Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
cpandrea

Besteuerung Devisenkonto

Empfohlene Beiträge

cpandrea

Hallo

 

 

Ich überlege gerade, ob ich ein USD Devisenkonto eröffnensollte,

 

 

Wie ist die Besteuerung der eventuellen Gewinnen bzw. Verlusten,die auf dem Devisenkurs EUR/USD anfallenwürden?

 

Gibt es Unterschiede in der steuerlichen Abwicklung, obdas Konto im Inland bzw. im Ausland ist ?

 

 

Vielen Dank

 

 

cpandrea

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Maciej

Ich überlege gerade, ob ich ein USD Devisenkonto eröffnensollte,

Wie ist die Besteuerung der eventuellen Gewinnen bzw. Verlusten,die auf dem Devisenkurs EUR/USD anfallenwürden?

Die gleichen Fragen stelle ich mir zur Zeit auch, konnte dazu hier im Forum allerdings noch keine zufriedenstellenden Antworten bekommen, da dieses Thema anscheinend "nicht ganz trivial" ist. Vielleicht kann aber doch noch jemand mehr Licht ins Dunkel bringen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

Ich überlege gerade, ob ich ein USD Devisenkonto eröffnensollte,

Wie ist die Besteuerung der eventuellen Gewinnen bzw. Verlusten,die auf dem Devisenkurs EUR/USD anfallenwürden?

Die gleichen Fragen stelle ich mir zur Zeit auch, konnte dazu hier im Forum allerdings noch keine zufriedenstellenden Antworten bekommen, da dieses Thema anscheinend "nicht ganz trivial" ist. Vielleicht kann aber doch noch jemand mehr Licht ins Dunkel bringen.

 

Grundsatz: Spekulationsgeschäft gem. § 23 EStG, keine Abgeltungsteuer. Gem. Wortlaut des $ 23 EStG verlängert sich die Frist bei verzinslichen Konten auf 10 Jahre, das will die Finanzverwaltung aber wohl so nicht anwenden. Problem ist, dass nicht alle Zu- und Abflüsse Anschaffungen oder Veräußerungen darstellen. Wr behelfen uns in der Praxis so: DTG werden ermittelt, wenn bei Fälligkeit ein DKG gegenläuft. Gleiches gilt für Termingeldanlagen in FW. Ansonsten wird für reine Verrechnungskonten keine Gewinnermittlung durchgeführt. In Extremfällen würden wir allerdings für einzelnen Transaktionen, die den Verrechnungskonto-Rahmen sprengen und nicht mit anderen Transaktionen zusammen hängen, auch eine Gewinnermittlung vornehmen.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
cpandrea

Die gleichen Fragen stelle ich mir zur Zeit auch, konnte dazu hier im Forum allerdings noch keine zufriedenstellenden Antworten bekommen, da dieses Thema anscheinend "nicht ganz trivial" ist. Vielleicht kann aber doch noch jemand mehr Licht ins Dunkel bringen.

 

Grundsatz: Spekulationsgeschäft gem. § 23 EStG, keine Abgeltungsteuer. Gem. Wortlaut des $ 23 EStG verlängert sich die Frist bei verzinslichen Konten auf 10 Jahre, das will die Finanzverwaltung aber wohl so nicht anwenden. Problem ist, dass nicht alle Zu- und Abflüsse Anschaffungen oder Veräußerungen darstellen. Wr behelfen uns in der Praxis so: DTG werden ermittelt, wenn bei Fälligkeit ein DKG gegenläuft. Gleiches gilt für Termingeldanlagen in FW. Ansonsten wird für reine Verrechnungskonten keine Gewinnermittlung durchgeführt. In Extremfällen würden wir allerdings für einzelnen Transaktionen, die den Verrechnungskonto-Rahmen sprengen und nicht mit anderen Transaktionen zusammen hängen, auch eine Gewinnermittlung vornehmen.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

 

danke Taxadvisor für die immer interessanten Antworten

 

wenn ein Verrechnungskonto wäre, könnte der Devisenbetrag zwischen einem Verkauf und einem Kauf von Aktien/Anleihen auch länger auf dem Konto sein und bei einem Betrag von z.B 50.000 USD Saldo bei der aktuellen Kursschwankungen könnten schon einen gewissen Betrag als Gewinn oder Verlust zusammenkommen. Bei welchem jährlichen Betrag +/- würdest du die Ermittlung der Kursgewinnen bzw. Kursverluste vornehmen ?

In dem Fall sollte man LIFO anwenden und monatliche Umsatzsteuerkurse oder tägliche EZB-kurse anwenden ?

