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AiGelb

Kapitalertragssteuer legal minimieren

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AiGelb

Hi,

 

bei der jährlichen Steuererklärungen gebe ich all meine Kapitalerträge an (CFD, AKtien, ETFs, Optionen usw.)

Zu zahlen sind dann die bekannte Kapitalertragssteuer und Soli. Bei stetig wachsendem Kapital wird dies immer mehr.

Auch könnte eine potentielle Rot Grüne Regierung hier deutlich an der Schraube drehen.

Oft kommt hier die Forderung das mit dem persönlichen Steuersatz die Einnahmen versteuert werden sollen...

Also dann mindestens 42% oder Richtung 49% nach der Anhebung

 

Letztlich beschäftige ich seit kurzem mit dem Thema da ein guter Freund von mir in London arbeitet. In England ist anscheinend der CFD Handel komplett steuerfrei.

Ein Paradies für Zocker. Nennt sich dann wohl auch Spread Betting.

 

http://www.cmcmarkets.co.uk/en/spread-betting/what-spread-betting/spread-betting-vs-cfd-trading

 

Das ist natürlich schon ein krasser Unterschied. Aber man kommt wohl nur in den Genuß wenn ein Wohnsitz in England vorhanden ist.

 

Gibt es weitere Möglichkeiten;

 

Wohnsitz über die Grenze verschieben? (Schweiz, Österreich)

Nach ersten Recherchen bringt dies glaube ich nichts.

 

Eigene Gesellschaft (Investmentfirma) in Deutschland gründen oder im Ausland eröffnen?

 

Hatte mal einen Bericht gesehen, das solch eine Briefkastenfirma schon für 2000€ zu haben ist.

 

Ps. für mich (aufgrund kleiner Beträge) ist dies vermutlich alles nicht relevant, denoch interessieren mich die Legalen (wenn auch teilweise moralisch verwerflichen) Möglichkeiten.

 

Gibt es hierzu ggf. auch eine Lektüreempfehlung?

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RED-BARON

Oft kommt hier die Forderung das mit dem persönlichen Steuersatz die Einnahmen versteuert werden sollen...

 

Das ist jetzt bereits Realität. Nur die Abschlagszahlung liegt bei 25%+Soli :narr:

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AiGelb
· bearbeitet von AiGelb

Das ist jetzt bereits Realität. Nur die Abschlagszahlung liegt bei 25%+Soli :narr:

 

Aber die Abschlagszahlung hat doch abgeltende Wirkung - Steuerpflicht ist erfüllt und muss nicht mehr deklariert werden gegenüber dem FA.

Eine EInbeziehung in die Erklärung macht nur Sinn wenn der Grenzsteuersatz unter 25% liegt....

Weil dann zuviel abgegolten wurde.

 

Zitat:

 

Kurzerklärung:

 

Am 1.1.2009 wurde ein erweiterter Steuerabzug auf Kapitalerträge (§ 20 EStG) eingeführt. Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge und beläuft sich auf den einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent. Mit der einbehaltenen Kapitalertragsteuer (KapESt) gilt die Steuerpflicht für den Privatanleger als abgegolten, d.h., dass die bereits versteuerten Kapitalerträge nicht mehr in seiner jährlichen Einkommensteuererklärung aufgeführt werden müssen und nicht mit seinem individuellen Steuersatz versteuert werden.

 

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/abgeltungsteuer.html

 

II. Kritik:

 

Der Steuersatz der Abgeltungsteuer (25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) ist deutlich geringer als der Spitzensteuersatz von derzeit 45 Prozent (Reichensteuer), sodass hierin eine Gefährdung des Prinzips der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit gesehen werden könnte. Durch die Einführung der Abgeltungsteuer kommt es zu einer Entlastung bei der Besteuerung von Kapitalerträgen, insbesondere wenn der Grenzsteuersatz für die übrigen Einkünfte des Steuerpflichtigen höher ist als der pauschale Steuersatz der Abgeltungsteuer.

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harryguenter

Das ist natürlich schon ein krasser Unterschied. Aber man kommt wohl nur in den Genuß wenn ein Wohnsitz in England vorhanden ist.

Ich würde nicht davon ausgehen, dass dieses Steuerschlupfloch lange Bestand hat.

 

Wohnsitz über die Grenze verschieben? (Schweiz, Österreich)

Nach ersten Recherchen bringt dies glaube ich nichts.

Du bleibst solange hier in Deutschland steuerpflichtig, wie Du mindestens 50% Deiner Zeit hier verbringst. Die Existenz ausländischer Wohnsitze bewirkt überhaupt nichts. Über diese Tatsache sind schon die Boris Beckers dieser Welt (in eineigen Jahren zu langer Aufenthalt in München obwohl in Monaco steuerveranlagt) gestolpert.

