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Moneycruncher

BU Kündigung

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Moneycruncher

Hallo zusammen,

 

ich möchte meine BU bei der Nürnberger kündigen, Abschluss in 1995, Laufzeit bis 2025. Grund: Ich bekomme über meinen Arbeitgeber einen günstigen Tarif bei der Allianz, der auch deutlich bessere Bedingungen beinhaltet als die alte BU (abstrakte Verweisung u.a.)

 

Zwei Fragen hierzu:

 

(1) Spricht etwas grundsätzlich gegen eine Kündigung einer bereits lange laufenden BU? (Tarif ist geklärt und definitiv günstig bei der Allianz, obwohl ich inzwischen 18 Jahre älter bin.)

 

(2) Im Vertrag mit der Nürnberger ist auch die Möglichkeit erwähnt, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Diese Möglichkeit verstehe ich allerdings nicht. Ist das zu empfehlen?

 

Danke und Gruß

moneycruncher

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la plata

Handelt es sich nur um eine BU oder ist das ein Kombiprodukt mit einer Kapitallebensversicherung?

Soll es mit sein, dann ist zu bekenden, dass Du die Kapitalerträge nicht versteuern musst (da vor 2009 abgeschlossen). Das könnte auch der Grund sein, warum die Beiträge höher sind.

 

Bei einer Beitragsfreistellung kann es sein, dass ggf. eine erneute Untersuchung verlangt wird, wenn du die BU wieder aktivieren willst.

 

 

Ansonsten abwarten bis unser BU-Experte sich meldet ;) ..

 

 

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Moneycruncher

Handelt es sich nur um eine BU oder ist das ein Kombiprodukt mit einer Kapitallebensversicherung?

Soll es mit sein, dann ist zu bekenden, dass Du die Kapitalerträge nicht versteuern musst (da vor 2009 abgeschlossen). Das könnte auch der Grund sein, warum die Beiträge höher sind.

 

Bei einer Beitragsfreistellung kann es sein, dass ggf. eine erneute Untersuchung verlangt wird, wenn du die BU wieder aktivieren willst.

 

 

Ansonsten abwarten bis unser BU-Experte sich meldet ;) ..

 

Danke erstmal. Wenn ich es richtig sehe, ist eine "Mini"-Risikolebensversicherung gekoppelt: Tarif N1*M "Versichertes Kapital im Todesfall: 10.000.- DM".

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Matthew Pryor
(1) Spricht etwas grundsätzlich gegen eine Kündigung einer bereits lange laufenden BU? (Tarif ist geklärt und definitiv günstig bei der Allianz, obwohl ich inzwischen 18 Jahre älter bin.)

Grundsätzlich:Erschwernisse bei der Antragsstellung und evtl. Probleme im Leistungsfall aufgrund schlampiger oder unzureichender Recherche des Gesundheitszustandes.Grundsätzlich sind aber die Bedingungswerke heute besser als vor 18 Jahren.Stutzig macht mich aber die Tatsache,dass die Allianz bei verbesserten und einem um 18 Jahre erhöhten Eintrittsalter ein weit "günstigeres" Angebot macht.

Falls es sich hierbei um eine Entgeltumwandlung handeln sollte,sind bezüglich der Absicherungshöhe auch andere Spielregeln zu beachten.

(2) Im Vertrag mit der Nürnberger ist auch die Möglichkeit erwähnt, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Diese Möglichkeit verstehe ich allerdings nicht. Ist das zu empfehlen?

Bei einer Beitragsfreistellung wird eine beitragsfreie Rente gebildet.Wenn dir aber das Bedingungswerk und/oder der Preis beim jetzigen Versicherer nicht mehr zusagt (wobei in diesem Fall nur die Bedingungen eine Rolle spielen könnten→Beitragsfreistellung),macht das aus meiner Sicht weniger Sinn.Die Allianz wird wissen wollen,ob bereits anderweitig eine Absicherung besteht.Du kannst dir dann das verbesserte Bedingungswerk nur im ohnehin schon begrenzten Rahmen der Versicherbarkeit/maximale BU-Rente abzüglich der bereits bestehenden BU-Rente bei der Nürnberger dazukaufen.

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Moneycruncher
(1) Spricht etwas grundsätzlich gegen eine Kündigung einer bereits lange laufenden BU? (Tarif ist geklärt und definitiv günstig bei der Allianz, obwohl ich inzwischen 18 Jahre älter bin.)