 

natürlich einfacher wäre es gar nichts zu machen

 

danke

 

cpandrea

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
cpandrea
· bearbeitet von cpandrea

Wenn man den Gewinn/Verlust des Spekulationgeschäft berechnen möchte, sollte man FIFO und monatliche Umsatzsteuerkdevisenkurse oder tägliche EZB-devisenkurse anwenden ?

 

Bei Spekulationgeschäfte gibt es eine Freigrenze pro Jahr, wie hoch ist ?

wa ist gemeint mit der Abkürzung DTG und DKG ?

 

 

danke

cpandrea

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
cpandrea

Hallo

 

Ich bin dabei den Gewinn/Verlust des Spekulationgeschäftes Devisenkonto zu berechnen. Ich habe eine Transaktion, die mit den selben Angaben (Kurs, Betrag, Valutatag, usw) jedoch unterschiedlichen Buchungstage storniert wurde. Soll ich die beide Transaktione für die Berechnung des Spekulationgeschäftes Devisenkonto nach FIFO berücksichtigen ?

 

vielen Dank

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
cpandrea

Die gleichen Fragen stelle ich mir zur Zeit auch, konnte dazu hier im Forum allerdings noch keine zufriedenstellenden Antworten bekommen, da dieses Thema anscheinend "nicht ganz trivial" ist. Vielleicht kann aber doch noch jemand mehr Licht ins Dunkel bringen.

 

Grundsatz: Spekulationsgeschäft gem. § 23 EStG, keine Abgeltungsteuer. Gem. Wortlaut des $ 23 EStG verlängert sich die Frist bei verzinslichen Konten auf 10 Jahre, das will die Finanzverwaltung aber wohl so nicht anwenden. Problem ist, dass nicht alle Zu- und Abflüsse Anschaffungen oder Veräußerungen darstellen. Wr behelfen uns in der Praxis so: DTG werden ermittelt, wenn bei Fälligkeit ein DKG gegenläuft. Gleiches gilt für Termingeldanlagen in FW. Ansonsten wird für reine Verrechnungskonten keine Gewinnermittlung durchgeführt. In Extremfällen würden wir allerdings für einzelnen Transaktionen, die den Verrechnungskonto-Rahmen sprengen und nicht mit anderen Transaktionen zusammen hängen, auch eine Gewinnermittlung vornehmen.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Die Eingänge aus Zinsen, Dividenden und Belastungen aus Spesen sind steuerneutral. Wie werden diese Bewegungen auf dem Konto für die Berechnung des Ergebniss Spekulationsgeschäft gem. § 23 EStG nach dem FIFO behandelt ?

1) alle diese neutrale Bewegungen einfach zur Ende (jahrelang) vorgetragen ?

2) oder zum Kurs der Hauptbewegung (z.B für die Dividenden/Zinsen zum Kurs des Kauforders) für den die kleine Beträge verwendet wurden ?

 

danke

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

 

Ich überlege gerade, ob ich ein USD Devisenkonto eröffnensollte,

 

Wie ist die Besteuerung der eventuellen Gewinnen bzw. Verlusten,die auf dem Devisenkurs EUR/USD anfallenwürden?

 

Gibt es Unterschiede in der steuerlichen Abwicklung, obdas Konto im Inland bzw. im Ausland ist ?

 

 

Rück-Umtausch innerhalb der Jahresfrist (bei verzinslichen Konten u.U. 10-Jahresfrist) führt zu steuerpflichtigen Gewinnen/Verlusten gem. § 23 EStG (mit Freigrenze), damit regulärer Steuersatz, keine AbgSt. Egal, wo das Konto geführt wird.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
cpandrea

Ich überlege gerade, ob ich ein USD Devisenkonto eröffnensollte,

 

Wie ist die Besteuerung der eventuellen Gewinnen bzw. Verlusten,die auf dem Devisenkurs EUR/USD anfallenwürden?

 

Gibt es Unterschiede in der steuerlichen Abwicklung, obdas Konto im Inland bzw. im Ausland ist ?

 

 

Rück-Umtausch innerhalb der Jahresfrist (bei verzinslichen Konten u.U. 10-Jahresfrist) führt zu steuerpflichtigen Gewinnen/Verlusten gem. § 23 EStG (mit Freigrenze), damit regulärer Steuersatz, keine AbgSt. Egal, wo das Konto geführt wird.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

danke Taxadvisor

könntest du bitte auf Post #7 beantworten, weil ich weiss es nicht, was ich mit dem steuerneutrale Bewegeungen auf dem Konto (Gutschriften für Zinsen oder Dividenden bzw. Belastungen für Spesen) tun soll.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...