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ramming

Bankfehler bei Depotübertrag - was tun?

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ramming

Hallo zusammen,

 

hoffe mal, das dieses Thema im richtigen Forum gelandet ist.

 

Folgender Sachverhalt :

Ich habe mit meiner Frau ein Gemeinschaftsdepot bei EBase, und ein Einzeldepot auf meinem Namen bei der AAB (Augsburger Aktienbank).

Aus hier nicht zu diskutierenden Gründen wollte ich das Gemeinschaftsdepot bei EBase an die AAB übertragen, aber weiterhin als Gemeinschaftsdepot ohne Gläubigerwechsel.

Der Depotübertrag hat auch stattgefunden, allerdings hat die AAB die Fondspositionen des Gemeinschaftsdepots auf mein Einzeldepot gebucht, obwohl ich in dem Depotübertragsformular extra angekreuzt hatte, den Übertrag ohne Gläubigerwechsel vorzunehmen. Ich habe auch nicht die Depotnummer meines bestehenden Depots bei der AAB auf dem Formular angegeben. Digitale Kopie ist vorhanden.

Ich hätte also erwartet, dass bei der AAB ein neues Depot eingerichtet worden wäre, das auf meinen Namen UND den meiner Frau lautet. Dies ist aber nicht passiert, sondern die Bank hat eigenmächtig einen Gläubigerwechsel vorgenommen, mit allen steuerlichen (Stichwort Veräußerungsfiktion) und rechtlichen Konsequenzen.

Ich habe das leider erst einen Monat später bemerkt und die AAB per Telefon darauf hingewiesen. Wurde auf einen Rückruf vertröstet. Doch erst beim zweiten Telefonat haben sie das Problem verstanden und auch als Fehler erkannt. Man werde sich die Sache genauer anschauen, und mich dann zurückrufen. Darauf warte ich noch.

 

Kennt sich jemand aus, was meinerseits zu tun wäre?

Kann ich die ganze Geschichte rückabwickeln (was meine Preferenz wäre) ? Wahrscheinlich nicht..

Sollte ich mir einen Anwalt suhen ?

 

Freue mich über jede Rückmeldung.

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel

neue Depots werden nicht automatisch eröffnet, die Bank hatte keine Wahl, das muss man selber machen und das hast du nicht gemacht. Was willst du mit einem Anwalt?

 

obwohl ich in dem Depotübertragsformular extra angekreuzt hatte, den Übertrag ohne Gläubigerwechsel vorzunehmen.
das reicht nicht aus.

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ramming

Danke für die schnelle Antwort.

 

Mag sein das du recht hast, das ich das Depot selbst hätte eröffnen müssen. Das hat die AAB auch gesagt.

 

Ich bin aber der Meinung, das sie so meinen Auftrag dann eben nicht hätten ausführen können und somit abweisen müssen. Ist mir bei einer anderen Bank bereits passiert.

Sie können doch nicht eigenmächtig entscheiden, wohin sie die Fondspositionen buchen.

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Ramstein

Google ist dein Freund.

 

1.18 Wann sind übermittelte Daten zu stornieren?

 

Nur das abgebende Institut kann stornieren. Sobald beim abgebenden Institut erkannt wurde, dass das aufnehmende Institut auf Basis "falsch übermittelter" Daten weiterrechnen würde, ist zu stornieren.

Erkennt das aufnehmende Institut Fehler bzw. Inkonsistenzen bei den gelieferten Daten ist mit dem abgebenden Institut in Kontakt zu treten.

Ob die Daten "falsch übermittelt" wurden, ist natürlich Auslegungssache. Ansprechpartner ist aber wohl EBase und nicht die AAB. Bei einer Filialbank würde ich mit dem Kundenberater reden. Hier mit 2 Internetklitschen ist das naturgegeben schwieriger. (You pay peanuts, you get monkeys.)

 

Da dir aber aus eigener Erfahrung bekannt war, dass es Probleme geben kann

Ich bin aber der Meinung, das sie so meinen Auftrag dann eben nicht hätten ausführen können und somit abweisen müssen. Ist mir bei einer anderen Bank bereits passiert.

