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Fragen eines anderen Neulings

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jgr27

Liebe Foristen,

 

 

ich habe bis vor kurzem (mangels überschüssiger Mittel) noch keinerlei Börsen-Erfahrung sammeln können, bin aber neuerdings in die Lage gekommen -und auch willens- etwas Geld in Aktien zu investieren.

 

Nach einiger Lektüre in den letzten 4 Wochen denke ich dabei an eine Sammlung von ca. 10 verschiedenen Werten aus 5 Marktsegmenten, jeweils fundamental gut oder unterbewertete Blue Chips. Absichern möchte ich die Positionen mit Options-Scheinen (statisches Hedging). Allerdings habe ich noch ein fundamentales Verständnisproblem, und eine Suche nach "Optionsschein" in den bisherigen Beiträgen hat mir die Antwort nicht geliefert.

 

Worum geht es? Im Grunde um eine simple Strategie:

ich kaufe zB 5 Aktien der Firma X zum Einstandskurs K. Wenn der Kurs der Aktien steigt, habe ich was ich wollte. Wenn er zu weit fällt (Stop-Loss würde ich bei ca. 5-10% setzen) verliere ich beim Verkaufen Geld. Deshalb kaufe ich parallel soviele Put-Optionsscheine wie ich Aktien habe (bzw. bei kleineren Bezugsverhältnissen entsprechend mehr). Der Basiswert-Preis des Scheins ist dabei etwas höher als den Einstandskurs, also bei K+dK

 

Mein Verständnis der Dinge:

Wenn die Aktie fällt, dann sichert mir der Optionsschein das Recht, sie zu dem im Schein festgeschriebenen Basiswert-Preis zu verkaufen. Der Put-Optionsschein ist also eine Art Versicherung gegen Kursverlust. Die Anschaffungs-Kosten entsprechen der Versicherungs-Prämie. Der gegenüber dem Einstandskurs etwas höhere Basiswert-Preis deckt dabei idealerweise die Anschaffungskosten für den Optionsschein. Insgesamt mache ich also keinen, oder nur sehr geringen, Verlust.

 

Meine FRAGE:

Habe ich das so richtig verstanden?

Und sind die nachfolgenden Sachverhalte richtig (könnte also jemand kurz bestätigen oder korrigieren - das wäre nett!)?

 

 

1) Verbrieftes Recht

1.a)

Mit einem Put-Optionsschein erwerbe ich das Recht, den zugrunde liegenden Basiswert zu dem im Schein festgeschriebenen Preis zu verkaufen.

 

Ist das so richtig?

 

1.B)

Fällt also der Kurs des Basiswertes, so begrenzt (oder verhindert) die Ausübung der Option Verluste. Steigt der Kurs des Basiswertes, so verliere ich schlimmstenfalls das in die Optionsscheine investierte Kapital. Dieser Verlust wird idealerweise durch den Kursanstieg des Basiswertes ausgeglichen.

 

Ebenfalls richtig?

 

 

2) Ausübung der Option

2.a) Abnehmer der Basiswerte bei Ausübung der Option ist der Emittent des Optionsscheins.

 

Richtig?

 

2.B) Die Entscheidung zur Ausübung der Option liegt ausschließlich beim Erwerber.

 

Richtig?

Oder gibt es Umstände, in denen der Emittent den Optionsschein entwerten / die Ausübung verweigern kann?

 

 

2.c) Durch Ausübung wird der Optionsschein entwertet

- ich kann also entweder den Schein verkaufen oder die durch ihn verbriefte Transaktion ausführen, aber nicht beides.

 

Richtig?

 

 

 

Vielen Dank

(und meine Bitte um Pardon sollte ich den Thread mit den Antworten übersehen haben)

 

 

 

Jon

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etherial

Habe ich das so richtig verstanden?

 

Ja.

 

1) Verbrieftes Recht

 

Gleichmal vorweg: Es gibt einen Unterschied zwischen:

- Recht zu einem gewissen Kurs zu kaufen/verkaufen (=Option)

- und Verbrieftes Recht zu einem gewissen Kurs zu kaufen/verkaufen (=Optionsschein)

 

Für den Mechanismus ist es unerheblich, welches von beiden du hast. Allerdings ergeben sich andere Implikationen (z.B. wer für die Erfüllung der Pflicht sorgt).

