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waldgeist

Berufsunfähigkeitsversicherung: Leichte Skoliose in der Jugend

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waldgeist

Bin auf der Suche nach eine BU-Versicherung. Bei den Gesundheitsfragen taucht auch die Frage nach Wirbelsäulenproblemen auf. Ich weiß noch dunkel, dass in grauer Vorzeit (Kindheit bzw. Jugend) eine leichte Skoliose und eine leichte Scheuermannsche Krankheit diagnostiziert wurde. Es gab aber nie eine Behandlung deswegen, und der Scheuermann ist meiner Erinnerung nach auch wieder komplett "verschwunden". Auch später gab es meiner Erinnerung nach keine Folgeaktivitäten mehr.

 

Macht es Sinn, das trotzdem anzugeben? Ich vermute, dass es schon längst keine Krankenakten o.ä. aus der Zeit mehr gibt und will nicht unnötig einen Ausschluss von Wirbelsäulenthemen oder gar eine Ablehnung riskieren, nur weil ich zu vieles hinschreibe, was keine wirkliche Relevanz mehr hat.

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Matthew Pryor

Das kommt auf die Gesundheitsfragen an.Skoliose verschwindet nicht einfach.

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blinky

Achte auf den gefragten Zeitraum - ggf. fliegt das ja dann auch raus.

Wenn Du meinst bei einer neuen Arztuntersuchung ohne diese Diagnose durchzukommen, kannst Du ja ggf. auch die große Untersuchung machen und das dem Antrag beifügen?

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Thomas_384
· bearbeitet von Thomas_384

.

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unentschieden

Man kann das sogar verallgemeinern:

 

Skoliose = AngabePFLICHT. Danach wird ausnahmslos in allen Anträgen in irgendeiner Art und Weise gefragt und es werden auch stets weitere Einkünfte eingeholt werden, Stichwort Fragebogen Rücken / Wirbelsäule. Man kommt nicht drum rum.

 

Ich habe auch so einen "schönen" eintrag in meiner Musterungsakte gefunden, der mir damals nie mitgeteilt wurde. Offenbar hat ja sowieso fast jeder eine leichte Skoliose. Ich bin deshalb dann als Selbstzahler zu einem Orthopäden und habe ihm die Geschichte erzählt und nach einer 2. Meinung gebeten. Sollte hier ein noch schlechteres Ergebnis herauskommen, wäre das zumindest nicht nachverfolgbar aktenkundig, solange du diesen privaten Besuch bei einem guten alten Freund, der zufällig Orthopäde ist in seiner Praxis nicht angibst (das ist übrigens keine Anstiftung zum Betrug, es wäre nämlich maximal arglistige Täuschung und das ist keine Straftat (und verjährt))

 

Wenn du aber sowieso keine Probleme mehr damit hattest, und du dies auch explizit angibst, wird dir ein sympatischer Versicherer keinen Strick daraus drehen, ein unsympatischer wird wohl etwas ausschließen oder mehr Geld haben wollen. Damit muss man dann eben leben.

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Matthew Pryor
Sollte hier ein noch schlechteres Ergebnis herauskommen, wäre das zumindest nicht nachverfolgbar aktenkundig, solange du diesen privaten Besuch bei einem guten alten Freund, der zufällig Orthopäde ist in seiner Praxis nicht angibst (das ist übrigens keine Anstiftung zum Betrug, es wäre nämlich maximal arglistige Täuschung und das ist keine Straftat (und verjährt))

Neben Unisex dürfte ein derartiges Verhalten einer der Gründe dafür sein,warum

1.Beiträge steigen und

2.Risikoprüfer noch genauer hinschauen und

3.na,lassen wir das.

Glückwunsch!

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unentschieden

das Problem ist wohl eher, dass sie jetzt schon zu genau hinsehen. Und da muss man eben gucken, wo man bleibt.

Stichwort Psychotherapie. Jemand, der bei einer kleineren Krise eine Therapie macht, wird vermutlich später nicht so schnell BU werden wegen eines "burnout" wie jemand, der dies nicht getan hat. Diese Tatsache wird von den Versicherungsdetektiven aber schlicht ignoriert.

