Jahren in Anspruch nehmen, so dass hier 9 Jahre Zeit für die Planung bleiben. Professionelle Hilfe ist aber sicher angeraten, auch wenn sie nicht umsonst (im Sinne von unentgeltlich) sein wird.

Genau das mit den 10 Jahren habe ich auch herausgefunden.. Wenn also der Erbfall in 9 Jahren eintritt, dann gilt wieder der volle Freibetrag wenn vorher nichts überschrieben bzw. anderweitig geregelt wurde. DerVorteil einer Schenkung ist doch der, dass sich der Bemessungsbetrag für die Erbschaft reduziert, weil ja schon ein Teil geschenkt wurde, oder?

 

Woher kennst Du unseren Stundensatz? Ich empfinde Dein Posting als "frech", ich gebe hier permanent Tips und Hinweise für lau, ohne jemanden zu drängen, Mandant bei uns zu werden.

 

Es wird immer einen Günstigeren geben, aber im Vergleich mit anderen Kollegen würde ich uns allenfalls als normal bezeichnen. Stundensätze von EUR 200 plus, wie bei größeren Gesellschaften werden wir erst "schaffen", wenn die Inflation auf 20% steigt...

 

Gruß

Taxadvisor

Ich weiß das sehr zu schätzen :thumbsup: . Und ganz ehrlich: Wenn ich jemanden finde, der mir bei diesen Dingen helfen kann, dann habe ich mit ein paar Hundert Euro keine Probleme... Ist ja nicht jedes Jahr so . Aber selbst bei einer normalen Steuererklärung würde ich dieses "Lehrgeld" bezahlen, wenn ich einen Lerneffekt davon habe, so dass ich das in Zukunft selbstständig machen kann.

 

Gruß

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bb_florian

Er weiß es selbst :rolleyes: nur dürfte dein Fall wahrscheinlich hinreichend einfach sein, damit du einen Steuerberater mit einem niedrigeren Stundensatz als Taxadvisor aufsuchen kannst ;)

 

Woher kennst Du unseren Stundensatz? Ich empfinde Dein Posting als "frech", ich gebe hier permanent Tips und Hinweise für lau, ohne jemanden zu drängen, Mandant bei uns zu werden.

 

Es wird immer einen Günstigeren geben, aber im Vergleich mit anderen Kollegen würde ich uns allenfalls als normal bezeichnen. Stundensätze von EUR 200 plus, wie bei größeren Gesellschaften werden wir erst "schaffen", wenn die Inflation auf 20% steigt...

 

Gruß

Taxadvisor

 

Das tut mir sehr leid, ich hätte hier am besten gar nichts schreiben sollen. Ich wollte den Fragesteller darauf hinweisen, dass er deine Antwort -aus meiner Sicht- missverstanden hatte. Den Verweis auf den "Berufskollegen" hatte ich so verstanden, dass du ihm empfiehlst, einen Steuerberater aufzusuchen, und nicht, einen anderen Steuerberater aufzusuchen, weil du dich selbst nicht damit auskennst (wie es offenbar der Fragesteller verstanden hat). Dann hatte ich das Gefühl, dass es sich eher um ein 08/15 Problem handelt und ich dachte, dass jemand der soviel Expertise im Gebiet Kapitalmarkt & Steuern besitzt vielleicht (deutlich) mehr Geld nimmt als ein 08/15 Steuerberater. Dass es gar nicht so viel ist, ist umso schöner zu hören, dann kann man sich das ja als Normalsterblicher leisten! Also ich entschuldige mich wirklich vielmals, hoffe dass es klar ist wie es gemeint war, und ich verspreche in Zukunft öfter meine Klappe zu halten.

 

Außerdem sind deine häufigen Beiträge hier und im Bondboard natürlich genial und ich denke viele lernen eine Menge davon, ohne dass du dafür Werbung in eigener Sache machst. Genau wie vorher erwähnt wäre es nur fair, wenn dadurch mal der ein oder andere Mandant hier auf dich aufmerksam wird.

