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Martin_M

Mehrere ausländische Thesaurierer - einfaches Vorgehen?

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bluntex
· bearbeitet von bluntex

D.h. man muss sich selbst darum kümmern die entsprechenden Summen in den Vorjahren zu versteuern!! Wenn man nur ausländisch thesaurierende Fonds hat, deren Geschäftsjahresende nicht auf das Jahresende bzw. das Ende das Jahres fallen, so besteht die Möglichkeit, dass die depotführende Stelle die Beträge für Zeile 17 (vormals 15) in Anlage KAP richtig ausweist! Hat man aber Fonds im Depot die z.B. erst am 31.12. thesaurieren, so sind die Chancen eher klein, dass die Angaben in der Steuerbescheinigung passen. Desweiteren muss man bei ausländisch thesaurierenden Fonds darauf achten, diese nicht im Zeitraum zwischen Geschäftsjahresende und Meldung der Daten zu verkaufen...

Wie soll man dann vorgehen, wenn man ausgerechnet zwischen GJ-Ende und Meldung der Daten verkauft hat? Bzw. was passiert dann genau oder kann passieren?

 

Besteht auch das selbe Problem beim Kauf zwischen GJ Ende und Meldung der Daten? Ich habe beispielsweise den ARERO im Januar dazugekauft, dessen GJ Ende am 31.12. ist. Übrigens hat es hier die comdirect geschafft, die Werte korrekt im Steuerbescheid auszuweisen. Im eBundesanzeiger habe ich dazu noch nichts gefunden, dafür aber auf der DWS Seite.

 

Einen weiteren Punkt verstehe ich nicht genau. Es soll immer der Wert der ausschüttungsgleichen Erträge mit der am GJ-Ende gehaltenen Stückzahl multipliziert werden. Was ist nun wenn man ein ganzes GJ 1 Stück gehalten hat und kurz vor GJ-Ende 99 Stück dazukauft? Dann muss man ja viel mehr versteuern, als man tatsächlich 99% des GJ gehalten hat?

 

Bedanke mich schonmal im Voraus! :thumbsup: In dieser Materie geht es echt nur langsam, aber konstant voran.

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holzhacker

Wie soll man dann vorgehen, wenn man ausgerechnet zwischen GJ-Ende und Meldung der Daten verkauft hat? Bzw. was passiert dann genau oder kann passieren?

Das sollte man grundsätzlich vermeiden. Da man den Markt sowieso nicht ganz genau "timen" kann sollte dies immer möglich sein. Wenn dann trotzdem mal verkauft wird, wird eine "Ersatzsteuer" fällig. Die so zu viel gezahlte Steuer kann man sich mit der nächsten Steuererklärung wieder zurückerstatten lassen. Um hier zusätzlichen Aufwand zu vermeiden, sollte man den Verkauf zwischen GJ-Ende und Meldung aber vermeiden.

 

Besteht auch das selbe Problem beim Kauf zwischen GJ Ende und Meldung der Daten? Ich habe beispielsweise den ARERO im Januar dazugekauft, dessen GJ Ende am 31.12. ist.

Nein, hier gibt es kein Problem. Das Kaufdatum ist irrelevant. Die Erträge gelten erst mit dem Ablauf des GJ-Ende als zugeflossen. Verkauft man vor Ende des GJ müssen auch keine ausschüttungsgleichen Erträge versteuert werden.

 

Übrigens hat es hier die comdirect geschafft, die Werte korrekt im Steuerbescheid auszuweisen. Im eBundesanzeiger habe ich dazu noch nichts gefunden, dafür aber auf der DWS Seite.

Ja, beim ARERO bekommt das meine Bank (Ing-Diba) auch immer hin. Bei den db x-tracker Fonds aber z.B. nicht. Daher ist dort bei mir immer nachrichtlich angegeben, dass nicht alle Erträge bei Erstellung der Steuerbescheinigung vorlagen. Allerdings haben die bis jetzt auch keine ausschüttungsgleichen Erträge generiert .