 

1.a) Mit einem Put-Optionsschein erwerbe ich das Recht, den zugrunde liegenden Basiswert zu dem im Schein festgeschriebenen Preis zu verkaufen.

1.b) Fällt also der Kurs des Basiswertes, so begrenzt (oder verhindert) die Ausübung der Option Verluste. Steigt der Kurs des Basiswertes, so verliere ich schlimmstenfalls das in die Optionsscheine investierte Kapital. Dieser Verlust wird idealerweise durch den Kursanstieg des Basiswertes ausgeglichen.

 

Richtig. Wobei der Idealfall nicht sehr wahrscheinlich ist.

 

2.a) Abnehmer der Basiswerte bei Ausübung der Option ist der Emittent des Optionsscheins.

2.b) Die Entscheidung zur Ausübung der Option liegt ausschließlich beim Erwerber.

2.c) Durch Ausübung wird der Optionsschein entwertet

- ich kann also entweder den Schein verkaufen oder die durch ihn verbriefte Transaktion ausführen, aber nicht beides.

 

Richtig. Zusätzlicher Hinweis: Bei Optionen (im Gegensatz zu Optionsscheinen) ist der Abnehmer nicht ein Emittent (der Pleite gehen kann) sondern ein beliebiger Käufer, der jedoch von der Börse (bzw. dem Clearing House) zum Hinterlegen von Sicherheiten gezwungen wird. Selbst wenn dann doch etwas schief geht spring das Clearing House ein.

 

Jetzt zu deinem eigentlichen Vorhaben:

1. Es lohnt sich nicht Aktien zu kaufen und sie mit Optionen abzusichern. Der Versicherungsbetrag von Optionen ist so berechnet, dass du im Mittel nur den risikolosen Zins erhältst (welcher heute quasi bei 0 ist).

2. Wenn es nur um eine temporäre Spekulation geht, dann könnte für dich das Kaufen von Calls auf die selbe Aktie mit dem selben Basispreis sinnvoll sein. Wenn deine Spekulation aufgeht (Aktien steigen stark) dann bekommst du die Aktien (oder den Gegenwert) für dem Basispreis geliefert. Ansonsten verlierst du die Optionsprämie. Der Vorteil gegenüber der Kombination Aktie+Put ist, dass du deutlich weniger Geld einsetzen musst und den Rest auf dem Tagesgeldkonto liegen lassen kannst.

3. Optionen könnten sich gegenüber Optionsscheinen lohnen. Das hängt von den Aktien ab und ob die Liquide genug sind. Normalerweise sichern Optionen eine größere Anzahl Aktien ab, als Optionsscheine. Das kann von Vorteil sein oder von Nachteil.

4. Generell ist mir bei der Idee von fundamental guten, unterbewerteten Aktien nicht ganz wohl. Die meisten Lügen sich da ziemlich in die Tasche und vergleichen nicht gut mit den Alternativen. Eventuell macht es auch einfach Sinn, risikoarme (Value-)Märkte über ETFs abzubilden.

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klausk
· bearbeitet von klausk

Exzellente Beschreibung der Dinge, @etherial! Wirklich top.

 

Nur eine kleine Anmerkung: Der Broker ist derjenige, den die Hunde im Fall des Falles beissen würden.

 

Der Garant für die korrekte Abwicklung von Rechten und Pflichten ist, wie du richtig schreibst, das Clearing House. Wer aber rechtlich in der Pflicht steht (dafür, dass ein Verkäufer von Optionen seine Pflichten erfüllt), ist der Broker (in meinem Fall IB). Der wiederum steht in der Pflicht, bevor er mir erlauben kann, Optionen zu verkaufen, Sicherheiten dafür vorzuhalten, dass ich dafür einstehen kann. Also letzten Endes verantwortlich ist der Broker. Deswegen hat der Broker das Recht, im Falle eines Falles beliebige Assets in meinem Account zu versilbern, damit meine (und seine) Pflichten erfüllt werden.

 

Nochmals danke und Respekt für deine umfassende und saubere Erklärung. Hab ich sonst noch nirgendwo so gesehen.

