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teffi

Verwirrung bei alten Bausparverträgen - Bonus?

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teffi

Hallo liebes Forum,

 

ich habe hier zwei Bausparverträge, und gute Ratschläge von Familienmitgliedern, aber auch das Lesen über solche Verträge, machen mich ein bisschen kirre. Es ist nämlich immer wieder von Bonuszinsen die Rede, die man bekommt, wenn man das Darlehen nicht in Anspruch nimmt, aber auch davon, dass man den Bonus durch Schusseligkeit verlieren kann. Deshalb bin ich jetzt nicht sicher, ob ich die Bausparbedingungen richtig interpretiere und würde mich über Tipps und Erfahrungsberichte freuen.

 

Zwei Verträge:

 

A: LBS Vario 3, 2.5% Zinsen mit 1.5% Bonus, von 1997. Die Zinsen werden direkt aufs Bausparkonto gutgeschrieben, der Bonus separat notiert. Bausparsumme wurde 2003 erhöht. Bausparsumme wird bei Zinszahlung Ende Dezember erreicht werden.

 

B: BHW Tarif D 3% Zinsen, von 1993. Irgendwann Update auf 4% Zinsen rückwirkend. Wird gerade zuteilungsreif, also etwa die Hälfte der Bausparsumme eingezahlt.

 

 

Beide Verträge wurden geschlossen, bevor der jeweilige Besitzer 25 Jahre alt war. Nehme ich deshalb richtig an, dass gezahlte Wohnungsbauprämie nicht zurückgezahlt werden muss, auch wenn man sich das Guthaben auszahlen lässt, kein Darlehen nimmt, und das Geld auch nicht für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen verwendet?

 

 

B ist erst einmal unproblematisch, ich würde dort einfach langsam weiter einzahlen und die 4% Zinsen kassieren, bis er voll ist. In den Vertragsbedingungen habe ich von einer Bonuszahlung bei Darlehensverzicht nichts gefunden. Ich nehme deshalb an, dass es sowas hier nicht gibt. Korrekt? Es gibt ja wahrscheinlich kein universelles Recht auf Bonuszahlungen?

 

Bei A drängt es etwas mehr. Die Frage ist, was passiert, wenn die Bausparsumme erreicht wird. In den Bedingungen steht in §9(1), dass die BSK den BSV nicht kündigen darf, solange der Bausparer seine vertraglichen Pflichten nicht verletzt. Ansonsten steht im Vertrag nichts davon, dass man nicht überzahlen darf, soweit ich das gesehen habe. Im Gegenteil: §2(3): Guthaben, die die Bausparsumme übersteigen, werden zunächst wie das Bausparguthaben behandelt. Imho könnte man also theoretisch die minimalen Einzahlungen fortsetzen (um die Vertragsbedingungen nicht zu verletzen), und weiterhin die insgesamt 4% Zinsen auf die Bausparsumme kassieren. Weil wohl kaum für mehr als die Bausparsumme Zinsen gezahlt werden, wird der Gesamtzins dann im Laufe der Zeit sinken.

Allerdings schreibt die LBS fleißig Briefe. Erst: Mit dem Erreichen der Bssumme können sie Zahlungen .. nicht mehr prämienbegünstigt anlegen. Dann: Einzahlungen über die Bausparsumme sind allerdings im Haus der LBS West nicht möglich. Beigelegt ein Formular zur Kündigung (Über folgen der Kündigung bin ich informiert), von Zuteilung kein Wort.

 

Also Einzahlungen stoppen, und warten, bis die LBS wegen fehlender Einzahlungen kündigt?

 

Was ich mich jetzt noch Frage, ist, wie das mit dem Bonus funktioniert, und ob man ihn verspielen kann. Folgende Aussagen habe ich in den Vertragsbedingungen gefunden:

§6(3) Der Bonus wird auf einem Sonderkonto gutgeschrieben und bei Auszahlung des gesamten Bausparguthabens zusätzlich ausgezahlt

§9(4): Wird in Variante 3 aufgrund einer Kündigung des Bsparers das Bsguthaben zurückgezahlt, bevor die Mindestsparzeit vergangen ist (meine Anm.: ist sie), kann die BSK den Bonus insoweit einbehalten, als die Gesamtverzinsung nach Variante 2 überstiegen würde.

 

 

Wenn ich das richtig verstehe, wird der Bonus auf jeden Fall fällig, egal ob der Besitzer kündigt, Zuteilung beantragt oder nicht, oder die BSK kündigt. In dem Fall würde ich den Vertrag einfach liegen lassen und warten, bis er in einem Jahr von der BSK gekündigt wird. Oder bin ich da etwas zu naiv, und ich sollte noch dieses Jahr, also vor erreichen der Bausparsumme, die Zuteilung beantragen?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe!

teffi

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon
B ist erst einmal unproblematisch, ich würde dort einfach langsam weiter einzahlen und die 4% Zinsen kassieren, bis er voll ist. In den Vertragsbedingungen habe ich von einer Bonuszahlung bei Darlehensverzicht nichts gefunden. Ich nehme deshalb an, dass es sowas hier nicht gibt. Korrekt?

I.d.R. sind die Bonuszahlungen an die Zuteilung gebunden und meist auch nur bei Darlehensverzicht garantiert. Liegt aber am Tarif / Vertrag.