 

 

Eigene Gesellschaft (Investmentfirma) in Deutschland gründen oder im Ausland eröffnen?

Diese Investmentfirma unterliegt den Steuergesetzen des jeweiligen Landes. Wer nicht ein paar Milliönchen mitbringt wird hier vermutlich gar keinen Vorteil erzielen können.

 

Hatte mal einen Bericht gesehen, das solch eine Briefkastenfirma schon für 2000€ zu haben ist.

Die Briefkastenfirma zu gründen alleine reicht ja nicht. Du mußt ja auch noch in ihrem Namen handeln und jährliche Bilanzen erstellen, Wirtschaftsprüfer beauftragen usw. Ich weiß nicht wie es auf den Caiman Islands ist, aber in Europa ist mir kein Land bekannt mit hinreichenden Vorteilen für solche Konstrukte (ohne entsprechende Vermögen).

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AiGelb

Das ist natürlich schon ein krasser Unterschied. Aber man kommt wohl nur in den Genuß wenn ein Wohnsitz in England vorhanden ist.

Ich würde nicht davon ausgehen, dass dieses Steuerschlupfloch lange Bestand hat.

 

Wohnsitz über die Grenze verschieben? (Schweiz, Österreich)

Nach ersten Recherchen bringt dies glaube ich nichts.

Du bleibst solange hier in Deutschland steuerpflichtig, wie Du mindestens 50% Deiner Zeit hier verbringst. Die Existenz ausländischer Wohnsitze bewirkt überhaupt nichts. Über diese Tatsache sind schon die Boris Beckers dieser Welt (in eineigen Jahren zu langer Aufenthalt in München obwohl in Monaco steuerveranlagt) gestolpert.

 

 

Eigene Gesellschaft (Investmentfirma) in Deutschland gründen oder im Ausland eröffnen?

Diese Investmentfirma unterliegt den Steuergesetzen des jeweiligen Landes. Wer nicht ein paar Milliönchen mitbringt wird hier vermutlich gar keinen Vorteil erzielen können.

 

Hatte mal einen Bericht gesehen, das solch eine Briefkastenfirma schon für 2000€ zu haben ist.

Die Briefkastenfirma zu gründen alleine reicht ja nicht. Du mußt ja auch noch in ihrem Namen handeln und jährliche Bilanzen erstellen, Wirtschaftsprüfer beauftragen usw. Ich weiß nicht wie es auf den Caiman Islands ist, aber in Europa ist mir kein Land bekannt mit hinreichenden Vorteilen für solche Konstrukte (ohne entsprechende Vermögen).

 

Man braucht ein paar Millionen. Das ist so eine Stammtischparole. Ich würde dies gern mal nachrechnen. Bräuchte aber die Quellen. Es gibt nicht überall eine Buchhaltungspflicht.

Hier ein Link welcher schon bei niedrigeren Summen bzw. Bruchteile davon lukrativ klingt.

 

Variante Hedgefonds gründen.

http://www.be24.at/blog/entry/10088/jeder-kann-guenstig-einen-hedgefond-gruenden/fullstory

 

Man muss also als erstes eine Firma (juristische Person) am richtigen Standort gründen/registrieren, wie z.B. eben auf einer der Karibikinseln oder vielleicht auch auf Gibraltar, usw. Die Gesamtkosten dafür betragen mit der gesamten Dokumentation und den notariellen Unterlagen, usw. um die ca. US$ 10.000,- bis US$ 25.000,-. Die Jahresgebühren bei den meisten Karibikfirmen liegen zwischen ca. US$ 2.500,- bis US$ 10.000,- je nachdem ob eine Buchhaltungspflicht, usw. besteht oder eben nicht.

 

DIE WICHTIGSTEN DINGE ZU EINEM HEDGEFOND:

Also, zuerst einfach eine AG bzw. eine sogenannte IBC auf einer Karibikinsel gründen. Alternativerweise kann man auch eine Firma in den USA gründen wobei die Kosten dafür zumindest ca. US$ 7.900,- betragen, und es gibt in den USA eine Steuer- und Buchhaltungspflicht die jährlich zusätzliche Kosten verursacht.

Nach der Firmengründung die ca. 4 Wochen bis zum Erhalt der gesamten Unterlagen dauert, richtet man ein Brokerkonto ein. Mit Einlage des Kapitals ist der private Hedgefond dann einsatzbereit. Für die Transaktionen empfiehlt es sich klarerweise eine High-Speed Internetverbindung zum PC zu haben, ausgenommen wenn das Kapital nur passiv ohne viel Trading w.o. erwähnt,

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Ramstein

Variante Hedgefonds gründen.

http://www.be24.at/b...enden/fullstory

 

Man muss also als erstes eine Firma (juristische Person) am richtigen Standort gründen/registrieren, wie z.B. eben auf einer der Karibikinseln oder vielleicht auch auf Gibraltar, usw. Die Gesamtkosten dafür betragen mit der gesamten Dokumentation und den notariellen Unterlagen, usw. um die ca. US$ 10.000,- bis US$ 25.000,-. Die Jahresgebühren bei den meisten Karibikfirmen liegen zwischen ca. US$ 2.500,- bis US$ 10.000,- je nachdem ob eine Buchhaltungspflicht, usw. besteht oder eben nicht.