 

Einen weiteren Punkt verstehe ich nicht genau. Es soll immer der Wert der ausschüttungsgleichen Erträge mit der am GJ-Ende gehaltenen Stückzahl multipliziert werden. Was ist nun wenn man ein ganzes GJ 1 Stück gehalten hat und kurz vor GJ-Ende 99 Stück dazukauft? Dann muss man ja viel mehr versteuern, als man tatsächlich 99% des GJ gehalten hat?

Das ist unrelevant. Relevant ist immer nur die Anzahl der Anteile, die zum Stichtag gehalten werden, der Kaufzeitpunkt ist egal! Daher kannst du ja auch immer nach dem GJ-Ende kaufen und vor Ablauf des nächsten GJ verkaufen ohne ausschüttungsgleiche Erträge versteuern zu müssen.

 

Bedanke mich schonmal im Voraus! :thumbsup: In dieser Materie geht es echt nur langsam, aber konstant voran.

Wenn man das einmal verstanden hat geht es aber... ist dann ja auch für alle anderen Fonds gleich (zu beachten gilt es noch, dass man bei einigen Fonds auch noch Quellensteuer anrechnen kann).

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B3n

D.h. man muss sich selbst darum kümmern die entsprechenden Summen in den Vorjahren zu versteuern!! Wenn man nur ausländisch thesaurierende Fonds hat, deren Geschäftsjahresende nicht auf das Jahresende bzw. das Ende das Jahres fallen, so besteht die Möglichkeit, dass die depotführende Stelle die Beträge für Zeile 17 (vormals 15) in Anlage KAP richtig ausweist! Hat man aber Fonds im Depot die z.B. erst am 31.12. thesaurieren, so sind die Chancen eher klein, dass die Angaben in der Steuerbescheinigung passen. Desweiteren muss man bei ausländisch thesaurierenden Fonds darauf achten, diese nicht im Zeitraum zwischen Geschäftsjahresende und Meldung der Daten zu verkaufen...

Wie soll man dann vorgehen, wenn man ausgerechnet zwischen GJ-Ende und Meldung der Daten verkauft hat? Bzw. was passiert dann genau oder kann passieren?

 

Besteht auch das selbe Problem beim Kauf zwischen GJ Ende und Meldung der Daten? Ich habe beispielsweise den ARERO im Januar dazugekauft, dessen GJ Ende am 31.12. ist. Übrigens hat es hier die comdirect geschafft, die Werte korrekt im Steuerbescheid auszuweisen. Im eBundesanzeiger habe ich dazu noch nichts gefunden, dafür aber auf der DWS Seite.

 

Einen weiteren Punkt verstehe ich nicht genau. Es soll immer der Wert der ausschüttungsgleichen Erträge mit der am GJ-Ende gehaltenen Stückzahl multipliziert werden. Was ist nun wenn man ein ganzes GJ 1 Stück gehalten hat und kurz vor GJ-Ende 99 Stück dazukauft? Dann muss man ja viel mehr versteuern, als man tatsächlich 99% des GJ gehalten hat?

 

Bedanke mich schonmal im Voraus! :thumbsup: In dieser Materie geht es echt nur langsam, aber konstant voran.

 

Bei einem Verkauf zwischen GJ-Ende und Thesaurierungsmeldung wird der Steuereinbehalt auf einen Schätzwert einbehalten. Dieser entspricht der Thesaurierung des Vorjahres. Der Korrekturaufwand ist aber enorm. Der Schätzwert fließt im Gegensatz zum ausschüttungsgleichen Ertrag nicht in die Differenzmehtode gem. EStG ein. Eine Bereinigung des Verkaufserlöses findetn somit nicht statt. Dieses über die Steuererklärung zu bereinigen erfordert einige Schreibarbeit.

 

 

Die Übermittlung der Thesaurierungsdaten über WM an die Banken wird von den KAGen möglichst zeitnah veranlasst. Dies führt leider auch teilweise zu späteren Korrekturen. Die Bundesanzeigermeldung erfolgt dagegen erst nach vollständiger Bestätigung durch die Prüfungsgesellschaft und deren schriftlicher Bestätigung.

