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Colognist

Veröffentlichung Bundesanzeiger nicht rechtzeitig?

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Colognist

Hallo,

 

zunächst einmal vielen Dank für dieses Forum! Ich habe bisher schon einiges gelesen und viel mitgenommen. Zu einer Frage habe ich aber noch nichts gefunden:

 

In meinem Depot befindet sich u.a. der iShares DJ Asia Pacific Select Dividend (ISIN: DE000A0744). Laut Mitteilung meiner Depotbank soll im Dezember eine (Teil-?)Thesaurierung stattgefunden haben. Auf der Suche nach weiteren Informationen in Vorbereitung meiner Steuererklärung habe ich im Bundesanzeiger gesehen, dass die Besteuerungsgrundlagen zu diesem ETF bisher nur einmal im Jahr, ca. im August, veröffentlicht werden. Bevor ich meine Steuererklärung abgebe - was bei mir grundsätzlich zu Ende Mai passieren müsste - würde ich aber gerne die Informationen meiner Bank mit den veröffentlichten Informationen abgleichen. Jetzt stelle ich mir aber die Frage, ob ich gezwungen, beim FA jedes Jahr eine Fristverlängerung zu beantragen oder gibt es da eine andere Möglichkeit?

 

Schon mal vielen Dank für Eure Mühen!

 

Viele Grüße

Colognist

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John Silver

Hallo Colognist,

 

willkommen im Forum.

Ich meine gerade gelesen zu haben, dass die Fondsgesellschaften bis zu acht(!) Monate Zeit haben die Daten im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Quelle weiss ich leider aber gerade nicht mehr, war auf irgend einer Bankseite (Comdirect?).

 

Aus Erfahrung weiss ich, dass der Bundesanzeiger wie Schmidts Katze hinter den Veröffentlichungen hinterher ist.

Es ist zumindest daher unwahrscheinlich, dass es noch länger dauert als die genannten acht Monate (falls diese stimmen).

 

Ansonsten mal bei der ETF-Gesellschaft anmahnen, steter Tropfen höhlt den Stein. ;)

 

JS

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CyberH

Hab gesehen das der Fond auch im Vorjahr (2011) im Dezember ausgeschütttet hat.

 

Irre ich mich, dass es ohnehin nicht so, dass die (Teil)Thesaurierung sowieso erst mit der Steuererklärung für 2013 angegeben werden muss, nachdem der Fonds sein Geschäftsjahr abgeschlossen hat und die (End)ausschüttung vorgenommen hat?

 

Dann würdest du eh keinen zeitlichen Druck haben...

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Flughafen

Irre ich mich, dass es ohnehin nicht so, dass die (Teil)Thesaurierung sowieso erst mit der Steuererklärung für 2013 angegeben werden muss, nachdem der Fonds sein Geschäftsjahr abgeschlossen hat und die (End)ausschüttung vorgenommen hat?

 

Hätte ich spontan auch gedacht. Bei Rechnungen ist glaube ich auch der Zeitpunkt der Rechnungsstellung ausschlaggebend und nicht für welchen Zeitraum sie ist. Wenn mein Vermieter die Nebenkostenabrechnung 2011 im Dezember 2012 macht, dann reiche ich sie mit der Steuererklärung für 2012 ein. Ohne Gewähr. :)

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Colognist

Vielen Dank für die Antworten!

 

Ich merke dass ich bei diesen Steuerfragen noch einiges lernen muss.

 

Ich hatte bisher gedacht, dass jede Thesaurierung in der Steuererklärung des jeweiligen Jahres anzugeben ist, unabhängig von der Frage, wann darüber im Bundesanzeiger eine Veröffentlichung gemacht wurde. Im Unterschied zu einer Rechnung vom Vermieter ist der zu versteuernde Vorfall ja auch schon passiert, beim Vermieter zahle ich auch erst nach Rechnungserhalt.

 

Wenn die Teilthesaurierungen erst mit der Endausschüttung anzugeben sind, wäre das ja prima. Ich hatte das bisher so verstanden, dass man im Kalenderjahr alle Vorfälle angeben muss, auch wenn der Fonds ein abweichendes Geschäftsjahresende hat.

