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tino_tt

Riester: Beiträge und Zulagen für mehr als zwei Verträge

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tino_tt

Hallo,

 

derzeit beschäftige ich mich verstärkt mit meiner Altersvorsorge und den bisherigen 2 Verträgen (Fondsparplan + Fondsgebundene Rentenversicherung, diese an sich sollen noch kein Thema sein, ich kämpfe mich gerade durch etliche Beiträge im Forum zu Riester).

 

In diese beiden Verträge zahle ich die für mich erforderlichen Eigenbeiträge von (2100-154)=1946 EUR für die volle Zulage ein. Nach Abschluss meiner noch laufenden Überlegungen könnte es nun dazu kommen einen Banksparplan dazu zu nehmen oder z.B. über 5-Euro-Trick eine DWS-PremiumRente, so dass ich dauerhaft oder temporär bis zu einer Übertragung mehr als 2 Verträge hätte.

 

In diesem Zusammenhang verstehe ich "§ 87 EStG Zusammentreffen mehrerer Verträge" nicht eindeutig und finde dazu hier im Forum als auch auf anderen Seite teilweise widersprüchliche Aussagen.

(1) Zahlt der nach § 79 Satz 1 Zulageberechtigte Altersvorsorgebeiträge zugunsten mehrerer Verträge, so wird die Zulage nur für zwei dieser Verträge gewährt. Der insgesamt nach § 86 zu leistende Mindesteigenbeitrag muss zugunsten dieser Verträge geleistet worden sein. Die Zulage ist entsprechend dem Verhältnis der auf diese Verträge geleisteten Beiträge zu verteilen.

 

(2) Der nach § 79 Satz 2 Zulageberechtigte kann die Zulage für das jeweilige Beitragsjahr nicht auf mehrere Altersvorsorgeverträge verteilen. Es ist nur der Altersvorsorgevertrag begünstigt, für den zuerst die Zulage beantragt wird.

 

1.)

Absatz 1: a ) Kann ich meine 1946 EUR auf mehr als 2 Verträge verteilen, aber nur für zwei gewünschte (oder meinetwegen die beiden mit den höchsten Eigenbeiträgen) die volle Zulage erhalten? Oder müssen b ) die 1946 EUR auf genau zwei Verträge fallen, da nur zwei Verträge förderfähig sind? Was bedeutet also hier "zugunsten dieser Verträge"?

 

2.)

Absatz 2: Was bedeutet das denn? Ich beantrage doch jetzt per Dauerzulageantrag auch für zwei Verträge die Zulage, die dann auf beide verteilt wird und nicht nur auf einen (der zuerst vom Anbieter beantragt wurde). Was soll das bedeuten?

 

3.) Laut Wikipedia wurde 2013 eine Deckelung der Wechselgebühr auf 150 Euro vorgenommen. In einem meiner Verträge wird bei einem Übertrag zu einem anderen Anbieter ein Anteil der ausstehenden Eigenbeiträge veranschlagt, was deutlich über 150 EUR wäre. Ist diese Klausel dann hinfällig und die können mir maximal 150 EUR abknöpfen?

 

Danke für eure Hilfe,

Tino

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neysee

1.)

Absatz 1: a ) Kann ich meine 1946 EUR auf mehr als 2 Verträge verteilen, aber nur für zwei gewünschte (oder meinetwegen die beiden mit den höchsten Eigenbeiträgen) die volle Zulage erhalten?

 

Es heißt, wenn es mehr als einen Vertrag gibt, maximal zwei zulagefähig sind und auch nur diese dafür relevant sind, ob und inwieweit der Mindesteigenbeitrag geleistet wurde.

 

Oder müssen b ) die 1946 EUR auf genau zwei Verträge fallen, da nur zwei Verträge förderfähig sind? Was bedeutet also hier "zugunsten dieser Verträge"?

 

Nein, es sind ein oder zwei Verträge förderfähig. Also nicht genau, sondern maximal zwei.

 

2.)

Absatz 2: Was bedeutet das denn? Ich beantrage doch jetzt per Dauerzulageantrag auch für zwei Verträge die Zulage, die dann auf beide verteilt wird und nicht nur auf einen (der zuerst vom Anbieter beantragt wurde). Was soll das bedeuten?

 

79 Satz 1 ist unmittelbare Begünstigung, Satz 2 mittelbare. Bei ersterem sind also maximal zwei, bei letzterem nur einer förderfähig.

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tino_tt
· bearbeitet von tino_tt

Vielen Dank.

 

Okay, in Punkt b ) hatte ich mich falsch ausgedrückt, maximal 2 waren gemeint.

 

Das heißt mehr als 2 Verträge kann nur sinnvoll sein, wenn man nicht eh die 1946 EUR vollen Eigenbeitrag leisten muss, da man dann mit einem oder mehreren weiteren Verträgen aufstocken kann hinsichtlich Steuererklärung/-ersparnis? Korrekt?

 

Kann jemand noch Frage 3 beantworten bzgl. der Deckelung?

 

Danke,

Tino

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