 

Du versteuerst nicht mehr sondern auf einem anderen Weg. Die tatsächlichen Erträge fließen dem Fonds laufend zu. D.h kaufst du erst einen Tag vor der Thesaurierung sind diese Erträge dem Fonds aber bereits zugeflossen und im Fondsvolumen berücksichtigt. Damit ist auch der Kurs höher. Du erzeugt damit später einen "Kursverlust" für diese Thesaurierung.

 

Als kleines Beispiel.

 

Ende GJ 1 Kurs 100€

monatlich +1€ Ertrag

Kauf 1 Monat vor Ende GJ 2 Kurs 111€

Ende GJ 2 Kurs 112€

Thesaurierung 12€

 

 

Thesaurierung versteuert mit 12€

 

Verkauf nach Ende GJ 2

Abrechnung

Kauf 111€

Verkauf 112€

Verkaufserlös bereinigt um Thesaurierung 100€

100€--111€ = -11€ Verlust.

 

Damit hast du unterm Strich 1 € Ertrag versteuert.

 

Das ist natürlich ein sehr simples theoretisches Beispiel.

 

Gruß

B3n

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bluntex
· bearbeitet von bluntex

Bei einem Verkauf zwischen GJ-Ende und Thesaurierungsmeldung wird der Steuereinbehalt auf einen Schätzwert einbehalten. Dieser entspricht der Thesaurierung des Vorjahres. Der Korrekturaufwand ist aber enorm. Der Schätzwert fließt im Gegensatz zum ausschüttungsgleichen Ertrag nicht in die Differenzmehtode gem. EStG ein. Eine Bereinigung des Verkaufserlöses findetn somit nicht statt. Dieses über die Steuererklärung zu bereinigen erfordert einige Schreibarbeit.

Welches Datum gilt denn für die Thesaurierungsmeldung? Wenn es bestätigt im eBundesanzeiger erscheint oder auch schon vorher? Z.B. habe ich beim ARERO die Daten für die Thesaurierung am 11.1. auf der DWS Seite gefunden. Nicht aber im eBundesanzeiger. Dort erscheinen die wohl erst gegen April.

 

Heißt das für mich, ich darf zwischen 31.12.x und 11.01.x1 nicht verkauft haben oder tatsächlich bis April nicht? Letzteres wäre schon eine kleine Einschränkung.

 

Und danke. Trotz theoretischer Natur deines Beispiels verstehe ich das jetzt.

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holzhacker

Welches Datum gilt denn für die Thesaurierungsmeldung? Wenn es bestätigt im eBundesanzeiger erscheint oder auch schon vorher? Z.B. habe ich beim ARERO die Daten für die Thesaurierung am 11.1. auf der DWS Seite gefunden. Nicht aber im eBundesanzeiger. Dort erscheinen die wohl erst gegen April.

Die Frage verstehe ich nicht. Was hat das Datum mit der ganzen Sache zu tun?

Richtig, im Bundesanzeiger erscheinen die Daten erst später.

 

Heißt das für mich, ich darf zwischen 31.12.x und 11.01.x1 nicht verkauft haben oder tatsächlich bis April nicht? Letzteres wäre schon eine kleine Einschränkung.

Du solltest nicht im Zeitraum verkaufen in dem deine Bank keine Werte hat. Wenn diese die Werte am 11.01. schon hatte wird sie auch mit diesen Werten rechnen. Will heißen, die Bank rechnet mit den Werten die sie hat. Hat sie keine, wird eine Ersatzbemessungsgrundlage (wie ich oben schon schrieb) zu Grunde gelegt. Daher sollte man in dem Zeitraum in dem die Bank keine Daten hat nicht verkaufen.

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bluntex

Die Frage verstehe ich nicht. Was hat das Datum mit der ganzen Sache zu tun?

Richtig, im Bundesanzeiger erscheinen die Daten erst später.

Dann habe ich das falsch aufgefasst.

 

Du solltest nicht im Zeitraum verkaufen in dem deine Bank keine Werte hat. Wenn diese die Werte am 11.01. schon hatte wird sie auch mit diesen Werten rechnen. Will heißen, die Bank rechnet mit den Werten die sie hat. Hat sie keine, wird eine Ersatzbemessungsgrundlage (wie ich oben schon schrieb) zu Grunde gelegt. Daher sollte man in dem Zeitraum in dem die Bank keine Daten hat nicht verkaufen.