Grundsätzlich:Erschwernisse bei der Antragsstellung und evtl. Probleme im Leistungsfall aufgrund schlampiger oder unzureichender Recherche des Gesundheitszustandes.Grundsätzlich sind aber die Bedingungswerke heute besser als vor 18 Jahren.Stutzig macht mich aber die Tatsache,dass die Allianz bei verbesserten und einem um 18 Jahre erhöhten Eintrittsalter ein weit "günstigeres" Angebot macht.

Falls es sich hierbei um eine Entgeltumwandlung handeln sollte,sind bezüglich der Absicherungshöhe auch andere Spielregeln zu beachten.

(2) Im Vertrag mit der Nürnberger ist auch die Möglichkeit erwähnt, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Diese Möglichkeit verstehe ich allerdings nicht. Ist das zu empfehlen?

Bei einer Beitragsfreistellung wird eine beitragsfreie Rente gebildet.Wenn dir aber das Bedingungswerk und/oder der Preis beim jetzigen Versicherer nicht mehr zusagt (wobei in diesem Fall nur die Bedingungen eine Rolle spielen könnten→Beitragsfreistellung),macht das aus meiner Sicht weniger Sinn.Die Allianz wird wissen wollen,ob bereits anderweitig eine Absicherung besteht.Du kannst dir dann das verbesserte Bedingungswerk nur im ohnehin schon begrenzten Rahmen der Versicherbarkeit/maximale BU-Rente abzüglich der bereits bestehenden BU-Rente bei der Nürnberger dazukaufen.

 

Danke, das hilft sehr bei der Entscheidung!.

 

Mit dem "günstigeren Angebot" meinte ich "relativ günstig". Die Kosten liegen zwar etwas über der Nürnberger, hält sich aber vor dem Hintergrund des 18 Jahre späteren Eintrittsalters in Grenzen. Für mich sind die deutlich verbesserten Vertragsbedingungen der Hauptgrund. Ich hatte bei der Nürnberger um Anpassung an die aktuellen Bedingungen gebeten. Diesem Wunsch wurde nicht entsprochen. Deswegen habe ich mich für die Kündigung entschieden.

 

Danke und Gruß,

moneycruncher

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Matthew Pryor

Danke auch für dein Feedback,das überdies interessante Einblicke gewährt.Persönlich halte ich deine Entscheidung für absolut nachvollziehbar.

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Moneycruncher

Danke auch für dein Feedback,das überdies interessante Einblicke gewährt.Persönlich halte ich deine Entscheidung für absolut nachvollziehbar.

 

Nach der Kündigung meiner BU, die mit einer "kleinen" Risiko-Lebensversicherung gekoppelt war, erhalte ich nun folgende Info von der Nürnberger: der Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden, die Versicherungssumme ermäßigt sich dann auf ca. 11.000.- €. Bleibe ich bei der Kündigung, sind folgende Werte vorhanden: Rückkaufswert 1.300.- € + Wert aus Schlussüberschuss 500.- €, in Summe 1.800.- €.

 

Ist die Beitragsfreistellung vorteilhaft bzw. an welchen Kriterien soll man das festmachen?

 

Gruß, moneycruncher

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Handelt es sich bei der beitragsfreien Summe um die Versicherungssumme für die RLV oder die BU?Ein für mich wichtiges Kriterium wäre z.B.,ob bei einer zusätzlichen Absicherung bei einem anderen Versicherer die gewünschte Rentenhöhe auch versichert werden kann,wenn die "alte" BU beitragsfrei bestehen bleibt.Dann würde ich mich für eine Fortführung des Vertrages entscheiden.

Dein Grundgedanke ist doch folgender:Du sicherst dir ein Bedingungswerk,das aus deiner Sicht umfangreicher oder besser ist als dein bisheriges.Das würde ich auch bedenkenlos unterschreiben.

Der Vorteil eines Altvertrages ist natürlich wiederum der,dass du aus der "Falle" Gesundheitsprüfung raus bist.Wenn du ausschließen kannst,dass an diesem Punkt keine möglichen Fallstricke im Leistungsfall auf dich warten,halte ich einen Wechsel für eine durchaus überdenkenswerte Maßnahme.