In solchen Fällen sollten selbst Makler so eine vorsichtige Vorgehensweise gut finden.

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AnNaWF

In solchen Fällen sollten selbst Makler so eine vorsichtige Vorgehensweise gut finden.

 

Leider hilft es aber nichts wenn der Makler präventive "Maßnahmen" gut findet, denn die Risikoprüfung macht er nicht.

Dass das manchmal ein trauriger Umstand ist hilft uns leider allen nicht.

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CapBonus83

In solchen Fällen sollten selbst Makler so eine vorsichtige Vorgehensweise gut finden.

 

Leider hilft es aber nichts wenn der Makler präventive "Maßnahmen" gut findet, denn die Risikoprüfung macht er nicht.

Dass das manchmal ein trauriger Umstand ist hilft uns leider allen nicht.

 

Richtig, leider sind Detektive und Schadensachbearbeiter sehr abgestumpft und schauen nicht mehr über den Tellerrand sondern arbeiten strickt nach Vorgabe ohne dabei Einzelfall, Kunde oder Reputation der Versicherungsgesellschaft im Auge zu behalten! Meist lassen ihre Kompetenzen das auch gar nicht mehr zu....

 

 

Zum Thema Skoliose:

 

 

Jeder meiner Kunden, der versucht hat, eine in der Jugend diagnostizierteSkoliose per Attest weg zu bescheinigen, hat dies kläglich versucht. Ein"krummer" Rücken (umgangssprachlich) ,der im Wachstum diagnostiziertwurde - bleibt krumm!

 

Wenn man den Rücken dann nie wieder anschauen lässt, istman eben auch extrem anfällig, was Bandscheiben und Co. angeht. Ein Ausschlussist also unumgänglich - bei nicht Angabe, spielt man eben 10 Jahre mit demFeuer - egal ob Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit!!!

 

Allgemein sollte eine Skoliose immer nach Beendigung desWachstums angeschaut werden, um eventuell vorzubeugen oder gar gegenzusteuern.

 

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Wayn0r

Ich möchte meine Frage einfach mal an diesen, inzwischen älteren, Thread hängen, da mich momentan ähnliche Fragen beschäftigen.

 

Bei mir wurde im Jahre 2007 Morbus Scheuermann diagnostiziert. Ich war damals nur aus Gründen meiner Musterung beim Arzt und danach nie mehr wegen des vermeintlichen Scheuermann. Da ich nun berufstätig bin, wird es langsam Zeit für eine BU.

Ich bin mir bewusst, dass Scheuermann nicht heilbar ist und habe diesen auch bereits bei einer anonymisierten Anfrage angeben. Ergebnis: Ausschluß des Rückens.

Habe ich eigentlich schon mit gerechnet.

 

Jetzt habe ich zufällig die Gesundheitsfragen der Generali entdeckt. Dort steht die Frage "Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten [...] UND erfolgten Behandlung / Beratungen wegen: [lange Liste]"

 

Ich würde bei einer erneuten Anfrage Scheuermann weiterhin angeben, bin mir aber bei der Auslegung der Frage unsicher. Ich war eigentlich nie und schon gar nicht in den letzten fünf Jahren wegen Scheuermann in Behandlung, da beschwerdefrei trotz Scheuermann.

 

Hat jemand Erfahrungen mit der Auslegung dieser Frage? Würde Scheuermann anerkannt und somit der Rücken ausgeschlossen? Wie gesagt, ich werde Scheuermann niemals verschweigen, die Folgen wären zu fatal.

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Ich möchte meine Frage einfach mal an diesen, inzwischen älteren, Thread hängen, da mich momentan ähnliche Fragen beschäftigen.

 

Bei mir wurde im Jahre 2007 Morbus Scheuermann diagnostiziert. Ich war damals nur aus Gründen meiner Musterung beim Arzt und danach nie mehr wegen des vermeintlichen Scheuermann. Da ich nun berufstätig bin, wird es langsam Zeit für eine BU.

Ich bin mir bewusst, dass Scheuermann nicht heilbar ist und habe diesen auch bereits bei einer anonymisierten Anfrage angeben. Ergebnis: Ausschluß des Rückens.

Habe ich eigentlich schon mit gerechnet.

