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Energiefrage

Angeblicher Verstoß gegen Wertpapierhandelsgesetz wegen Marktmanipulation

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bondholder

1. In welcher Reihenfolge exakt wurden Kauf- und Verkaufsorder aufgegeben und ausgeführt?

Das kann ich anhand meiner Abrechnungen nicht mehr nachvollziehen. Ich habe lediglich die gleiche Uhrzeit für Kauf und Vekauf.

Wozu hast du das ganze überhaupt gemacht?

Wenn es darum ging, steuerlich anrechenbare Verluste zu sichern, dann verkauft man doch nicht an sich selbst, sondern an einen anderen... (Das kann auch die Stieftante sein.)

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Energiefrage

1. In welcher Reihenfolge exakt wurden Kauf- und Verkaufsorder aufgegeben und ausgeführt?

Das kann ich anhand meiner Abrechnungen nicht mehr nachvollziehen. Ich habe lediglich die gleiche Uhrzeit für Kauf und Vekauf.

Wozu hast du das ganze überhaupt gemacht?

Wenn es darum ging, steuerlich anrechenbare Verluste zu sichern, dann verkauft man doch nicht an sich selbst, sondern an einen anderen... (Das kann auch die Stieftante sein.)

 

 

Ich wollte doch gar nicht an mich selbst verkaufen... hatte ja keine Ahnung, dass das Papier so markteng ist und ich gleichzeitig Käufer und Verkäufer sein werde...

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bondholder
· bearbeitet von bondholder

Ich wollte doch gar nicht an mich selbst verkaufen... hatte ja keine Ahnung, dass das Papier so markteng ist und ich gleichzeitig Käufer und Verkäufer sein werde...

Das verstehe ich nicht:

Wer in marktengen Papieren (hier: Insolvenzanleihen) zockt, wird entweder Arbitrage zwischen verschiedenen Handelsplätzen versuchen, an der Geld-Brief-Spanne verdienen wollen oder auf Kursschwankungen spekulieren. Aber Verkaufs- und Kauforder so zu limitieren, dass es zu einer direkten Ausführung kommt, ergibt doch nun gar keinen Sinn?

(Mal abgesehen davon, dass ca. 100 Euro so lächerlich wenig sind, dass die Sache nach Spesen sowieso nichts bringt. Peanuts!)

 

Fehlen hier noch weitere Informationen, um dein Vorgehen begreifen zu können? (Hast du die Anleihe auf diesem Weg in ein anderes Depot transferieren wollen?)

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Energiefrage

Ich wollte doch gar nicht an mich selbst verkaufen... hatte ja keine Ahnung, dass das Papier so markteng ist und ich gleichzeitig Käufer und Verkäufer sein werde...

Das verstehe ich nicht:

Wer in marktengen Papieren (hier: Insolvenzanleihen) zockt, wird entweder Arbitrage zwischen verschiedenen Handelsplätzen versuchen, an der Geld-Brief-Spanne verdienen wollen oder auf Kursschwankungen spekulieren. Aber Verkaufs- und Kauforder so zu limitieren, dass es zu einer direkten Ausführung kommt, ergibt doch nun gar keinen Sinn?

(Mal abgesehen davon, dass ca. 100 Euro so lächerlich wenig sind, dass die Sache nach Spesen sowieso nichts bringt. Peanuts!)

 

Fehlen hier noch weitere Informationen, um dein Vorgehen begreifen zu können? (Hast du die Anleihe auf diesem Weg in ein anderes Depot transferieren wollen?)

 

 

Ich hoffe mal, dass ich jetzt nicht ausgelacht werde: Aber es war tatsächlich ein Versehen: Ich habe verkauft, um mich von der Pos. zu trennen und dann aber gemerkt, dass ich beim Insolvenzverwalter Ansprüche angemeldet hatte und wusste dann nicht, ob ich dem das wieder mitteilen müsste...und hab deswegen wieder auf Kaufen gedrückt...