Ich würde jedoch nicht den Altvertrag um jeden Preis aufgeben.Daher die Bitte zu prüfen,inwieweit eine Versicherbarkeit beim neuen Anbieter unter Einbeziehung der bestehenden BU machbar ist.Erst dann ist eine einigermaßen passgenaue Einschätzung möglich.

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Peter Wolnitza

Ich würde jedoch nicht den Altvertrag um jeden Preis aufgeben.Daher die Bitte zu prüfen,inwieweit eine Versicherbarkeit beim neuen Anbieter unter Einbeziehung der bestehenden BU machbar ist.Erst dann ist eine einigermaßen passgenaue Einschätzung möglich.

 

Kleine Anmerkung - aus aktuellem Erlebnis bei einer Leistungsabwicklung:

 

Ausgangssituation:

Es gibt einen BU Vertrag bei Versicherer A (mit einer LA-Klausel policiert). Neuer Vertrag soll bei Versicherer B gemacht werden. Danach soll alter Vertrag bei A definitiv gekündigt werden.

B fragt in seinem Antragsformular: Gibt es bereits BU Verträge oder sind welche beantragt?

Kunde antwortet (durchaus verständlich, im Rahmen einer unkomplizierten Abwicklung) NEIN.

Versicherer B nimmt Antrag an. Vertrag bei A wird drei Monate später gekündigt. Soweit alles gut.

2 Jahre später: Leistungsfall, BU Leistungen beantragt.

Versicherer B erfährt (woher eigentlich ? HIS?, was sagt das BDSG dazu?) vom seinerzeitigen Bestehen des Vertrages bei A, der NICHT im Antrag angegeben wurde....

Wird spannend.....

 

Deshalb bestehende Verträge IMMER angeben!! (auch wenn zu 100% sicher geplant ist, das Ding anschliessend zu kündigen) - Evtl. policiert der neue Versicherer dann unter Vorbehalt, d.h. man muss dem neuen Versicherer nachweisen, dass

man den alten Vertrag auch tatsächlich gekündigt hat.

Das man den alten Vertrag kündigen möchte/will, sollte im Antrag bei der neuen Gesellschaft vermerkt werden.

Nur so ist man im Fall des Falles auf der sicheren Seite!!

 

Ach so: LA-Klausel = LeistungsAusschlußklausel...

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Moneycruncher

Handelt es sich bei der beitragsfreien Summe um die Versicherungssumme für die RLV oder die BU?Ein für mich wichtiges Kriterium wäre z.B.,ob bei einer zusätzlichen Absicherung bei einem anderen Versicherer die gewünschte Rentenhöhe auch versichert werden kann,wenn die "alte" BU beitragsfrei bestehen bleibt.Dann würde ich mich für eine Fortführung des Vertrages entscheiden.

Dein Grundgedanke ist doch folgender:Du sicherst dir ein Bedingungswerk,das aus deiner Sicht umfangreicher oder besser ist als dein bisheriges.Das würde ich auch bedenkenlos unterschreiben.

Der Vorteil eines Altvertrages ist natürlich wiederum der,dass du aus der "Falle" Gesundheitsprüfung raus bist.Wenn du ausschließen kannst,dass an diesem Punkt keine möglichen Fallstricke im Leistungsfall auf dich warten,halte ich einen Wechsel für eine durchaus überdenkenswerte Maßnahme.

Ich würde jedoch nicht den Altvertrag um jeden Preis aufgeben.Daher die Bitte zu prüfen,inwieweit eine Versicherbarkeit beim neuen Anbieter unter Einbeziehung der bestehenden BU machbar ist.Erst dann ist eine einigermaßen passgenaue Einschätzung möglich.

 

Es handelt sich um die Versicherungssumme für die RLV. Gesundheitsprüfung beim neuen Versicherer ist schon durch.

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM

Gesundheitsprüfung beim neuen Versicherer ist schon durch.

 

Wahrscheinlich musstest Du bei der Arbeitgebervermittlung nur reduzierte Gesundheitsfragen beantworten?

Ich würde nochmal sehr gut darüber nachdenken, wie angreifbar Deine Antworten ggf. wären. Je offener und algemeiner die Fragen gestellt sind, desto eher könnte man Dir "nachweisen", dass Du etwas verschwiegen hast. Insofern ist es durchaus einiges wert, wenn man schon 10 Jahre seit Vertragsschluss hat verstreichen lassen können - dann können sie den Vertrag nicht mehr anfechten.