 

Noch'ne Anmerkung als Ratschlag für den Frager: Put-Optionen zur Absicherung gegen einen Kursverfall des Underlying (der Aktie) sind eine Methode, aber selten lohnend, wie @etherial schon schrieb. Eine beliebte Möglichkeit, ein bisschen Geld zu verdienen, ist der Verkauf von Calls (1 Call pro 100 Aktien). Du bekommst dafür eine Prämie, gibst aber jeden möglichen Gewinn oberhalb des Basispreises (=strike price) auf. Kein Gewinn ohne Risiko.:P

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etherial

Nur eine kleine Anmerkung: Der Broker ist derjenige, den die Hunde beissen würden.

 

Wir haben beide Recht ;)

 

Die Haftung geht in der Reihenfolge:

- effektiver Options-Stillhalter

- Broker (als Clearing-Mitglied)

- Clearing House

 

Wenn ich Pleite bin, haftet der Broker in Höhe meines Fehlbetrags

Wenn der Broker Pleite ist, haftet das Clearing House über den Fehlbetrag

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klausk
· bearbeitet von klausk

Du hast das letzte Wort. :)

 

PS: Bei IB stehen Versicherungen dahinter. Und wenn die pleite gehen?

PPS:Und wenn das Clearing House pleite geht? Geht dann die Welt unter? (Ich kenne doch meine Deutschen!)

PPPS: Und wenn der Steuerzahler nicht einspringt, wo kann ich dann meine Goldbarren gegen Essen eintauschen? (Ich bin sicher, manche Leute in Deutschland wollen das wissen.)

PPPPS: Bei welchem Gericht kann ich meine Rechte nach dem Weltuntergang einklagen?

 

Mein Rat: Frag die BBC. Vor einiger Zeit hörte ich die Ankündigung: "The World is next."

 

Und dann die Korrektur: "No, The World has ended. News is next."

 

Hab Vertrauen. Hör die Nachrichten.

 

Letzte Frage: Was heisst "Risiko" auf deutsch?

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jgr27

So...

 

 

zunächst noch meinen, wenn auch etwas verspäteten, Dank für die Unterstützung.

Es hat sich meinem Muster-Portfolio nun etwas bewegt, und das wirft die nächsten Fragen auf.

 

Im Muster-Portfolio habe ich neben der Cisco-Aktie (WKN 878841) auch den zugehörigen Put-Optionsschein (WNK UA3WP7).

Ankaufskurs der Aktie war 18.60, der OS hat einen Basispreis von 24 Eur

- er sichert mir also das Recht, dem Emittenten den Basiswert zu einem Preis von 24 Eur zu verkaufen.

 

Gestern lag der Kurs der Aktie bei 17,56, ich würde sie nun (wegen Schlepp-Stop) aus meinem Portfolio entfernen.

Den dabei entstehenden Verlust würde ich durch Ausübung der Option ausgleichen.

 

Die Frage ist nun:

Wie würde eine solche Transaktion ablaufen, und welche Gebühren fallen dabei an?

 

In meinem virtuellen Bestand befinden sich 54 Cisco Aktien und 540 Optionsscheine (Bezugsverhältnis 1:10).

Die Optionsscheine geben mir das Recht, alle 54 aktien zu je 24 EUR zu verkaufen.

Meinem Verständnis nach

- würden die Akten einfach von meinem Depot in das Depot des OS-Emittenten übertragen

- und die Kurs Differenz (24.00 - 17.56) je Akte durch Barausgleich beglichen.

 

Abzüglich eventuell anfallender Spesen würde sich das mit knapp 8,5% nach Steuern rechnen

(die Rechnung ist im P.S. angegeben). Ist das so richtig, oder liegen die Dinge anders?

Und welche Gebühren würden bei der Options-Ausübung / beim Aktien-Transfer anfallen?