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM

Ich hoffe mal, dass ich jetzt nicht ausgelacht werde: Aber es war tatsächlich ein Versehen: Ich habe verkauft, um mich von der Pos. zu trennen und dann aber gemerkt, dass ich beim Insolvenzverwalter Ansprüche angemeldet hatte und wusste dann nicht, ob ich dem das wieder mitteilen müsste...und hab deswegen wieder auf Kaufen gedrückt...

 

Zum Auslachen gibts überhaupt keinen Grund, aber verstehen kann ich es immer noch nicht ganz:

 

- Uhrzeit und Kurs waren bei beiden Handeln gleich?

 

- Wieso hast Du den Verkauf nicht storniert, statt den Kauf dazuzustellen?

 

- Um wieviel Prozent hat sich der Kurs durch Deine Aktion verändert?

 

.

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ImperatoM

Ich habe für ca. 100 Euro ver- und gekauft. Weitere Anteile im Wert von weniger als 100 Euro habe ich noch besessen.

 

Das verstehe ich auch nicht genau genug. Nenne doch bitte die exakten Stückzahlen.

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H.B.

Also, den Ball kann man mE getrost an die Bank zurück spielen.

Es liegt ein (zumindest wenn die Infos wahrheitsgemäß sind) eindeutiges Versagen des Bank-Order-Systems vor.

 

Das sollte die Bafin unbedingt wissen, Die machen den Bank-MA schon gehörig Feuer unter ihre breite Schreibtisch-Ärsche ....

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€-man

Das wäre schön...glaub ich aber nicht: Denn wieso werden dann überhaupt Ermittlungsverfahren eröffnet???

 

Ich denke, Du solltest es glauben.

 

Eine Ermittlung ist etwas anderes als eine Verfahrenseröffnung durch den Staatsanwalt. Bei einer Anzeige muss ermittelt werden und die Anzeige erfolgte nun mal prophylaktisch, weil eine evt. weitere Verstrickung deinerseits nicht offenkundig war.

 

Auch der Beitrag von H.B. ergibt einen Sinn.

 

Ergo: Keine Panik.

 

Gruß

€-man

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Maikel

Ich hoffe mal, dass ich jetzt nicht ausgelacht werde: Aber es war tatsächlich ein Versehen: Ich habe verkauft, um mich von der Pos. zu trennen und dann aber gemerkt, dass ich beim Insolvenzverwalter Ansprüche angemeldet hatte und wusste dann nicht, ob ich dem das wieder mitteilen müsste...und hab deswegen wieder auf Kaufen gedrückt...

Wie sieht das ganze denn aus der Steuer-Perspektive aus?

 

Kann es sein, daß die Polizei (wäre die dafür zuständig?) den Verdacht hat, daß du steuerlich noch einen Verlust realisieren wolltest, bevor die Anleihe gar nichts mehr wert ist?

 

In diesem Fall könnte der "Streitwert" auch einiges höher liegen als die 100E.

 

Gruß, Michael

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Matthew Pryor
Das wäre schön...glaub ich aber nicht: Denn wieso werden dann überhaupt Ermittlungsverfahren eröffnet???

Die Staatsanwaltschaft oder auch die Polizei als Strafverfolgungsbehörde muss zunächst einmal ermitteln.Daher auch die Aufforderung,bei der Polizei anzutanzen.Das heißt aber noch lange nicht,dass ein Verfahren eröffnet wird.Es wäre genauso möglich und in diesem Fall bei den bisher geschilderten Informationen auch nicht unwahrscheinlich,dass gar nichts passiert.Letztlich beurteilt und entscheidet das aber die Staatsanwaltschaft.

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bondholder

Ich hoffe mal, dass ich jetzt nicht ausgelacht werde: Aber es war tatsächlich ein Versehen: Ich habe verkauft, um mich von der Pos. zu trennen und dann aber gemerkt, dass ich beim Insolvenzverwalter Ansprüche angemeldet hatte und wusste dann nicht, ob ich dem das wieder mitteilen müsste...und hab deswegen wieder auf Kaufen gedrückt...

