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johann1

Verlustbescheinigung vergessen

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johann1

Hallo,

 

ich habe ein Problem und wäre sehr dankbar über Ideen zur Lösung desselben:

 

Mitte 2012 habe ich mein Depot bei der Bank X aufgelöst, d.h. alle Aktien verkauft und den Geld-Betrag auf ein neues Depot bei der Bank Y überwiesen.

 

Jetzt dachte ich, der angelaufene Verlust aus 2011 würde automatisch von Bank X zur neuen Bank Y mitwechseln. Dem ist nicht so, der Verlust liegt also immer noch bei Bank X.

 

Leider habe ich vergessen, am 15.12. bei der Bank X eine Verlustbescheinigung anzufordern. Ja, so kann`s gehen.... das Alter....

 

Meine Frage:

Wenn ich die Bankverbindung mit Bank X beende (ich habe dort nur noch ein Girokonto), bekomme ich dann eine Bescheinigung, aus der mein Verlust hervorgeht? Ich habe nämlich Gewinne in 2012 und möchte diese mit den alten Verlusten verrechnen.

Ohne Bescheinigung der Bank kann ich in der Steuererklärung für 2012 dem Gewinn keinen Verlust gegenüberstellen. Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.

 

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.

 

Gruß, Johann

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Ramstein

Meine Frage:

Wenn ich die Bankverbindung mit Bank X beende (ich habe dort nur noch ein Girokonto), bekomme ich dann eine Bescheinigung, aus der mein Verlust hervorgeht?

Hast du die Bank gefragt? Wenn ja, was hat sie gesagt? Wenn nein, warum nicht?

 

PS: Willkommen im Forum.

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johann1

Meine Frage:

Wenn ich die Bankverbindung mit Bank X beende (ich habe dort nur noch ein Girokonto), bekomme ich dann eine Bescheinigung, aus der mein Verlust hervorgeht?

Hast du die Bank gefragt? Wenn ja, was hat sie gesagt? Wenn nein, warum nicht?

 

PS: Willkommen im Forum.

 

Hallo Ramstein,

 

danke für die Nachricht

 

Ich würde, ehrlich gesagt, gerne vorher wissen, wie die Banken das handhaben. Die Bank "meines Misstrauens" hat schon manche Info unwissentlich vorenthalten bzw. auch schlecht beraten.

 

Je mehr man selbst weiß, desto besser....

 

 

Gruß

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domkapitular

Zitat :

"Bei Beendigung der Kundenbeziehung sind die in diesem Zeitpunkt noch vorhandenen Verlusttöpfe zu schließen und eine Verlustbescheinigung zum Jahresende zu erstellen, sofern kein Antrag auf Verlustmitteilung an das neue Kreditinstitut (§ 43a Absatz 3 Satz 6 EStG) gestellt wird. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde in den Status des Steuerausländers wechselt. Die Ausstellung der Bescheinigungen durch das Kreditinstitut erfolgt ohne Antrag."

 

Aus : BMF-Schreiben vom 09.10.2012 (Einzelfragen zur Abgeltungsteuer), Nr 238

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johann1

Zitat :

"Bei Beendigung der Kundenbeziehung sind die in diesem Zeitpunkt noch vorhandenen Verlusttöpfe zu schließen und eine Verlustbescheinigung zum Jahresende zu erstellen, sofern kein Antrag auf Verlustmitteilung an das neue Kreditinstitut (§ 43a Absatz 3 Satz 6 EStG) gestellt wird. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde in den Status des Steuerausländers wechselt. Die Ausstellung der Bescheinigungen durch das Kreditinstitut erfolgt ohne Antrag."

 

Aus : BMF-Schreiben vom 09.10.2012 (Einzelfragen zur Abgeltungsteuer), Nr 238

 

 

Hochwürden, Gott hat Sie gerufen ! Haben Sie vielen Dank, genau das habe ich gesucht !

 

Viele Grüße!

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