 

 

vielen Dank nochmal

 

 

jgr

 

P. S:

--------------------------------------------------

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ergibt sich nun folgende Bilanz:

 

AN-Kauf

- Aktie : Eur 1.004,40 (54 Stck zu Eur 18,60)

- OptSn : Eur 113,40 (540 Stck zu Eur 0,21)

- Spesn : Eur 25,00 (Schätzwert)

= Total Investment : Eur 1142,80

VER-Kauf

- Aktie : 1.296,00 (54 Stck a 24,00

./.Spsn : 25,00 (Schätzwert, sofern welche anfallen)

= Total Return : 1271,00

Bilanz:

1.271,00 - 1.142,80 = Eur 128,20 vor Steuern (= ca. 11% auf das eingesetzte Kapital)

- nach Steuern immer noch 96 Eur Gewinn, also ca. 8.4%

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hatnix

Hallo jgr27,

 

der Normalfall für uns Kleinanleger ist wohl eher der Barausgleich des kompletten Geschäftes. So macht es jedenfalls meine Bank. Keine Ahnung, ob es auch Banken gibt die es anders machen. (Aber braucht man dann nicht eine Option statt einem Optionsschein?). Des weiteren ist es wohl eher nicht sinnvoll den Optionsschein vor Fälligkeit einzulösen sondern besser ihn zu verkaufen, da der gehandelte Preis vermutlich mehr bringt, wenn die Aussicht besteht, dass die Aktie noch weiter fallen könnte.

 

Und dann hast Du noch einen Fehler gemacht: Dein Optionsschein bezieht sich auf einen Kurs von 24 US-Dollar. Die Aktie steht jetzt bei 17,715 EUR / 0,7552 EUR/USD = 23,46 USD.

Damit ist der Gewinn Deiner Option bei weitem noch nicht so groß.

 

Meine Konsequenz wäre jetzt an Deiner Stelle:

  • Zur Kenntnis nehmen, dass man sich bei diesen komplexen Instrumenten leicht irren kann.
  • Den Optionsschein alsbald mit leichtem Gewinn zu verkaufen, da er mit der Haltedauer immer weniger Wert wird.
  • Zu Überlegen, ob Du langfristig in Cisco investieren willst, oder nicht: Wenn ja, dann halte die Aktien und verzichte auf die teure Vollkasko-Versicherung. Wenn nein, dann verkaufe sie eben.

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jgr27

Vielen Dank,

 

 

das mit den USD anstelle von EUR ist mir in der Tat erst aufgefallen nachdem mein Beitrag schon draußen war... sorry for that.

Der Unterschied zwischen Option und Optionsschein ist anscheinend ein subtiler, soweit ich verstehe haben beide denselben

Effekt (man kann etwas zu einem bestimmten Preis An- oder Verkaufen), bei Optionen muß man aber -soweit ich verstanden habe-

tatsächlich liefern können (was ich in meinem Beispiel ja könnte, die Aktien liegen ja in meinem virtuellen Depot).

 

Wegen der Konsequenzen / Tips:

ich lerne gerade daß man bei Hedging letztendlich nur schwer in die Gewinnzone kommt... ohne Risiko geht''s eben nicht.

Auf die eigentliche Idee brachte mich der Goldpreis: wer da für bei 1800 Eur/oz gekauft hat stand ja vor kurzem noch mit 1/3

Verlust da, hat auch im Moment deutlich weniger in der Tasche, und es erscheint fraglich ob er sein Geld überhaupt nochmal

vollständig zurückbekommt.

 

Vielleicht laß ich daß mit der Kombination Aktie/Optionsschein ganz sein und kaufe ausschließlich die Scheine...

man lernt eben Stück für Stück - zum Glück noch mit Spielgeld im Musterdepot.

 

 

Jon

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Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen
Der Unterschied zwischen Option und Optionsschein ist anscheinend ein subtiler

Ein Unterschied, der hier im Forum öfter angesprochen, aber selten geklärt wird :unsure:

 

Der Klassiker sind Optionen: an einer Terminbörse wie der DTB gehandelt, kannst du Puts bzw Calls kaufen, aber auch verkaufen.

Am liquidesten sind die Scheine mit Strike in ungefährer Höhe des aktuellen Aktienpreises = at the money (ATM) bzw. leicht darüber und darunter und zum nächst fälligen Datum.

Diese werden in der Regel in 100er Paketen (1 Option bewegt 100 Aktien) aber auch als mini-Option 10:1 bei teuren Aktien (Apple, Google) oder auch 1000:1 bei britischen Werten gehandelt.

Entscheidet sich einer der Optionshalter (Käufer), seine Option auszuüben - wird unter den Stillhaltern (Verkäufer) jemand ausgelost, der tatsächlich Aktien liefern bzw. entgegen nehmen muss.

