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finisher

Solidaritätszuschlag erhöht sich bei Angabe von Kapitalerträgen in Anlage KAP

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finisher

Etliche Finanzämter haben in der Vergangenheit bei der Prüfung, ob die tarifliche Einkommensteuer oder die Abgeltungsteuer auf die Kapitaleinkünfte günstiger ist, den Solidaritätszuschlag erhöht und eine Nachzahlung festgesetzt. Dies deshalb, weil die Abgeltungsteuer zur Einkommensteuer hinzugerechnet wurde, die auf das übrige zu versteuernde Einkommen ohne die Kapitaleinkünfte entfiel, und von dieser Summe der Solidaritätszuschlag von 5,5 % berechnet wurde. Das widerspricht aus unserer Sicht dem § 1 Abs. 3 SolZG, gemäß dem die abgeltende Wirkung des Kapitalertragsteuerabzugs auch für den Solidaritätszuschlag gilt. Daher sollte in solchen Fällen Einspruch eingelegt werden.

Quelle: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-36317.xhtml?currentModule=home

 

Genau dies ist bei mir die letzten 4 Jahre immer passiert. Waren zwar keine großen Beträge, aber dieses Jahr muss ich wegen Verlustgegenrechnung eine ziemlich große Summe an Kapitalerträgen angeben und mich würde interessieren, wer sowas auch hatte und wie ein erfolgreicher Einspruch dagegen abgelaufen ist. Natürlich muss ich erst mal Abwarten, ob dann mit dem Steuerbescheid 2012, tatsächlich wieder der Solidaritätszuschlag erhöht wird.

 

Gegen die Steuerbescheide der letzten 4 Jahre Einspruch erheben, macht wohl keinen Sinn mehr?

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reckoner

Hallo,

 

ich muss sagen, dass ich gar nicht verstehe, von was genau da die Rede ist.

Allenfalls wenn es um den Soli-Freibetrag geht und zudem der Grenzsteuersatz nur leicht unter 25% liegt, könnte es etwas bringen; diese Besonderheit, bei der die Günstigerprüfung sogar ungünstiger sein kann, ist bekannt. In dem Fall kann man aber einfach den Antrag auf Gündstigerprüfung zurückziehen, ergo verstehe ich nicht, worauf ein Einspruch hinauslaufen soll.

 

widerspricht aus unserer Sicht dem § 1 Abs. 3 SolZG, gemäß dem die abgeltende Wirkung des Kapitalertragsteuerabzugs auch für den Solidaritätszuschlag gilt.
Diese Argumentation macht imho keinen Sinn, denn der Steuerpflichtige ist doch frei in der Entscheidung, ob er die tarifliche Steuer will oder nicht; und mit dem Antrag auf Günstigerprüfung hat er sich für tariflich entschieden (und zwar vollständig).

Wobei das Finanzamt sogar so freundlich ist und diese Entscheidung überprüft (was in vielen anderen Fällen nicht erfolgt).

 

Stefan

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finisher
· bearbeitet von finisher

Mit der Günstigerprüfung hat as bei mir auch eigentlich nichts zu tun. Die hatte ich nie beantragt, da mein Grenzsteuersatz sowieso über der Abgeltungssteuer liegt.

 

Das Problem ist, wenn ich Kapitalerträge in der Anlage KAP angegeben habe, musste ich immer mehr Soli zahlen, weil da rechnete das Finanzamt bei der Soli-Berechnung die Abgeltungssteuer der Kapitalerträge zu der angefallenen Einkommensteuer dazu. Das das ist meiner Meinung genau das, was in dem oben stehenden Text gemeint ist

 

Würde ich keine Kapitalerträge angeben, müsste ich weniger Soli bezahlen.

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reckoner

Hallo,

 

weil da rechnete das Finanzamt bei der Soli-Berechnung die Abgeltungssteuer der Kapitalerträge zu der angefallenen Einkommensteuer dazu.
Nein, das ist nicht richtig, die Kapitalerträge bleiben - mit ihrem Soli - gesondert, mit dem restlichen Einkommen hat das nichts zu tun.

 

Wenn natürlich eine höhere Abgeltungsteuer herauskommt (etwa wegen Kapitalerträgen im Ausland), dann erhöht sich selbstredent auch der Soli.

 

Würde ich keine Kapitalerträge angeben, müsste ich weniger Soli bezahlen.
Warum gibst du sie denn an?

 

Stefan

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finisher

Hallo,

 

weil da rechnete das Finanzamt bei der Soli-Berechnung die Abgeltungssteuer der Kapitalerträge zu der angefallenen Einkommensteuer dazu.
Nein, das ist nicht richtig, die Kapitalerträge bleiben - mit ihrem Soli - gesondert, mit dem restlichen Einkommen hat das nichts zu tun.

 

Wenn natürlich eine höhere Abgeltungsteuer herauskommt (etwa wegen Kapitalerträgen im Ausland), dann erhöht sich selbstredent auch der Soli.

 

Meinst Du damit Kapitalerträge, die nicht den inländischen Steuerabzug unterlegen haben? Da ich einige ausländisch thesaurierende Fonds habe, habe ich solche Erträge schon immer angegeben.

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reckoner

Hallo,

 

Meinst Du damit Kapitalerträge, die nicht den inländischen Steuerabzug unterlegen haben? Da ich einige ausländisch thesaurierende Fonds habe, habe ich solche Erträge schon immer angegeben.
Ja, zum Beispiel.

 

Es ging mir aber darum, dass eine höhere Abgeltungsteuer auch zwangsläufig einen höheren Soli mit sich bringt, sowohl auf Bankebene als auch beim Finanzamt.

 

Stefan

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