Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Grazer

Fondfusion, Versteuerung akkumulierter Zwischengewinne

Empfohlene Beiträge

Grazer

Hallo zusammen,

 

Ich habe folgendes Problem und brauche einfach Hilfe (das bischen Wissen habe ich mir in den letzten Tagen erst ergoogelt):

 

- mein Vater erwarb am 07.08.2003 einige Stücke des DWS Euro-Corp High Yield Inhaber-Anteile o.N. (LU0045331781), ein ausschüttender Fonds

- nach seinem Tod in 2004 gingen diese Stücke auf meine Mutter über

- nach dem Tod meiner Mutter gingen 2009 diese Stücke auf mich über

- am 30.07.2012 wurde dieser Fonds auf den Teilfonds DWS Invest Euro High Yield Corporates LU0616839766 fusioniert und ich erhielt eine Umtausch-Abrechnung in der der akkumulierte Ertrag für den Zeitraum 01.01.-30.07.12 versteuert wurde, (der Fonds schütte vorher immer im Frühjahr aus)

- seit ich diese Stücke besitze wurden minimale Beträge thesauriert, die ich versteuert habe

 

Bis hierhin kann ich noch alles nachvollziehen, aber dann kam im Dezember der große Schock:

 

Ich erhielt Ende Dezember 2012 von meiner Bank (alle Depots waren immer bei derselben Bank) eine neuerliche steuerliche Abrechnung und mußte nun je Anteil einer akkumulierten Ertrag von 23,0624 (abzgl. des Betrages, der mir schon zum 30.07.2012 besteuert wurde) versteuern, was mehr als 2/3 des Wertes pro Anteil ausmacht.. Auf Nachfrage wurde mir erklärt, dass dieser Ertrag schon 1999 (also vor dem Ersterwerb durch meinen Vater) bei 21,70 lag.

 

Für mein Verständnis hat mein Vater doch diesen Zwischengeinn in Höhe von 21,70 je Anteil mit dem Kaufpreis mitbezahlt. Die Bank sagt nur, daß ich mir das Geld vom Finanzamt wiederholen kann, aber wie weiß sie nicht. In der Information dieser Fonds-Fusion im Bundesanzeiger war nachzulesen: "Die Fusion beider Fonds erfolgt steuerneutral im Sinne des Investmentsteuergesetzes, d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang."

 

Meine Fragen nun:

 

- Hat die Bank rechtens gehandelt, bzw. hätte sie auch die Möglichkeit diese alten akkumulierten Erträge nicht zu versteuern?

- Wenn nichts hilft, wie kann ich mir die zuviel gezahlten Steuern der 2.Abrechnung von Ende Dezember 2012 beim Finanzamt wiederholen und wenn ja, geht dies erst mit meiner Steuererklärung für 2012 oder auch gesondert vorab?

 

- Die neuen Stücke LU0616839766 sind in meiner Depotaufstellung mit dem Datum des Umtausches 02.08.2012 vermerkt, müßte hier nicht das ursprüngliche Datum 07.08.2003 stehen (Fußstapfentheorie), damit mir bei einer Veräußerung keine Abgeltungssteuer berechnet wird?

 

 

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...