 

Nun kann ich nachvollziehen, wieso es überhaupt ein Ermittlungsverfahren gibt:

Deine Vorgehensweise war so absurd, dass es nicht abwegig ist, andere Motive (wie Marktmanipulation) zu vermuten.

Warum bitte hast du nicht einfach deinen Verkaufsauftrag gestrichen, statt an dich selbst zu verkaufen?

 

Und schau bitte 'mal nach, ob die Transaktion nicht doch dazu geführt hat, steuerlich relevante Verluste (Abgeltungsteuer) zu generieren...

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Energiefrage

Ich hoffe mal, dass ich jetzt nicht ausgelacht werde: Aber es war tatsächlich ein Versehen: Ich habe verkauft, um mich von der Pos. zu trennen und dann aber gemerkt, dass ich beim Insolvenzverwalter Ansprüche angemeldet hatte und wusste dann nicht, ob ich dem das wieder mitteilen müsste...und hab deswegen wieder auf Kaufen gedrückt...

 

Nun kann ich nachvollziehen, wieso es überhaupt ein Ermittlungsverfahren gibt:

Deine Vorgehensweise war so absurd, dass es nicht abwegig ist, andere Motive (wie Marktmanipulation) zu vermuten.

Warum bitte hast du nicht einfach deinen Verkaufsauftrag gestrichen, statt an dich selbst zu verkaufen?

 

Und schau bitte 'mal nach, ob die Transaktion nicht doch dazu geführt hat, steuerlich relevante Verluste (Abgeltungsteuer) zu generieren...

 

 

Die Transaktion hatte natürlich entspr. Verluste zur Folge. Darum gings mir aber gar nicht primär. Ich wollte mein Depot bereinigen.

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Wyatt Earp

Moin,

 

ich habe mich gerade angemeldet, da ich bei der Google-Suche auf diesen Beitrag gestoßen bin.

 

Auch ich habe vor zwei Tagen einen Brief von der Polizei bekommen, da mit genau das gleiche Vergehen der Marktmanipulation vorgeworfen wird. Es ging um einen Kauf und Verkauf von einer Aktie an mich selbst (Wash-Trades) - Handelsvolumen jedesmal etwa 1500 Euro in einer Aktie, die zu damaligen Zeitpunkt an die 80.000 Euro Umsatz pro Tag hatte.

 

Es ging um drei Trades in einer Aktie, die ich vor einem Jahr getätigt habe. Die Aktie wird seit neun Monaten nicht mehr gehandelt, ich habe damals weder den Kurs beeinflußt, noch andere Marktteilnehmer geschädigt. Es ging einfach um einen Depotübertrag über die Börse, was scheinbar verboten ist.

 

Ich habe eine Stellungnahme zu den Vorwürfen schriftlich bei der Polizei eingereicht und habe zwar meine Schuld gegen das WpHG verstoßen zu haben (§20a), jedoch nicht in der Absicht, Vorteile für mich daraus zu ziehen oder andere zu schädigen. Das war auch nicht der Fall.

 

Nu meinte der Polizist, dass das Strafverfahren gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestellt wird - es handele sich bei mir ja um "einen kleinen Fisch" - aber der zu zahlende Geldbetrag kann erheblich sein.

 

Totaler Mist, scheinbar versucht die BaFin ihre Statistiken aufzupolieren und den Schein zu erwecken, dass sie eine Daseinsberechtigung hat.

 

Bei 250 eingeleiteten Verfahren im Jahr 2012 spricht es nicht gerade für dafür, dass die BaFin sich für irgend etwas interessiert. Es wird so viel be********* seitens der Makler, und da knöpft man sich tatsächlich Kleinanleger vor, um dem Gesetz Geltung zu verschaffen.

 

Wer hierbei Erfahrungen hat, möge es bitte posten, auch ich bin ziemlich angepisst wegen der Geschichte, vor allem, weil ich mir bei den Trades keinerlei Schuld bewußt war.