 

Es gibt ja wahrscheinlich kein universelles Recht auf Bonuszahlungen?

Nein, das liegt am Tarif. Es gibt auch Vertraege ohne irgendeinen Bonus.

 

Allerdings schreibt die LBS fleißig Briefe. Erst: „Mit dem Erreichen der Bssumme können sie Zahlungen .. nicht mehr prämienbegünstigt anlegen“. Dann: „Einzahlungen über die Bausparsumme sind allerdings im Haus der LBS West nicht möglich“. Beigelegt ein Formular zur Kündigung („Über folgen der Kündigung bin ich informiert“), von Zuteilung kein Wort.

Vorsicht, alter Trick - da du einen relativ hohen Zins bekommst will die BSK dich loswerden. Ich vermute, dass es irgendwo eine Klausel gibt, die den Bonus nur bei Zuteilung garantiert. Kuendigst du vorzeitig spart die BSK nicht nur bei den Zinszahlungen in Zukunft, sondern auch noch beim Bonus. Die Briefe also einfach ignorieren.

 

Also Einzahlungen stoppen, und warten, bis die LBS wegen fehlender Einzahlungen kündigt?

Wie oben gesagt gibt's wahrscheinlich doch eine Klausel, bei der du ohne Zuteilung den Bonus verlierst, also einfach laufen lassen und hoffentlich weiter die hohen Zinsen kassieren. Schlimmstenfalls kuendigt sie dir nach Zuteilung wegen Uebersparens (sofern sie das kann), dann kann sie dir aber den Bonus nicht mehr nehmen.

 

Wenn ich das richtig verstehe, wird der Bonus auf jeden Fall fällig, egal ob der Besitzer kündigt, Zuteilung beantragt oder nicht, oder die BSK kündigt. In dem Fall würde ich den Vertrag einfach liegen lassen und warten, bis er in einem Jahr von der BSK gekündigt wird. Oder bin ich da etwas zu naiv, und ich sollte noch dieses Jahr, also vor erreichen der Bausparsumme, die Zuteilung beantragen?

Wie oben gesagt wuerde ich eine Kuendigung durch die BSK aufgrund fehlender Einzahlungen oder anderer Gruende vor der Zuteilung nicht riskieren. Ansonsten kannst du den Bonus wohl nicht verspielen, ausser du beantragst ein Darlehen oder aenderst den Tarif z.B.

 

Siehe auch:

http://www.manager-magazin.de/finanzen/geldanlage/0,2828,413547,00.html

http://www.test.de/Aeltere-Bausparvertraege-Nicht-rausschmeissen-lassen-1678925-0/

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teffi

Hallo Racoon, danke für die Tipps.

 

Vorsicht, alter Trick - da du einen relativ hohen Zins bekommst will die BSK dich loswerden. Ich vermute, dass es irgendwo eine Klausel gibt, die den Bonus nur bei Zuteilung garantiert. Kuendigst du vorzeitig spart die BSK nicht nur bei den Zinszahlungen in Zukunft, sondern auch noch beim Bonus. Die Briefe also einfach ignorieren.

 

Ja, so habe ich mir das gedacht. Wobei ich in den Bedingungen tatsächlich keinen Zusammenhang zwischen Zuteilung und Bonus gefunden. Der einzige Teil, des sich auf Einbehalten des Bonus bezieht, ist

§9(4): Wird in Variante 3 aufgrund einer Kündigung des Bsparers das Bsguthaben zurückgezahlt, bevor die Mindestsparzeit vergangen ist, kann die BSK den Bonus insoweit einbehalten, als die Gesamtverzinsung nach Variante 2 überstiegen würde.

 

Wenn ich das Geld ausgezahlt haben wollte, würde ich natürlich einfach die Zuteilung annehmen. Die Frage ist halt, wie mich die BSK aus dem Vertrag rauswürgt, denn die Bausparsumme wird bald erreicht sein. So ein Fall ist ja im Vertrag nicht vorgesehen, es gibt also auch keine klaren Regeln, was dann passiert (siehe auch http://www.test.de/Bausparen-BHWwirft-Kunden-aus-guenstigen-Sparvertraegen-1598669-0/). So wie ich das sehe, gibt es zwei Möglichkeiten: 1) die BSP kündigt mir direkt wegen des Überschreitens (wie ja auch in Deinen Links erwähnt). 2) Die BSK weist meine Überweisungen zurück. Dadurch kann ich meinen vertraglichen Pflichten (regelmäßige Einzahlung) nicht nachkommen, und werde deshalb gekündigt.

 

Die Frage ist, wie sich beide Szenarien auf den Bonus auswirken. Du schreibst ja, dass bei Kündigung wegen Übersparens der Bonus nicht einbehalten werden kann (was ist da die rechtliche Grundlage?).

Wie oben gesagt wuerde ich eine Kuendigung durch die BSK aufgrund fehlender Einzahlungen oder anderer Gruende vor der Zuteilung nicht riskieren. Ansonsten kannst du den Bonus wohl nicht verspielen, ausser du beantragst ein Darlehen oder aenderst den Tarif z.B.

 

Bliebe noch Fall 2. Wäre es dann am geschicktesten, die Zuteilung zu beantragen, sobald die erste Einzahlung meinerseits zurückgewiesen wird?

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