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Taxadvisor

Vielen Dank für die Antworten!

 

Ich merke dass ich bei diesen Steuerfragen noch einiges lernen muss.

 

Ich hatte bisher gedacht, dass jede Thesaurierung in der Steuererklärung des jeweiligen Jahres anzugeben ist, unabhängig von der Frage, wann darüber im Bundesanzeiger eine Veröffentlichung gemacht wurde. Im Unterschied zu einer Rechnung vom Vermieter ist der zu versteuernde Vorfall ja auch schon passiert, beim Vermieter zahle ich auch erst nach Rechnungserhalt.

 

Wenn die Teilthesaurierungen erst mit der Endausschüttung anzugeben sind, wäre das ja prima. Ich hatte das bisher so verstanden, dass man im Kalenderjahr alle Vorfälle angeben muss, auch wenn der Fonds ein abweichendes Geschäftsjahresende hat.

 

Für Ausschüttungen gilt grundsätzlich das Zuflussprinzip. Bei Teilausschüttungen gibt es immer wieder das Problem, dass der Fonds erst VIER Monate nach Schluss des Geschäftsjahres veröffentlichen muss. D.h.: Geschäftsjahr 01.10.2010 - 30.09.2011 => Veröffentlichung muss bis 31.01.2012 erfolgt sein. Ausschüttung Dezember 2010 ist aber bereits in 2010 steuerpflichtig!. Die Daten sind regelmäßig aber bereits vorher veröffentlicht, man findet sie nur nicht unter "Besteuerungsgrundlagen" sondern unter Ausschüttung..

 

Gruß

Taxadvisor

-

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ceekay74

In meinem Depot befindet sich u.a. der iShares DJ Asia Pacific Select Dividend (ISIN: DE000A0744). Laut Mitteilung meiner Depotbank soll im Dezember eine (Teil-?)Thesaurierung stattgefunden haben.

Wenn Du den DE000A0H0744 iShares Dow Jones Asia Pacific Select Dividend 30 (DE) meinst: Dieser ist ein "echter deutscher iShares" mit deutscher ISIN und deutschem Domizil. Damit musst Du hier in Deiner Steuererklärung keine Angaben mehr machen (als in Deutschland (!) Steuerpflichtiger mit deutscher (!) Depotbank) und für Teilthesaurierungen schon mal per se nicht. Ebentuell ist der Thread "Augen auf beim iShares-Kauf..." und insbesondere das PDF-Dokument im ersten Beitrag ja interessant für Dich.

 

Ich meine gerade gelesen zu haben, dass die Fondsgesellschaften bis zu acht(!) Monate Zeit haben die Daten im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 InvStG muss "die Investmentgesellschaft den Anlegern bei ausschüttungsgleichen Erträgen spätestens vier Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem sie als zugeflossen gelten, die Angaben entsprechend der Nummer 1 mit Ausnahme des Buchstaben a bezogen auf einen Investmentanteil in deutscher Sprache bekannt" machen.

 

Bei Rechnungen ist glaube ich auch der Zeitpunkt der Rechnungsstellung ausschlaggebend und nicht für welchen Zeitraum sie ist.

Ich würde eher das Zuflussprinzip anwenden.

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Colognist

Vielen Dank für die Antworten!

 

Ich merke dass ich bei diesen Steuerfragen noch einiges lernen muss.

 

Ich hatte bisher gedacht, dass jede Thesaurierung in der Steuererklärung des jeweiligen Jahres anzugeben ist, unabhängig von der Frage, wann darüber im Bundesanzeiger eine Veröffentlichung gemacht wurde. Im Unterschied zu einer Rechnung vom Vermieter ist der zu versteuernde Vorfall ja auch schon passiert, beim Vermieter zahle ich auch erst nach Rechnungserhalt.

 

Wenn die Teilthesaurierungen erst mit der Endausschüttung anzugeben sind, wäre das ja prima. Ich hatte das bisher so verstanden, dass man im Kalenderjahr alle Vorfälle angeben muss, auch wenn der Fonds ein abweichendes Geschäftsjahresende hat.