Steht die Gewinnmitnahme bzw. Hebelwirkung der Investition im Vordergrund, sollte man seine Position rechtzeitig vor Fristablauf kaufen/verkaufen.

Für die Preisstellung evtl. mal Black-Sholes in die Suchmaschine deiner Wahl eintippen ;)

 

Optionsscheine werden von Banken herausgegeben, in der Regel findet ein Barausgleich statt - d.h. es werden keine Aktien verschoben.

Ein Verkauf ist nicht möglich, Stillhalter ist grundsätzlich die Bank.

Vorteil sind günstigere Bezugsverhältnisse von 1:1 oder sogar darunter, Nachteil die oft höheren Kosten der Versicherung und das Emittentenrisiko bzw. undurchsichtige Preisstellung.

(Meine Beobachtung bei K+S war, dass eine Option für 1,00€/Aktie als "gleichwertiger" Optionsschein bei 2 Anbietern mindestens 1,50€ gekostet hätte - das jedoch nur als Momentaufnahme.)

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jgr27
· bearbeitet von jgr27
Der Unterschied zwischen Option und Optionsschein ist anscheinend ein subtiler

Ein Unterschied, der hier im Forum öfter angesprochen, aber selten geklärt wird

 

So...

ich habe das nochmal recherchiert und bin auf folgendes gekommen (die Quellen sind unten angegeben)

 

Optionsscheine

- verbriefen das Recht, innerhalb eines vorher bestimmten Zeitraums eine Leistung zu verlangen

- das war früher mal die Lieferung von Getriede

- heute ist es oft der An- oder Verkauf von Aktien, Rohstoffen oder Währungen

 

 

Unterschiede

# zum Terminkontrakt (Future)

- das verbriefte Recht kann ausgeübt werden (der Optionshalter kann das erworbene Recht also auch verfallen lassen)

- ein Future muß ausgeübt werden (der Optionshalter muß auf jeden Fall kaufen oder liefern)

 

# zur Option

- ein Optionsschein kann nur gekauft werden

- eine Option indes kann man grundsätzlich auch selbst anbieten

(man kann also Stillhalter sein)

(solange sichergestellt ist daß man auch zahlen bzw. liefern kann)

 

 

Falls jemand einen Fehler entdeckt,

oder noch was beisteuern will... nur zu.

 

 

jgr

 

---

Quellen:

[1] http://www.finanztre...ion=basiswissen

[1] http://www.basiswiss...d-optionsschein

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jgr27
· bearbeitet von jgr27

Eine beliebte Möglichkeit, ein bisschen Geld zu verdienen, ist der Verkauf von Calls (1 Call pro 100 Aktien). Du bekommst dafür eine Prämie...

Habe ich das richtig verstanden:

ich (als Privatperson) könnte eine Call-Option auf meine x Aktien begeben?

Selbst wenn x klein ist (also irgendwo zwischen 30 und 100)?

 

Wenn mir das einer abkauft dann bleibt die Prämie bei mir, egal was passiert.

Ich muß halt nur

- liefern wenn der Optionshalter sein Recht wahrnehmen will.

- entsprechende Sicherheiten hinterlegen

- und ggf. nachschießen wenn die Clearingstelle das verlangt.

 

Korrekt?

 

...gibst aber jeden möglichen Gewinn oberhalb des Basispreises (=strike price) auf.

Sicher, wenn die Aktie weiter steigt wird die Option mit Sicherheit ausgeübt werden, ich partizipiere dann nicht mehr am Anstieg weil ich ja liefern muß.

Die Optionsprämie bleibt aber auf jeden Fall bei mir. Das ist dann die Story vom Spatzen in der Hand und der Taube auf dem Dach.

 

 

 

jgr

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Schinzilord

Du als Privatperson kannst Optionen nur über Börsen wie z.B. die Eurex schreiben mit genau festgelegten Konditionen (also 100 Aktien für dt. Standardwerte).

Sonst passen deine Ausführungen, naked call writing geht natürlich auch, ein gefülltes Marginkonto vorausgesetzt.

Bei europäischen Optionen musst du nur am Ende liefern.

Viele kleine Gewinne müssen halt größer als wenige Verluste sein, aber der Markt kann länger irrational als du liquide sein :)

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