 

Wurzel hat natürlich auch recht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

Das tut mir sehr leid, ich hätte hier am besten gar nichts schreiben sollen. Ich wollte den Fragesteller darauf hinweisen, dass er deine Antwort -aus meiner Sicht- missverstanden hatte. Den Verweis auf den "Berufskollegen" hatte ich so verstanden, dass du ihm empfiehlst, einen Steuerberater aufzusuchen, und nicht, einen anderen Steuerberater aufzusuchen, weil du dich selbst nicht damit auskennst (wie es offenbar der Fragesteller verstanden hat). Dann hatte ich das Gefühl, dass es sich eher um ein 08/15 Problem handelt und ich dachte, dass jemand der soviel Expertise im Gebiet Kapitalmarkt & Steuern besitzt vielleicht (deutlich) mehr Geld nimmt als ein 08/15 Steuerberater. Dass es gar nicht so viel ist, ist umso schöner zu hören, dann kann man sich das ja als Normalsterblicher leisten! Also ich entschuldige mich wirklich vielmals, hoffe dass es klar ist wie es gemeint war, und ich verspreche in Zukunft öfter meine Klappe zu halten.

 

Außerdem sind deine häufigen Beiträge hier und im Bondboard natürlich genial und ich denke viele lernen eine Menge davon, ohne dass du dafür Werbung in eigener Sache machst. Genau wie vorher erwähnt wäre es nur fair, wenn dadurch mal der ein oder andere Mandant hier auf dich aufmerksam wird.

 

Wurzel hat natürlich auch recht.

 

O.k. Mißverständnis ausgeräumt, Schwamm drüber. Und jetzt ist auch Schluss mit der Lobhudelei, sonst kann ich nicht mehr schlafen :) :)

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch
Nach meinem laienhaften Verständnis ist zügig hier relativ. Die Freibeträge im Schenkungs-/Erbschaftssteuerrecht kann man einmal in 10 Jahren in Anspruch nehmen, so dass hier 9 Jahre Zeit für die Planung bleiben. Professionelle Hilfe ist aber sicher angeraten, auch wenn sie nicht umsonst (im Sinne von unentgeltlich) sein wird.

Vorsicht: Freibeträge kann man einmal in 10 Jahre in Anspruch nehmen, wenn Geber und Empfänger die selbe Person sind (§14 (1) ErbStG). Man kann also steuerfrei innerhalb der Frist zB 400 TEUR vom Vater und 400 TEUR von der Mutter und auch weitere Beträge von anderen Personen bekommen.

 

Genau das mit den 10 Jahren habe ich auch herausgefunden.. Wenn also der Erbfall in 9 Jahren eintritt, dann gilt wieder der volle Freibetrag wenn vorher nichts überschrieben bzw. anderweitig geregelt wurde. Der Vorteil einer Schenkung ist doch der, dass sich der Bemessungsbetrag für die Erbschaft reduziert, weil ja schon ein Teil geschenkt wurde, oder?

 

Du musst berücksichtigen, dass Erbschaften und Schenkungen gleich behandelt werden.

Du kannst also nicht 400 TEUR von einem Elternteil heute geschenkt bekommen und in <10 Jahren weiteres Vermögen von demselben Elternteil steuerfrei erben.

In Deinem Fall kommt es darauf an, wie die letztjährige Erbschaft gestaltet war:

Wenn Du direkt vom Erblasser geerbt hast, ist dieser ja gestorben, kann Dir also auch später nichts mehr schenken. Damit hast Du alle Freibeträge zwischen Dir und Deinen Eltern weiterhin frei und ein Vorerbe scheint durchaus sinnvoll.

Wenn die Erbschaft aber zuerst an Deine Eltern ging und von ihnen an Dich weitergereicht wurde, wäre dies eine Schenkung gewesen, die zu einer zukünftigen Erbschaft oder auch weiteren Schenkungen in <10 Jahren hinzugezählt würde. Dann hätte Vanity recht mit seinen 9 Jahren.

 

Gruß

 

kleinerfisch

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...