 

DIE WICHTIGSTEN DINGE ZU EINEM HEDGEFOND: Für die Transaktionen empfiehlt es sich klarerweise eine High-Speed Internetverbindung zum PC zu haben, ausgenommen wenn das Kapital nur passiv ohne viel Trading w.o. erwähnt,

Das ist satirisch gemeint, oder? Willst du deine Kohle nach einem Ösi-Onlineartikel von 2007 in die Karibik schieben?

Was sagst du dem Finanzamt?

"Ich habe da Anlagen, aber Steuern muss ich keine zahlen. Belegen durch eine Buchhaltung kann ich das zwar nicht, aber das ist da nicht vorgeschrieben"?

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35sebastian

Das ist jetzt bereits Realität. Nur die Abschlagszahlung liegt bei 25%+Soli :narr:

 

Aber die Abschlagszahlung hat doch abgeltende Wirkung - Steuerpflicht ist erfüllt und muss nicht mehr deklariert werden gegenüber dem FA.

Eine EInbeziehung in die Erklärung macht nur Sinn wenn der Grenzsteuersatz unter 25% liegt....

Weil dann zuviel abgegolten wurde.

 

Zitat:

 

Kurzerklärung:

 

Am 1.1.2009 wurde ein erweiterter Steuerabzug auf Kapitalerträge (§ 20 EStG) eingeführt. Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge und beläuft sich auf den einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent. Mit der einbehaltenen Kapitalertragsteuer (KapESt) gilt die Steuerpflicht für den Privatanleger als abgegolten, d.h., dass die bereits versteuerten Kapitalerträge nicht mehr in seiner jährlichen Einkommensteuererklärung aufgeführt werden müssen und nicht mit seinem individuellen Steuersatz versteuert werden.

 

http://wirtschaftsle...tungsteuer.html

 

II. Kritik:

 

Der Steuersatz der Abgeltungsteuer (25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) ist deutlich geringer als der Spitzensteuersatz von derzeit 45 Prozent (Reichensteuer), sodass hierin eine Gefährdung des Prinzips der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit gesehen werden könnte. Durch die Einführung der Abgeltungsteuer kommt es zu einer Entlastung bei der Besteuerung von Kapitalerträgen, insbesondere wenn der Grenzsteuersatz für die übrigen Einkünfte des Steuerpflichtigen höher ist als der pauschale Steuersatz der Abgeltungsteuer.

 

So ist es. Wer weniger als 25% Grenzsteuersatz hat, sollte seine Kapitalerträge bei der Steuererklärung angeben und erhält zuviel bezahlte Abgeltungssteuer zurück.

 

Wer mehr als 25% Ek zu entrichten hat, für den sind alle Kapitalerträge mit der Abgeltungssteuer abgegolten. Das sagt ja der Name.

 

Für die Linken ist diese Regelung total ungerecht und will diese, wenn sie mal an die Regierung kommen soll, sofort ändern. Für die "Rechten", die Aktionäre, ist die jetzige Regelung ungerecht, da Kursgewinne immer mit Abgeltungssteuer belegt werden und keine Werbungskosten mehr für Kapitalerträge angerechnet werden. Schade.

Ja, der Gerechtigkeitsbegriff ist schon schwer zu fassen.

 

Aber der passt: Gerecht ist, dass die Anderen mir was abgeben bzw. mir nichts nehmen.:D

 

 

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AiGelb

Das ist satirisch gemeint, oder? Willst du deine Kohle nach einem Ösi-Onlineartikel von 2007 in die Karibik schieben?

Was sagst du dem Finanzamt?

"Ich habe da Anlagen, aber Steuern muss ich keine zahlen. Belegen durch eine Buchhaltung kann ich das zwar nicht, aber das ist da nicht vorgeschrieben"?

 

Ob und wie das gegenüber dem FA erklärt wird weiß ich nicht. Ich sehe da jetzt nicht direkt ein Problem da ja alles legal ist.

Wobei dies natürlich der Politik ein Dorn im Auge sein sollte.

 

Natürlich würde ich nicht aufgrund dem Artikel handeln. Ich habe nur leider auf Anhieb keine fachlektüre gefunden.

Deswegen habe ich hier mal angefragt.

 

Ich würde mich nur gern mal theoretisch in die Materie einlesen ohne dies moralisch zu Werten.

Hier im WPF gibt es auch einen Thread zu einer Luxemburger Variante.

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