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€-man
· bearbeitet von €-man

Nu meinte der Polizist, dass das Strafverfahren gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestellt wird - es handele sich bei mir ja um "einen kleinen Fisch" - aber der zu zahlende Geldbetrag kann erheblich sein.

 

Tschuldigung, aber es ist vollkommen irrelevant was ein Polizist meint.

 

Gruß

€-man

 

Edit: Aber in was macht ihr so rum - seltsam.

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Wyatt Earp

Nu meinte der Polizist, dass das Strafverfahren gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestellt wird - es handele sich bei mir ja um "einen kleinen Fisch" - aber der zu zahlende Geldbetrag kann erheblich sein.

 

Tschuldigung, aber es ist vollkommen irrelevant was ein Polizist meint.

 

Gruß

€-man

 

Edit: Aber in was macht ihr so rum - seltsam.

 

Absolut, er hat keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft.

 

Es gibt ein Gerichtsurteil aus Stuttgart (Link: http://lrbw.juris.de...cht=bw&nr=14900) in dem ein ähnlicher Fall mit einer Geldbusse von 20.000 Euro geahndet wurde. Das Vergehen wurde übrigens als eine Ordnungswidrigkeit eingestufft und nicht als eine Straftat. Das ist das einzig positive an der Sache, die Höhe der Geldbuße halte ich für unverhältnismässig. Aber auch ich habe über die Höhe dieser nicht zu entscheiden.

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Nudelesser

Es ging um drei Trades in einer Aktie, die ich vor einem Jahr getätigt habe. Die Aktie wird seit neun Monaten nicht mehr gehandelt, ich habe damals weder den Kurs beeinflußt, noch andere Marktteilnehmer geschädigt. Es ging einfach um einen Depotübertrag über die Börse, was scheinbar verboten ist.

 

Ich habe eine Stellungnahme zu den Vorwürfen schriftlich bei der Polizei eingereicht und habe zwar meine Schuld gegen das WpHG verstoßen zu haben (§20a), jedoch nicht in der Absicht, Vorteile für mich daraus zu ziehen oder andere zu schädigen.

 

Du hast die gleiche Aktie in einem Depot verkauft und mehr oder weniger zeitgleich über ein anderes Depot gekauft? Warum dann drei Trades und nicht zwei? Und warum hast Du eingestanden, gegen §20a verstoßen zu haben? Welche Art von Marktmanipulation meinst Du versehentlich begangen zu haben?

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Ramstein

Es gibt ein Gerichtsurteil aus Stuttgart (Link: http://lrbw.juris.de...cht=bw&nr=14900) in dem ein ähnlicher Fall mit einer Geldbusse von 20.000 Euro geahndet wurde. Das Vergehen wurde übrigens als eine Ordnungswidrigkeit eingestufft und nicht als eine Straftat. Das ist das einzig positive an der Sache, die Höhe der Geldbuße halte ich für unverhältnismässig. Aber auch ich habe über die Höhe dieser nicht zu entscheiden.

Da geht es um ein Volumen von 50.000 Euro, beim TO um 100 Euro. Rechnerisch würde also eine Strafe von 40 Euro rauskommen, aber: "Judex non calculat."

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Wyatt Earp

Es ging um drei Trades in einer Aktie, die ich vor einem Jahr getätigt habe. Die Aktie wird seit neun Monaten nicht mehr gehandelt, ich habe damals weder den Kurs beeinflußt, noch andere Marktteilnehmer geschädigt. Es ging einfach um einen Depotübertrag über die Börse, was scheinbar verboten ist.

 

Ich habe eine Stellungnahme zu den Vorwürfen schriftlich bei der Polizei eingereicht und habe zwar meine Schuld gegen das WpHG verstoßen zu haben (§20a), jedoch nicht in der Absicht, Vorteile für mich daraus zu ziehen oder andere zu schädigen.

 

Du hast die gleiche Aktie in einem Depot verkauft und mehr oder weniger zeitgleich über ein anderes Depot gekauft? Warum dann drei Trades und nicht zwei? Und warum hast Du eingestanden, gegen §20a verstoßen zu haben? Welche Art von Marktmanipulation meinst Du versehentlich begangen zu haben?