Kann man denn pauschal sagen, wielange die Übermittlung der Daten an die Bank dauert?

 

Oder anders gefragt: Wie stelle ich sicher, dass ich nicht im falschen Zeitraum verkaufe? Woher nehme ich die Transparenz diesbezüglich?

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B3n

Die Frage verstehe ich nicht. Was hat das Datum mit der ganzen Sache zu tun?

Richtig, im Bundesanzeiger erscheinen die Daten erst später.

Dann habe ich das falsch aufgefasst.

 

Du solltest nicht im Zeitraum verkaufen in dem deine Bank keine Werte hat. Wenn diese die Werte am 11.01. schon hatte wird sie auch mit diesen Werten rechnen. Will heißen, die Bank rechnet mit den Werten die sie hat. Hat sie keine, wird eine Ersatzbemessungsgrundlage (wie ich oben schon schrieb) zu Grunde gelegt. Daher sollte man in dem Zeitraum in dem die Bank keine Daten hat nicht verkaufen.

Kann man denn pauschal sagen, wielange die Übermittlung der Daten an die Bank dauert?

 

Oder anders gefragt: Wie stelle ich sicher, dass ich nicht im falschen Zeitraum verkaufe? Woher nehme ich die Transparenz diesbezüglich?

 

Wenn du von deiner Bank die Ertragsabrechnung für die Thesaurierung erhälst liegen alle Informationen vor. Ab diesem Zeitpunkt ist der Verkauf unproblematisch. Wann die Daten im Bundesanzeiger veröffentlicht werden ist hierbei erstmal irrelavant.

 

Gruß

B3n

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varadi

Dies ist einer der wenigen Threads, die ich gefunden habe, die sich mit einem Schätzwert beschäftigen. Wenn ich einen übersehen habe, bitte ich um Entschuldigung.

 

Ich habe eine Frage zur Korrektur des Schätzwerts bei einem ausländischen thesaurierenden Fonds.

Leider ist meine Steuerbescheinigung unvollständig und ich bitte um Hilfe für die Korrektur des Schätzwertes. Danke im Voraus.

 

Einer der betroffenen Fonds ist WKN A0MQN4.

 

Geschäftsjahresende: 30.09.2012, Thesaurierung für 144 Anteile (damaliger Bestand)

 

Teilverkäufe am 04.10. und 09.11.2012 von 2 x 4 Anteilen

 

Steuerbescheinigung vom 08.02.2013 (unvollständig bzgl. ausländischer Thesaurierer)

 

Thesaurierungsmitteilung vom 12.02.2013 für 144 Anteile (ohne weitere Korrektur seitens der Bank)

 

Laut Erträgnisaufstellung wurde der Schätzwert für die 8 verkauften Anteile

 

- zu den gesamten Erträgen hinzugerechnet

- von den gesamten Gewinnen abgezogen

- zu den Erträgen aus der Veräußerung ausländischer Fonds hinzugerechnet (die von den

Kapitalerträgen abzuziehen sind, vgl. Hinweis in Steuerbescheinigung „ Bei Veräußerung

von Anteilen – Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug

unterworfenen Erträge…“ usw.).

Die Erträge aus Vorjahren sind hier ebenfalls enthalten, was ich nachvollziehen konnte.

 

Frage:

Daraus folgt, dass der Schätzwert (bzw. die Thesaurierung in 2012) gar nicht besteuert wurde, weil er /sie nicht in dem Gewinn aus dem Verkauf enthalten ist? Hätte der Schätzwert nicht Bestandteil des Gewinns sein müssen?

 

Könnte ich nun folgender Maßen vorgehen?

Ich würde die Thesaurierungsmitteilung vom 12.02.2013 in der Steuererklärung (mitsamt der dazugehörigen Quellensteuer) für die 144 Anteile zusätzlich als ausländische Einkünfte angeben.

Oder sollte ich die Bank auffordern eine Korrektur durchzuführen?