, wieso hast du es dann dummdreist noch einmal versucht und nicht vorher ein Depot eingerichtet? Ich sehe den Fehler primär bei dir und daher ist der Fadenstitel "Bankfehler" aus meiner Sicht falsch. Aber in Deutschland ist es wohl üblich, eigene Fehler zu leugnen und die Schuld immer bei anderen zu sehen, insbesondere wenn das Banken sind.

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reckoner

Hallo,

 

Kann ich die ganze Geschichte rückabwickeln (was meine Preferenz wäre) ?
Wieso rückabwickeln?

Du eröffnest einfach jetzt noch ein Gemeinschaftsdepot und überträgst die betreffenden Wertpapiere dorthin, dann ist es wie ursprünglich gewünscht.

 

Stefan

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kleinerfisch

Der Depotübertrag hat auch stattgefunden, allerdings hat die AAB die Fondspositionen des Gemeinschaftsdepots auf mein Einzeldepot gebucht, obwohl ich in dem Depotübertragsformular extra angekreuzt hatte, den Übertrag ohne Gläubigerwechsel vorzunehmen.

 

Naja, das Kreuzchen kann ja nicht wirklich helfen, da die AA ja nicht weiss, auf wen das Depot bei der liefernden Bank läuft.

 

Ich habe auch nicht die Depotnummer meines bestehenden Depots bei der AAB auf dem Formular angegeben.

 

Welche denn? Kann ja eigentlich nur ohne jede Depotnummer gewesen sein, wenn Du alles vollständig berichtet hast.

Dann sehe ich allerdings den Fehler (auch) bei der Bank.

 

Die eigentliche Frage ist aber die nach dem Schaden. Steuerlich sehe ich hier zweierlei mögliche Schadensfälle, abhängig von der Behandlung als entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung.

 

1. Schenkungsteuer (=Erbschaftsteuer)

Fällt bei unentgeltlicher Übertragung wohl auf den halben Depotwert an, der von Deiner Frau an Dich gegangen ist. Dabei ist die Frage, ob angesichts der Freibeträge Steuer anfällt. Wenn ja, hilft auch eine weitere Übertragung auf ein neues Depot bei der AA nicht, da dies einen neuen Schenkungsfall auslösen würde (Rückschenkung).

Bei entgeltlicher Übertragung fällt keine Steuer an. Bei zeitnahem entgeltlichem Übertrag wäre dann allerdings eine Zahlung in Höhe der halben Differenz der Depotwerte nachweisbar zu leisten.

 

2. Abgeltungsteuer

Fällt bei unentgetlicher Übertragung nicht an, auch die Steuerfreiheit von Altbeständen bleibt bestehen.

Bei entgeltlicher Übertragung dagegen, wird der Übertrag wie ein Verkauf aller Depotwerte behandelt.

 

Das Problem könnte sich also in Luft auflösen, wenn

- unentgeltlicher Übertrag angenommen wird

- der Depotwert zu gering ist, um Schenkungsteuer auszulösen

- Übertrag in ein Gemeinschaftsdepot bald erfolgt

oder wenn

- entgeltlicher Übertrag angenommen wird

- die Zahlung unter 1 kein Problem ist

- die Abgeltungsteuer kein Problem ist

 

Auf den Formularen steht allerdings immer, dass, wenn nichts anderes angegeben, entgeltlicher Übertrag angenommen wird.

 

Du solltest also in dieser Reihenfolge anstreben

- Stornierung des Depotübertrages (fehlerhaftes Formular, da ohne Depotnummer; "ohne Gläubigerwechsel" nicht eingehalten)

- je nach Lage unentgeltlichen oder entgeltlichen Übertrag

 

Ich denke allerdings, dass die Bank stornieren wird. Einen Anwalt brauchst Du frühestens, wenn sie das nicht macht und Du ein Schiedsverfahren vor dem Ombudsmann verloren hast (das ist nämlich kostenlos).

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ramming

@Ramstein:

, wieso hast du es dann dummdreist noch einmal versucht und nicht vorher ein Depot eingerichtet? Ich sehe den Fehler primär bei dir und daher ist der Fadenstitel "Bankfehler" aus meiner Sicht falsch. Aber in Deutschland ist es wohl üblich, eigene Fehler zu leugnen und die Schuld immer bei anderen zu sehen, insbesondere wenn das Banken sind.