 

Jetzt habe ich zufällig die Gesundheitsfragen der Generali entdeckt. Dort steht die Frage "Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten [...] UND erfolgten Behandlung / Beratungen wegen: [lange Liste]"

 

Ich würde bei einer erneuten Anfrage Scheuermann weiterhin angeben, bin mir aber bei der Auslegung der Frage unsicher. Ich war eigentlich nie und schon gar nicht in den letzten fünf Jahren wegen Scheuermann in Behandlung, da beschwerdefrei trotz Scheuermann.

 

Hat jemand Erfahrungen mit der Auslegung dieser Frage? Würde Scheuermann anerkannt und somit der Rücken ausgeschlossen? Wie gesagt, ich werde Scheuermann niemals verschweigen, die Folgen wären zu fatal.

 

Hallo,

 

Schönes Beispiel für ein Frage, die Interpretationsspielraum lässt.

 

Zunächst aber erst mal zwei Zeilen im Antragsformular obendrüber lesen:

Allgemeine Hinweise zur Beantwortung der Fragen:

... Die Beispiele umfassen dabei nicht vollständig alle möglichen Erkrankungsbegriffe aus dem jeweiligen Antwortbereich...

... Sind Sie unsicher, ob eine bestimmte Erkrankung anzugeben ist? Geben Sie es an, damit Sie im Ernstfall gut abgesichert sind....

 

Denke, damit ist es eigentlich schon klar.

 

Zur Frage selbst:

Die Interpretation des Wortes UND an dieser Stelle lässt zwei Möglichkeiten zu (zugegeben, ein wenig spitzfindig argumentiert)

1. Bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Gesundheitsstörungen und Beschwerden UND wurden (diese) behandelt

2. Bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Gesundheitsstörungen und Beschwerden (auch unbehandelte) ODER erfolgten Behandlungen oder Beratungen wegen.....(Aufzählung)

 

Sie dürfen sich eine Interpretation aussuchen rolleyes.gif - ob der Versicherer im Ernstfall auch Ihrer Meinung ist?

Insofern sind Sie mit Ihrer Einschätzung auf dem richtigen Weg.

 

Der Befund aus der Vergangenheit ist da - Sie können nicht 100% sicher sein, dass das nicht mal irgendwo wieder als Anamnese in irgendeiner Akte auftaucht

Es ist meiner Ansicht nach sinnvoller, das JETZT mit dem Versicherer auszudiskutieren, als im Schadensfall - da können Sie sowas am wenigsten gebrauchen.

Die Krankheit geht nicht mehr weg - einmal Skoliose/Scheuermann - immer Skoliose/Scheuermann (von seltenen Ausnahmen einmal abgesehen- Wachstum)

Skoliose wird gemessen in Cobb-Grad (Schiefstand der Wirbelsäule). Es gibt einige gute Versicherer, die bei einem Cobb-Grad von unter 10 UND behandlungs/beschwerdefreiheit

ohne Leistungsausschluss dokumentieren.

 

--> Angeben, aber vorher sauber aufbereiten (akt. Befund, evtl. Röntgenbild) und Risiko-Voranfragen.

 

Viel Erfolg!

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Wayn0r

Zur Frage selbst:

Die Interpretation des Wortes UND an dieser Stelle lässt zwei Möglichkeiten zu (zugegeben, ein wenig spitzfindig argumentiert)

1. Bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Gesundheitsstörungen und Beschwerden UND wurden (diese) behandelt

2. Bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Gesundheitsstörungen und Beschwerden (auch unbehandelte) ODER erfolgten Behandlungen oder Beratungen wegen.....(Aufzählung)

 

Sie dürfen sich eine Interpretation aussuchen rolleyes.gif - ob der Versicherer im Ernstfall auch Ihrer Meinung ist?

Insofern sind Sie mit Ihrer Einschätzung auf dem richtigen Weg.

 

Es gibt da ggf. sogar noch eine dritte Interpretation:

Bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Gesundheitsstörungen und Beschwerden und erfolgte Behandlungen oder Beratungen (in einem nicht definierten Zeitraum) wegen...

 

Das heißt es ist meiner Meinung nach nicht einmal klar zu erkennen, auf welche Teile der Frage sich die 5 Jahre beziehen.

