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Riester: Zulagen bei ruhen lassen des Vertrages

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tfhb

Hallo,

 

ich habe eine kurze Frage zur Gewährung der Zulagen bei der Riester-Rente (in Form einer normalen Rentenversicherung) nach deren ruhen lassen. Wenn ich die Riester-Rente ab dem 01.01.2013 ruhen lasse, kann ich dann ohne weiteres die Zulagen für die Jahre 2011 und 2012 beantragen? Wäre für mich logisch, da ich in diesen Jahren "geriestert" habe, jedoch ist bei der Riester-Rente auch einiges unlogisch....

 

Grüße

 

tfhb

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