Ich habe kein Problem damit, Fehler zuzugeben. Und ich habe es auch nicht dummdreist noch einmal versucht. Ich habe der AAB einen klaren Auftrag (Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel) erteilt. Wenn sie diesen Auftrag aufgrund eines Fehlers meinerseits nicht ausführen kann, erwarte ich, dass sie mich darauf hinweist und den Auftrag zurückweist. In dem genannten anderen Fall hat eine andere Bank dies auch getan (dort hatte ich nichts angekreuzt, halt vergessen).

Das hat die AAB aber nicht getan, sondern in Eigeninitiative einen Übertrag MIT Gläubigerwechsel vorgenommen. Das nenne ich einen Bankfehler.

 

@reckoner:

Du eröffnest einfach jetzt noch ein Gemeinschaftsdepot und überträgst die betreffenden Wertpapiere dorthin, dann ist es wie ursprünglich gewünscht.

Keine Option, da der bereits erfolgte Übertrag ja die von kleinerfisch genannten Konsequenzen hat.

 

@kleinerfisch:

Naja, das Kreuzchen kann ja nicht wirklich helfen, da die AA ja nicht weiss, auf wen das Depot bei der liefernden Bank läuft.

Das kann ich nicht glauben. Dann könnte ich mir ja Depots von dritten übertragen lassen, sofern mir die Daten bekannt sind. Bei einem Gesamtübertrag müsste ich ja noch nicht einmal die einzelnen Positionen wissen. Ja, das ist nicht rechtens. Aber was interessiert mich das in einem Land, das kein Auslieferungsabkommen mit der Bundesrepublik hat :rolleyes:

 

Du solltest also in dieser Reihenfolge anstreben

- Stornierung des Depotübertrages (fehlerhaftes Formular, da ohne Depotnummer; "ohne Gläubigerwechsel" nicht eingehalten)

- je nach Lage unentgeltlichen oder entgeltlichen Übertrag

 

Ich werde die Stornierung anstreben, und hoffen, dass die AAB dem entspricht.

Einen Übertrag des Gemeinschafts- in mein Einzeldepot habe ich nie beabsichtigt.

 

Danke an alle für diesen schnellen, hilfreichen Input.

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harryguenter

Ich frage mich allerdings auch, wie man der Meinung sein kann, mit einem Depotübertrag gleichzeitig eine Depoteröffnung durchzuführen. Dazu kommt, dass einer der beiden Gläubiger ganz offensichtlich der empfangenden Bank noch gar nicht bekannt ist. Dass hier zuerst einmal eine Legitimationsprüfung durchgeführt werden muß sollte einem Online Kunden eigentlich bekannt sein. Und spätestens nachdem es bei einer Bank schon schiefgegangen ist, hätte man sich um den anderen Fall kümmern müssen.

 

Gleichwohl würde ich den Weg einer Stornoabwicklung prüfen lassen um danach einen neuen Anlauf vorzunehmen. ob das gebührenfrei für Dich ablaufen kann lasse ich mal dahingestellt, da Du falsche Angaen auf dem Übertragungsformular gemacht hast. Das ankreuzen "ohne Gläubigerwechsel" war bei den beteiligten, bestehenden Depots eine unzulässige Angabe, welche von der empfangenden Bank korrekterweise korrigiert wurde. Deine Annahme "die Bank wird ein neues Depot einrichten" war aus o.a. Gründen falsch (Dein Fehler), weil sie das gar nicht ohne Legitimationsprüfung anlegen darf.

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troi65
· bearbeitet von troi65

Auch wenn ich mich den "Formulierungskünsten" Ramsteins nicht aschließen will , sehe ich dies, - wie auch mein Vorredner in #8 - ebenso.

Wäre die Threadüberschrift mit einem Fragezeichen versehen worden , könnte man sich dem Threadopener inhaltich eher anschließen.

 

Edith sagt :

? ist vorhanden; aber leider an der falschen Stelle.^_^

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ramming
Ich frage mich allerdings auch, wie man der Meinung sein kann, mit einem Depotübertrag gleichzeitig eine Depoteröffnung durchzuführen.

