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Grubenolm

Abschluss Unfallversicherung - Wie ist die Frage zu verstehen?

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Grubenolm

Hallo,

 

ich wollte nun - nach reichlicher Überlegung und Gesprächen mit meinem Makler - eine Unfallversicherung bei der Haftpflichtkasse Darmstadt (Vollschutz) abschließen.

Meinen Makler sehe ich erst nächste Woche wieder...

 

Vielleicht könnt ihr mir kurz auf die Sprünge helfen.

In den Fragen im Online-Antrag wird gefragt.

 

"Bestehen oder bestanden Beeinträchtigungen, die in den letzten 5 Jahren zur Behandlung in einem Krankenhaus oder zu einer ambulanten Gelenksoperation geführt haben?"

 

Bezieht sich diese Frage NUR auf Gelenksoperationen insgesamt? Oder ist sie so zu verstehen, dass hier nur ambulante Gelenksoperationen ODER sämtliche andere stationären Behandlungen im Krankenhaus beschrieben werden müssen?

 

Vielen Dank.

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profi
· bearbeitet von profi
Am 6.12.2012 um 21:21 von Grubenolm:

"Bestehen oder bestanden Beeinträchtigungen, die in den letzten 5 Jahren zur Behandlung in einem Krankenhaus oder zu einer ambulanten Gelenksoperation geführt haben?"

 

Bezieht sich diese Frage NUR auf Gelenksoperationen insgesamt? Oder ist sie so zu verstehen, dass hier nur ambulante Gelenksoperationen ODER sämtliche andere stationären Behandlungen im Krankenhaus beschrieben werden müssen?

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Grubenolm

Ja, es ist wirklich nicht eindeutig, und ich dachte ich steh grad völlig aufm Schlauch. Habe die Frage bestimmt 10 mal gelesen, um sie viell. doch eindeutig zu verstehen ;)

 

Um diese eine Frage nicht aus den Kontext zu reißen, hier noch die anderen Fragen neben der im 1. Post:

 

Bestehen oder bestanden Beeinträchtigungen, die regelmäßig (täglich oder in bestimmten Intervallen wiederkehrend und für die Dauer von mindestens 2 Monaten) in den letzten 12 Monaten mit Medikamenten behandelt wurden?

 

Bestehen oder bestanden Beeinträchtigungen, die zu einer Schwerbehinderung geführt haben?

 

Besteht oder bestand eine Sehbehinderung von -8 oder mehr Dioptrien?

 

Bestehen oder bestanden bei der HK oder anderen Gesellschaften Unfall- versicherungen oder wurden solche beantragt?*

 

 

Ich will nix verschweigen, daher müßte ich tatsächlich 2 stationäre Aufentahlte im KH in den letzten 5 Jahren angeben (Anfang 2008) und Ende Oktober 2012, beide wegen Bandscheibenvorfall. Operiert wurde allerdings nicht. Daher ist für mich die Frage, ob es damit getan ist, die beiden Aufenthalte in Frage 2 zu beschreiben und Frage 1 einfach zu ignorieren bzw. mit "nein" zu beantworten.

 

Laut Frage 2 ja auch nur jenen in 2012, der KH-Aufenthalt in 2008 ist laut Frage 2 nicht in den letzten 12 Monaten.

 

Daher besteht bei Frage tatsächlich klärungsbedarf, wenn es üblich ist, dass die letzten 5 Jahre abgefragt werden.

 

Interessant wäre, ob man rechtlich damit "durchkäme"... aber riskieren will ich es nicht unbedingt. Wenn ich die Unfallversichurng benötige, habe ich gewiss andere Probleme als einen Rechtsstreit wegen einer Klausel :/

 

Davon abgesehen: uni-Sex-Tarife gelten dann auch bei Unfallversicherungen?

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vanity

"Bestehen oder bestanden Beeinträchtigungen, die in den letzten 5 Jahren zur Behandlung in einem Krankenhaus oder zu einer ambulanten Gelenksoperation geführt haben?"

 

Bezieht sich diese Frage NUR auf Gelenksoperationen insgesamt? Oder ist sie so zu verstehen, dass hier nur ambulante Gelenksoperationen ODER sämtliche andere stationären Behandlungen im Krankenhaus beschrieben werden müssen?

Da ist überhaupt nichts missverständlich: Es werden sämtliche stationäre Behandlungen sowie ambulante Gelenks-OPs abgefragt!

 

Sonst müsste es (z. B.) heißen: "... ,die in den letzten 5 Jahren zu einer in einem Krankenhaus durchgeführten oder zu einer ambulanten Gelenksoperation geführt haben?" oder

"... ,die in den letzten 5 Jahren zu einer stationär oder ambulant durchgeführten Gelenksoperation geführt haben?"

 

Das Substantiv Behandlung im Teilsatz vor dem oder vervollständigt diesen und macht ihn unabhängig von einer Ergänzung im zweiten Teilsatz nach dem oder.

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Grubenolm

Ok danke für die Aufklärung. Dann erlaube mir jetzt noh zur Sicherheit, in wie weit eine "stationäre Behandlung" anzugeben ist. Reicht es, zur Schmerztherapie (orlale Medikation) es als stationäre Behandlung laufe zu lassen? Die tatsächliche Behandlung erfolgte nämlich dann anschließend ambulant (und hier keine Gelenk-OP).

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