 

Für Ausschüttungen gilt grundsätzlich das Zuflussprinzip. Bei Teilausschüttungen gibt es immer wieder das Problem, dass der Fonds erst VIER Monate nach Schluss des Geschäftsjahres veröffentlichen muss. D.h.: Geschäftsjahr 01.10.2010 - 30.09.2011 => Veröffentlichung muss bis 31.01.2012 erfolgt sein. Ausschüttung Dezember 2010 ist aber bereits in 2010 steuerpflichtig!. Die Daten sind regelmäßig aber bereits vorher veröffentlicht, man findet sie nur nicht unter "Besteuerungsgrundlagen" sondern unter Ausschüttung..

 

Gruß

Taxadvisor

-

 

Vielen Dank! Ich nehme an, dass das parallel auch für Thesaurierungen gilt.

 

Leider finde ich irgendwie keine früher veröffentlichen Daten. Im Bundesanzeiger sehe ich nur die jährlichen Berichte, keine unterjährigen Infos. Laut HP ist aber ausgeschüttet worden. Was mache ich falsch?

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holzhacker

Hallo Colognist,

 

ich empfehle Dir zunächst einmal die ISIN des Fonds zu überprüfen. Sollte diese mit der von ceekay74 genannten ISIN DE000A0H0744 übereinstimmen, so empfehle ich Dir den Beitrag von ceekay74 zu lesen.

 

Damit ist alles gesagt, will heißen in diesem Fall mußt du in der Steuererklärung nichts angeben da deine Bank/dein Broker das macht.

 

Gruß

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domkapitular

In dem Zusammenhang vielleicht interessant :

 

Es gibt ein neues BMF-Schreiben zu den Steuerbescheinigungen, wo sich gegenüber der alten Version gerade bei den T-Sauriern Ergänzungen und Änderungen ergeben haben. Hier wird auch auf den Fall eingegangen, dass die Erträge noch nicht bekannt sind.

 

BMF-Schreiben

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B3n

Vielen Dank für die Antworten!

 

Ich merke dass ich bei diesen Steuerfragen noch einiges lernen muss.

 

Ich hatte bisher gedacht, dass jede Thesaurierung in der Steuererklärung des jeweiligen Jahres anzugeben ist, unabhängig von der Frage, wann darüber im Bundesanzeiger eine Veröffentlichung gemacht wurde. Im Unterschied zu einer Rechnung vom Vermieter ist der zu versteuernde Vorfall ja auch schon passiert, beim Vermieter zahle ich auch erst nach Rechnungserhalt.

 

Wenn die Teilthesaurierungen erst mit der Endausschüttung anzugeben sind, wäre das ja prima. Ich hatte das bisher so verstanden, dass man im Kalenderjahr alle Vorfälle angeben muss, auch wenn der Fonds ein abweichendes Geschäftsjahresende hat.

 

Für Ausschüttungen gilt grundsätzlich das Zuflussprinzip. Bei Teilausschüttungen gibt es immer wieder das Problem, dass der Fonds erst VIER Monate nach Schluss des Geschäftsjahres veröffentlichen muss. D.h.: Geschäftsjahr 01.10.2010 - 30.09.2011 => Veröffentlichung muss bis 31.01.2012 erfolgt sein. Ausschüttung Dezember 2010 ist aber bereits in 2010 steuerpflichtig!. Die Daten sind regelmäßig aber bereits vorher veröffentlicht, man findet sie nur nicht unter "Besteuerungsgrundlagen" sondern unter Ausschüttung..

 

Gruß

Taxadvisor

-

 

 

Nicht ganz.

Bei Bildung eines Ausschüttungsbeschlusses verlängert sich die Frist auf 4 Monate nach dem Ausschüttungsbeschluss. Dadurch entstehen auch die immer genannten 8 Monate.

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Colognist

In meinem Depot befindet sich u.a. der iShares DJ Asia Pacific Select Dividend (ISIN: DE000A0744). Laut Mitteilung meiner Depotbank soll im Dezember eine (Teil-?)Thesaurierung stattgefunden haben.