Weil ich das schon öfter gemacht habe. Ich habe ein "Wanderdepot", mit dem ich mir des öfteren besondere Tagesgeldkonditionen (>3%) bei Banken wie CortalConsors, DAB, comdirect, etc. sichere, die an einen Depotübertrag gekoppelt sind.

Zugegebenermaßen geht das immer mit einer Legitimationsprüfung einher, da es sich um Angebote für "Neukunden" handelt.

Ich streite auch gar nicht ab, einen Fehler gemacht zu haben (wobei ich es eher als unterlassene Vorarbeit sehe).

Ich finde es nur nicht richtig, daß die AAB meinen Auftrag nach ihrem Gusto "korrigiert".

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel
Ich frage mich allerdings auch, wie man der Meinung sein kann, mit einem Depotübertrag gleichzeitig eine Depoteröffnung durchzuführen.

Weil ich das schon öfter gemacht habe. Ich habe ein "Wanderdepot", mit dem ich mir des öfteren besondere Tagesgeldkonditionen (>3%) bei Banken wie CortalConsors, DAB, comdirect, etc. sichere, die an einen Depotübertrag gekoppelt sind.

Zugegebenermaßen geht das immer mit einer Legitimationsprüfung einher, da es sich um Angebote für "Neukunden" handelt.

Ich streite auch gar nicht ab, einen Fehler gemacht zu haben (wobei ich es eher als unterlassene Vorarbeit sehe).

Ich finde es nur nicht richtig, daß die AAB meinen Auftrag nach ihrem Gusto "korrigiert".

die wollen ja auch was haben für ihre Prämie, wenn du nach deinem Gusto wanderst- :lol: :lol:

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harryguenter

Naja, man betrachte mal den Standpunkt der empfangenden Bank:

Ah, mein Kunde hat einen Depotübertrag veranlasst. Hm, es hat das empfangende Depot vergessen. Na gut, er hat nur eines bei uns, tragen wir das also mal für ihn ein. Oh, er hat bei den Steuerangaben für den Depotübertrag auch einen Fehler gemacht und das falsche "ohne Gläubigerwechsel" angekreuzt - um Steuern zu sparen. Gut haben wir jetzt auch korrigiert.

 

Und ja, bei allem gesimse, gemaile, gezwitschere usw. was heutzutage über belangloses Zeugs stattfindet bleibt leider die wirklich wichtige Kommunikation (bei solchen Vorgängen z.B.) leider immer häufiger auf der Strecke.

 

Und ja ein Depotübertrag mit Depoteröffnung funktioniert nur, wenn man die notwendigen Formulare alle gleichzeitig einreicht. Den Depoteröffnungsantrag hast Du ja scheinbar nicht eingereicht. Das wird mit ziemlicher Sicherheit auch früher nicht geklappt haben, wenn du bei einem Wanderdepot keinen Depoteröffnungsantrag mit dem Übertragsformular eingereicht hast.

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Natürlich muss man vor (bzw. mit) dem Übertrag erstmal ein entpsprechendes Depot eröffnen. Die empfangenden Bank kann ja nicht einfach für irgendwelche und womöglich unbekannte Personen Konten eröffnen. Für eine Konteröffnung muss man sich entsprechend legitimieren, inkl. Angaben aller möglichen Daten, die die Bank u.U. noch erheben muss. Ohne das kann das gar nicht klappen bzw. muss schief gehen. Wenn der Übertragungsantrag entsprechend klar und deutlich für ein Gemeinschaftsdepot mit zwei Inhabern gestellt wurde, hätte die Bank das eigentlich gar nicht machen können bzw. dürfen.

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Zotti

Ich sehe den Fehler auch eher bei dir.

 

Bin selbst grad dabei was zu übertragen. Habe mir dazu jetzt erstmal ein zweites Depot bei der Zielbank eröffnet und erst jetzt kommt der Übertrag. Immer einen Schritt nach dem anderen...

 

Warum aber Rückabwicklung. Kannst du das nicht wieder so gerade biegen. Also neues Gemeinschaftsdepot eröffnen und dann dahin übertragen.