 

Das mit den Trades was misverständlich - ich habe drei mal ge- und verkauft. Nach §20a des WpHG ist es ein Wash-Trade. Man darf am Markt nicht gleichzeitg als Käufer und Verkäufer in der gleichen Aktie auftreten, weil das den Kurs manipulieren könnte.

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Saccard

 

Das mit den Trades was misverständlich - ich habe drei mal ge- und verkauft. Nach §20a des WpHG ist es ein Wash-Trade. Man darf am Markt nicht gleichzeitg als Käufer und Verkäufer in der gleichen Aktie auftreten, weil das den Kurs manipulieren könnte.

 

Sollte zu so einer Feststellung nicht besser ein Jurist, und final ein Richter kommen?

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€-man

Es gibt ein Gerichtsurteil aus Stuttgart (Link: http://lrbw.juris.de...cht=bw&nr=14900) in dem ein ähnlicher Fall mit einer Geldbusse von 20.000 Euro geahndet wurde.

 

Wiederholungstäter!

 

Gruß

€-man

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Energiefrage

Tschuldigung, aber es ist vollkommen irrelevant was ein Polizist meint.

 

Gruß

€-man

 

Edit: Aber in was macht ihr so rum - seltsam.

 

Absolut, er hat keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft.

 

Es gibt ein Gerichtsurteil aus Stuttgart (Link: http://lrbw.juris.de...cht=bw&nr=14900) in dem ein ähnlicher Fall mit einer Geldbusse von 20.000 Euro geahndet wurde. Das Vergehen wurde übrigens als eine Ordnungswidrigkeit eingestufft und nicht als eine Straftat. Das ist das einzig positive an der Sache, die Höhe der Geldbuße halte ich für unverhältnismässig. Aber auch ich habe über die Höhe dieser nicht zu entscheiden.

 

 

Das ist doch der blanke Wahnsinn! Ich nehm mir jetzt definitiv einen Anwalt! Ich werde mich wohl außerdem von der Börse verabschieden.

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€-man

Das ist doch der blanke Wahnsinn! Ich nehm mir jetzt definitiv einen Anwalt! Ich werde mich wohl außerdem von der Börse verabschieden.

 

Warum wartest Du nicht auf die Staatsanwaltentscheidung?

 

Lass den Schweinskram, dann ist das auch nicht nötig.

 

Gruß

€-man

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Nudelesser
· bearbeitet von Nudelesser

Es gibt ein Gerichtsurteil aus Stuttgart (Link: http://lrbw.juris.de...cht=bw&nr=14900) in dem ein ähnlicher Fall mit einer Geldbusse von 20.000 Euro geahndet wurde.

 

Sehr interessant. Verstehe ich es richtig, dass Verstöße gegen das WpHG bereits dadurch auftreten können, dass eine Kauf- und Verkaufsorder auf ein Wertpapier gleichzeitig offen sind?

 

Wer also aus welchen Gründen auch immer taggleich ein Papier kaufen und verkaufen will, der muss darauf achten, dass eine Order abgeschlossen ist, bevor eine gegenläufige Order eingegeben wird. Ist das so richtig?

 

Und wie verhält es sich mit „Abfisch“ Ordern, die im Anleihebereich gern getätigt werden? Mal angenommen, ein Investor hat eine bestimmte Anleihe im Auge und dafür eine offene Kauforder zu 90 und eine offene Verkaufsorder zu 110 im Orderbuch stehen. Darf der das oder ist mit einem Besuch des SEK zu rechnen?

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Energiefrage

"Schweinskram"? Ah ja, alles klar...

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€-man

"Schweinskram"? Ah ja, alles klar...

 

Vielleicht habe ich es auch überlesen, aber außer einer "Anleihe eines insolventen Unternehmens" mit quasi keinem Handel, ist mir jetzt nichts bekannt. Vielleicht solltest Du mal das Kind beim Namen nennen.

 

Gruß

€-man

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