Wenn Du den DE000A0H0744 iShares Dow Jones Asia Pacific Select Dividend 30 (DE) meinst: Dieser ist ein "echter deutscher iShares" mit deutscher ISIN und deutschem Domizil. Damit musst Du hier in Deiner Steuererklärung keine Angaben mehr machen (als in Deutschland (!) Steuerpflichtiger mit deutscher (!) Depotbank) und für Teilthesaurierungen schon mal per se nicht. Ebentuell ist der Thread "Augen auf beim iShares-Kauf..." und insbesondere das PDF-Dokument im ersten Beitrag ja interessant für Dich.

 

Vielen Dank ceekay74! Hatte den ersten Teil Deines Beitrags übersehen. Das klärt einiges.

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Taxadvisor

Für Ausschüttungen gilt grundsätzlich das Zuflussprinzip. Bei Teilausschüttungen gibt es immer wieder das Problem, dass der Fonds erst VIER Monate nach Schluss des Geschäftsjahres veröffentlichen muss. D.h.: Geschäftsjahr 01.10.2010 - 30.09.2011 => Veröffentlichung muss bis 31.01.2012 erfolgt sein. Ausschüttung Dezember 2010 ist aber bereits in 2010 steuerpflichtig!. Die Daten sind regelmäßig aber bereits vorher veröffentlicht, man findet sie nur nicht unter "Besteuerungsgrundlagen" sondern unter Ausschüttung..

 

Gruß

Taxadvisor

-

 

 

Nicht ganz.

Bei Bildung eines Ausschüttungsbeschlusses verlängert sich die Frist auf 4 Monate nach dem Ausschüttungsbeschluss. Dadurch entstehen auch die immer genannten 8 Monate.

 

Da hast Du recht, die Veröffentlichung der steuerlichen Daten hat aber immer innerhalb von vier Monaten nach Zufluss (Ausschüttung) bzw. Zuflussfiktion (Thesaurierung) zu erfolgen. Für 2012 relevante Daten müssen daher bis 30.04.2013 veröffentlicht sein.

 

Gruß

Taxadvisor

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cpandrea

Hallo

 

ich habe einen konkreten Fall, wo ich Probleme mit der Bekanntmachnung von Bundesanzeiger habe

 

LYXOR ETF FTSE MIB Isin FR0010010827

 

GJ Ende 30/4

 

Diese ETF hat eine Auschüttung am 11.07.2012 und eine Zwischenauschüttung am 12.12,2012 getätigt. Wenn ich im Bundesanzeiger schaue, finde ich nur einmal jährlich die Veröffentlichungen. Die Auschüttung vom 11.07.2012 finde ich bei der GJ 30/4/2012 aber wie soll ich mit der Besteurung 2012 der Zwischenauschüttung vom 12.12,2012 vorgehen ? Ich sollte bis Ende Mai 2013 die Steuererklärung abgeben, aber die Angaben werden Ende August zur Verfügung stehen.

 

Die ETF befindet sich in einem ausländischen Depot.

 

die Barauschüttung 11.7.2012 war 0,32 eur jedoch in der Auschüttung enthaltene Substanzerträge 0,1327 eur, soll ich nur die Differenz 0,1873 eur + den Betrag der ausschüttunggleiche Erträge versteuern ?

 

ich bin zwischen GJ Ende 30/4/12 und Auschüttungstag nach Deutschland umgezogen, ich gehe davon aus, dass in meinem Fall der Auschüttungtag fuer die Besteuerung massgebend ist.

 

vielen dank

 

cpandrea

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cpandrea

Hallo

 

der Fond Templeton Global Bond A MDis $ ISIN LU0029871042 macht monatliche Zwischenausschüttungen und das GJ ist 30.6. Der Fond ist im Ausland verwahrt. Die Angabe fuer die monatlichen Zwischenausschüttungen des zweiten Halbjahr 2012 werde ich in den Besteuerungsgrundlagen im Bundesanzeiger Ende Oktober 2013 finden.