 

Solltest Du Dich dann für den neuen Vertrag entscheiden, würde ich den alten erst kündigen, wenn Du den neuen Versicherungsschein in Händen hältst. Die 1800 Euro nimm dann mit, wenn Du nicht mit baldiger BU rechnest, denn der Schutz einer beitragsfreien BU nimmt wahrscheinlich ziemlich schnell ab (Du erwähntest einen Resttodesfallschutz - gibt es auch einen im Bereich BU?). Ich tendiere zur Kündigung - mit dem frei werdenden Geld kannst Du die Mehrkosten der neuen BU wohl lange tragen...

 

.

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Moneycruncher

Gesundheitsprüfung beim neuen Versicherer ist schon durch.

 

Wahrscheinlich musstest Du bei der Arbeitgebervermittlung nur reduzierte Gesundheitsfragen beantworten?

Ich würde nochmal sehr gut darüber nachdenken, wie angreifbar Deine Antworten ggf. wären. Je offener und algemeiner die Fragen gestellt sind, desto eher könnte man Dir "nachweisen", dass Du etwas verschwiegen hast. Insofern ist es durchaus einiges wert, wenn man schon 10 Jahre seit Vertragsschluss hat verstreichen lassen können - dann können sie den Vertrag nicht mehr anfechten.

 

Solltest Du Dich dann für den neuen Vertrag entscheiden, würde ich den alten erst kündigen, wenn Du den neuen Versicherungsschein in Händen hältst. Die 1800 Euro nimm dann mit, wenn Du nicht mit baldiger BU rechnest, denn der Schutz einer beitragsfreien BU nimmt wahrscheinlich ziemlich schnell ab (Du erwähntest einen Resttodesfallschutz - gibt es auch einen im Bereich BU?). Ich tendiere zur Kündigung - mit dem frei werdenden Geld kannst Du die Mehrkosten der neuen BU wohl lange tragen...

 

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Danke, so mache ich es. Die 1800.- nehme ich mit. Mit baldiger BU rechne ich nicht.

Bei der Arbeitgebervermittlung muss ich in der Tat nur reduzierte Gesundheitsfragen beantworten. Werde aber alles korrekt angeben, habe nichts zu befürchten. Der Vertrag wird mit der Allianz geschlossen, die Konditionen sind wirklich sehr gut und vor allem habe ich wesentlich bessere Vertragsbedingungen. Vielleicht ist es ja sogar ein Vorteil, wenn man im hoffentlich nie entretenden BU-Fall einen Vertrag über ein Großunternehmen abgeschlossen hat.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Damit rechnen die wenigsten,die Leistungen beantragen.Ich halte dein Vorgehen für übereilt und nicht sonderlich durchdacht.

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Moneycruncher

Damit rechnen die wenigsten,die Leistungen beantragen.Ich halte dein Vorgehen für über eilt und nicht sonderlich durchdacht.

 

Na ja, ich habe mir das einige Monate überlegt. Ich hätte nicht gekündigt, wenn die Nürnberger bereit gewesen wäre, den Altvertrag auf die aktuellen Vertragsbedingungen anzupassen. Dies hat sie abgelehnt. Dann habe ich mir ein Angebot von der Allianz über meinen Arbeitgeber machen lassen. Das Angebot war deutlich günstiger als auf dem freien Markt, die Vertragsbedingungen sind deutlich besser, Dynamik ist ebenfalls möglich und bei der Gesundheitsprüfung bzw. Gesundheitsfragen habe ich keinerlei Bedenken. Der letzte "außergewöhnliche" Arztbesuch ist über 10 Jahre her, selbst diesen Termin habe ich nochmals beim Arzt geprüft.

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Bacchus1

Was wir hier noch gar nicht betrachtet haben ist die Steuerliche USW Behandlung im Leistungsfall. Die private Bu bei der Nürnberger scheint in die 3te Schicht zu fallen und daher müsste nur der Ertragsanteil versteuert werden. Die BU bei der Allianz innerhalb der bAV müsste voll versteuert werden. Ggf Sozialabgaben noch nicht berücksichtigt.Wichtig auch, dass Versicherungs und Leistungsdauer eine entsprechende Länge/Laufzeit haben.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Bislang war hier auch noch nicht von einer bAv die Rede.

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