 

Vielen Dank für Eure Antworten.

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B3n

Dies ist einer der wenigen Threads, die ich gefunden habe, die sich mit einem Schätzwert beschäftigen. Wenn ich einen übersehen habe, bitte ich um Entschuldigung.

 

Ich habe eine Frage zur Korrektur des Schätzwerts bei einem ausländischen thesaurierenden Fonds.

Leider ist meine Steuerbescheinigung unvollständig und ich bitte um Hilfe für die Korrektur des Schätzwertes. Danke im Voraus.

 

Einer der betroffenen Fonds ist WKN A0MQN4.

 

Geschäftsjahresende: 30.09.2012, Thesaurierung für 144 Anteile (damaliger Bestand)

 

Teilverkäufe am 04.10. und 09.11.2012 von 2 x 4 Anteilen

 

Steuerbescheinigung vom 08.02.2013 (unvollständig bzgl. ausländischer Thesaurierer)

 

Thesaurierungsmitteilung vom 12.02.2013 für 144 Anteile (ohne weitere Korrektur seitens der Bank)

 

Laut Erträgnisaufstellung wurde der Schätzwert für die 8 verkauften Anteile

 

- zu den gesamten Erträgen hinzugerechnet

- von den gesamten Gewinnen abgezogen

- zu den Erträgen aus der Veräußerung ausländischer Fonds hinzugerechnet (die von den

Kapitalerträgen abzuziehen sind, vgl. Hinweis in Steuerbescheinigung „ Bei Veräußerung

von Anteilen – Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug

unterworfenen Erträge…“ usw.).

Die Erträge aus Vorjahren sind hier ebenfalls enthalten, was ich nachvollziehen konnte.

 

Frage:

Daraus folgt, dass der Schätzwert (bzw. die Thesaurierung in 2012) gar nicht besteuert wurde, weil er /sie nicht in dem Gewinn aus dem Verkauf enthalten ist? Hätte der Schätzwert nicht Bestandteil des Gewinns sein müssen?

 

Könnte ich nun folgender Maßen vorgehen?

Ich würde die Thesaurierungsmitteilung vom 12.02.2013 in der Steuererklärung (mitsamt der dazugehörigen Quellensteuer) für die 144 Anteile zusätzlich als ausländische Einkünfte angeben.

Oder sollte ich die Bank auffordern eine Korrektur durchzuführen?

 

Vielen Dank für Eure Antworten.

 

Die Bank ist hier zu keiner Korrektu verpflichtet.

Zum Zeitpunkt des Verkaufs lag die Thesaurierungsmeldung nicht vor, damit hat die Bank alles richtig gemacht.

 

In die Ermittlung des Veräußerungserlöses fließt der Schätzwert nicht ein. Hier "müsste" man eine manuelle Bereinigung vornehmen.

Was der Punkt mit "- von den gesamten Gewinnen abgezogen" in der ERA bedeuten soll erschließt sich mir nicht. Hier kann aber auch etwas vollkommen anderes gemeint sein.

 

 

Gruß B3n

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varadi
<br />Die Bank ist hier zu keiner Korrektu verpflichtet. <br />Zum Zeitpunkt des Verkaufs lag die Thesaurierungsmeldung nicht vor, damit hat die Bank alles richtig gemacht. <br /><br />In die Ermittlung des Veräußerungserlöses fließt der Schätzwert nicht ein. Hier "müsste" man eine manuelle Bereinigung vornehmen. <br />Was der Punkt mit "- von den gesamten Gewinnen abgezogen" in der ERA bedeuten soll erschließt sich mir nicht. Hier kann aber auch etwas vollkommen anderes gemeint sein.<br /><br /><br />Gruß B3n<br />

 

OK, danke soweit.

 

Für diese manuelle Bereinigung ersetze ich den Schätzwert an allen Stellen in der Erträgnisaufstellung durch den tatsächlichen Wert aus der Thesaurierungsmitteilung oder reicht es, die ausschüttungsgleichen Erträge (Zeile 17 KAP ) um den tatsächlich thesaurierten Betrag zu erhöhen?

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