 

Steuerlich und rechtlich kann doch soviel nicht passiert sein. siehe Auszug aus meinem Antrag:

 

 

"Übertrag auf das Depot des Ehepartners bzw. auf ein Gemeinschaftsdepot zusammen mit dem Ehepartner

Hinweis: Ein Übertrag vom Einzeldepot eines Ehegatten auf das Gemeinschaftsdepot der Ehegatten (oder umgekehrt) oder auf ein Einzeldepot des anderen Ehegatten gilt als unentgeltliche Übertragung. Für Wertpapiere, welche kapitalsteuerrechtlich relevant sind, ist das abgebende Institut verpflichtet, eine Meldung über die unentgeltliche Übertragung den zuständigen Finanzbehörden anzuzeigen."

 

 

demnach müsste es ein unentgeltlicher Übertrag - also keine Veräusserung, gewesen sein und eine Schenkung unter Ehegatten (sofern hier nicht die Freibeträge überschritten wurden, unkritisch)

 

Und wenn du es jetzt auf ein Gemeinschaftskonto überträgst ist es wieder ein unentgeldlicher Übertrag und wieder eine Schenkung. Sollte evt. geprüft werden, um wieviel es geht nicht das da doch Schenkungssteuer anfällt. Wobei die Freibeträge unter Eheleuten ja nicht so niedrig sind...

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reckoner

Hallo,

 

Keine Option, da der bereits erfolgte Übertrag ja die von kleinerfisch genannten Konsequenzen hat.
Toll, dass du über die einfachste Lösung einfach so hinweggehst.

 

kleinerfisch
hat zwar recht was den automatischen Ablauf angeht (die Bank meldet an das Finanzamt entweder eine Schenkung oder einen entgeltlichen Erwerb), aber das läßt sich doch relativ einfach bereinigen. Du hast den Auftrag als Beweis dafür, dass kein Gläubigerwechsel beabsichtigt war, das sollte ausreichen.

Das ist imho ähnlich wie eine falsch ausgefüllte Überweisung, die löst auch keine Schenkung (und Rückschenkung) aus.

 

Wenn du es schaffst, dass die Bank es neu aufrollt, dann ist das natürlich noch besser, aber der Weg dahin könnte lang sein (und womöglich ohne Zielankunft).

 

Stefan

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Andreas R.

(die Bank meldet an das Finanzamt entweder eine Schenkung oder einen entgeltlichen Erwerb),

 

Tut sie nicht. Es werden nur unentgeltliche Überträge gemeldet.

Entgeltliche Überträge sind Veräußerungen, die keiner Meldepflicht unterliegen.

Und es würde mich wundern, wenn hier ein Bank ohne eigenes Verschulden eine Rückabwicklung akzeptieren würde.

Der Gesetzgeber sieht ganz klar vor, dass nicht korrekt ausgefüllte bzw. nicht vollständig ausgefüllte Depotüberträge als entgeltlich auszuführen sind, mit allen Konsequenzen.

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reckoner

Hallo Andreas R.,

 

Tut sie nicht. Es werden nur unentgeltliche Überträge gemeldet.
Ja, mag sein, persönlich hab' ich da keine Erfahrungen.

 

Und es würde mich wundern, wenn hier ein Bank ohne eigenes Verschulden eine Rückabwicklung akzeptieren würde.
Naj, vielleicht muss sich die Bank ja entscheiden, ob sie den Kunden behalten will oder nicht. Je nach Volumen kann man mit diesem Druckmittel schon einiges erreichen. Aber rechtlich zulässig muss es natürlich sein, die Bank wird sicher nichts illegales mitmachen. Keine Ahnung, wie das in diesem Fall aussieht.

 

Der Gesetzgeber sieht ganz klar vor, dass nicht korrekt ausgefüllte bzw. nicht vollständig ausgefüllte Depotüberträge als entgeltlich auszuführen sind, mit allen Konsequenzen.
Quelle?

 

Außerdem hat man natürlich trotzdem die Möglichkeit, es in der Steuererklärung zu korrigieren, ich sehe da weiterhin kein Problem.

 

Stefan

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Ramstein

Natürlich hätte der TO auch lesen können, was auf dem Depotübertragungsformular der AAB steht:

 

Wichtiger Hinweis für Kunden:

Bitte füllen Sie alle zutreffenden Felder aus. Bei fehlenden oder unzureichenden Angaben kann es ggf. zu einer falschen steuerlichen Behandlung durch das abgebende Institut kommen.

Lesen bildet!

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