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lowecurt

Verrechnung von Gewinn/Verlust aus selbständiger Tätigkeit und Kapitalerträgen

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lowecurt

Hallo,

 

angenommen

2008: Gewinn aus selbständiger Tätigkeit +250.000 Euro

2009: Verlust aus selbständiger Tätigkeit -10.000 Euro, Kapitalerträge (Zinsen & Aktien) +10.000 Euro und davon automatisch 25% KapESt abgeführt.

 

Verlustrücktrag von 2009 in 2008

1) -10.000 Euro, oder

2) 0.00 Euro

???

 

Da man in 2009 die bereits automatisch versteuerten Kapitalerträge eigentlich gar nicht mehr in der Steuererklärung angeben muss, bleibt doch nur der Verlust von -10.000 Euro der in das Jahr 2008 rückgetragen wird, oder?

 

Und wenn man doch die Kapitalergräge in der Steuererkärung angibt, dann wird 0.00 Euro Verlust daraus? Und kann somit gar nichts in 2008 rückgetragen werden?

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Taxadvisor

Hallo,

 

angenommen

2008: Gewinn aus selbständiger Tätigkeit +250.000 Euro

2009: Verlust aus selbständiger Tätigkeit -10.000 Euro, Kapitalerträge (Zinsen & Aktien) +10.000 Euro und davon automatisch 25% KapESt abgeführt.

 

Verlustrücktrag von 2009 in 2008

1) -10.000 Euro, oder

2) 0.00 Euro

???

 

Da man in 2009 die bereits automatisch versteuerten Kapitalerträge eigentlich gar nicht mehr in der Steuererklärung angeben muss, bleibt doch nur der Verlust von -10.000 Euro der in das Jahr 2008 rückgetragen wird, oder?

 

Und wenn man doch die Kapitalergräge in der Steuererkärung angibt, dann wird 0.00 Euro Verlust daraus? Und kann somit gar nichts in 2008 rückgetragen werden?

 

Entweder TEUR 10 Verlustrücktrag und AbgSt oder kein Verlustrücktrag und keine AbgSt.

 

Gruß

Taxadvisor

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lowecurt

Hier wäre dann wohl günstiger Abgeltungssteuer von 25% auf 10.000 Euro Kapitalertäge zu zahlen, und dafür 43% Einkommensteuer auf 10.000 Euro Verlustrücktrag zurückzuholen.

 

Also die 10.000 Euro Kapitalertrag gar nicht in der Steuererklärung anzugeben...

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