Ein Vertreter der Generali versucht dieses jedenfalls aktuell für mich bei den Mitarbeiter mit der entsprechenden Entscheidungsgewalt schriftlich zu erfragen. Ich hoffe darauf, dass der Zeitraum sich auf die gesamte Frage bezieht, dann könnte ich diese - Meiner Meinung nach - nämlich verneinen. Würde Scheuermann aber zur Sicherheit weiterhin angeben zzgl. des Schreibens der Verwaltung.

 

Ich gehe davon aus, dass der Versicherer im Ernstfall niemals meiner Meinung ist ;) Deswegen auch die Nachfrage nach einer schriftlichen Aussage.

 

Der Befund aus der Vergangenheit ist da - Sie können nicht 100% sicher sein, dass das nicht mal irgendwo wieder als Anamnese in irgendeiner Akte auftaucht

Es ist meiner Ansicht nach sinnvoller, das JETZT mit dem Versicherer auszudiskutieren, als im Schadensfall - da können Sie sowas am wenigsten gebrauchen.

Die Krankheit geht nicht mehr weg - einmal Skoliose/Scheuermann - immer Skoliose/Scheuermann (von seltenen Ausnahmen einmal abgesehen- Wachstum)

Skoliose wird gemessen in Cobb-Grad (Schiefstand der Wirbelsäule). Es gibt einige gute Versicherer, die bei einem Cobb-Grad von unter 10 UND behandlungs/beschwerdefreiheit

ohne Leistungsausschluss dokumentieren.

 

--> Angeben, aber vorher sauber aufbereiten (akt. Befund, evtl. Röntgenbild) und Risiko-Voranfragen.

 

Ich bin mir ja bewusst, dass Scheuermann "einmal da, immer da" ist. Selbstverständlich werde ich die Angelegenheit vor Vertragsabschluss und nicht erst im Ernstfall klären.

Ich habe gehört, dass Scheuermann nicht unbedingt eine Skoliose sondern eine Kyphose hervorruft, welche aber auch über den Cobb-Winkel bestimmt werden kann. Es sollte also sicherlich auch hier möglich sein, die "Ausprägung" der Krankheit darüber zu argumentieren.

Ich werde den Orthopäden, der mich damals behandelte einmal Fragen ob damals ein Winkel gemessen wurde und wie dieser ausfiel. Ansonsten werde ich ihn messen lassen, denn wenn ich meine Haltung des Rückens anschaue, ist diese bereits durch geeigntes Training um einiges besser geworden als damals.

 

Könnte Sie mir vielleicht einige der "gute" Versicherer nennen, welche sich ggf. auf eine Argumentation über den Cobb-Grad einlassen? Sie scheinen in diesem Bereich ja etwas Erfahrungen zu haben.

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Peter Wolnitza

Könnte Sie mir vielleicht einige der "gute" Versicherer nennen, welche sich ggf. auf eine Argumentation über den Cobb-Grad einlassen? Sie scheinen in diesem Bereich ja etwas Erfahrungen zu haben.

 

Würde Ihr Problem nicht optimal lösen

 

die Frage sollte nicht lauten: "Kennt einer einen Versicherer, der mich noch nimmt" - sondern

 

"Wie bekomme ich die zu mir passende, optimale BU Versicherung"

 

Dazu würde ich wie folgt vorgehen:

 

1. Anhand der Vertragsbedingungen und Ihrer individuellen Prioritäten die handvoll Versicherer lokalisieren, die für Sie in Frage kommen

 

2. Bei diesen Gesellschaften vernünftig vorbereitete RiVos stellen

 

3. Wenn da gar nichts gehen sollte (kein vernünftiges Ergebnis bei herauskommt)

- evtl. über Sonderaktionen bei einem dieser Versicherer unterkommen (Vereinfachte Gesundheitsfragen, verkürzte Abfragezeiträume) -> evtl. begrenzte Summen in Kauf nehmen + woanders aufstocken

- Checken: Betriebliche Altersversorgung (Sammelvertrag?)

4. Erst wenn da auch nichts geht, wäre die Empfehlung, es bei einem Versicherer "aus der zweiten Reihe" zu probieren

Hoffe, das hilft Ihnen weiter...

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