 

Was darf ich tun ?

 

1) die Zwischenausschüttungen des zweiten Halbjahr 2012 mit der Steuererklärung Einkommen 2013 versteuern ?

 

2) eine Fristverlägerung bis Ende 2013 für die Einreichung der Steuererklärung Einkommen 2012 beantragen ?

 

 

danke fuer due Hilfe

 

cpandrea

 

 

 

 

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holzhacker
· bearbeitet von holzhacker
der Fond Templeton Global Bond A MDis $ ISIN LU0029871042 macht monatliche Zwischenausschüttungen und das GJ ist 30.6. Der Fond ist im Ausland verwahrt. Die Angabe fuer die monatlichen Zwischenausschüttungen des zweiten Halbjahr 2012 werde ich in den Besteuerungsgrundlagen im Bundesanzeiger Ende Oktober 2013 finden.

 

Was darf ich tun ?

1) die Zwischenausschüttungen des zweiten Halbjahr 2012 mit der Steuererklärung Einkommen 2013 versteuern ?

2) eine Fristverlägerung bis Ende 2013 für die Einreichung der Steuererklärung Einkommen 2012 beantragen ?

Beim dem von Dir genannten Fonds handelt es sich um einen ausschüttenden Fonds! Das bedeutet du musst nichts machen, bei Zwischenausschüttungen werden die Steuern direkt von deiner Bank bzw. deinem Broker abgeführt (sofern du den Fonds in einem inländischen Depot verwahrst).

 

Edit: Ich habe gerade erst gesehen, dass du oben schreibst, dass die Fonds in einem ausländischen Depot liegen. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob du von der verwahrenden Stelle so etwas wie eine Steuerbescheinigung bekommst? Falls ja, dann sollten dort die entsprechenden Beträge ausgewiesen sein...

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holzhacker
· bearbeitet von holzhacker

...die Barauschüttung 11.7.2012 war 0,32 eur jedoch in der Auschüttung enthaltene Substanzerträge 0,1327 eur, soll ich nur die Differenz 0,1873 eur + den Betrag der ausschüttunggleiche Erträge versteuern ?...

Deinen ersten Beitrag hatte ich gestern erst zu spät gesehen. Ich würde in Deinem Fall folgendes machen (aber ohne Gewähr): Ausschüttungen sind aus meiner Sicht generell steuerlich eher unkompliziert, egal ob es jetzt Zwischenausschüttungen sind oder nicht. Die Ausschüttungen werden Dir ja irgendwo gut geschrieben, so dass Du natürlich die Dir gutgeschriebene Summe einfach komplett angeben kannst. Diese Ausschüttungen kannst Du ja auch nachweisen, entweder durch eine Art Steuerbescheinigung oder aber durch einen Kontoabschluss/Jahresabschluss bzw. einzelne Kontoauszüge. Ich habe zwar noch keine Erfahrung mit einem ausländischen Depot, aber mit ausländischen Konten (d.h. ausländische Kapitalerträge). Bei letzterem hat das Finanzamt bei mir immer die Kontoauszüge akzeptiert.

 

Sollten die Ausschüttungen bei Dir jedoch bereits im Ausland versteuert worden sein und Du willst diese Steuern hier angerechnet bekommen um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, so solltest Du über einen Steuerberater nachdenken. Dieser wird Dir auch sagen können ab welchem Termin (Umzugstag?) du genau in Deutschland steuerpflichtig bist.

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cpandrea

danke Holzacker

 

 

 

 

ich habe die Bankauszüge, aber glaube ich, das oft die Angaben des gutgeschrieben Betrag nicht mit den Angaben von Bundesanzeiger übereinstimmen.

 

 

jedoch muss man bemerken, dass der gutgeschriebene Betrag oft nicht gleich zu der Betrag der ausgeschütteten Beträge (Bundesanzeiger B) ist und manchmal gibt es auch auschüttungsgleichen Erträge Noch dazu gibt es die Werte f) aa) im Bundesanzeiger, die man geltend machen kann.

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